Unser Haus scheint 25 cm zu hoch zu sein

Diskutiere Unser Haus scheint 25 cm zu hoch zu sein im Baumurks in Wort und Bild Forum im Bereich Rund um den Bau; Hallo, unser nachbar hat sich bei uns beschwer unser neubau (BJ 2007) sei 25 cm zu hoch. Wir haben alles von firmen machen lassen. Wir...

  1. hexemw

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    Hallo,

    unser nachbar hat sich bei uns beschwer unser neubau (BJ 2007) sei 25 cm zu hoch.

    Wir haben alles von firmen machen lassen.

    Wir haben nicht das beste verhältnis mit unserm nachbarn.

    Kann er uns jetzt ärger mchen ?

    bin total verzweifelt

    Hexemw
     
  2. #2 wasweissich, 21.03.2008
    wasweissich

    wasweissich Gast

    scheint?

    was steht in der genehmigungsplanung? höhe fertigfussboden?

    ist nicht eingemessen worden?

    was sagt architekt/bauleiter/bt/werweissich??
    j.p.

    nicht immer ist es wie es scheint
     
  3. #3 VolkerKugel (†), 21.03.2008
    VolkerKugel (†)

    VolkerKugel (†)

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    Eingemessen ...

    ... wird nur der Gebäudeumfang, nicht die Höhe.

    Ansonsten gleiche Frage: was sagt architekt/bauleiter/bt/werweissich??
     
  4. bernix

    bernix

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    ...25cm? Wie hat er denn die angebliche Überschreitung ermittelt?
    (Professionell nachmessen lassen oder aufs Gelände geschlichen und mit dem Zollstock?)
    gruss
     
  5. hexemw

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    Er hat angeblich seine haushälfte genau richtig in der höhe einmessen lassen. Nun ist seine dachspitze 25 cm tiefer als unsere, eigentlich sollten wir gleich hoch sein.

    Wir dachten die ganze zeit er hätte halt kleiner gebaut als wir....

    Wie können wir uns vor seinen anschuldigungen schützen ?

    Kann uns wirklich etwas passieren wenn er recht hat ? oder sind dann unsere Handwerker schuld?
     
  6. Baumal

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    eine doppelhaushälfte? :yikes
     
  7. #7 wasweissich, 21.03.2008
    wasweissich

    wasweissich Gast

    vielleicht sind ja seine handwerker schuld...........:think
     
  8. hexemw

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    ja, wir haben eine doppelhaushälfte und der nachbar die andere
     
  9. Baumal

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    siehe wasweissich:

    ...was steht in der genehmigungsplanung? höhe fertigfussboden?was sagt architekt/bauleiter/bt/werweissich??......
     
  10. hexemw

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    wir haben jetzt mal in unsere pläne geschaut ..... laut plan sollte unser kniestock innen 70 cm betragen aber tatsächlich haben wir 92,3 cm gemessen macht also 22,3 cm mehr :-(

    was kann nun auf uns zukommen ... wir werden am dienstag auf jedenfall unsern Architekten anrufen.
     
  11. #11 cosima123, 21.03.2008
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    ich schreibe es hier zum x-ten mal: nicht nur anrufen, SCHREIBEN!!!

    variante 1 (unaufgeregt): sachverhalt schriftlich festhalten, dem archi schicken um erstmal sachgerechte aufklärung bitten inklusive der berechneten höhen, schnitte etc. bis zum x. x. 2008.

    oder, wenn sie sich sicher sind, dass der liebe herr nachbar ernst machen wird:

    JETZT gleich zum anwalt. :konfusius

    sie haben absehbar zwei gegner:
    gegner 1: der nachbar, der sagt: haus falsch, rückbau
    gegner 2: der archi, der wird sagen: haus richtig, toleranzen usw- haftung: (-)

    sie stehen dazwischen. da muss man juristisch sehr sauber arbeiten, sonst müssen sie (worst case) den rückbau durchführen lassen UND den selbst zahlen.


    meint der nachbar, sie hätten die zulässigen trauf- und firsthöhen überschritten?? meinen sie, er zeigt das dem bauamt an und beschwert sich da auch? dann gibt es

    gegner 3: bauamt


    es könnte iÜ immer noch sein, dass der nachbar zwar denkt, er habe richtig hoch gebaut, aber in wahrheit ist sein haus insgesamt niedriger gebaut als geplant und nicht das ihre ist zu hoch- kniestock allein ist nicht die gesamte haushöhe.:lock


    das sind alles KEINE konkreten juristischen ratschläge. das alles nur hypothetische glas-kugel-hellseherei. mehr geht nicht und darf ich auch nicht.
     
  12. #12 Stefan61, 21.03.2008
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    Ich würde ...

    ... weder Briefe schreiben noch zum Anwalt marschieren. Wozu auch? Warten Sie doch erst einmal ab, was passiert, schließlich arbeitet die Zeit für Sie. Hat der Nachbar überhaupt von Rückbau/Abriß gesprochen? Vielleicht wollte er nur mal ganz allgemein meckern. Grüßen Sie ihn weiterhin recht freundlich auf der Straße, das ist momentan das beste, was Sie tun können. Erst wenn Sie Post von der Baubehörde erhalten, sollten Sie sich um Beistand bemühen.
     
  13. #13 VolkerKugel (†), 21.03.2008
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    Na ja ...

    ... gar nix wär´ nicht unbedingt gut für den Seelenfrieden :konfusius .

    Ich würd´ schon mal den Architekt anrufen und fragen
    "Horsche mal, was issen hier los?".

    Ansonsten aber wie Stefan61 - für nen Anwalt isses noch viel zu früh.
     
  14. #14 Ingo Nielson, 21.03.2008
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    das wäre typisch mietmaul.
    leute gegeneinander aufhetzen und den "gegnern" die zeit stehlen - ohne die fakten zu kennen... :irre

    richtigerweise ruft die fragestellerin erstmal den architekten an und lässt die sache fachlich überprüfen. wenn die fakten feststehen, kann man dem nachbarn immer noch sagen: ja, stimmt, mein first ist xx,xx cm zu hoch.
    und dann? . . . . abwarten und tee trinken.
    wegen 25cm wird das amt kaum einen rückbau durchsetzen können.
     
  15. #15 Stefan61, 21.03.2008
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    Ich hatte ...

    ... es ja freundlicher ausdrücken wollen, Ingo Nielson, aber Ihre Art ist vielleicht klarer. Über das Vorgehen von Juristen muß ich immer den Kopf schütteln: Alles schriftlich, nix mündlich, höchster Konfrontationsgrad, schnell zum Kadi! Na ja, aber damit verdienen sie ja ihr Geld... Und als Gegner (= FA) sind sie meist leichte Beute. :Roll
     
  16. #16 Shai Hulud, 21.03.2008
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    Ich würde vorsichtig andeuten, daß wenn man die Sachlage von einer bestimmten Seite aus betrachtet man eventuell beim Messen vielleicht etwas am Rande der Maßtoleranzen liegen könnte.

    Den Rest kann er wenn er möchte versuchen mir vor Gericht nachzuweisen, ich würde sowas NIE freiwillig zugeben. Auch wenn es eigentlich offensichtlich ist.

    Und gegen eine rechtzeitige anwaltliche Beratung spricht hier doch eigentlich nichts, oder?

    :offtopic:
    Maschinenbauer haben es ab und zu auch mit Nacharbeit / Ausschuß zu tun... :fleen
     
  17. #17 baudepp, 21.03.2008
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    Könnte aber dem Seelenfrieden auch zuträglich sein, wenn man von einem Anwalt die rechtliche Situation erklärt bekommt. Er muss ja nicht gleich als "mietmaul" herangezogen werden; eine einfache Beratung tut's erstmal auch.

    Ändert natürlich nichts dran, dass vorher die tatsächliche Situation geklärt werden muss, also nicht "ohne die fakten zu kennen... :irre"
     
  18. #18 VolkerKugel (†), 21.03.2008
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    Hier geht´s aber ...

    ... doch erstmal um die baurechtliche Situation. Isses nun "zu hoch" oder nicht.

    Und das muss erstmal der verantwortliche Architekt klären :konfusius .
     
  19. #19 Baufuchs, 21.03.2008
    Baufuchs

    Baufuchs Gast

    Lassen

    wir den Fragesteller erst mal mit seinem Architekten die Fakten klären.

    Wie er selbst schreibt, wurde der Kniestock ca. 22cm höher als in den Plänen ausgeführt.

    Muss aber nicht unbedingt zu einem großen Problem werden, wenn max. zulässsige Trauf-/Firsthöhen beachtet wurden und das DG durch den höheren Kniestock nicht zum Vollgeschoss wurde.

    Und dann kann erst mal der Architekt Vorschläge zur "Heilung" machen. (oder erklären wieso er bei der Bauleitung gepennt hat:sleeping)
     
  20. #20 VolkerKugel (†), 21.03.2008
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    :offtopic:
    Ich weiß nicht, warum ich dauend an die "gute alte Zeit" denken muss und den Spruch
    "Komm, lass uns noch nen Stein drauflegen - merkt doch Keiner!" :biggthumpup:
     
Thema: Unser Haus scheint 25 cm zu hoch zu sein
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