Fachgrechte Ausführung Sohlplatte aus Faserbeton

Diskutiere Fachgrechte Ausführung Sohlplatte aus Faserbeton im Beton- und Stahlbetonarbeiten Forum im Bereich Neubau; Hallo miteinander, erstmal danke für die vielen guten Beiträge hier im Forum. Da ich schon einige Beiträge gelesen habe, muss auch ich jetzt...

  1. AX538

    AX538

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    Hallo miteinander,

    erstmal danke für die vielen guten Beiträge hier im Forum.
    Da ich schon einige Beiträge gelesen habe, muss auch ich jetzt vermuten, dass bei uns noch mehr schiefgelaufen ist, als ursprünglich angenommen.

    Z.B. wurde bei uns eine Sohlplatte mit Stahlfaserbeton erstellt. Laut Statik war ursprünglich eine Sohlplatte mit Fundamenten geplant. Während des Aushubs hat sich der GU entschieden eine tragende Sohle auszuführen.
    Zuerst sollte diese mit einer oberen sowie unteren Bewehrung ausgeführt werden (Die überreichte statische Berechnung war von einem anderen uns unbekannten Projekt). Kurz vor dem gießen hieß es dann, dass eine Stahfaserbeton Sohle hergestellt wird.

    Im folgenden ein paar bilder der Ausführung:
    [​IMG]
    Bei diesem Bild bin ich mir nicht sicher, ob es Fundamente sind, oder nur eine Sauberkeitsschicht. Laut GU sollen es Fundamente wegen dem Frostschutz sein.
    [​IMG]
    Hier die Schalung, dem Fundamenterder, sowie einer Folie.
    [​IMG]
    [​IMG]
    Nun hat uns der GU eine Umrechnung zur Statik zugesand. Die Umrechnung war wiederum auf die unbekannte Statik ausgelegt. Ein Einzelfundament mit der größten Last in unserer Statik blieb unberücksichtigt.

    Folgende Angaben vom Hersteller irritieren mich ebenfalls:

    - Es sind nur tragende Sohlplatten mit bis zu 2 Vollgeschossen zulässig
    Wir haben Keller, EG und Obergeschoss mit 130 cm Drempel. Ist das noch zulässig?

    - Die sohle ist frostfrei auf ausreichend tragfähigem Boden zu gründen
    ???

    -....ist unter der Sohlplatte eine Baufolie anzuordnen. Unter den aufgehenden Wänden ist die Folie auf einer Breite von 2m doppellagig auszuführen.
    Ich glaube, dass ist hier nicht so ausgeführt.

    -Der Plattenüberstand beträgt generell 15 cm.
    Bei unserer Platte sind es ca. 10cm.

    Wie seht Ihr die vorhandene Situation? Ist die Sohlplatte fachgerecht ausgeführt?

    Mfg
    Axel
     
  2. Robby

    Robby Bauexpertenforum

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    Ähhhh nein....

    eine Stahlfaserbodenblatte ist idR eine Sonderkonstruktion on mit oder ohne Umrechnung. Das Einzelfundament fehlt, die fehlende Folie ist das geringste problem weil mir der Sinn unter den Wänden 2- lagig nichtin den Kopf kommt...

    Eine Sauberkeitsschicht gibt es nicht und der Fundamenterder ist sicher nicht aus VA Stahl sondern verzinkt...

    Ich würde mir SCHNELLSTENS eigenen Sachverstand ins Boot holen!!!!
     
  3. AX538

    AX538

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    Hallo Robby,

    für das fehlende Fundament wurden vom GU die Stahlmatten eingelegt. Es gibt aber bisher keine rechnerische Basis dafür.
     
  4. Jonny

    Jonny

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    Zum Fundamenterder,

    :mauer

    -Einbau hochkant?
    -Betondeckung?

    eher nicht!

    Grüsse
    Jonny
     
  5. PeMu

    PeMu

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    :konfusius
     
  6. Josef

    Josef Bauexpertenforum

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    langsam versteh ich auch warum ich bei manchen Baustellen viel zu teuer bin :konfusius

    hab ich des richtig verstanden die Statik iss von nem anderen Haus ??? ..
    wenn "ja" dann mein Respekt :konfusius
     
  7. AX538

    AX538

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    Hallo,

    erstmal vielen Dank für die Antworten.

    @Jonny,
    der Fundamenterder wurde wohl so eingebaut, wie er auf den Bildern zu sehen ist.

    @Josef,
    die Berechnung des Fasergehalts bezieht sich auf eine Statik mit tragender Bodenplatte mit einer Dicke von 20cm.
    Die Statik zu unserem Bauvorhaben sieht Streifenfundamente, und darauf eine 14cm Dicke Platte mit oberer Bewehrung Q188, vor.

    Die unterschiede, soweit ich sie als Bauleihe erkennen kann, sind folgende:

    Streifenfundament Außenwand:
    Statik zu unserem Projekt: q=61,2 kN/m, Dicke Mauerwerk 30cm, Fundamentbreite 50cm, tiefe 40cm.
    Hinweis vom Statiker: Fundamente frostsicher (mind.80cm) auf tregendem Baugrund gründen.
    In dem Bereich, der auf dem ersten Bild zu sehen ist, steht die Sohle aus dem Erdreich. Bei fertigem niveau des Geländes ist sie ca. 15-20cm überdeckt.
    Umrechnung auf Faserbeton: q=65kN, Dicke Mauerwerk 36,5cm,

    Streifenfundament Mittelwand:
    Statik zu unserem Projekt: q=119 kN/m, Dicke Mauerwerk 24cm, Fundamentbreite 65cm, tiefe 40cm.
    Umrechnung auf Faserbeton: q=120kN, Dicke Mauerwerk 24cm

    Einzelfundament:
    Statik zu unserem Projekt: N=138,2 kN, Dicke Stahlbetonstütze 24cm, Fundamentbreite 100cm x 100cm, tiefe 40cm.
    Umrechnung auf Faserbeton: Bisher nicht berücksichtigt!!!
    In der Ausführung wurden Stahmatten, wie auf den Bildern zu sehen, eingebaut.

    Generelle Frage:
    Gibt es Normen bzw. Regeln der Technik, gegen die hier verstoßen wird?

    Noch eine Fage zu dem Bereich der Sohle, die aus dem Erdreich schaut.
    Muss dieser Bereich an den Stirnseiten Wärmegedammt sein, wegen der ENEV Planungsbeispiele?

    Wie sieht das mit der zulässigen Geschosszahl aus? Beziehen sich die max. 2 Vollgeschosse auf die Bauordnung (demnach haben wir 1 1/2 Geschosse), oder nach den tatsächlich physikalisch vorhandenen Geschossen (UG/EG/OG mit 130cm Drempel)?

    Gruß
    Axel​
     
  8. Robby

    Robby Bauexpertenforum

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    Obwohl es sich bei der geplanten Bodenplatte um eine konstruktiv bewehrte " Bessere Sauberkeitsschicht" handelt würde ich hier maql zu Stahlfaserbeton suchen.

    Der Fundamenterder muß wenn nicht umseitig 5 cm Betondeckung vorhanden sind aus VA Stahl sein.

    fehlende Fundamente ersetzt durch eine Matte die Durchstanzen verhindern soll? SUPER

    Nochmal: "Eigenen Sachverstand einkaufen!!!!" das geht über eine Forenberatung doch um einiges hinaus!
     
  9. Robby

    Robby Bauexpertenforum

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  10. Jonny

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    Auch wenn ich glaube das der Fundamenterder das geringste Problem ist, die Ausführung deines FE würde ich nicht als regelgerecht oder dauerhaft bezeichnen.
    Bsp. verzinkter Stahl im Erdreich

    Sollte das ganze so bleiben, solltest du mit deinem Elektriker vielleicht über einen umlaufenden VA-Ringerder nachdenken.

    Grüsse
    Jonny
     
  11. R.B.

    R.B.

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    Jonny,

    Dein Staberder wäre doch was für den Baumurks-Award...:biggthumpup:

    Also, schnell dort einstellen. Damit Josef nicht alleine kämpfen muß. :D

    Gruß
    Ralf
     
  12. Pfriem

    Pfriem

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    Hmmmm, das kann ich alles noch toppen. Mir liegt eine SCHRIFTLICHE Unbedenklichkeitserklärung eines Rohbauers vor, in der er versichert, dass die nicht vorhandene Betonüberdeckung des Fundamenterders kein Problem darstellt. Nach dem Motto ich weis nicht was ich tue und das können Sie von mir schriftlich haben.
     
  13. PeMu

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    Ja, jede Menge.

    Hier die gröbsten Klopper:
    1. jedes Gebäude bekommt seine eigenen statischen Nachweise

    2. Baugrundgutachten - "zwingend" erforderlich

    Die Erfahrung lehrt: Das wird am ganzen Bau so weitergehen.

    Wer hat denn die Baugenehmigung eingereicht?
    Wer steht da als Bauherr drauf?
    Wer hat als Bauherr unterschrieben?
    Wer ist für die Statik gemeldet?
    Wer ist als Bauleiter gemeldet?

    Wer kümmert sich fachlich um das Bauvorhaben?
     
  14. AX538

    AX538

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    Hallo,

    @Robby,
    danke sehr, ich weiss nun was zu tun ist "Eigenen Sachverstand einkaufen!!!!".

    @PeMu,
    Es handelt sich um einen Werkvertrag mit einem Generalunternehmer.
    Die Bauantragsunterlagen hat er zusammen mit einem Architekten erstellt.
    Den Bauantrag haben wir selbst (ohne Statik/ENEV Berechnung) eingereicht.

    Diese Unterlagen hat das Bauamt nach der Genehmigung eingefordert. Diese wurden direkt vom Unternehmer an das Bauamt gesendet. Erstellt worden sie von einer Ingeneursgesellschaft im Auftrag des GU`s.

    Der Bauleiter ist der Unternehmer selbst.
    Auszug Werkvertrag: Der AN benennt eine von Ihm bevollmächtigte, sachkundige Person, die immer auf der Baustelle anwesend und Ansprechpartner für den AG ist.

    Zitat von PeMu:
    Die Erfahrung lehrt: Das wird am ganzen Bau so weitergehen.
    Das kann ich leider nur bestätigen.

    Gruß
    Axel
     
  15. PeMu

    PeMu

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    d.h. GÜ Vertrag. (Generalunternehmer + Planung)

    Was zu tun: siehe Robby.

    Ist noch was zu retten? Wie weit ist der Bau schon?
     
  16. AX538

    AX538

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    GÜ?

    Ich würde sagen fast fertig.
     
  17. mls

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    was zu prüfen wäre...
    eine gewisse brisanz unbenommen ..
     
  18. PeMu

    PeMu

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    Was ist dann dein Anliegen????
     
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