Wer haftet für Fehler

Diskutiere Wer haftet für Fehler im Fenster/Türen Forum im Bereich Neubau; Hallo Zusammen, es geht um eine Altbausanierung Bj. 60. Der Fensterbauer hat Kellerfenster, wie die Alten Fenster ausgemessen, obwohl die...

  1. #1 paulmoest, 07.03.2008
    paulmoest

    paulmoest Gast

    Hallo Zusammen,
    es geht um eine Altbausanierung Bj. 60. Der Fensterbauer hat Kellerfenster, wie die Alten Fenster ausgemessen, obwohl die Leibung nach außen hin etwas größer wird. Er wußte, dass Vollwärmeschutz ca. 12mm draufkommt. Ich habe Fenster wie die alten eingebaut und jetzt kommt Fachmann von Dämmung und sagt Fenster müssen außen angeschlagen werden. Ok. Klingt logisch, aber hätte nicht der Fensterausmesser schon das Maß von der Leibung außen nehmen müssen?
    Ab wieviel Abmaß ist eigentlich ein Fenster falsch eingemessen bei einem Altbau?

    Danke für Euren rat.

    Gruß Paul
     
  2. #2 Ralf Dühlmeyer, 07.03.2008
    Ralf Dühlmeyer

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    Der....

    der geplant hat.
    Hat keiner geplant, haftet der, der die Planung eben nicht beauftragt hat.

    MfG
     
  3. #3 MichaelG, 07.03.2008
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    öhm?

    Wieso müssen die Fenster aussen angeschlagen sein???

    Schuld? Woran? 12mm Dämmung oder 12cm? Wenn cm, dann in der Leibung eines Kellerfensters?

    Gibt es ein Bild?

    MfG Michael

    *Natürlich trägt der Fachhandwerker die Veranwortung für das was er selbst plant, anbietet und einbaut... Nur, welche Infos hatte er denn dazu?
     
  4. #4 paulmoest, 11.03.2008
    paulmoest

    paulmoest Gast

    Natürlich 12 cm. Außendämmung. Wenn du eine 30er Wand hast und die Fensterleibung ist 15 cm breit. Da du ja jede Leibung ja auch mit dem Vollwärmeschutz gedämmt werden muss.
    Meiner Meinung nach hat der Schuld, der die Fenster ausmisst. Und das war der Fachhändler bzw. der Fensterbauer. Und ich denker der muss mich nach dem Stand der Technik beraten und der wusste auch was außen noch gemacht wird.

    Weiss jemand, ab wieviel cm ein Fenster zu klein eingemessen wurde.

    Danke für Eure antwort.
     
  5. bernix

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    ...ich vermute er meint, dass die Fenster aussenbündig angebracht werden sollen...und vermutlich aussenbündig zur Wand. Die Laibung ergibt sich dann durch die neue Dämmung....

    gruss
     
  6. #6 Martin Wiesner, 11.03.2008
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    Hallo,

    der Fensterbauer hatte vermutlich von Ihnen keine Angaben zur Einbauebene erhalten. Er hat den Einbau der neuen Fenster so vorgenommen, wie er den Zustand vorfand. Dies ist grundsätzlich nicht falsch. Vermutlich hat er auch nur die Fenstergrößen berechnet, die er lieferte, so daß Ihnen allein auf Grund des Maßes kein Schaden entstand.
    Der Unternehmer der den Dämmputz ausführt, nennt Ihnen den außenbündigen Einbau - der auch seine Berechtigung hat - als richtige Ausführung. Er braucht dann keine Laibung zu dämmen.
    Die Koordination der beiden Gewerke ist Ihre Aufgabe. Vielleicht wäre ein gemeinsamer Termin mit beiden Handwerkern schneller und einfacher gewesen, als die Suche nach jemand, der nun die Mehrkosten für die Laibungsdämmung trägt.

    Gruß Martin Wiesner
     
  7. #7 paulmoest, 12.03.2008
    paulmoest

    paulmoest Gast

    Hallo Zusammen,

    ja habe mich nicht richtig ausgedrück. Meinte außen bündig - danke.

    Martin: Das seh ich nicht so. Wenn deine Fensterscheibe vom Auto defekt ist und du bekommst eine mit einem 5cm dicken schwarzen Rahmen.Dann frag ich mit dem Automechaniker erst ein Treffen vereinbaren muss und alles bereden muss.

    Wenn man alle Fenster ausgebaut hat und die neuen nur in das nichtvergrößerte Loch einbaue und ich nach dem einbau, teilweise noch die Ausenkanten der Fensterrahmen sehen kann. Dann Frage ich mich doch ob die Fenster zu klein eingemessen worden sind.
    Es kann doch nicht sein, dass mir ein Händler vom Fach Fenster verkauft, die nicht exakt eingemessen worden sind. Es gibt doch für alles eine Toleranz.

    Gruss paul
     
  8. Julius

    Julius

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    Werbung hier erfolgt gegen meinen Willen!
    Gegen mangelnde Planung (Deinerseits) gibt es eben keine Toleranz!
    Du wirst hier keine Antwort in dem gewünschten Sinne bekommen können...
     
  9. Lukas

    Lukas

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    Da kannste Dich drehen und winden, wie Du willst.
    Die Antwort stand schon im ersten Beitrag.
    Hast Du dem Fensterlieferanten die neue Einbaulage mitgeteilt oder wirbt er damit, daß er Hellseher ist?

    Gruß Lukas
     
  10. #10 cosima123, 16.03.2008
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    hi,

    @paulmoest. du hast geschrieben:


    "Hallo Zusammen,
    es geht um eine Altbausanierung Bj. 60. Der Fensterbauer hat Kellerfenster, wie die Alten Fenster ausgemessen, obwohl die Leibung nach außen hin etwas größer wird. Er wußte, dass Vollwärmeschutz ca. 12mm draufkommt."


    -->> Grundsätzlich gilt: Wenn ich beweisen kann, dass ich ein Auftrag mit dem Inhalt x vereinbart wurde, dann ist alles andere eine Schlechtleistung.
     
  11. #11 cosima123, 16.03.2008
    cosima123

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    das "ich" wird gestrichen..:D
     
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