Architekt wechseln ?

Diskutiere Architekt wechseln ? im Bauen mit Architekten Forum im Bereich Architektur; Hallo Zusammen, wir haben ein zu sanierendes Haus gekauft. Erneuert werden müssen Heizung Elektro Fenster naja fast alles Die Suche nach...

  1. #1 Schröte, 20.03.2008
    Schröte

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    Hallo Zusammen,

    wir haben ein zu sanierendes Haus gekauft.
    Erneuert werden müssen
    Heizung
    Elektro
    Fenster
    naja fast alles
    Die Suche nach einem Architekten war ( wieder mal ) nicht so einfach.
    Wir haben dann einen gefunden, welcher erst Energieberatung und bei Sympathie auch die weiteren Umbauten betreuen würde.
    Den Vertrag für die Eb haben wir zügig unterschrieben und alle Pläne gebracht.
    Abgesprochen war zumindest dieser teil sollte bis 24.4 erledigt sein .
    Seither habe ich hinterhertelefoniert,...
    Gestern erreicht mich nun der Anruf er könne erst frühstens ab Mitte Mai anfagen dauer für die Eb dann 4-6 Wochen.
    Allerdings könne ich auch versuchen einen Kollegen zu finden, der früher Zeit hat.

    Jetzt ist guter Rat teuer :confused:
     
  2. #2 Ralf Dühlmeyer, 20.03.2008
    Ralf Dühlmeyer

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    Wenn er so etwas zusagt sollte er auch versuchen das zu halten.
    Ich würd ihn erstmal auf den zweiten Teil der Aussage festnageln, denn das wäre eine Auflösung des Vertrags, bei der er - richtig gemacht - nicht noch sein volles Honorar einfordern kann.
    Es kann doch nicht sooooo schwer sein, einen fähigen Energieberater zu finden.

    MfG
     
  3. #3 Schröte, 20.03.2008
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    Danke,
    für die Antwort.
    Er bietet den Wechsel/jemand anderen suchen an , da erst die Kinder jetzt die Frau krank sind / waren.

    Da es mit Planern nicht immer einfach ist war die Überlegung man / wir beauftragen das Gutachten und hängen bei Sympathie einen Auftrag dran.
    Vor 2 jahren (siehe alte Posts) hatten wir schon mal ein uns passendes objekt gefunden, allerdings war die Suche nach einem "Begutachter" damals schon schwierig.
     
  4. #4 Schröte, 20.03.2008
    Schröte

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    Leider kann man Beiträge nicht ergänzen

    Wir wollten die Entscheidung auf Gas umzustellen, oder die Ölheizung zu erneuern u.a. davon abhängig machen.
    Auch welche Fenster, falls Neubauniveau sonst erreicht werden kann...

    Kurzum ausser den Aussenarbeiten hängen fast alle Gewerke davon ab
     
  5. sepp

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    Bfa oder KFW Beratung mache ich eigentlich nicht, (noch keine zulassung, das überlasse ich den spezialisten :cool:) aber wenn ihr sonst hilfe braucht....
    ich sitze im mandelbachtal.

    entschuldigt mein reisserisch, werberisches auftreten...:D
     
  6. JDB

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    :D
    Dir sei verziehen!
     
  7. #7 cosima123, 20.03.2008
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    ich würde sachen immer schriftlich machen. wir bestätigen nochmals schriftlich unsere eben mit ihnen getroffene vereinbarung am telefon, dass der von uns mit ihnen am xx geschlossene vertrag in beidseitigem einvernehmen vollständig aufgehoben wird.
    -------------------

    ALSO: wenn man es richtig macht, dann bekommt er eigentlich/idR nicht nur nicht "sein volles honorar" sondern gar keines. für gar keine leistung nach fest vereinbarter termins- verstreichung gibt es auch gar nichts.:konfusius

    teilhonorar gibt es in der regel/grundsätzlich nur, wenn der vertrag vom auftragnehmer unverschuldet, ohne erhebliche gründe durch die andere partei (auftragggeber) gekündigt wird.

    fristen nicht einzuhalten, ist aber in der regel erheblich. zeit beim bau= geld.


    grundsätzlich kann man nachfristen setzten, um auf nummer sicher zu gehen. (SCHRIFTLICH!) bis zum ... erwarten wir die leistung, blalala. ansonsten, wenn nicht eingehalten werden kann, wie telefonisch ja angedeutet, dann um aufhebungsvertrag bitten und rücktritt erklären/kündigung- schriftl klar machen, dass man danach ernsthaft und endgültig nicht mehr WILL.



    telefonieren ist idR nicht beweisbar. wer wenigstens ne mail schreibt ---

    (ich nehme bezug auf unser telefonat und bestätige nochmals unsere am x. x. getroffene vereinabarung, dass sie dies und das und jenes gegen x euro BIS ZUM DATUM: wannauchimmer leisten wollten, aber nach eigenen angaben nicht erfüllen konnten und in für uns zumutbarer wartezeit auch nicht können usw usw, besser nen fax oder nen brief mit rückschein,)

    -- der kann später auch beweisen, das eine vereinbarung mit diesem (und keinem anderen) inhalt getroffen wurde.

    recht haben viele.
    aber ihr recht bekommen, werden nur die,

    die die umstände auch belegen/beweisen.


    und noch was sehr allgemeines
    : wenn ich mit meinem bäcker den vertrag schliesse, dass er mir auf meine party geschmierte brötchen silvester bis 23.oo uhr liefert, und er liefert nicht, dann kann er mir hinterher tausend alternative lieferdaten anbieten: kein interesse. der bäcker haftet im ernstfall sogar für meine ausgaben. ich hab nach der absage vom bäcker dann um 22.15 h am 31.12. nen catering angerufen. die haben dann zum doppelten preis brötchen gebracht. die differenz zahlt der bäcker als schadensersatz wegen nichtleistung bei hier: absolutem fixgeschäft.
    :bounce:

    im netz kann ich leider nur sehr sehr allgemeine und grundsätzliche sachen schreiben, konkrete sachen darf ich nicht. also: nichts davon ist auf deinen fall zu beziehen. alles gilt nur grundsätzlich.:lock
     
  8. Lukas

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    Hi Cosima.

    Wie bekommt man denn den Planer, gaanz grundsätzlich ;), zum "absoluten Fixgeschäft"?
    Dem Bäcker musste ja auch keine Nachfrist einräumen.

    Gruß Lukas
     
  9. #9 cosima123, 20.03.2008
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    ja halloooo lukas,:winken:lock:winken

    indem man es vereinbart, lukas. :biggthumpup:


    leistung des planers wird erbracht bis spätestens silvester 22.00 uhr, danach entfällt das interesse des auftraggebers vollständig. die parteien sind sich darüber einig, dass.. usw.

    einfach mal googlen: fixgeschäft. relatives, absolutes.

    oder, auch möglich: vetragsstrafe vereinbaren, für den fall, das leistungsdatum nicht eingehalten wird. pro tag verzug x euro..
     
  10. #10 cosima123, 20.03.2008
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    so doof, dass man hier nachträglich nichts ändern/ergänzen kann.

    absolutes fixgeschäft: vereinbarung, explizite. wenn die fehlt, kann es trotzdm vorliegen: es ergibt sich für beide parteien eindeutig aus den umständen- auslegeng.

    mein beispiel: es ist dem vernüftigem bäcker - wie jeder vernünftigen person -klar, dass ich nach der party keine 50 belegten brötchen mehr brauche. meine fristen-vereinbarung in dem beispiel war also nur noch mal zur absicherung.
     
  11. #11 Schröte, 20.03.2008
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    Hallo Cosima,
    danke für die Tipps, aber bei mir nur noch schriftlich :Brille
    Nach einer versuchten Fälschung die erst vorm Richter zugegeben wurde wird man schlauer
    Danke für das Angebot( Mengen ist ja nicht so weit/Samstagsvormittag beim Raiffeisen ; )?), aber wird wollten / brauchen ? erstmal das:
    http://www.bmwi.de/BMWi/Navigation/Service/publikationen,did=167996.html
    http://www.bafa.de/bafa/de/energie/energiesparberatung/index.html

    Anhand diesem wollten wir den Umfang eines Teils der ARbeiten bestimmenund sinnvoll in Kombination sollte es ja auch noch sein

    Schlechter Start wir lassen uns abschrecken, oder ehrlichkeit sollte belohnt werden ?
     
  12. #12 cosima123, 20.03.2008
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    ok, dann ist ja alles in butter. :D

    hörte sich für meine anwalts-ohren einfach nur nach telefon, telefon, telefon an.

     
  13. Lukas

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    Nun, Cosima, hab ich gegooogelt.

    Ich hab auch was gelernt. Aber nicht das, was ich wollte.

    Ich bin beim faulen Planer immer noch beim relativen Trallala. Die Möglichkeit des Verzuges nützt nicht wirklich. Auch lächerliche Prozente bringen nichts. Der Schaden, den so einer anrichtet wird nie ersetzbar sein, geschweige denn ersetzt, wenn man sich den Nervenkram überhaupt antun möchte.

    Gruß Lukas
     
  14. #14 Stefan61, 21.03.2008
    Stefan61

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    @Lukas: Cosima123 hat schon Recht. Es besteht in diesem Punkt Vertragsfreiheit, und man kann durchaus einen Vertrag schreiben, wonach der Architekt die Leistung bis zum Tag x zu erbringen hat, andernfalls der Bauherr vom Vertrag zurücktreten kann, ohne einen Euro Honorar zu schulden. Diese Möglichkeit ist nicht in BGB, VOB oder HOAI vorformuliert, kann aber problemlos in einen Individualvertrag aufgenommen werden.
     
  15. mls

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    so? wer macht das? wer kennt die konsequenzen?
    vertrag in oder her: wenn´s keine gemeinsame eingung gibt, gibt´s hauen
    und stechen. aber juristen wollen ja auch leben :D
     
  16. #16 Stefan61, 21.03.2008
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    @mls: Da habe ich ganz andere Erfahrungen gemacht: Es ist wichtig, Anliegen offen auszusprechen und schriftlich in eindeutiger Weise zu fixieren. Dann ist juristischer Beistand unnötig (ich habe noch nie einen Zivilprozeß geführt oder einen RA gebraucht).
     
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