Zwangsversteigerung Finanzierung

Diskutiere Zwangsversteigerung Finanzierung im Baufinanzierung Forum im Bereich Rund um den Bau; Hallo, ich brauche dringend Rat. Ich möchte gerne eine Immobilie ersteigern. Es handelt sich in diesem Fall um eine Teilungsversteigerung. Da...

  1. paule

    paule Gast

    Hallo,
    ich brauche dringend Rat.
    Ich möchte gerne eine Immobilie ersteigern. Es handelt sich in diesem Fall um eine Teilungsversteigerung. Da ich kein bzw wenig Eigenkapital habe wollte ich versuchen das Haus vorher da rauszukaufen. Dies ist nicht möglich, da einer der beiden Eigentümer da nicht mitspielt.
    Folglich bleibt mir nur der Weg der Ersteigerung. Ich habe da evtl eine Lösung:
    Der Verkehrswert beträgt 245000Euro. Ich würde jedoch nur bis 200000 mitbieten wollen, dafür würde ich auch nur planen.
    Ich brauche also 10% des Verkehrswertes als Sicherheit (sprich 25000). Ich habe lediglich 10000, könnte mir aber 15000 leihen. Diese muss ich jedoch dann auch wieder zurück geben, also muss ich diese mitfinanzieren.
    So sieht dann meine Kalkulation aus:
    200000 bieten, 25000 hinterlegen. Weitere Kosten werden sein etwa 10000 Nebenkosten (Gericht u. Grunderwerb) sowie 10000 Baumängel.
    Summe 220000 Euro, nur 10000 Kapital => 210000 Finanzierung.
    Von meinem Einkommen muss das gehen. Aber finanziert mir die Bank dann auch die 15000 Leihgeld mit?
    Ein Bankmensch (freier Berater) sagte mir er hätte schon erlebt, dass Leute eine Immobilie ersteigert hätten und anschl die Bank nicht finanziert hat, sodass die Sichereit im Eimer war. Er sagt weiter, ich könne mir vor der Versteigerung keine definitve Zusage von einem Bank bekommen...
    daher schlägt er mir vor, ich solle den Finanzierungsantrag stellen,kurz vor dem Termin die Darlehensverträge unterschreiben abgeben und dann zur Versteigerung gehen. Damit wäre ich laut ihm auf der sicheren Seite. Wenn ich keinen Zuschlag bekomme, so habe ich 14 tage Widerufsrecht und könne quasi alles gebührenfrei stornieren. Was aber, wenn ich die Immobilie günstiger bekomme?? Dann istze ich evtl auf zu viel Kohle :-), muss das Anlegen und Sondertilgungen machen. Insgesammt verliere ich dann u.U. dennoch ne Menge Geld.
    Ich wäre Euch sehr dankbar, wenn ich andere Ratschläge bekomme, wie ich eine Versteigerungsimmobilie finanzieren kann bzw. im Vorfeld eine Finanzierung auf die Beine bekomme, und evtl mit der darlehenssumme dennoch flexibel bleibe. Ich brauche quasi eine Finanzierungsgarantie (da 100%) und kann die Summe erst nach dem Erwerb nennen. Die Sicherheit von 10% darf nicht verloren gehen, da ich diese geliehen bekomme.

    Gruß und Dank,
    Paule
     
  2. #2 pauline10, 26.02.2008
    pauline10

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    Aber das muß eine Hausfrau ja nicht wissen!!
    Rede mit der Bank!!

    Alles andere ist Kaffesatz lesen.

    Ich würde Verträge aber nur für 5 Jahre abschließen. Zumindest einen Teil des Kredits für 5 Jahre.
    Die Zinsen sind niedriger und man ist flexibler. Aber immer 2% Tilgung als Minimum vorsehen. Alles andere ist gefährlich.

    Gruß
    pauline
     
  3. #3 Alfred Witzgall, 26.02.2008
    Alfred Witzgall

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    Schon ein wenig verkehrte Welt

    Da gibt es unzählige Forenbeiträge und eine aufgewühlte Republik, welchen Risiken mit Zwangsversteigerungen man (möglicherweise) ausgesetzt ist:deal

    Und jetzt soll man Tipps :confused:geben, wie die (mit Sicherheit armen) Opfer erledigt werden sollen.:mauer

    An der Liquidierung dieser Leute werde ich mich nicht beteiligen.:sleeping
     
  4. #4 Stefan61, 26.02.2008
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    Herr Witzgall, genauer lesen: Nach den obigen Angaben handelt es sich um eine Teilungsversteigerung. Diese wird von einem Miteigentümer betrieben, nicht von einer Gläubigerin, um die Eigentümergemeinschaft aufzuheben. So etwas kommt gewöhnlich bei geschiedenen Ehegatten vor, die gemeinsam im Grundbuch eingetragen sind und von denen der eine verkaufen will, der andere nicht.
     
  5. paule

    paule Gast

    Vielen Dank!!!
    Manchmal sollte man sich erst informieren und dann agieren!
    Und ich versuche mich jetzt zu informieren, um dann richtig zu agieren!
     
  6. #6 Alfred Witzgall, 26.02.2008
    Zuletzt bearbeitet: 26.02.2008
    Alfred Witzgall

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    klar, hab ich schon so verstanden

    das es sich um eine Teilungsversteigerung handelt. Aber auch das ist eine Zwangsversteigerung.

    An der Situation der "Opfer" ändert sich dadurch nix. Der Verkehrswert soll doch laut Gutachten 245000 sein. Der Interessent will bis 200000 mitgehen. d. h. wenn von den Miteigentümern keiner mitbieten will/kann sind mit einem Schlag 45000 Euronen futsch. Bei großem Pech sind es noch Schulden, bei kleinem Pech "nur" Eigenkapital.

    Warum hat der Fragesteller nicht den festgestellten Wert geboten, beim Versuch freihändig zu erwerben ? Oder hat er doch ??


    Diese Fälle ähneln sich durch die Bank. Einer möchte die Hütte behalten (meistens derjenige, welcher schon die ganze Zeit berappt hat) der anderen Seite ist dies meist wurscht. Ersterer will auch meist nicht freihändig verkaufen.

    Versteigerung ist immer Leichenfledderei.:frust
     
  7. paule

    paule Gast

    Hallo Herr Witzgall,

    sicher haben Sie nicht ganz unrecht. Dennoch ist dies für Leute in solch einer Situation oft der letzte Ausweg.
    Haben Sie sich einmal überlegt was passiert, wenn das Objekt keinen Käufer findet, bzw. kein Privatinteressent da ist??
    EIne Bank oder ein Bauunternehmer macht dann bei 50% ein richtiges Schnäppchen!
    Laut Statistik (so konnte ich jedenfalls mal im Inet lesen), liegen die Preise bei Versteigerungen im Schnitt bei 70%. Mein Angebot liegt etwa bei 80%. Und ich zwinge niemanden dies anzunehmen, so what?
    Sie können kaum abstreiten, dass eine Person, welche ein privates kaufinteresse an einer Immobilie hat, nicht den Preis nach oben treibt. Die Banken, die diese Verfahren oftmals unfairerweise einleiten, diese sollte sie anpöbeln. Ich versuche mit den Leuten einen Komromiss zu finden!
    Auf dem freien Markt würde das Haus auch keiner zu diesem Preis kaufen.
    Übrigens, Verkehrswert ist nicht gleich Marktwert, das denke ich wissen Sie aber besser!
     
  8. #8 Stefan61, 26.02.2008
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    Herr Witzgall: Eine verquere Sicht. Wer ist denn das "Opfer", das Ihrer Ansicht nach des Schutzes bedarf? Derjenige Eigentümer, der die Zwangsversteigerung betreibt, kann kein Opfer sein, weil er seinen Antrag jederzeit zurückziehen kann. Und der andere Miteigentümer blockiert vorsätzlich den Verkaufswunsch des anderen und akzeptiert daher sehenden Auges einen Mindererlös gegenüber dem freihändigen Verkauf.
     
  9. R.B.

    R.B.

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    Sehenden Auges vielleicht schon, aber auch wissentlich? Nicht jeder ist sich der Folgen seines Handelns wirklich bewußt.
    Wieviele Menschen meinen, man könnte Probleme auch aussitzen?

    Gruß
    Ralf
     
  10. #10 pauline10, 26.02.2008
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    Aber das muß eine Hausfrau ja nicht wissen!!
    jetzt möchte ich aber schon mal den Unterschied kennenlernen!!!

    Hallo,

    bei einem „bankbestätigter Scheck“ garantiert die Bank dem eingetragenen Empfänger die Auszahlung des Betrages.
    Für „Finder“ ist der Scheck wertlos.

    Wird es mit dem Zuschlag nichts, gibt man den Scheck wieder zurück. Die Gebühren dürften sich in Grenzen halten.

    Ein bestätigter LZB-Scheck ist ähnlich, aber nicht so sicher bei Verlust.

    Gruß

    pauline
     
  11. #11 Alfred Witzgall, 26.02.2008
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    ich glaube kaum

    das die Mitschreiber hier schon in so vielen Bieterstunden gesessen haben wie ich.Sowohl mit Kunden, als auch als persönlich Betroffener.
    Ich seh aber ein, dass man diese emotionalen Erfahrungen :cryhier nicht so einfach rüberbringen kann. Ausnahmslos endeten die Verfahren, an die ich mich erinnern kann, mit erheblichen Vermögensschäden für die Betroffenen.:cry

    Das erinnert mich an den Spruch der Aktienzyniker.

    Ihr Geld ist nicht verloren, das hat jetzt nur ein Anderer.:p
     
  12. #12 Shai Hulud, 26.02.2008
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    Welch ein Karma...

    Erstens ist dies Haus ein Scheidungshaus und zweitens auch noch gegen den Willen eines Besitzers versteigert worden. Den finanziellen Vorteil aus dem Unglück anderer Leute ziehen zu wollen kann doch nur schiefgehen. Ich möchte in so einem Haus nicht wohnen müssen.
     
  13. Julius

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    Paule muß ja nicht, er will!
     
  14. #14 pauline10, 27.02.2008
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    Aber das muß eine Hausfrau ja nicht wissen!!
    Hallo Herr Witzgall,

    ob man eine traurige Geschichte mit einer Versteigerung oder dem freihändigen Verkauf beendet ist eigentlich unbedeutend.

    Ich habe in den letzten Jahren etliche Baumaschinen bei ehemaligen Bauunternehmern erworben. Sie dürfen sicher sein, es war mir auch oft peinlich wenn ich z. B. im Internet gesehen habe , daß der gleiche Verkäufer auch Kindersachen und seine Eigentumswohnung anbot.

    Ich habe keine Rechnung für das Finanzamt erbeten. Soll er doch die wenigen Kröten „schwarz“ verwenden können.

    Nur es hilft nichts. Oft bleiben Schulden zurück, weil die Gegenstände zu wenig Käufer finden. Oft war es auch für mich im nachhinein kein Geschäft weil die Transportkosten doch höher waren als gedacht.

    Ich denke die Fehler sind vorher gemacht worden!!!

    Ein aus der gemeinsamen Schulzeit bekanntes Mädchen fuhr jahrelang Mercedes. Vor einigen Jahren mußte das Elternhaus versteigert werden, das sich die Eltern nach dem Krieg mit Freunden erbaut hatte.

    Im Fernsehen war vor wenigen Tagen der Bericht eines Schuldnerberaters. Eine Familie war, wohl noch auf Kredit, in Urlaub gefahren. Dann mußte das Haus zum Verkauf angeboten werden.

    „Betriebsmittelkredite zur Erweiterung des Geschäftes“ sind oft bereits der Anfang einer Schuldenspirale. Die Banken sichern sich ab, aber achten nicht auf die Rentabilität des Unternehmens. Es ist auch nicht ihre Hauptaufgabe. Aber es gibt Nebenpflichten.

    Wenn mir heute ein junger Finanzbeamter, der ja die Einkommensverhältnisse der Leute kennt, die jährliche Einkommenssteigerung eines Facharbeiters in den letzten 40 Jahren mit weniger als 1% schätzt, zeigt das wieder einmal, wie wenig die Leute von der Wirtschaft und den Problemen der Unternehmen verstehen.

    Ich war beim Finanzamt, weil man mir den halben Kinderfreibetrag für 2005 (sic) streitig machen will und, nach sorgfältigen Nachforschungen, alle Gründe für eine Ablehnung zusammengetragen hatte. Der Bescheid ließ nichts an Deutlichkeit zum meinem angeblich aussichtslosen Wunsche vermissen.

    Mein Schreiben war auch entsprechend deutlich! Man gönnt sich ja sonst nichts. In den folgenden 3 Monaten werde ich, wie jedes Jahr, die jährliche Steuererklärung machen. Einst hatte ich, ohne Vorbildung, in 2 Monaten alle Pläne für eine ZFH erstellt. Heute verbringt man diese Zeit jedes Jahr mit der Steuererklärung!!

    Eine Schande für die wirtschaftliche Ausbildung an den Schulen in einer Industrienation ist das. Soll man sich da noch wundern , daß Kandidaten von jedem zweiten Wähler gewählt werden, die das Blaue vom Himmel versprechen und die Finanzierung mit „schärferen Kontrollen der Reichen“ planen?

    Einst wollte die SPD „die Belastungsfähigkeit der Wirtschaft prüfen.“ Wenige Jahre später hatte sie über 5% Inflation plus 5% Arbeitslosigkeit. Jetzt nennt man den Belastungstest anders. Im alten Rom hatten die Sklaven keine Rechte. Heute zahlen 50% der Bevölkerung 96% der Steuern und die anderen 50% sorgen mit ihrem Stimmzettel dafür, das dies so bleibt und sie eine „menschenwürdige Unterstützung“ von den modernen „Sklaven“ erhalten.

    Wie will man bei dieser steuerlichen Belastung das Geld verdienen, um aus einer Schuldenfalle selbst herauszukommen? Vor 40 Jahren konnte man 3 Monatsgehälter steuer- und abgabenfrei dazuverdienen und keiner kontrollierte das ganz genau. Heute ersticken wir eine solche Eigeniniative und nennen es Sozialeinrichtung, wenn wir die Schuldner „beraten“ wie das Haus versteigert wird.

    Gruß

    pauline
     
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