Schalltrennfuge zwischen zwei Doppelhäusern

Diskutiere Schalltrennfuge zwischen zwei Doppelhäusern im Mauerwerk Forum im Bereich Neubau; Hallo, nehmen wir mal an zwei Bauunternehmen bauen jeweis eine Doppelhaushälfte. Beide Bauunternehmen beginnen am gleichen Tag mit den...

  1. #1 tgpunkt, 20.03.2008
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    Hallo,

    nehmen wir mal an zwei Bauunternehmen bauen jeweis eine Doppelhaushälfte.
    Beide Bauunternehmen beginnen am gleichen Tag mit den Bauarbeiten.
    Das Bauunternehme A ist schneller mit dem Rohbau fertig als B. Wer trägt die Kosten für die Schallisolierung zwischen beiden Häusern?

    Gruß
    TGPUNKT
     
  2. joegeh

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    Bauunternehmer C muß zahlen, der war mit seinem Angebot zu teuer und muss jetzt büßen.
    :fleen
     
  3. #3 Bauwahn, 20.03.2008
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  4. PeMu

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    Das ist wieder so ein "geiz ist geil" Konstrukt - oder wie kann ich was sparen

    Wenn ihnen Ihr Haus was Wert ist, dann übernehmen Sie die ganzen Kosten, beauftragen und kontrollieren die Ausführung.
    Das ist das Preisgünstigste.
    Die teuerste Variante ist die mit dem duck un wech. Das kann empfindliche Sanierungen bzw. Wertminderungen wegen Schallschutzmängel nach sich ziehen.

    -----------

    Was man überhaupt nicht verstehen kann:
    Da wird eine der größten Investitionen des Lebens getätigt. Oft auch gestöhnt wie teuer und so weiter. Dann läuft es aber wie ein Pokerspiel ab - zocken ohne Ende, ohne Übung, mit dem letzten Hemd.

    Das muß ich heute mal los werden.
     
  5. #5 tgpunkt, 20.03.2008
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    Hallo Bauwahn,

    das hört sich logisch an und logisch ist nicht gleich Gesetz.
    Kann Bauunternehmer B (der mit dem Rohbau später fertig geworden ist) den Bauunternehmer A auf grund eines Gesetzes auf kostenbeteiligung festnagel?

    Gruß
    TGPUNKT

    @joegeh: Danke für deinen Beitrag. Bitte versuch in Zukunft auf den Sachverhalt einzugenen. Sonst ist der wert deines Beitrages gleich null.
     
  6. PeMu

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    Das läuft total daneben.
    Jeder BU hat einen Auftrag.
    Was ist da beauftragt?
    Was ist überhaupt geplant?
    Die Bauherren müssen sich einigen.
    Die BU haben nur jeweils eine Vertragsbeziehung zu ihrem AG - keine Vetragsbeziehung gegeneinander.
    Die halten sich an die Bauherren als Auftraggeber (AG).

    Sie meinen wahrscheinlich etwas anderes?!?
     
  7. bemi

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    Für mich eine ganz einfache Frage.
    Bezahlen müssen die beiden Bauherrn und nicht die Unternehmer.
    bemi
     
  8. joegeh

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    Danke für den Hinweis, den Beitrag habe ich doch gerne geschrieben :D

    für mich ist der Sachverhalt bzw. die Frage so absurd das ich nur so Antworten konnte.
    Pemu hat es auf den Punkt gebracht.
    Ich nehme mal an das du einer der beiden Bauherren bist.... dann hast du sicher einen Vertrag mit einem der Bauunternehmer gemacht. Wenn nicht, und wenn ihr (die Bauherren und die Buunternehmer) nicht einig werdet ist es sicher die günstigste Lösung (geiz ist geilste) auf die Dämmung ganz zu verzichten....

    Beste Grüsse

    Josef
     
  9. #9 tgpunkt, 20.03.2008
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    Hallo PeMu, hallo joegeh,

    ok, ich will mit offenen Karten spielen.
    BU B bin ich selbst und BU A ist mein lieber Nachbar.

    Mein lieber Nachbar ist natürlich kein BU sondern nur der Bauherr des Hauses A nenenn wir ihn also A (weil er ja auch als erstes fertig geworden ist).

    A ist nun der Auffassung das alles was an der Gebäudetrennfuge gemacht werden muß von mir Bezahlt werdenm muß. Ob das die Schalldämmung ist oder die Dachabdichtung ist.

    Am Anfang habe ich das so gesehen wie du das beschieben hast, investition fürs leben, gute Schallschutzisolierung.... habe ich auch alles anstandslos bezahlt.
    Es geht mir über haupt nicht darum Geld zu sparen, viel mehr geht es mir darum jetzt nicht jeden Wunsch meines Nachbarn auf meine kosten zu erfüllen.
    Im Passt nun nämlich der Dach-Wandanschluss aus Blech nicht und möchte nun das ich diesen auf meine Kosten in eine Kunstofflösung ändere.

    Und nun möchte ich eben wissen ob ich wirklich alles bezahlen mußte.

    Gruß TGPUNKT
     
  10. bemi

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    Also bist du kein Bauunternehmer sondern Bauherr.
    Wenn den Anschluß nam Dach nach den Regeln der Technik ausgeführt ist brauchst du das nicht zu ändern.
    Wenn das deinem Nachbarn nicht gefällt kann er das auf seine Kosten ändern lassen,aber nur mit deiner erlaubnis.
    bemi
     
  11. #11 tgpunkt, 20.03.2008
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    Hallo Bemi,

    ja, ich bin natürlich auch Bauherr vom Gebäude B.

    Wenn der Dach-Wandanschluss nun nicht nach den Regel der Technik erstellt wurde muß das doch mein Dachdecker ändern ?

    Der Dachdecker sagt alles ist richtig und ich kenne diese Regel der Technik nicht.... wo kann ich nachlesen was die Regen der Technik sind.
     
  12. PeMu

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    Nachdenken kostet extra.
    Also stelle nicht solche Fragen, die sich als unsubstantiiert heruasstellen.

    Offene Karten - Blödsinn. Deine Frage war nicht anders zu beantworten und blödsinnig gestellt. Daher die Antworten. Vernünftige Frage - vernünftige Antwort.

    Nun, das Nachbarschaftsrecht.
    Zuerst ist jeder bis zur Grenze zuständig - sein Eigentumsbereich.
    Dann gibt es teile, die müssen zusammen sein, oder überragen. Da ist ein Kompromiss gefragt, vor allem wenn beide "gleichzeitig bauen". Jeder trägt die Hälfte der Grenzbauteile.

    Anders ist es, wenn der eine fertig ist, alles hergestellt hat und nun durch die Nachbarbebauung Änderungen erforderlich werden. Das ist aber hier nicht - nach Deiner jetzigen Fragestellung.

    Dann nehme den Architekten/Bauleiter zur Seite, der soll/hat das abzunehmen. Was wurde ausgeschrieben?
    Stellt der Nachbar sich stur, willst du es ganz genau -> ab zum Anwalt. Zuerst mal als Mediator. Ihr müßt noch eine Weile miteinander klarkommen.


    -----------------

    Also da sind weitere Infos fällig, sonst dreht man sich hier wieder im Kreis (warum nicht gleich alles auf den Tisch)?
    Architekt
    Bauleiter
    LV's
    nur Handwerker mach mal
    Eigenplanung/Bauleitung
    Bauträger
    GU
    ...
     
  13. #13 tgpunkt, 20.03.2008
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    Hallo PeMu,

    Fakten:

    also ich baue seit ca 3 Jahren eine Doppelhaushälfte in Eigenregie.
    Folgende Gewerke habe ich nicht selbst gemacht:
    Baugrube
    Feinabsteckung
    Dachstuhl
    Dach decken
    Fenster

    Folgende Gewerke habe ich bis heute selbst ausgeführt:

    Entwässerung
    Beton-Bau
    Mauern (inkl. Gebäudetrennfuge)
    Elektro grob (Schlitze und Leitungen)
    Sanitär

    Folgende Gewerke stehen noch aus (werden noch fremd vergeben):
    Putz
    Estrich

    Die Baugrube für beide Häuser wurde am selben Tag von einer Firma hergestellt.

    Mein Nachbar hingegen hat alles von Firmen machen lassen und war nach ca 1 Jahr fertig.

    Es geht mir nicht im Ansatz darum etwas zu sparen oder Geld im nachhinein von meinem Nachbar einzufordern. Nur hat es sich mit den Jahren gezeigt, dass er alles andere als kompromissbereit ist und in Allem immer nur seinen Vorteil sieht und das nervt mich.

    Jetzt passt ihm, wie schon gesagt, das Fugenblech zwischen den Häusern nicht und er hätte es gerne getauscht - natürlich auf meine Kosten, schließlich habe ich ja bis jetzt alles bezahlt was zwischen den Häusern ist. Und genau diese Form der Gemeinsamkeit geht mir gehörig auf den Senkel.

    Nun möchte ich endich mal wissen wie der Gesetzgeber diese Problematik gelöst hat, denn mein Angebot die Bleche von einer Firma zu tauschen gegen die neue wunschlösung meines lieben Nachbar und die Kosten zu teilen hat er abgelehnt und meinte nur, dass sei mein Problem. Und ist es das wirklich ?
    Der Dachdecker sagte zu mir die Bleche sind fachgerecht ausgeführt und mein Statiker und Bauleiter meint nur die Bleche erfüllen die Anforderung des Brandschutzes und sind so richtig.

    Grundsäzlich bin ich bereit die Bleche zu tauschen - gegen was auch immer mein Nachbar wünscht - solange diese den Brandschutz erfüllen und Stand der Technik sind. Auch sind mir die Kosten recht egal. Nur möchte ich nicht die Kosten alleine tragen, sondern jeder die Hälfte (natürlich nur die Kosten der neuen Fugenlösung). Das ich mir das Geld für die alte Blechlösung hätte sparen können, würde ich in Kauf nehmen. Aber so nicht!

    Wie sieht es denn aus? Muss ich die Wunschlösung meines Nachbarn alleine bezahlen oder habe ich meine Pflicht und Schuldigkeit getan?
     
  14. #14 Christian St, 20.03.2008
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    also

    wenn die Lösung fachlich unangreifbar ist, ist der Drops gelutscht.
    Ich würde Ihm sagen, wenn er eine andere Lösung wünscht, würdest du dich an den Kosten beteiligen.
    Gruss Christian
     
  15. #15 tgpunkt, 21.03.2008
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    Guten Morgen Christian,

    wie kann ich beurteilen ob der Dach-Wandanschuss aus Blech fachlich unangreifbar ist?

    Mein Dachdecker sagt: "Alles fachlich richtig"

    Gibt es irgendeine DIN oder Vorschrift wie so ein Dach-Wandanschluss auszuführen ist? und wo kann ich das nachlesen?

    Gruß
    TGPUNKT
     
  16. #16 Christian St, 21.03.2008
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    reicht doch fürs Erste

    ich würd den Dachdeckermeister daruf ansprechen, dass eventuell Ärger vom nachbar droht und seine Konstruktion unantastbar zu sein hat. Wenn er das bestätigt, würd mir das fürs Erste reichen, und genau das würd ich auch dem nachbar sagen. dannw är der Fall für mich erledigt, bis der Nachbar mit seinem eigene Fachmann kommt, und die Behauptung deines dachdeckers widerlegt. dann laässte die beiden ma aufeinanderlos, und lehnst dich mit ner tasse Tee zurück und lauschst.
    Alles weitere wird sich geben. Gruss Christian
     
  17. #17 baudepp, 21.03.2008
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    "ich würd den Dachdeckermeister daruf ansprechen, dass eventuell Ärger vom nachbar droht und seine Konstruktion unantastbar zu sein hat. Wenn er das bestätigt" ...

    ... und zwar schriftlich, ...

    Gruß Flo
     
  18. Julius

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    Wieso Du Dich beteiligen?
    Ich würde dem Nachbarn erst mal ne Rechnung in die Hand drücken über die Hälfte aller bisher von Dir allein getragenen Aufwendungen an der gemeinsamen Grenze!
    Daß der Dich als willige Melkkuh ansieht, ist bei Deinem bisherigen Verhalten auch kein Wunder. Das hast Du Dir selbst zuzuschreiben...
     
  19. #19 Rudolf 1966, 23.03.2008
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    Wie Kabelaffe geschrieben , er schuldet dir noch Geld .
    Und bei Geld hört die Freundschaft auf.
    Zudem lernt dein Nachbar das du net sein Kasper bist.

    Also Klare Worte und Forderungen aufstellen und gut.
    Rest erledigt bei Bedarf dein Anwalt.
    Aufregen würde ich anderen überlassen .(Nachbar vielleicht)

    mit Gruß Rudolf :bounce::):bounce:
     
  20. #20 tgpunkt, 23.03.2008
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    Jup, ich war zu nett, (Passiert mir auch nicht mehr ...)

    genau so fühle ich mich auch gerade, wie eine "willige Melkkuh".... Aber damit ist jetzt schluß. Wenn er etwas haben möchte soll er sich´s selbst kaufen. Von mir wird´s jedenfalls nicht gekauft.

    Gibt es wirklch ein Gesetzt, dass er sich an den Kosten beteiligen müßte? Er ist ja bis heute der Meinung ich hätte als zweites gebaut und wer als zweites baut zahlt die Gebäudetrennfuge alleine.

    Fakt ist: Wir hatten am gleichen Tag Baubeginn gehabt, nur ist er wesentlich schneller fertig gewesen.

    Ich möchte ihm ja gar keine Rehnung stellen. Ich möchte nur wissen ob er mich zu Recht daruf hingewiesen hatte, dass ich die Kosten alleine zu Zahlen habe.

    Gruß TGPUNKT
     
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