Einzelraumregelung bei Fußbodenheizung und Sole-Wasser-Wärmepumpe

Diskutiere Einzelraumregelung bei Fußbodenheizung und Sole-Wasser-Wärmepumpe im Heizung 2 Forum im Bereich Haustechnik; Hallo macht es (noch) Sinn bei einer Fußbodenheizung und Sole/Wasser-Wärmepumpe (+ Lüftungsanlage mit WR) eine Einzelraumregelung für die...

  1. #1 thomasgberger, 16.03.2008
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    Hallo

    macht es (noch) Sinn bei einer Fußbodenheizung und Sole/Wasser-Wärmepumpe (+ Lüftungsanlage mit WR) eine Einzelraumregelung für die Steuerung der Fußbodenheizung zu installieren (oder lohnt sich das eher nicht).

    Meinungen?

    Allerbesten Dank
    T. Berger
     
  2. joegeh

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    Das lohnt sich nicht...
    Wenn die FBH gut abgeglichen ist dann funzt die FBH besser ohne ERR.

    Gruß Josef
     
  3. R.B.

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    Zustimmung. Ohne ERR funktioniert die Sache auch.
    ABER, es gibt da immer noch den kleinen Unterschied zwischen Theorie und Praxis. Spätestens wenn die Praxis die Theorie auf den Kopf stellt, ist man froh um eine ERR.

    Betrachte eine ERR als Notbremse und freu´ Dich wenn sie nicht eingreifen muß.

    Gruß
    Ralf
     
  4. #4 Hendrik42, 16.03.2008
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    Ich habe meine ERR abgeschaltet, braucht nur Strom. Wenn Du Dir wegen externer Einflüsse noch nicht ganz sicher bist, bau die ERR jetzt ein, aber achte darauf, dass sie extra abgesichert sind, dann musste nur die Sicherung rausdrehen/abschalten.

    Gruß, Hendrik
     
  5. joegeh

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    wer Angst hat :fleen
    der kann ja die Kabel verlegen lassen.... dann ist es immer möglich nachträglich ERR zu realisieren, man hat sich aber die Regler und die Stellmotoren gespart.

    @RB
    mit der "Praxis" bin ich vertraut ;) und habe mich früher oftmals über "alte" FBH gewundert wie gut die ohne ERR funktionierten. Weil ich dachte das kann nicht sein
    In meinem eigenen Neubau habe auch 200m2 FBH mit konstanten Raumtemperaturen von 21°C in den Wohnräumen und 19°C in Schlaf und Hobbyraum.... ohne ERR

    Gruß Josef
     
  6. R.B.

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    @Josef
    Unsereins verbringt auch mehr Zeit mit der Heizung als mit der Familie. Ich habe aber gehört, das ist nicht überall so. :biggthumpup:

    Was ich mit Praxis meinte, FBH 20cm VA, passt scho. Therme/WP rein, Herstellereinstellung aktiviert, passt scho. Rechnung raus, Kohle auf´s Konto, passt scho.

    Sorgfältige Planung? Optimierung? Anpassung auf Nutzergewohnheiten? Fehlanzeige.
    Dann wird die Kiste auf Vollgas gestellt und es muß eben die Notbremse ran, sonst rufen die Leute täglich an und jammern "es ist kalt in der Hütte".

    Ich weiß, es kann auch anders laufen. Erfahrungsgemäß kennen die Leute zwar den Spritverbrauch ihres Autos auf 3 Stellen hinter dem Komma, aber wenn man nach der Heizung fragt, finden sie noch nicht einmal die Bedienungsanleitung.
    Wer kümmert sich dann um einen optimierten Betrieb?

    Gruß
    Ralf
     
  7. joegeh

    joegeh

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    ...leider muß ich dir in allen Punkten recht geben.....:fleen


    Gruß Josef
     
  8. OldBo

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  9. Jonny

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    Auch noch meinen Senf dazugeben,

    ENEV2007 §14
    (2) Heizungstechnische Anlagen mit Wasser als Wärmeträger müssen beim Einbau in Gebäude mit selbsttätig wirkenden Einrichtungen zur raumweisen Regelung der raumtemperatur ausgestattet werden.

    Über Sinn und Funktion der ERR kann man vortrefflich streiten, aber mit diesem Gesetz wird der Handwerker gezwungen eine solche einzubauen, ausser der Bauherr bringt eine befreiung von den 'zuständigen Behörden'.
    Ansonsten wäre ja die leistung des Handwerkers mangelhaft.

    Grüsse
    Jonny
     
  10. OldBo

    OldBo

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    Ich hasse Werbungen, die ich nicht genehmigt habe
    Moin Jonny,

    tja, so ist das mit den Verordnungen. Da baut man nach Vorschrift, braucht das Eingebaute nicht und benutzt es nicht.

    Nichts ist erfrischender als ein beherzter Schritt über die Grenzen

    Aber wie Du richtig sagst, Vorschrift ist Vorschrift. Wie war das noch, Verordnungen darf man vertraglich nicht ausschließen, DIN-Normen und Richtlinien kann man, oder? :shades

    Gruß

    Bruno
     
  11. Jonny

    Jonny

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    Nun, sicherlich kann man mit dem Bauherren z.B. eine Funklösung vereinbaren die halt noch nicht eingebaut ist (wo kein Kläger .... ), nur sollte sich der Bauherr nicht wundern das wenn nichts vereinbart oder beprochen ist der Handwerker auf den einbau einer ERR besteht, bzw. eine solche ungefragt einbaut. Man will ja nicht den Schwarzen Peter haben, wenn am Schluss das grosse Kartenspielen anfängt. :D
    Im MFH-bereich oder bei BT würd ich aber auf eine Befreiung nach ENEV §25 bestehen und darin steht eben: von den nach Landesrecht zuständigen Behörden, und das ist eben nicht der Bauherr.:biggthumpup:

    Sinnvoll wäre meiner meinung nach ein Raumthermostat wenn Fremdwärme ins Spiel kommt oder wechselnde Benutzung (Gästezimmer?).

    Grüsse in den hohen Norden
    Jonny
     
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