Grundstück DHH: Was ist möglich?

Diskutiere Grundstück DHH: Was ist möglich? im Architektur Allgemein Forum im Bereich Architektur; Hallo Forum, nachdem ich hier schon einige Tage interessiert und eifrig am lesen bin, habe ich gleich mal ein paar Fragen zu meinem...

  1. #1 driver55, 04.03.2008
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    Hallo Forum,

    nachdem ich hier schon einige Tage interessiert und eifrig am lesen bin, habe ich gleich mal ein paar Fragen zu meinem Vorhaben.:fleen

    In Aussicht ist ein Grundstück für eine DHH einer langjährigen (Baulücke), 12 x 24 m ( B x T). Jetzt gilt es natürlich, auf dem zur Verfügung stehenden Gelände das optimale (bezahlbare) herauszuholen.
    Von 7,5 x 11 m bis 9,5 x 9 m war schon alles im Gespräch...
    Wohnfläche ca. 125 m² mit 1,5 bis 2 Geschosse + Keller. Das ganze für 2 Erw. und 1 Kind.
    UG: Wohn/-Essbereich, separate Küche, Arbeitszimmer, Gäste-WC, Speisekammer....Flur/Diele
    OG: Kind1, Kind2 (Gäste), Bad, Eltern
    Keller: Hobbyraum, Heizung, Waschraum...das übliche halt

    Was mir schon erheblich Kopfzerbrechen bereitet hat ist die Garage! Mindestbreite 3 m, Länge mindestens 6 m, eher doch 7 oder 8 m. (die jetztige hat 2,5 m x 9m u. ist voll!). Klar hat man dann einen Keller und kann auslagern, aber Platz hat man in der Garage nie genug.
    Die Garage muss auf der kurzen Seite (12 m) neben das Haus gesetzt werden, so dass das Haus bei einer vernünftigen Garagenbreite (4m) "nur" 8 m breit werden kann. Hinzu kommt, dass man dann nur durch die Garage nach hinten auf die Terasse kommt, denn rechts ist die andere DHH (geplant) u. links steht die Garage auf der Grenze.
    Garage 3m breit und 1 m Durchgang (sinnvoll?) zwischen Garage und Haus, ergeben auch max. 8m BREITE.

    Und so kam mir die Idee, statt dem normalen Keller einen Hochkeller (so weit raus wie erlaubt) und die Garage (dann Doppelgarage) über eine "steile" Abfahrt/Zufahrt unter dem Haus zu platzieren.:)
    Ich weiss, dass die Zufahrt nur begrenzt lang sein kann und deshalb hier die Frage an die Experten, Hirngespinste oder Umsetzbar?:wow
    Das Haus muss min. 5 m von der Strasse weg, so dass ich noch weitere 3 m dazugeben würde. D.h. Zufahrt 8 m, Haus ca. 8,5 m lang (9,5 m breit) und hinterm Haus noch 7,5 m für Terasse (4 m) und Wiese (3,5 m).
    Damit ein Keller nicht als Vollgeschoss zählt, darf er im Mittel nicht mehr als 1,4 m aus dem Boden ragen. (o.s.ä.)
    Frage: Kann ich die ca. 1,2...1,4 m Differenz auf diesen 8 m überbrücken, ohne dass man mit einem 4WD in die Garage muss? Reichen sogar 7 m?
    Zeichnen und Rechnen (Steigung etc.) sind nicht das Problem, aber wie sieht es tatsächlich aus? Was darf, was kann, was ist sinvoll.
    Unabhängig davon, wo der Hauseingang oder das Treppenhaus wäre, geht es mir primär um die prinzipielle Umsetzung.
     
  2. #2 Baufuchs, 04.03.2008
    Baufuchs

    Baufuchs Gast

    Sie planen so,

    als gäbe es die andere Haushälfte nicht.

    Das kann ja ein nettes Gewürge werden :cry

    Erst mal den B.-Pan einsehen und festellen,was da so alles festgelegt ist z.B.:

    - Sockelhöhe
    - Festsetzung EG Fußboden über Strasse/Gelände
    - Traufhöhen
    - Firsthöhen
    - Dachform/-Neigung
    - Gestaltungsvorschriften bei DHH (einheitliche Gestaltung?)
    - Baulinie ? (vordere)
    - Baugrenzen (besonders hintere Baugrenze)
    usw.

    dann weitersehen....

    Übrigens:
    Gibt es keinen B.-Plan, sondern Beurteilung erfolgt nach §34, muss sich das geplante Gebäude "einfügen".
     
  3. #3 driver55, 04.03.2008
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    Genau so sieht es!

    Keller sind alle mehr oder weniger - hab's noch nicht nachgemessen - aus dem Boden in dieser Strasse...
     
  4. #4 Baufuchs, 04.03.2008
    Baufuchs

    Baufuchs Gast

    Garagenverordnung

    BW:
    Auch die Rampe einer Kleingarage sollte nicht mehr als 15% Steigung haben.
    Satz 2 beachten!
     
  5. #5 driver55, 10.03.2008
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    Ok, Danke.
    Die "Grenzwerte" hätten wir also schon mal.

    Einen Punkt hatte ich versäumt zu erwähnen. Das Grundstück hat ein leichtes Gefälle (siehe Skizze:mad: ..die sich leider nicht hochladen lässt).


    Übrigens: Der evtl. zukünftige Nachbar möchte den Keller auch so weit wie möglich aus dem Boden "hebeln", damit er einigermassen Tageslicht bekommt.
     
Thema:

Grundstück DHH: Was ist möglich?

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