Definition Bauherr für Bau-BG

Diskutiere Definition Bauherr für Bau-BG im Bauüberwachung, Bauleitung Forum im Bereich Rund um den Bau; Hallo zusammen, wir bauen gerade ein Zweifamilienhaus um und haben Meinungsverschiedenheiten mit der BauBG. Das Haus gehört meinen Eltern, die...

  1. #1 NeuHier, 26.02.2008
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    Hallo zusammen,

    wir bauen gerade ein Zweifamilienhaus um und haben Meinungsverschiedenheiten mit der BauBG. Das Haus gehört meinen Eltern, die aber nicht mit arbeiten und auch nicht darin wohnen. Wir wohnen schon drin, und die Schwiegereltern ziehen mit ein wenn alles fertig ist.

    Das Haus wird von Grund auf saniert (komplett neue Wasserleitungen, Strom neu, Fußbodenheizung, Estrich, einfach alles).

    So wie das Haus vorher war, war es weder verkauf- noch beziehbar. Zahlreiche Wasserschäden, extremer Schimmel usw....

    Meine Eltern finanzieren den Umbau. Wir zahlen den Kredit als Miete wieder ab.

    Da wir bereits seit einem Jahr bauen und noch ein weiteres Jahr veranschlagt ist,käme da eineiges an unnützem Beitrag zusammen, weil mein Schwiegervater ja größtenteils ohne Weisung arbeitet. Also würde er im Notfall auch keine Leistung erhalten. Ist ja eine Gefälligkeitsleistung.
    Dazukämen noch die Beiträge für meine Frau und mich.

    Nun ist die Überlegung, wie "Bauherr" definiert ist. Sind die Bauherren meine Eltern, die aber bis auf das Finanzielle mit dem Bau nichts zu tun haben, oder ist Bauherr der, der die Entscheidungen trifft was wo und wie gebaut wird? (also mein Schwiegervater?).

    Bauherr laut Baugenehmigung für das neue Vorhaus sind meine Eltern. Der restliche Innenumbau ist nicht genehmigungspflichtig. Meine Eltern haben auch sehr korrekt gleich mal bei Baubeginn der Bau BG ein Fax geschickt, wer was selber machen wird... Deswegen hat die BauBG auch mittlerweile zwei Aktenzeichen für uns.

    Das einfachste wäre, wir würden als Bauherren bei der BauBG eingetragen.
    Hat damit schon jemand Erfahrungen?

    Danke im Voraus.
     
  2. #2 Baufuchs, 26.02.2008
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  3. #3 NeuHier, 26.02.2008
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    Den Absatz hab ich mir bereits mehrmals durchgelesen, bin aber nicht schlau daraus geworden.

    Wir und Schwiegervater führen die bauliche Maßnahme aus.

    Uns irritiert der Zusatz "in der Regel" im Zweiten Satz von Absatz 2.
     
  4. #4 Baufuchs, 26.02.2008
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    Baufuchs Gast

    Bauherr

    ist "wer auf seine Verantwortung.......".

    Im Zweifel ist für die BauBG derjenige der Bauherr, welcher als solcher im Bauantrag/in der Baugenehmigung aufgeführt ist.

    Es wäre durchaus möglich gewesen, dass Sie auf Ihren Namen die Baugenehmigung beantragt hätten. Dann wären Sie "verantwortlicher Bauherr" gewesen.

    Baugenehmigungen werden stets "vorbehaltlich Rechter Dritter" erteilt, es muss also nicht unbedingt der Grundstückseigentümer der Bauantragsteller/Bauherr sein.
     
  5. #5 NeuHier, 27.02.2008
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    Danke, Baufuchs!
     
  6. #6 Ingo Nielson, 27.02.2008
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    man kann den bauherren gemäß landesbauordnung auch nachträglich ändern (aber aufpassen, falls fördermittel dranhängen, zb eigenheimzulage)
     
  7. #7 Anna177, 28.02.2008
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    Hallo;

    Das mit der Definition des Bauherrn würde mich auch sehr interessieren. Vor einigen Monaten haben wir unser Fertighaus aufstellen lassen. Bei Baubeginn haben wir die Meldung an die BG Bau gemacht, bis heute aber nichts bekommen.
    Als Bauherren stehen jedenfalls meine Eltern in der Baugenehmigung. Ich selbst bin jedoch auch zu 1/3 Grundstückseigentümer und wohne auch inzwischen in dem Haus. Bisher haben wir noch nicht alle Räume fertig.

    Was soll ich nun angeben, wenn doch mal von der BG Bau etwas kommt?
    Wir haben nur die Wände und Bodenbeläge selbst gemacht. Sonst alles der Fertighaushersteller. Alles eigentlich nur zu Dritt. Also meine Eltern und ich. Helfer hatten wir keine, wenn man davon absicht, dass ab und zu jemand uns irgendwelche Sachen( Farbe, Laminat usw.) aus der Stadt für den Bau mitgebracht hat. Bin ich nun Helfer oder doch auch Bauherr?

    Gruß
    Anna
     
  8. Julius

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    Ich würde denen mitteilen, daß alle dieser Mithelfenden enge Familienangehörige sind, die - schon wegen der späteren Mitnutzung - sich gegenseitig besonders verpflichtet sind. Deswegen handelt es sich ausschließlich um Gefälligkeitsleistungen, für die - da ja auch keine Leistungspflicht besteht - keine Beiträge erhoben werden dürfen!

    Stattdessen schließt Ihr eine private Versicherung dafür ab (ganz wichtig, weniger wegen der Bau-BG, sondern falls wirklich mal was passiert).
     
  9. #9 Anna177, 28.02.2008
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    Hallo;

    Soweit ich das jetzt sehe, kann man mit der BG Bau dann streiten, ob ich nun Helfer oder Bauherr bin.
    Eine private Unfallversicherung haben wir extra vor den Bauarbeiten abgeschlossen. Also abgesichert sind wir in diesem Fall schon.

    Ich mache mir halt Sorgen, dass bisher bei uns von der BG Bau nichts gekommen ist. Habe nämlich von einem Fall gehört, da hat die BG Bau behauptet, dass nichts gemeldet wurde. :wow
     
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