Nachtragsangebote

Diskutiere Nachtragsangebote im Bauvertrag Forum im Bereich Rund um den Bau; Hallo, wir haben ziemlichen Ärger mit unserer Baufirma. Seit dem 01.12.2007 erscheint keiner mehr auf unserer Baustelle. Das Haus ist zu 90 %...

  1. mado

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    Hallo,

    wir haben ziemlichen Ärger mit unserer Baufirma. Seit dem 01.12.2007 erscheint keiner mehr auf unserer Baustelle.
    Das Haus ist zu 90 % bezahlt und wir haben mittlerweile eine RA eingeschaltet und am 18.4.08 ist der erste Gerichtstermin.

    Seit der Bauunternehmer den Termin vom Gericht bekommen hat, sendet er usn tagtäglich Nachtragsangebote zu, die wir so niemals in Auftrag gegeben haben und auch keine Unterschrift dafür geleistet haben.

    Wir sind ziemlich verunsichert. Ist das den Rechtens? Für usn grenzt das ganze schon an Betrug.

    Hat jemand schonmal ähnliche Erfahrungen gehabt?
     
  2. R.B.

    R.B.

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    Ich würde das einfach an meinen RA weiterleiten. Er weiß sicherlich was damit und wie zu tun ist. Nichts unternehmen ohne Rückfrage mit dem RA, damit ihr ihm nicht irgendwo einen Strich durch die Rechnung (Strategie) macht.

    Gruß
    Ralf
     
  3. #3 HolzhausWolli, 03.03.2008
    HolzhausWolli

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    Handelt es sich um Angebote oder Rechnungen? Ist ein Unterschied!

    Bei Angeboten kann es ja sein, daß diese Leistungen für die Fortführung der Arbeiten erforderlich sind, selbst wenn sie nicht im Vorfeld beauftragt, also vergessen wurden. In dem Fall kann ich verstehen wenn der Bauunternehmer das erst einmal schriftlich geklärt haben will. Wer das dann zu vertreten hat ist eine andere Frage.

    Bei Rechnungen sollte in der Tat eine Beauftragung stattgefunden haben. Falls nicht ist die Notwendigkeit zu prüfen.

    Wo ist denn der Architekt überhaupt?

    Schlimme Vorstellung...vor Bauende aufs gericht zu müssen!
     
  4. #4 Thomas B, 03.03.2008
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    Warum...

    ...geht denn nix mehr weiter (seit 01.12.2007)????

    Ich gehe mal davon aus, daß es hier wohl irgendwie zum Dissenz gekommen sein muß (Bauherr zahlt nicht, BU pfuscht,...wie auch immer).

    Nun schreiben Sie:
    Das erscheint mir "merkwürdig". Grundsätzlich sind Nachtragsangebote VOR der Ausführung zu stellen und vom AG freizugeben. Natürlich kann es schon mal sein, daß es zack zack gehen muß und man nicht wegen der Freigabe von drei nicht geplanten Schaufeln Sand wartet bis eine Freigabe erfolgt...

    Aber hier sieht es eher so aus, als wolle Ihr Vertragspartner seine noch ausstehenden Forderungen künstlich in die Höhe treiben.

    Leider wissen wir nicht um welche Art Vertrag es sich hier handelt (Pauschal, VOB,...) und warum es zum Verwürfnis gekommen ist (Gerichtstermin!). Außerdem in welcher Konstellation das Ganze hier abläuft (Schlüsselfertig, BT, GU/GÜ,....)

    Ansonsten kann ich mich nur meinem Vorredner anschließen: Ab damit zum RA.

    Gruß

    Thomas Bock
     
  5. R.B.

    R.B.

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    Der RA hat wohl eine Strategie die er verfolgt. Deswegen könnte jede Unterschrift unter ein Dokument schädlich sein.

    Wenn es bereits soweit ist, daß ein Gerichtstermin feststeht, dann würde ich nichts unternehmen was meinen RA und seine Strategie vielleicht in Bedrängnis bringt.

    Daher nur in Abstimmung mit RA. Dafür wird er schließlich bezahlt.

    Gruß
    Ralf
     
  6. mado

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    Hallo,

    wir bauen schlüsselfertig nach VOB.
    Wir haben das Haus zu 90% bezahlt und sind weit davon entfernt den Fertigstellunsgrad auf 90 % festzulegen.
    Jede Rechnung wurde fristgerecht bezahlt und auch die wenigen Nachtragsangebote die wir in Auftrag gegeben haben wurden fristgerecht bezahlt.
    Aber das geht nun zuweit. Etwas ins Haus einzubauen, uns dies kostenfrei anzubeiten und ein halbes Jahr später ein Nachtragsanbebot zuzusenden. Das grenzt meiner Meinung nach an Betrug.
     
  7. R.B.

    R.B.

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    Aha...langsam kommen Details auf den Tisch.

    Wie wurde das "kostenfrei" angeboten? Frei nach dem Motto "wir werden uns schon einig"? :mauer
    Gibt´s Nachweise?

    Und wenn "täglich" solche Nachtragsangebote kommen, muß ja eine Menge "kostenfrei" angeboten und eingebaut worden sein".

    Die entscheidende Frage bleibt jedoch, "was sagt Euer Architekt dazu"? Der muß das doch mitbekommen haben. Also wäre schon einmal ein Zeuge vorhanden der Deine Argumentation unterstützen kann.....was ich vermute, schreibe ich jetzt besser nicht.

    Gruß
    Ralf
     
  8. #8 Der Bauberater, 03.03.2008
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    Für die Rezeläcke,

    Preisfrage für 2 Punkte:

    Wer bezahlt mado's Architekt? :think

    Gruß aus Baden
    Peter
     
  9. #9 Thomas B, 03.03.2008
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    And two points go to....

    ...ME!

    Antwort: Niemand zahlt mados Archi, weil er gar keinen hat! Wenn dann hat der GU einen....ja wenn...:motz

    Thomas
     
  10. #10 Der Bauberater, 03.03.2008
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    Deshalb,

    gab es auch nur two points.
    Das war viel viel zu einfach :shades
    Gruß
    Peter
     
  11. #11 Baufuchs, 03.03.2008
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    Baufuchs Gast

    Wer

    schreibt, der bleibt!
    Dieses Motto gilt auch für Bauherren.

    Im übrigen wird der Anwalt schon wissen, wie er mit "Angeboten" umzugehen hat, die erst nach Ausführung der Leistung beim Bauherren eintrudeln.
    Mal z.B. § 2 (8.) VOB/B 2006 lesen.
     
  12. R.B.

    R.B.

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    Was glaubst Du warum ich geschrieben hatte:

    Das war nur die Vorbereitung für:

    Wo ist der eigene Fachmann?

    Aber wie schon geschrieben, "da bereits die Juristen am werkeln sind" erübrigt sich jegliche Spekulation.

    Gruß
    Ralf
     
  13. #13 Stefan61, 03.03.2008
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    @mado: Sie sind hereingelegt worden. Nicht umsonst buchstabieren viele die Abkürzung BT als Bautrüger. Auch die Methode ist klassisch, das passiert in Deutschland jedes Jahr tausendfach, wird aber meist aus Scham verschwiegen: Man hat Sie freundlich gefragt, ob dasundas vielleicht soundso gemacht werden soll, nicht wahr? Und weil von Geld nicht gesprochen wurde, haben Sie bei Gefallen bejaht, stimmts?

    Durch diesen klassischen Trick, den übrigens auch viele Handwerker ganz gut beherrschen, wechseln jährlich Millionen Euro ihren Besitzer. Es tut mir leid für Sie, aber wahrscheinlich ist das Geld für den RA rausgeschmissen. Ich schreibe diesen Text für die, die derzeit nur lesen und noch keine konkludenten Verträge der obigen Art abgeschlossen haben.
     
  14. #14 Baufuchs, 03.03.2008
    Baufuchs

    Baufuchs Gast

    Das

    gehört für mich ein wenig in den Bereich "Märchen u. Sagen".

    Wie wäre es mal andersherum:

    Bauherr sagt "bauen Sie doch mal dies/das/jenes ne Nummer besser ein, wir werden uns schon einig!"

    Kommt die Rechnung weiß man von nichts und stellt fest: "wollten Sie doch kostenlos einbauen!"

    Welcher BU/BT/GU/GÜ baut irgend etwas kostenlos ein?:irre

    Wie reagiert ein Architekt, der die mündlich nachgeorderte 3D-Visualisierung mit dem Hinweis nicht bezahlt bekommen soll "wollten Sie doch kostenlos machen!" ?

    Deshalb: Wer schreibt, der bleibt.

    @Stefan61
    So haben auch Bauherren schon Ihre Vertragspartner hereingelegt. Klassischer Bauherrentrick.
     
  15. #15 HolzhausWolli, 03.03.2008
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    @ all: naja, das hats wohl schon desöfteren gegeben, daß der Handwerker, der Bauträger in dem ein oder anderen Fall mal ne fünfe gerade hat sein lassen, insbesondere wenn der Bauherr dem Zahlungsplan vorbildlich nachkommt.

    Allerdings: Dies können und werden immer nur Kleinigkeiten von vergleichsweise geringem (Mehr-) Wert sein.

    Deshalb bedarf es der Erläuterung, was genau in welcher Höhe nachberechnet wurde und in welcher Art und Weise die Leistung/der Einbau von wem entschieden wurde.
     
  16. mado

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    Hallo,

    also anwalt sagt. Er kann Nachtragsangebote stellen so viel er will. Wir haben keinen schriftlichen Auftrag erteilt und damit ist die Sache erledigt.
     
  17. #17 HolzhausWolli, 04.03.2008
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    Klingt mir etwas zu blauäugig in Anbetracht der Tatsache daß Du noch nicht fertig bist mit dem bauen......

    Recht haben und auch bekommen sind 2 Paar Schuhe.....

    Was willst Du machen wenn er die Arbeiten aufgrund deines anwaltlichen Rates endgültig einstellt?

    Verklagen? Ok...Du kriegst auch recht...aber das dauert!

    ...wann wolltest Du nochmal einziehen?:irre
     
  18. #18 Manfred Abt, 04.03.2008
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    mado, beantworte doch mal die hier aufgelaufenen Fragen
     
  19. #19 Stefan61, 04.03.2008
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    Ob der Auftrag schriftlich, mündlich oder konkludent erteilt wurde, spielt keine Rolle, weil es für Werkverträge keinen Formzwang gibt. Möglicherweise werden Sie jetzt auch noch von einem RA hereingelegt.
     
  20. R.B.

    R.B.

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    Und Du bist Dir sicher, daß der Anwalt ein Fachmann für Baurecht ist?

    Deswegen auch meine Frage, ob und wie der "Auftrag" erteilt wurde und ob es dafür Zeugen gibt (wenn schon nichts Schriftliches vorhanden ist).

    Ich bin mal gespannt was der Anwalt sagt, wenn anstatt Nachtragsangeboten die zugehörigen Rechnungen in´s Haus flattern und der GU auch nachweisen kann, daß der die Leistungen erbracht hat.

    Das wird sicher noch interessant.

    Gruß
    Ralf
     
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