Architektenkosten

Diskutiere Architektenkosten im Bauen mit Architekten Forum im Bereich Architektur; Hallo, ich möchte mir gern eine Garage vom Architekten planen lassen und würde gern wissen, mit welchen Kosten ich rechnen muss. Hintergrund...

  1. #1 Rüganer, 16.03.2008
    Rüganer

    Rüganer Gast

    Hallo,

    ich möchte mir gern eine Garage vom Architekten planen lassen und würde gern wissen, mit welchen Kosten ich rechnen muss.
    Hintergrund ist, daß eine Fertiggarage in Tafelbauweise aufgrund des Grundrisses sehr teuer ist(Angebot liegt vor).
    Ich habe im Verwandten- und Bekanntenkreis einige verschiedene Handwerker, die auch gern bereit sind, mir bei einigen Gewerken behilflich zu sein.

    Aber da jeder einzelne nur auf seinem Gebiet gut ist, möchte ich gern einen Architekten beauftragen, der mir einen vernünftigen Bauplan erstellt, aus dem man die Details aller Gewerke ersehen kann, damit bspw. der Maurer vernünftig für den Zimmermann vorarbeitet und alles zusammen passt.

    Wovon sind die Kosten für den Architekten alles abhängig und wie hoch könnten die eventuell werden?
    Eine Baugenehmigung benötige ich nicht, die Garage ist in der geplanten Größe genehmigungsfrei.

    Die Garage ist trapezförmig, max. 9m lang, vorn 3,77m und hinten 5,10m breit. Steht direkt am Haus und an der Grundstücksgrenze. Das Dach soll begehbar werden. Fenster und Tür sollen rein und die Bodenplatte liegt bereits.

    Kann mir jemand die Höhe der Kosten so über den Daumen nennen? Ich habe absolut keinen Plan, wie teuer so ein Architekt ist.

    Danke!
     
  2. #2 Rüganer, 18.03.2008
    Rüganer

    Rüganer Gast

    Scheint ja ne billige Angelegenheit zu werden.
    Danke für die vielen Antworten!
     
  3. #3 Stefan61, 18.03.2008
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    Normalerweise richtigen sich die Kosten eines Architekten nach der HOAI. Sollten die anrechenbaren Kosten der Garage aber unter 25.565 Euro ohne USt liegen, kann das Honorar als Pauschal- oder Zeithonorar frei vereinbart werden. Ich würde einige Architekten anrufen, ihnen die Aufgabe beschreiben und dann mit dem geeigneten Architekten ein Pauschalhonorar vereinbaren.
     
  4. #4 flashbyte, 18.03.2008
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    zu Deiner Frage kann wohl nur ein Architekt was sagen, wenn er die Kosten für den Bau kennt... fraglich ist nur, ob sich einer drauf einlässt (ich hab nur mal hier rumgestöbert)

    was mir zu denken gibt sind die folgenden Punkte:
    1. an der Grundstücksgrenze
    2. Dach begehbar + Fenster und Tür
    3. genehmigungsfrei


    die Punkte 1 + 2 würden sich zumindest hier bei mir ausschließen, vlt. ist das bei Dir anders, würde mich allerdings wundern...
     
  5. #5 Rüganer, 18.03.2008
    Rüganer

    Rüganer Gast

    Danke für die Antworten.

    Also muß man "feilschen", da die Baukosten unter der besagten Grenze liegen werden.

    @flashbyte: Natürlich sollen Fenster und Tür NICHT in die Grenzwand. :D
     
  6. #6 Thomas B, 18.03.2008
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    Moin,

    mal ehrlich....was kann (darf!!) so was kosten??? Ich habe hier im Forum schon rechht absurde Dinge gelesen. Da gab es mal eine Kollegin, die für die Erstellung von Bauanträgen für einen Carport irgendwas um die EUR 1.500 (oder so ähnlich...) genommen hat, also etwa 25 - 30 % der Baukosten. Das geht natürlich gar nicht!

    Ich denke (und halte es selber übrigens auch so!), daß man hier mit etwas Augenmaß abrechnen sollte. Bauantrag würde ich mal so was um die 300 - 400 EUR ansetzen.

    Wenn es allerdings an detailarbeiten geht, setzt dies einfach etwas Zeit (Planungszeit) voraus. Die kann es natürlich nicht für lau geben. Wenn es also etwas komplizierter sein darf, würde ich ruhig mal gut 2 Arbeitstage (für die Werkplanung) ansetzen (ca. 16 Std. á EUR 65 = EUR 1.040 zzgl. Merkelsteuer). Ganz kann hier natürlich niemand das ganze abschätzen. Aber etwas in dieser Größenordnung dürfte realistisch sein.

    Gruß

    Thomas
     
  7. #7 Rüganer, 18.03.2008
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    Rüganer Gast

    Also so um und bei 1000 Euro plus Steuer.
    Da habe ich ja schonmal eine Hausnummer, mit der ich etwas anfangen kann.

    Danke!
     
  8. #8 flashbyte, 18.03.2008
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    das hab ich mir schon gedacht, gemeint war aber etwas anderes:
    abhängig vom Bundesland ist eine Terrassennutzung (mir wurde gesagt es reicht u.U. schon "begehbar" d.h. eine Terassentür o.ä.) des Daches von Nebenanlagen, die direkt an die Grenze gebaut werden, meist nicht möglich.

    teilweise ist z.B. schon eine Verbindungstür vom Wohngebäude in eine Garage, welche als Grenzbebauung ausgeführt wurde, untersagt. Dann gilt die Garage nicht mehr als "Nebenanlage" und die Genehmigungsfreiheit ist dahin - deshalb der Hinweis mit den Türen ;)

    gegebenenfalls Du eine Befreiung von der entsprechende Festsetzung zu den Abstandsflächen beantragen. Der Nachbar muss zustimmen und die Bauzeichnungen gegenzeichnen.

    :think ich finds verwunderlich dass die "Experten" hier im Forum nicht auf sowas hinweisen, oder gibt es solche Verordnungen nur in Sachsen?
     
  9. #9 VolkerKugel (†), 18.03.2008
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  10. #10 Rüganer, 18.03.2008
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    Rüganer Gast

    Davon hab ich hier in S-H auch noch nichts gehört.

    Mir wurde bisher von allen Seiten gesagt, daß die Garage mit max. 9m Länge und max. 2,75m Höhe über normalem Gelände genehmigungsfrei ist.
    Auch die nette Dame vom Bauamt hat nicht erwähnt, daß die Garage in Grenzbebauung nicht vom Haus aus betreten oder als Terasse genutzt werden darf.

    Aber das kann mir doch bestimmt der Architekt auch nochmal genau sagen.
    Die kennen sich doch eigentlich(?) mit den jeweiligen Baubestimmungen aus....
     
  11. #11 Rüganer, 18.03.2008
    Rüganer

    Rüganer Gast

    Wow, unsere "Dame vom Amt" ist entweder ganz fix oder hat nichts weiter zu tun:

    Also als Terasse ist das Dach nur eingeschränkt nutzbar....
     
  12. #12 Rüganer, 19.03.2008
    Rüganer

    Rüganer Gast

    Mein Gott, es gibt ja fast so viele Architekten wie Rechtsanwälte oder Allgemeinärzte! :D

    Muß ich bei der Auswahl eines Architekten auf irgendetwas besonders achten oder kann ich den nehmen, der mir am günstigsten vorkommt?

    Bekomme ich von allen das selbe, wenn ich bei allen das selbe beauftrage?

    Es ist ja nun nicht wirklich ein herausforderndes Projekt, wäre aber trotzdem interessant zu wissen.
     
  13. #13 Bauwahn, 19.03.2008
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    Beantworte die Fragen selbst, so als stünde da Arzt statt Architekt.
     
  14. #14 Rüganer, 19.03.2008
    Rüganer

    Rüganer Gast

    Kann ich denn vom Arzt einen Bauplan für meine Garage bekommen?
    Gibts den auf Rezept?
    Zahlt das die Kasse?

    Ich meine eigentlich, gibt es bei den Architekten eventuell Spezialisierungen, die es mir verbieten, eine bestimmte Gruppe der Architekten aufzusuchen oder kann ich wahllos einen anrufen?

    Wenn ich einen "Ausführungsplan" haben möchte, sieht der dann bei allen Architekten gleich aus und steht überall das gleiche drin? Oder ist das wirklich wie beim Arzt, der eine Krankheit (ich sag jetzt mal) erraten muß?
     
  15. #15 Christian Wolz, 19.03.2008
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    Prinzipiell solltest du von allen die gleiche Leistung erhalten. Nur ist sich mancher "zu Schade für Kleinkram" und langt dann gleich mal richtig hin. Ruf doch zwei oder drei Architekten an, schildere Ihnen möglichst genau deine Wünsche und bitte Sie im Rahmen des § 6 HOAI ("Zeithonorare sind auf der Grundlage der Stundensätze nach Absatz 2 durch Vorausschätzung des Zeitbedarfs als Fest- oder Höchstbetrag zu berechnen.") um ein Pauschalangebot...
     
  16. #16 Bauwahn, 19.03.2008
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    Na ja, hinbekommen sollten es alle Architekten, wobei einer, der hauptsächlich Universitäten und Krankenhäuser baut wahrscheinlich weniger Interesse haben wird. Das ist nicht immer zu sehen. Aber er wird Dir schon zu verstehen geben, ob er Interesse hat.
    Und natürlich bist Du beim Archi immer Privatpatient.:)
    Jeder hat seinen persönlichen Stil, der eine macht halt erst ein CT, der andere fängt sofort mit der Chemo an.... Gesund wirst Du in den meisten Fällen trotzdem.

    Gruß

    Thomas
     
  17. #17 Rüganer, 20.03.2008
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    Alles klar, Danke für die Infos! [​IMG]
     
  18. #18 Rüganer, 23.10.2008
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    Rüganer Gast

    So, ist zwar schon ziemlich lange her, aber vielleicht interessiert es ja jemanden:

    Ich habe einen Statiker beauftragt, mir eine statische Berechnung anzufertigen, es ging mir ja hauptsächlich um die Belastbarkeit des Daches.
    Ein Archtitekt war für den Bau nicht notwendig.

    Bezahlt habe ich für das komplette Dokument 547,- Euro.

    Die Garage steht mittlerweile, ich habe KEIN Mischmauerwerk sondern nur Poroton benutzt.
    VOn daher gibt es auch kleine Bilder für den Pfusch-Thread. :)
     
Thema: Architektenkosten
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