neubau dhh,hanglage: dichtung+regenwasserversickerung

Diskutiere neubau dhh,hanglage: dichtung+regenwasserversickerung im Abdichtungen im Kellerbereich Forum im Bereich Neubau; hallo, wir haben uns ein grundstück zur bebauung einer dhh gekauft. das nachbarhaus ist gerade fertiggestellt. es ergeben sich strittige...

  1. hibula

    hibula

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    hallo,
    wir haben uns ein grundstück zur bebauung einer dhh gekauft.
    das nachbarhaus ist gerade fertiggestellt.
    es ergeben sich strittige fragen für die wir vorab auskünfte benötigen.

    zur sachlage:
    die grundstücke liegen auf einem hang. wir liegen topografisch über unserem nachbarn.
    das bauamt gibt uns bisher vor, unsere oberkante bodenplatte knapp 1m über die vom nachbarn zu legen.
    dieser ist aber wenig begeistert :boxing und versucht uns mit allen mitteln dazu zu bringen, unser grundstück auf sein niveau abzutragen.
    das ist aber fast unmögich oder unschön, weil wir dann vor eine über 2m hohe wand vom anderen nachbarn bauen würden...d.h. wir wären im loch!:mauer
    die nachbarn drohen uns mit der regenwasserversickerung, d.h. daß wir (nrw, plz 42103) dafür sorge zu tragen hätten, daß kein wasser von unserem auf deren grundstück läuft...am besten mit einer mauer und diese hätte auf unserem grundstück zu stehen!
    ist das so?
    für die lage der grundstücke können wir doch nichts. für den regen auch nicht.
    was hat man für möglichkeiten das "wässern" zu verhindern und wie wären die kosten hierfür?
    gibt es urteile dazu?
    was kostet und wie funktioniert eine drainage?

    außerdem haben wir ein problem mit der dichtung unserer häuser.
    da unser dach höher steht als das der nachbarn, würde unsere dichtung des dachs normalerweise beim nachbarn aufliegen...das erlaubt er aber nicht. d.h. unser haus rückt vom nachbarhaus ab, wird dadurch kleiner und unsere dichtung/dämmung vom dach liegt auf unserem grundstück.
    das heißt aber das nicht nur das dach sondern auch der raum zwischen unseren häusern richtig gedichtert werden muß!
    was ist hier die beste lösung, so daß es keine nachteile für beide gibt...denn feuchtigkeit und schimmel wollen wir letztendlich beide ja nicht!
    wer kennt sich aus und kann tips geben?

    kennt vielleicht jemand einen guten anwalt in sachen bau-+grundstücksrecht?
    oder gibt es eine andere zuverlässige beratungsstelle?:deal

    vielen dank vorab für jede info
     
  2. Robby

    Robby Bauexpertenforum

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    Das Thema ist doch recht komplex und bedarf einer sorgfältigen Planung aufgrund rechtlicher Gegebenheiten. Das sollte ein versierter Fachanwalt für Baurecht machen der nicht nur juristischen sondern auch bautechnischen Hintergrund hat.

    Bei Interesse einfach nachfragen...
     
  3. hibula

    hibula

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    hallo,

    danke für die schnelle antwort.
    wir sind für jede info dankbar und interessieren uns für alles.
    wir möchten uns ja nur über unsere rechte und pflichten informieren...
     
  4. #4 Baufuchs, 02.03.2008
    Baufuchs

    Baufuchs Gast

    Mal das

    Nachbrarechtsgesetz NRW lesen.
    U.a. zutreffend:
    § 22
    Errichten einer zweiten Grenzwand
    (1) Steht auf einem Grundstück eine bauliche Anlage unmittelbar an der Grenze und wird später auf dem Nachbargrundstück an dieser Grenze eine bauliche Anlage errichtet, aber ohne konstruktiven Verband angebaut, so ist deren Erbauer verpflichtet, den entstandenen Zwischenraum auf seine Kosten in geeigneter Weise so zu schließen, daß Schäden im Bereich des Zwischenraumes, insbesondere durch Gebäudebewegungen und Witterungseinflüsse, an der zuerst errichteten baulichen Anlage vermieden werden. Die hierzu notwendigen Anschlüsse haben sich hinsichtlich der verwendeten Werkstoffe der vorhandenen baulichen Anlage anzupassen.
    (2) Der Erbauer ist berechtigt, auf eigene Kosten durch übergreifende Bauteile einen den öffentlich-rechtlichen Vorschriften entsprechenden Anschluß an die bestehende bauliche Anlage herzustellen.

    Danach sind Sie nicht nur berechtigt einen Anschluss an das vorhandene DHH herzustellen, sind sogar dazu verpflichtet.
    Grenzüberbauungen durch Dämmschichten etc. sind allerdings nicht gestattet. (Planung hilft)

    § 30
    Bodenerhöhungen
    (1) Wer den Boden seines Grundstücks über die Oberfläche des Nachbargrundstücks erhöht, muß einen solchen Grenzabstand einhalten oder solche Vorkehrungen treffen und unterhalten, daß eine Schädigung des Nachbargrundstücks insbesondere durch Abstürzen oder Abschwemmen des Bodens ausgeschlossen ist. Die Verpflichtung geht auf den Rechtsnachfolger über.

    Hier sehe ich es so, dass Sie ja den Boden des Grundstücks gar nicht erhöhen, sie belassen lediglich den bedingt durch Hanglage höher gelegenen Teil des Grundstücks wo er ist.

    Trotzdem, bei so einem Nachbarn lohnt sich der Gang zum Anwalt. Zwar müsse Sie vermutlich sehr lange mit diesem Nachbarn leben, es kann aber nicht schaden, wenn der merkt, dass Sie sich nicht einschüchtern lassen.
     
  5. #5 wasweissich, 02.03.2008
    wasweissich

    wasweissich Gast

    meine erfahrung mit euerem bauamt sagt mir , das dieses seine vorgaben zur regenwasserversickerung durchaus ernst nimmt , und da kann sich der nachbar auf die hinterbeine stellen . und wenn ein 1m höhenversatz vorgesehen ist , werden die schon wissen warum........( scherzmodus: nur 1m in wuppertal? da habt ihr aber ein flaches stück in der bergaufbergabstadt erwischt ) ich würde erst mit dem bauamt reden.........

    j.p.

    das ist im märchenviertel...
     
  6. #6 pinacolada, 25.06.2008
    pinacolada

    pinacolada

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    nur menschen, die reden kann geholfen werden

    Haben Sie vielleicht mal darüber nachgedacht, mit Ihren Nachbarn und angrenzenden Anwohnern gemeinsam eine Lösung zu suchen. Das würde eine Menge KOSTEN , Ärger und Stress vermeiden.
    Man muss sich als letzter einfach den Gegebenheiten vor Ort anpassen. Wenn Sie als erster oder zweiter dort bauen, O.k. Aber wenn sie als Letzter dort bauen, dann liegt die Schuld der Rücksichtsnahme auf Ihren Schultern.
    Und das Thema 2 m Mauer zum Nachbarn: Wenn Ihr Grundstück 1m höher liegt und sie eine Mauer zur Abgrenzung auf Ihr Grundstück setzen, dann hat ihr Doppelhausnachbar eine 3 m hohe Mauer vor der Nase. Haben Sie daran schon einmal gedacht.
    Man muss nicht immer die Schuld bei den anderen suchen, wenn man einfach mal die Augen auf macht.

    In diesem Sinne
     
  7. matula

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    Naja - der Nachbar hat seine DHH aber auch in Hanglage errichtet - da halte ich es für extrem komisch, wenn er von den nachfolgend Baueden verlangen will, die Hanglage nachträglich in eine ebenerdige Situation zu verändern.

    Abgesehen davon sind für die Planung zunächst einmal die Vorgaben des Bauamtes für die Baugenehmigung bindend (gerade bei Baufenster und Niveau unterstelle ich, dass das begründet geschieht (harmonisches Bild im Wohngebiet/ Lage/Aufnahmefähigkeit der Kanalisation/ Oberflächenwasser ect.) Der Nachbar kann dagegen Einspruch einlegen.

    Im übrigen ist eine Reihenhaus/DHH-Situation in Hanglage ja nichts exotisches. Natürlich muss jeder sicherstellen, dass durch sein Grundstück die Nachbargrundstücke nicht geschädigt und in der Nutzung beeinträchtigt werden...wenn Sie also die Oberfläche versiegeln und dadurch Wasser rüberläuft müssen Sie das verhindern, auch ohne Drohung des Nachbarn, das müssen sie ohnehin - allerdings spricht das nicht unbedingt gegen einen Höhenversatz...

    Ich würde aber im voraus einen gemeinsamen Termin mit dem Nachbarn und dem Architekt beim Bauamt machen, um eine einvernehmliche Lösung zu suchen. Schließlich werden Sie sich zukünftig häufiger über den Weg laufen.Sollte das Amt auf die Vorgaben bestehen, nimmt der Nachbar das wenigstens ihnen persönlich nicht übel.
     
Thema:

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