Rohbauöffnungsmaße für Doppelgaragentor

Diskutiere Rohbauöffnungsmaße für Doppelgaragentor im Mauerwerk Forum im Bereich Neubau; Im Vorentwurf unserer Werkpläne steht als Maß für ein Doppelgaragentor: b= 501 cm h= 225 cm und der Hinweis "Exakte Maße entsprechend...

  1. Tommi

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    Im Vorentwurf unserer Werkpläne steht als Maß für ein Doppelgaragentor:
    b= 501 cm
    h= 225 cm
    und der Hinweis "Exakte Maße entsprechend Fabrikat".

    Dies ist mir zu ungenau.

    Nach dem Studium der Prospekte diverser Garagentoranbieter (RUKU, Normstahl, Novoferm ...) meine ich folgendes herausgefunden zu haben.

    1. Höhe: Das Bestellmaß=lichte Durchfahrtshöhe ist von OKFF bis UK Sturz zu messen, dh. die Rohbauöffnungshöhe ist um die Höhe des Estrichs (bei uns: 4 cm vorne) zu vergrößern.

    Also: Bestellmaß=225 cm plus 4 cm Estrich = 229 cm als Höhenangabe des "Loches in der Wand" für den Maurer.

    2. Breite: Hier bin ich unsicher, ob die Putzdicke an beiden Seiten hinzuzurechnen ist.
    Voraussetzung: Montage hinter der Laibung.

    Unser Beispiel: Bestellmaß = lichte Durchfahrtsbreite = 500 cm.

    Ist zur Ermittlung der Rohbauöffnungsbreite der spätere Putz (z.B. pro Seite 2 cm), also 2 x 2 cm = 4cm hinzuzuaddieren oder nicht?

    Also Öffnungsbreite:500 oder von mir aus nächstes Steinrastermaß: 501 cm
    oder
    500 + 4 cm = 504 cm?
     
  2. #2 Laus Koppp, 12.10.2003
    Laus Koppp

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    eins zu fuffzich brauche mer nedd
    da jibbet nur eins

    wenn sie es genauer wollen gibt es nur eine möglichkeit:

    Fabrikat und Ausführung festlegen, den entsprechenden Fachberater oder Handwerker ins Büro holen und dann die Werkies entsprechend ausführen.
    Und nicht vergessen: Es sind ja nicht nur die Laibungen auf die es ankommt; die Höhe muss noch passen und soll auch schon vorgekommen sein, dass durch das Garagentor ein Abwasserrohr lief.

    Hörmann Beri zum Beispiel

    L.K.
     
  3. #3 bauworsch, 13.10.2003
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    bauworsch Gast

    Wie L.K. bereits

    richtig bemerkt hat, kann der Architket ohne genaue Kenntnis des Produktes nur die Standartangaben seines berücksichtigten Anbieters angeben.
    Für das genaue Maß bedarf es schon einer Produktfestlegung in dem, zugegebenermaßen frühen, Stadium der Planung.

    Oder man ist halt dann gebunden an die Vorgaben.

    Es hängt auch davon ab, ob ein Schwingtor oder ein Sektionaltor rein soll.

    Je nach Hersteller sind bei den Vorgaben die Standartgrenzen bereits überschritten und Sonderanfertigungen kosten einen saftigen Aufpreis.
     
  4. Tommi

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    Danke für die Hinweise.

    Eure Aussagen bedeuten für uns also, dass wir uns in diesem frühen Stadium auf einen Hersteller + Produkt festlegen müssen.

    Eine Ausschreibung ("hier ist das Loch, biete bitte ein Sektional-Garagentor mit diesen und jenen Eigenschaften an") ist dann wohl [ohne Aufpreise für Maßanfertigung] nicht mehr denkbar?

    @Bauworsch:
    Wir möchten ein Deckensektionaltor. Können Sie Ihre Aussage "Standardgrenzen sind bereits überschritten" präzisieren?
    Die meisten Hersteller haben doch beim Deckensektionaltor als Standardtor die Größe 500 x 225 cm im Angebot. Dann müssten doch unsere Vorgaben (501x225 lt. Archi bzw. meiner Meinung nach: 501+4=505 bzw. 225+4=229) passen, oder nicht?
     
  5. #5 bau.de-tu, 13.10.2003
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    @Tommi

    wieso machst du dir Gedanken darüber, wie (!) deine Auftragnehmer deine Wünsche erfüllen?
    Gib deine lichten Wunschmaße an und vielleicht noch die Art des Tores, wenn dies für dich wichtig ist.
     
  6. #6 bauhexe, 13.10.2003
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    Ihr solltet Euch schon frühzeitig auf einen Hersteller festlegen. Es kommt auch darauf an wo die Laufschiene liegt und ganz wichtig sind die Sturzhöhe und die seitliche Leibung.
    Die Industrie kann fast alles im Nachhinein realisieren, nur der Preis ist dann auch nicht mehr Standart.
     
  7. #7 Michael Prieß, 13.10.2003
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    .
    Nix ist unmöglich :-)

    kostet nur ( Zeit und Geld)

    Hat schon jemand nach der Einbauart gefragt? In oder hinter?
     
  8. Tommi

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    Gerade um unnötige Kosten für Sonderfertigungen zu vermeiden, habe ich nachgefragt.

    Abschließend sehe ich ein, dass eine Vorauswahl notwendig ist.

    BTW:
    Einbauart: hinter der Laibung.
    Sturzhöhe und seitlicher Abstand zur Wand sind für alle Hersteller/Einbauarten ausreichend groß dimensioniert.
     
  9. TAMKAT

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    Also meine Herren ich muß schon sagen.
    Natürlich muß man sich nicht in der frühen Planungsfase auf ein bestimmtes Fabrikat festlegen.
    Das einzige auf was man sich festlegen muß ist Sektionaltor, oder Normaltor. Da es hier ja schon feststeht, das ein Sektionaltor zum einsatz kommt ist alles klar.
    Schließlich gibt es Normen wonach sich jeder Hersteller richtet.
    Das Zauberwort heist hier Bau-Richtmaße. Bau-Richtmaße sind die Bestellmaße. Bau-Richtmaße sind die im Plan angegebenen Fertig Maße.

    Ihr Bestellmaß= Bau-Richtmaß sind folgende
    B=5000
    H=2250
    Der Estrich darf dort nicht hinzugerechnet werden. Das baurichtmaß ist die Fertige Öffnung.
    Für das Sektionaltor der größe 5000X2250 brauchen sie eine Rohbau öffnung in der Breit von 5,04 meter (Baurichtmaß 5,00 + 2X2cm Putz = 5,04 meter).
    Und in der höhe brauchen Sie eine Rohbauhöhe von 2,31 meter ( U.K Rohsturz bis O.K. Roh Sohle von 2,25 + 2 cm Putz+4cm Estrich = 2,31 meter.
    Bei Sektionaltoren von 5,00 meter breite braucht man eine mindest Garagenbreite von 5,18 meter, und eine mindest Garagenhöhe (Innen) von 2,47.
    Das habe ich nicht so erfunden, das sind Normen, nach dem sich jeder Hersteller richtet.
    Also wenn der Architekt das weis, und das sollte jeder Architekt wissen, kann er ganz beruhigt im Plan 5,00X2,25 angeben, jeder Anbieter hat dafür Sektionaltore. Der Architekt wird in der Planung die nötige mindestgaragenbreite/höhe einplanen. In Ihrem fall Garage Innen min. 5,18 breite X 2,47 höhe (Fertigmaße). Höher und Breiter ist kein problem, keinesfalls kleiner.

    TAMKAT
     
  10. #10 bau.de-tu, 14.10.2003
    bau.de-tu

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    Danke TAMKAT

    ich dachte schon, ich bin blöde
    ;-)
     
  11. Tommi

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    @Tamkat:
    Vielen Dank für die kompetente Antwort aus der Praxis.

    Zitat
    "im Plan 5,00X2,25 angeben"
    ... bedeutet im Eingabeplan zur Baugenehmigung?

    "in der Planung die nötige mindestgaragenbreite/höhe einplanen"

    ... bedeutet im Werkplan/Ausführungsplan?

    D.h. Im tatsächlichen Werkplan für den Rohbauunternehmer muß die richtige Höhe/Breite, also 504 x 231 cm angegeben werden, die Estrich und Putz berücksichtigt?

    Habe ich das so richtig verstanden?
     
  12. TAMKAT

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    Ja.

    Ja.

    In einem vernümpftigen Arbeitszeichnung/Werkplan gibt es verschiedene Maßketten.
    Eine Davon beinhaltet nur die Fertigmaße der Höhe und der Breiten.
    Eine andere bezeichnet die Rohbaumaße der Höhe und der Breite.
    Der BU braucht in ihrem Fall einmal die Maßkette der Fertigmaße, bei ihnen also 5,00 X 2,25
    Und weil er ja nicht Hellsehen kann welcher Putz oder sonstiges aufbau auf die Wände kommt braucht er die Rohbaumaße, bei ihnen 5,04 X 2,31 mit dem hinweis, das 2 cm Verputzt wird, und deshalb das Robaumaß 5,04 ist. Das gleiche mit der Sturz höhe, die bezieht sich auf Rohboden bis u.K Roh Sturz.

    TAMKAT
     
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