Architekt vs Statiker / Bauantrag

Diskutiere Architekt vs Statiker / Bauantrag im Bauen mit Architekten Forum im Bereich Architektur; Hallo zusammen, wir haben eine ganz simple Frage, aber für uns Laien doch schwierig zu beantworten, deshalb stelle ich die Frage jetzt an die...

  1. Janina

    Janina

    Dabei seit:
    14.03.2008
    Beiträge:
    2
    Zustimmungen:
    0
    Beruf:
    Kauffrau
    Ort:
    Herne
    Hallo zusammen,

    wir haben eine ganz simple Frage, aber für uns Laien doch schwierig zu beantworten, deshalb stelle ich die Frage jetzt an die Exepertenrunde.

    Ausgangslage: Wir haben ein ca. 100 Jahre altes Zechenhaus gekauft, und wollen im EG den Grundriss ändern. Es geht genauer um zwei Wände, die fallen müssen.
    Gestern nun war ein Statiker vor Ort. Stahlträger können eingezogen werden, die Berechnung wird gemacht.

    Auf meine Frage, ob er denn dann auch den Bauantrag stellt, kam die Antwort, dass er das nicht dürfe, sondern ich hierfür einen Architkekten beauftragen müsse.
    Nun meine Fragen:
    Dürfen Statiker generell keinen Bauantrag stellen?
    Muss ich zwingend einen Architekten beauftragen?
    Welche Unterlagen müssten wir bei einer derartigen Grundrissänderung dem Amt vorlegen? Genaue Grundrisszeichnungen haben wir aufgrund des Alters des Hauses nicht mehr vorliegen.
    Mit welchen Kosten hätten wir dann zusätzlich noch etwa zu rechnen (für Amt und Architekt?) (mir ist schon bewußt, dass es sich hier natürlich nur um grobe Schätzungen handeln kann).

    Wir sind eigentlich davon ausgegangen, dass hier ein Statiker ausreicht und wir nicht noch einen Architekten beauftragen müssen...
    Ich danke Euch vorab für die Antworten!:)

    Grüße,
    Janina
     
  2. ChrisB

    ChrisB

    Dabei seit:
    11.03.2008
    Beiträge:
    158
    Zustimmungen:
    0
    Beruf:
    Dipl.-Ing. Architektur
    Ort:
    OWL
    Benutzertitelzusatz:
    Auch aus Steinen, die man in den Weg gelegt bekommt, kann man etwas schönes bauen!
    Statiker, also Bauingenieure, dürfen Bauanträge einreichen, wenn sie in der sog. Ingenieurkammer eingetragen sind und über eine Bauvorlageberechtigung verfügen.

    Möglicherweise ist Euer Vorhaben nach § 65 BauO NW gar nicht genehmigungspfichtig. Das könnt Ihr mit einer Nachfrage beim städtischen Bauamt klären.

    Auch das könnt Ihr dann, wenn's noch erforderlich ist, am besten mit dem zuständigen Bauamt klären.
     
Thema: Architekt vs Statiker / Bauantrag
Besucher kamen mit folgenden Suchen
  1. kann statiker bauantrag stellen

    ,
  2. bauverfahren beantragen durch statiker

    ,
  3. statiker bauantrag

    ,
  4. bauantragerstellung durch Architekten
Die Seite wird geladen...

Architekt vs Statiker / Bauantrag - Ähnliche Themen

  1. Statisch realistisch?

    Statisch realistisch?: Wir haben den Grundriss unseres zukünftigen Einfamilienhauses nach unseren Wünschen geplant. Bevor wir uns jedoch einen Architekten bzw. Statiker...
  2. Tragwerkplaner finden

    Tragwerkplaner finden: Wir planen mit nem Architekten. Die Entwürfe sind mittlerweile so weit gereift, dass es Zeit wird, den TWP mit ins Boot zu holen. Der Architekt...
  3. Kosten für einen Statiker/Architekten

    Kosten für einen Statiker/Architekten: Guten Morgen ! Ein EFH BJ.1930 EG und oben nur zwei schräge Dachzimmer. Diese sind durch eine 11,5ér Langlochziegelwand getrennt-von Giebel zu...
  4. Sachverständiger-Architekt-Statiker-Bauleiter

    Sachverständiger-Architekt-Statiker-Bauleiter: Hallo liebe Bauexperten! Ich möchte ein kleines Reihenhaus erwerben und sanieren lassen. Vor Erwerb möchte ich das Haus auf seine Substanz...