Bau SW-Kanalleitung

Diskutiere Bau SW-Kanalleitung im Tiefbau Forum im Bereich Neubau; Hallo, wir bekommen einen neuen SW-Kanal in unser Dorf. Unser Haus liegt leider tiefer als der Kanal, deshalb sollten wir unser Haus mit einer...

  1. #1 hollyares, 07.03.2008
    hollyares

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    Hallo,

    wir bekommen einen neuen SW-Kanal in unser Dorf. Unser Haus liegt leider tiefer als der Kanal, deshalb sollten wir unser Haus mit einer Hebeanlage entsorgen (über 5m Höhe und 100m Länge). Haben wir abgelehnt, da wir dafür alle Kosten tragen sollen. Wir haben jetzt noch einen anderen Weg gefunden um im freien Gefälle an den Kanal zu kommen. Er ist aber 230 m lang. Es wird DIN 150 KG-Rohr verlegt und alle 60 m kommt ein DIN 400 Schacht. Es wird ohne Absturz verlegt und zwischen 1-3 % Gefälle.
    Müssen wir Angst vor Verstopfungen haben, da der Weg so weit ist? Wir sind 6 Personen und es fällt mehr Wasser als feste FÄkalien bzw. Toilettenpapier an. Was anderes ist tabu für diesen Kanal.
    Mache ich mir umsonst Angst?

    Hoffe auf schnelle Hilfe.
    Danke.
     
  2. #2 Bauwahn, 07.03.2008
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    Wenn das Gefälle überall eingehalten wird, ist die Länge relativ egal, wenn's auf 10 m nicht verstopft, verstopft's auch auf 200 m nicht. Die öffentlichen Kanäle sehen ja auch nicht anders aus.
    Natürlich erhöht sich die Wahrscheinlichkeit des Absackens in einem Teilbereich, je länger die Rohre sind. Bei ordentlicher Verlegung sollte das aber kein Thema sein.

    Thomas
     
  3. sepp

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    nur haben öffentliche kanäle ganz andere durchflussmengen.
    und bei 200m DN150 ist das wasser schneller als die K...e.
    also ich würds mal mit nem wasserIng. besprechen.
     
  4. #4 Manfred Abt, 07.03.2008
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    da streiten sich die Geister

    auch viele öffentliche Kanäle haben nur minimalste Durchflussmengen.
    bzgl. Verstopfungsgefahr gibt es zwei theoretische Meinungen:
    • auf gutem Gefälle rutscht die K...e schön
    • erst mit geringem Gefälle kann die K...e weggeschwemmt werden
    Im Praxisleben gibt es eigentlich keine Rückmeldungen zu diesem Thema.
    Wichtig ist, dass es keine Unterbögen gibt, also "Säcke" im Gefälle. Tödlich wäre Gegengefälle oder Reduzierungen des Querschnittes. Dicht muss die Leitung weiterhin sein.
    KG-Rohre (PVC) gehen grundsätzlich schon, aber dann sollte - insbesondere bei möglichen Verkehrslasten - die Leitung schon eine ausreichende Tiefe haben. Ich würd mal fragen, was die Leitung in Ultra RIB (rippenverstärktes KG) oder in KG 2000 (grünes PP) mehr kostet.
     
  5. #5 Achim Kaiser, 07.03.2008
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    Warum DN 150 ?
    Fürs Schmutzwasser reicht ziemlich sicher DN 100 (bei 6 Personen) ...
    Was passiert mit dem Regenwasser ?

    Gruß
    Achim Kaiser
     
  6. ISYBAU

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    DN 150 ist dafür schon in Ordnung, wegen der besseren Wartungs und Instandhaltungsmöglichkeiten. Bedenken hätte ich hier auch keine, wenn denn die Leitung auch dicht ist und mit Gefälle verlegt wird (wie schon zuvor beschrieben)

    DN 100 würde ich aus diesem Grund auf diese Länge nicht verwenden, obwohl es für SW und RW i.d.R. hydraulisch ausreichend ist und natürlich auch im Betrieb funktioniert (für SW sogar besser).

    Gibt es einen Baumbewuchs auf der Leitungstrasse ? oder sind Anpflanzungen zu erwarten?

    Wieso aber keine Hebeanlage bzw. Pumpe ?
    Die zusätzlichen Investitionskosten für die lange Leitung kann man kapitalisieren und mit den erhöhten Betriebskosten der Hebeanlage gegenrechnen.
     
  7. #7 Achim Kaiser, 08.03.2008
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    Robert, den Satz musste mir mal erklären :).

    Ich kann die vorhandene Aversion der Tiefbau- und Entwässerungsspezialisten gegen Grundleitungen kleiner DN 150 in solchen Fällen nicht nachvollziehen. Erweiterbarkeit durch zusätzliche Gebäudeanschlüsse bleibt in dem speziellen Fall wohl aussen vor.

    Ein Gebäude mit normaler Ausstattung und 6 Personen ... da krieg ich schon mit DN 100 wahrscheinlich ein Problem die Mindestfliesgeschwindigkeit von 0,7 m/s nachzuweisen, damit die Selbstreinigungsfähigkeit gegeben ist ... mit DN 150 brauch ich da den Bleistift noch nicht mal in die Hand zu nehmen.

    Gruß
    Achim Kaiser
     
  8. ISYBAU

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    Hallo Achim,

    Du legst den Finger in den Zwischenbereich von Grundstücks- und Siedlungsentwässerung! Natürlich vollkommen zurecht. Deswegen schrieb ich ja auch nur "ich würde". Hydraulisch sind 100mm für eine Einfamlienhäuchen bei dem guten Gefälle ausreichend.

    Woher kommt diese Aversion der Siedlungsentwässerer gegen kleine Nennweiten?
    Ich versuche es mal zu erläutern.

    In diesem Fall, deutlich über 100m und Zwischenschächte, sind wir strukturell im Bereich der Sammelentwässerung, obwohl es sich per Definition um einen Hausanschluss handelt.
    Dafür ist die Definition nicht konzipiert. Üblicherweise sind Hausanschlüsse zwischen 5 und 20m lang. Natürlich auch mal mehr.

    1) Die DWA (vormals ATV, ATV-DVWK) Richtlinien sehen für Schmutzwassersammelkanäle einen Mindestdurchmesser von 250mm vor. In Aussnahmefällen können hier auch 200m verwendet werden.

    2) Die seitlichen Anschlüsse, Abzweige an den Sammelkanälen werden für 150mm vorgesehen.

    3) 150mm bietet gegenüber 100mm über 100% Leistungsreserve für spätere Anschlüsse

    4) Bei einer grabenlosen Renovierung z.B. mit Schlauchliner verliert man bis zu 10mm vom Durchmesser. In einem 150er kein Problem . der wird zum 140er aber ein 100er wird zum 90iger. dann noch leichte Deformation oder Lageversätze und schon kommen wir in den Grenzbereich der Sanierungstechniken. Die zulässigen Oberflächenunebenheiten von Schlauchlinern können ganz zulässig noch einmal 6mm auffressen.

    Aber ... Du hast 100% recht ... DN 100 reicht hier hydraulisch aus ... auch ein DA 100 :)
     
  9. ISYBAU

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    DN 100mm bedeutet mit Toleranzen je nach Werkstoff 96 - 104mm Innendurchmesser
    Lageversätze bei Steinzeugrohren: Zulässig 5mm > 96 - 5 = 91mm
    Schlauchliner: 2 x 5mm = 10 mm 91 - 10 = 81 mm
    Falten im Liner: zulässig 6mm (ich gehe mal nur von einer Seite aus) 81 -6 = 75mm

    So ! Und jetzt krepiert der Schlauchliner unter der Edelterasse des Nachbars.
    Auffräsen ? Technik ? und dann ist man schnell beim Aufgraben udn es wird plötzlich teuer. Diese Grenzfälle sind es zu denen ich dann gerufen werde ... und wirtschaftliche Lösungen scheitern dann oftmals an wenigen mm !!! und kosten 1000ende €
     
  10. #10 Achim Kaiser, 08.03.2008
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    Okay,
    ein Argument
    ... wobei wir es hier ja nicht mit einem alten Stückwerk von Kanalisation (der deren geschwürartigen Erweiterungen in Altbeständen) zu tun haben sondern mit einer neu zu erstellenden Anlage, bei der man erwarten darf dass die *heutigen* Anforderungen eingehalten werden.

    Allerdings grade weil es sich *nur* um ein EFH handelt und vermutlich jegliche Erweiterung in weiter Ferne ist, halte ich ein *knappe* Bemessung der Hausaanschlußleitung für extrem wichtig.

    Schon den Humbug der 6 l Spülkästen haben wir innerhalb des Hauses mit einer Verkürzung der unbelüfteten Einzelanschlußleitung (innerhalb des Hauses) von 10 m auf 5 m *bezahlt*.

    Bei 200 m Leitungslänge macht es m.E. schon Sinn hier auf eine möglichst optimale (und somit knappe) Dimensionierung zu achten, da ansonsten von den 6 Bewohners immer einer täglich zum baden verdonnert werden muss damit die Leistung auch mal ordentlich gespült wird und die Feststoffe auch weggeschwemmt werden und nicht in irgendeinem Rythmus vom Kanalreiniger bewegt werden.

    Bei jeder anderen Leitung im *öffentlichen* Bereich folge ich deiner Argumentation ... in diesem Fall tendiere ich allerdings zur Empfehlung die Leitung möglichst knapp zu halten, vor allem da ein vernünftiges Gefälle vorhanden ist.

    Gruß
    Achim Kaiser
     
  11. sepp

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    mal die anforderungen der jeweiligen abwasserämter durchforsten!
    DN 100 nach 1m gebäudeaustritt nada, niente.
    steht sogar in irgendeiner richtlinie -glaub ich
     
  12. ISYBAU

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    sepp, Du kannst uns vertrauen !
     
  13. sepp

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    ich traue nicht mal meiner mutter :cool:
    aber isses nicht so nach DIN 752 mindest DN 150?
    und die gilt 1m ab gebäude.
    belehrt mich!
     
  14. ISYBAU

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    trau keiner und keinem über 30 ... :)

    1) Die 1m -Regel (ab Gebäude) wird stets nur vertraglich vereinbart um die Grenze verschiedener Gewerke festzulegen. Ist zwar für Bauvertrag wichtig, aber die technischen Anforderungen bleiben unverändert. Diese Regel ist aber soweit bekannt dass sie schon fast als üblich bezeichnet werden kann. fast

    2) DIN EN 752 gilt zwar ausserhalb vom Gebäude, im Gebäude DIN EN 12056 ABER in Deutschland schafft die DIN 1986-100 die "alte und bewährte" Klammer für das Grundstück. (was es in anderen europäischen Staaten soooo nicht gibt) Das Problem ist in der Tat eine gewissen Mehrfachregelung, aber die neue DIN 1986-100 (ab April08) stellt einigermassen klar dar.

    3) Mindestdurchmesser DN 150 ist in keiner Norm geregelt. Auf dem Grundstück ist es die DIN 1986-100 die ausserhalb DN 100 benennt und sogar teilweise DN 80 zulässt.


    4) Die 150mm kommen meist über die Entwässerungsbetriebe (oder wie sie auch immer heissen) die NUR für den Anschlusskanal auf öffentlichem Grund den Durchmesser vorgeben dürfen.
     
  15. #15 hollyares, 10.03.2008
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    Danke für euren tollen Erfahrungsaustausch.

    Die Leitung wird mit 1,20 m Übedeckung gelegt. Der erst Schacht kommt nach 15 m, dann alle 60 m (zusammen 4 Stk.). Er herscht ein natürliches Gefälle von Natur aus, da auch ein Bach in der Nähe so verläuft.
    DIN 150 wird von der Stadt und dem ZVO verlangt, da der Kanal auf öffenlichem Grund verlegt wird. Ich versteh auch nicht, ob es wichtiger ist alles nach DIN zu machen oder so dass es funktioniert.
    Eigentlich wollten wir den Kanal so verlegt haben, dass dieser überall mit 1 % Gefälle verläuft. Wir hätten dann mit Abstürzen vor den Schächten gearbeitet. Der ZVO möchte aber eine durchgehende Leitung ohne Abstürze und somit wird das Gefälle von Schacht zu Schacht anders sein (mal 1% - 3 %). Zugelassen sind nach Gütekanalbau bis 5%, aber wie gesagt wir sind nur ein Haus mit 6 Personen. Es fällt zwar mehr Wasser an, aber trotzdem habe ich z.B. beim Toilettenpapier Angst das dies hängenbleibt. Könnt Ihr mich da beruhigen. Das Regenwasser wird dann in unserer alten Klärgrube gesammlt.
    Bitte noch mal um eure Meinung. Danke
     
  16. ISYBAU

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    Natürlich wird bei dieser Leitungslänge und den geringen Anschlusswerten einiges liegen bleiben. Gar keine Frage. ABER ... mit dem nächsten Schwall wird das Papier und andere Feststoffe ein Stück weiter geschwemmt ... (schwemmkanalisation)

    Problematisch wären hier
    - ständig zu geringe Wassermengen im Verhältnis zu den Feststoffen
    - ganz besonders kritisch undichte Rohrverbindungen
    - Unterbögen
    - Verfestigte Baustoffe wie Mörtel, Beton (kommt alles vor) oder andere Hindernisse


    Die Entscheidung muss jedoch der verantwortliche Planer übernehmen - das können und wollen wir hier nicht leisten.

    Ich würde versuchen, das Eigentum (und damit die Unterhaltung) an der Leitung an die Stadt oder den Zweckverband zu übertragen.

    Ergänzung: Toilettenpapier ist so zusammengesetzt, dass sich die kurzen Fasern im Wasser entwirren (Im Gegensatz zu Papiertaschentüchern und -haushaltstüchern die ja reissfest sein sollen)
     
  17. #17 Achim Kaiser, 10.03.2008
    Achim Kaiser

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    Wenn die Leitung über öffentlichen Grund geführt wird, so besteht vielleicht die Möglichkeit bzw. die Option, dass in der Zukunft noch weitere noch zu erstellnde Bauwerke angeschlossen werden können/sollen.

    Solange die Leitungführung im Bereich 1 bis 5% erfolgen kann, würde ich nicht mit Abstürzen arbeiten. Ziemlich Ideal ist ein Gefälle von 2%. Sofern das Gelände eine entsprechende Ausführung hergibtwürde ich versuchen dieses Gefälle anzustreben (ohne wegen geringen Abweichungen gleich nen Glaubenskrieg anfangen zu wollen).

    Gruß
    Achim Kaiser
     
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