Abstandsmaße Garage

Diskutiere Abstandsmaße Garage im Tiefbau Forum im Bereich Neubau; Hallo, sorry hab das Thema zuerst im Übungsraum verfasst. Aber ich glaub jetzt bin ich richtig. Anfänger halt!!!:cry Brauche Euere Hilfe zu...

  1. #1 Rookie07, 04.03.2008
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    Hallo,
    sorry hab das Thema zuerst im Übungsraum verfasst. Aber ich glaub jetzt bin ich richtig.
    Anfänger halt!!!:cry

    Brauche Euere Hilfe zu den Abstandsmaßen beim Neubau einer Garage.

    Zur Situation:
    Ich plane zur Zeit den Neubau einer Garage mit Geräteraum. Gesamtlänge des Gebäudes wäre 10m, Breite 7m, Höhe der (Längs-)Mauer zur Straßenseite 2,50m, Giebelhöhe (dort befindet sich auch das Garagentor) ca.6m, Dachneigung 42°. Einen Bebauungsplan gibt es nicht.

    So weit ich weiß hat sich seit Januar diesen Jahres die Genehmigungspflicht im Bezug auf die Größe der Garage auf 100m² erhöht.
    Doch wie sieht es mit den Abstandsflächen zur Grundstücksgrenze aus?
    Ist es immer noch so, dass ich auf die Grenze, bzw. mit 3m Abstand zur Grenze bauen muß oder hat sich hier auch was geändert?
    Wenn es gehen würde möchte ich nämlich die Garage in einem Abstand von ca. 1m zur Grundstücksgrenze errichten! Somit könnte ich auch einen Dachüberstand realisieren und würde auch von der Optik besser ausschauen.

    Für euere Hilfe (evtl. mit Fundstellen) wäre ich sehr dankbar.

    Gruß
    Rookie07
     
  2. #2 Baufuchs, 04.03.2008
    Baufuchs

    Baufuchs Gast

    Aus der

    Bayerischen Bauordnung 2008, § 6 Abstandsflächen:
     
  3. #3 Rookie07, 04.03.2008
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    Danke Baufuchs für die schnelle Antwort.

    Ist ja wieder Superjuristendeutsch!:mauer

    Aber wenn ich es richtig verstanden habe, könnte ich einen Meter von der Grundstücksgrenze weg bleiben, wenn ich die Gesamtlänge auf 9m kürze und die Grundstückslänge 42m beträgt.
    Habe ich das so richtig gelesen?
     
  4. #4 Baufuchs, 04.03.2008
    Baufuchs

    Baufuchs Gast

    Die 42m

    Gesamtgrundstückslänge ist, wenn nur die eine Garage gebaut wird unerheblich.

    Diese Garage darf max. 9m lang sein.

    Wichtig auch noch:
    Steht die Garage z.B. in einer Grundstücksecke, darf die max. Grenzlänge der Garage (über Eck) nicht mehr als 15m betragen. Eine 9m lange Garage darf also in diesem Fall nur 6m breit sein.
     
  5. #5 Rookie07, 04.03.2008
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    Es wäre nur diese eine Garage geplant.

    Aber diese steht wie schon richtig vermutet in der Grundstücksecke.
    Folgerung:
    Länge und Breite der Garage um einen Meter verkürzen (also nicht 10x7m sondern 9x6m) und schon brauch ich nicht mehr auf bzw. 3m von der Grundstücksgrenze weg bauen.:)

    Danke nochmals für die Hilfe hat mich in meiner Planung wieder einen Schritt nach vorne gebracht.

    Gruß
    Rookie07
     
  6. #6 Rookie07, 05.03.2008
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    Doch noch eine Frage zu der Breite von 6m.

    Wenn die Garage in der Grundstücksecke steht, die 9m lange Seite ca. 1m von der Grenze weg steht aber die 6m Breite (Giebelseite) "auf" der Grundstücksgrenze bleibt es dann trotzdem bei der Grenzlänge von 15m?

    Tut mir leid, ich glaub ich nerv! Aber wär mir schon wichtig.

    Gruß
    Rookie07
     
  7. #7 Baufuchs, 05.03.2008
    Baufuchs

    Baufuchs Gast

    Kurz

    gesagt: ja, bleibt bei 15m.

    Wenn die Giebelseite auf der Grenze (oder bis max. 3m Abstand zu dieser) errichtet werden soll, mittlere Wandhöhe von max. 3m beachten.

    Außerdem prüfen, ob der evtl. vorhandene Bebauungsplan nicht vorschreibt, dass Garagen innerhalb der Baugrenzen (überbaubare Fläche) zu errichten sind.

    Näheres beim Landratsamt.
     
  8. #8 Rookie07, 05.03.2008
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    Danke für die Infos,
    werd morgen mal mit dem Bauamt sprechen. Mal schauen ob es so klappt wie ich mir das vorstelle?!

    Vielen Dank nochmal an Baufuchs.

    Gruß
    Rookie07
     
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