Schiefe Wand...

Diskutiere Schiefe Wand... im Baumurks in Wort und Bild Forum im Bereich Rund um den Bau; Mahlzeit! Ich hab vor 2 Jahren mein Eigenheim bauen lassen. Beim Verlegen von Deckenpaneelen (und der Korkpatten) fiel dann auf, dass eine der...

  1. #1 meisterLars, 21.03.2008
    meisterLars

    meisterLars

    Dabei seit:
    21.03.2008
    Beiträge:
    632
    Zustimmungen:
    128
    Beruf:
    Straßenbauermeister, selbständig im Tiefbau
    Ort:
    NRW
    Mahlzeit!
    Ich hab vor 2 Jahren mein Eigenheim bauen lassen.
    Beim Verlegen von Deckenpaneelen (und der Korkpatten) fiel dann auf, dass eine der Innenwände im OG nicht parallel zur Außenwand steht. Genauer gesagt läuft sie auf 2,40m gnadenlose 8cm!!! aus der Flucht.
    Der Hochbauer (gleichzeitug auch Generalunternehmer) redet sich raus, schiebt alles auf den Putzer, der weist alle Schuld von sich.
    Dass dieser Mangel ohne riesigen Aufwand behoben werden kann, ist mir klar. Allerdings möchte der Bauunternehmer noch eine kleine Summe von mir Erhalten, die ich bisher zurückhalte.
    Von daher würde mich interessieren, wieviel so eine schiefe Wand in €uro ausgedrückt wert sein kann...
     
  2. #2 meisterLars, 21.03.2008
    meisterLars

    meisterLars

    Dabei seit:
    21.03.2008
    Beiträge:
    632
    Zustimmungen:
    128
    Beruf:
    Straßenbauermeister, selbständig im Tiefbau
    Ort:
    NRW
    edit:
    Es muss heißen: "Dass dieser Mangel nicht ohne riesigen Aufwand behoben werden kann.
     
  3. Netzer

    Netzer

    Dabei seit:
    09.12.2006
    Beiträge:
    1.494
    Zustimmungen:
    88
    Beruf:
    Maler/Lackierer
    Ort:
    Bayern
    Wenn der Putzer schuld sein soll, frag ich mich wie stark da der Putzauftrag war ! 8cm schief geputzt ?:irre
     
  4. #4 MoRüBe, 21.03.2008
    MoRüBe

    MoRüBe Gast

    Was mich bei solchen Fragen immer stört...

    ... vor zwei Jahren:confused: und nu will der Hochbauer Geld.:mad: Warum wurde vor zwei Jahren nix gemacht? Ach ja, wer hat den Putzer beauftragt, wer den Deckenheini?
     
  5. #5 meisterLars, 21.03.2008
    meisterLars

    meisterLars

    Dabei seit:
    21.03.2008
    Beiträge:
    632
    Zustimmungen:
    128
    Beruf:
    Straßenbauermeister, selbständig im Tiefbau
    Ort:
    NRW
    also:
    Der Hochbauer trat als GU auf. Er hat auch den Putzer beauftragt. Der "Deckenheini" war ich selbst. Fußböden hab ich auch selbst verlegt.
    Naja, noch nicht ganz 2 Jahre. Einzug war August 2006, den Außenputz gabs erst April 2007.
     
  6. #6 Stefan61, 21.03.2008
    Stefan61

    Stefan61

    Dabei seit:
    13.01.2007
    Beiträge:
    635
    Zustimmungen:
    1
    Beruf:
    StB
    Ort:
    Hannover
    Ist eine reine Pokerfrage. Hierzu wird es kein Präzedenzurteil geben, da man heranziehen könnte. Verhandeln Sie einfach mit Ihrem GU.
     
  7. #7 meisterLars, 22.03.2008
    meisterLars

    meisterLars

    Dabei seit:
    21.03.2008
    Beiträge:
    632
    Zustimmungen:
    128
    Beruf:
    Straßenbauermeister, selbständig im Tiefbau
    Ort:
    NRW
    Verhandeln ist gut... der will am liebsten alles klein reden, so nach dem Motto "das kriegen wir schon hin, das machen wir irgendwie...":motz
    Das Problem ist eigentlich, dass dies nicht der einzige Mangel ist. Auf der gleichen Wand wurde eine zu kleine Zarge verbaut. Die Zargen habe ich selbst besorgt, nach Angabe des GU. Einbau erfolgte auch vom GU aus. (es waren Fachleute, allerdings schwarz bezahlt vom GU, Einbau erfolgte Samstags spät nachmittags...).
    Dadurch sitzt die Zarge auf einer Seite nicht so wie sie sollte. Ich hab diesen Mangel beim GU angegeben, der wollte sich ne Lösung überlegen.
    Hatte er natürlich nicht. Ich hab mir dann selbst geholfen, indem ich die Lücken zwischen Zarge und Putz mit Acryl beigearbeitet hab. Fällt kaum noch auf...:28:
    Dann hat er mich beim Außenputz geärgert:
    Wie oben schon erwähnt, bin ich im August 2006 eingezogen. Der Außenputz wurde erst im April 2007 fertiggestellt. Allerdings hat mein GU im gleichen Neubaugebiet nach meinem Haus ein weiteres erstellt und der gleiche Putzer hat dieses Haus laaaaange vor meinem Haus verputzt. Die Gründe waren, dass der Putzer angeblich keine Zeit hatte, der Putz Lieferzeit hatte (eine glatte Lüge), der Gerüstbauer alle Gerüste im Einsatz hatte.
    So konnte ich von August bis März, dann war nämlich der Unterputz fertig, mir nen Wolf heizen, was natürlich zu erheblichen Mehrkosten geführt hat. :eek: Ich hab dann mit der Zahlung für den Außenputz bis Ende 07 gewartet...
    Desweiteren hatte ich den Vertrag mit dem GU mit 16% MwSt geschlossen, er hatte mir dann die letzte Rechnung mit 19% MwSt geschrieben, ih hab nur 16% bezahlt, er will trotzdem 19%...
    Seitdem haben wir eigentlich nur noch per Brief Kontakt...
     
  8. #8 Baufuchs, 22.03.2008
    Baufuchs

    Baufuchs Gast

    Offensichtlich

    läuft da einiges quer.

    -Mängelrügen schriftlich mit Fristsetzung!
    -Mängel nicht selbst beseitigen (wie bei der Zarge)
    - nicht an Subunternehmer verwesien lassen, Ihr Vertragpartner ist der GU
    - Schiefe Wand: Der GU war verpflichtet, Ihnen ein im Zeitpunkt der Abnahme mängefreies Werk zu verschaffen. Selbst wenn eine Abnahme erfolgt ist, wäre ein Gewährleistungsausschluß wg. der schiefen Wand nur gegeben, wenn Sie in Kenntnis dieses Mangels abgenommen hätten.

    Wenn der GU alles abwiegelt: RA einschalten.

    Zur Mehrwertsteuer:
    Maßgeblich ist der MwSt-Steuersatz zum Zeitpunkt der Schlusssrechung. Schauen Sie sich noch mal Ihren bauvertrag an, da findet sich wahrscheinlich auch noch eine Klausel zu "Mehrwertsteuererhöhung während der Laufzeit des Vertrages".
    (Dazu mal diese Beiträge lesen)

    Einen Wolf heizen wegen fehlendem Außenputz? :respekt
     
  9. #9 Ralf Dühlmeyer, 22.03.2008
    Ralf Dühlmeyer

    Ralf Dühlmeyer

    Dabei seit:
    14.06.2005
    Beiträge:
    34.296
    Zustimmungen:
    22
    Beruf:
    Architekt
    Ort:
    Hannover
    Da also liegt der Hase im Pfeffer
    Sorry - aber Schmerzensgeld gibts im Baubereich nicht.
    Und 8 cm bei 2,40 Länge sehe ich auch beim Verlegen von Teppichboden.
    Klare Empfehlung - einigen Sie sich.
    Der Anwalt wird teuer und (so sehe ICH das) bringt nichts, weil ich irgendwie bei alen Leichen im Keller vermute.

    MfG
     
  10. #10 Christian St, 22.03.2008
    Zuletzt von einem Moderator bearbeitet: 22.03.2008
    Christian St

    Christian St

    Dabei seit:
    25.09.2006
    Beiträge:
    134
    Zustimmungen:
    0
    Beruf:
    Bauunternehmer
    Ort:
    Mülheim/Ruhr
    tja, meisterlars

    ich bemühe mich, jedwede Beleidigung zu verkneifen, weiss nich, obs gelingt.
    Also, 1.) gehts nur um Kohle, die du nich abdrücken willst. Wenn diese Wand wirklich störend wäre, hätteste dich schon vorher gemeldet. Wat war bei der Abnahme? kannste kein Massband/Wasserwaage ablesen? Und jezz machse auf wichtig??
    Und die Nummer mit der Zarge, sei doch froh, das der deinen Baumarktschrott überhaupt eingebaut hat. Wat willse denn für deine selbst erstellte Acrylmurkserfuge haben? Normal gibbet 2,20 pro Meter. Und deine Heizkosten hasse dir auch erstunken und erlogen. Die Aussenwandkonstruktion stellt die Wätrmedämmung dar, nich der Oberputz, der macht die Nummer Regendicht. Also, entweder haste feuchte Wände gehabt (haste nich, sonst hätteste vorher Alarm gemacht) oder du willst wieder en paar Märksken rausschinden.
    Und bei der MWST-Erhöhung isset numa so, dass Leisttungen, welche in 2007 erbracht wurden, mit 19% zu bezahlen sind, ausser du hast was schriftliches. Und warum warteste 6 Monate auf deinem Oberputz??

    Frohe Ostern
     
  11. Robby

    Robby Bauexpertenforum

    Dabei seit:
    02.04.2006
    Beiträge:
    10.901
    Zustimmungen:
    2
    Beruf:
    Maurermeister, öbuv Sachverständiger
    Ort:
    Kempen / NRW
    Wenn es darum geht, wie der Baufuchs schrieb (vorgehensweise)

    Nur stellen wir Folgendes fest:

    Wenn man weniger für die Wand bezahlt wird diese nicht gerader? Wenn es also bisher nicht aufgefallen ist ist die Beeinträchtigung wohl nicht so dramatisch?

    Mindern? OK? Raum dient als was?

    Wie sieht der Nachbarraum aus? der müßte doch auch was haben?

    Was steht vor der streitgegenständlichen Wand?
     
  12. #12 meisterLars, 22.03.2008
    meisterLars

    meisterLars

    Dabei seit:
    21.03.2008
    Beiträge:
    632
    Zustimmungen:
    128
    Beruf:
    Straßenbauermeister, selbständig im Tiefbau
    Ort:
    NRW
    Also. Die Türen sind kein Baumarktschrott. Nur günstiger Weise bin ich auch selbstständig und habe daher einige Baustoffhändler, bei denen ich ordentliche Rabatte bekomme. So habe ich relativ hochwertige Türen und Zargen bekommen zu einem Preis, für den ich beim GU nur niedrige Qualität bekommen hätte.
    Auf den Außenputz habe ich 6 Monate warten müssen, weil ich wie oben schon geschrieben, ständig vertröstet wurde. Dazu kam dann noch der nasse Herbst 2006.
    Ne Abnahme hats leider nie gegeben.
    Thema Aussenwandkonstruktion: Soweit ich weiß, gehört da auch der Unterputz zu. Richtig? Und um den gehts hier auch. Nochmal: Einzug 08/06, Unterputz 01/07, Feinputz 04/07. Daher konnte ich auch mit Carport und Außenanlagen nicht eher beginnen, aber das nur am Rande...
    Ach ja, dass die Wand schief ist, haben wir im Winter 06/07 festgestellt. Das daraufhin geführte Gespräch wurde ohne konkrete Lösungsvorschläge, aber dafür mit Floskeln wie in Beitrag #7 geschrieben beendet.

    Sie wird nicht gerader, ds ist wohl richtig. Aber wenn meine Firma bei einem Kunden z.B. Kantensteine als Rahmen setzt, später Pflaster verlegt und dabei festgestellt wird, dass nicht exakt rechtwinklig gearbeitet wurde, habe ich zwei Möglicheiten. Ich reiße alles wieder raus und starte einen zweiten Versuch (sehr teuer für mich), oder ich biete dem Kunden an, auf einen Teil der Rechnung zu verzichten (die günstigere Alternative).
    Und diese zweite Möglichkeit erwarte ich auch seitens des GU, weil Möglichkeit 1 hier auszuschließen ist.
     
  13. Robby

    Robby Bauexpertenforum

    Dabei seit:
    02.04.2006
    Beiträge:
    10.901
    Zustimmungen:
    2
    Beruf:
    Maurermeister, öbuv Sachverständiger
    Ort:
    Kempen / NRW
    Wieso ist die 2. Möglichkeit auszuschließen?

    Erst einmal hat der AG das Recht auf ein Gewerk frei von Sach und Rechtsmängeln.

    Wenn er die Nachbesserung verweigert wird wohl nichts anderes möglich sein als die Wertminderung in einem selbständigen Beweisverfahren per Zielbaummethode feststellen zu lassen.

    Wert der Wand Beispiel 5 * 2,50 m = 12,5 m² * 50€ = 625.-

    Anforderungen an die Wand: Technisch 60% = beeinträchtigung = 0
    Optisch Beispiel Stellwand für Möbel = 40% Höhe der beeinträchtigung bei ojektiver Betrachtung scheinbar Gering = 30%

    Entspricht 40% von 625 = 250,00 davon 30% = 75 Euro?

    Nur mal so als Denkansatz wo das hingeht!!!!
     
  14. #14 MoRüBe, 22.03.2008
    MoRüBe

    MoRüBe Gast

    Ich finds zum Ko...en...

    ... ich zieh mal eben ein, mir fällt was auf und fast 1,5 Jahre später (nach Einzug sind 19!! Monate vergangen!!) fange ich das heulen an. Mit dem einzigen Ziel: Kohle rausschlagen. Nicht etwa, ich möchte ein mangelfreies Werk:mauer:mauer:mauer
     
  15. #15 Olaf (†), 22.03.2008
    Olaf (†)

    Olaf (†)

    Dabei seit:
    28.04.2005
    Beiträge:
    4.519
    Zustimmungen:
    1
    Beruf:
    Fensterbauer
    Ort:
    Dresden
    Ich bin..

    ja weiß Gott kein Freund von diesen Anliegen.
    Aber mal ehrlich: Wie wärs denn mit ner Qualitätskontrolle durch den GU? Mit gleichem Recht könnte man jetzt in die Diskussion werfen: "Na, vielleicht hab ich Mehl und der Kunde merkts nicht?"
     
  16. #16 meisterLars, 22.03.2008
    meisterLars

    meisterLars

    Dabei seit:
    21.03.2008
    Beiträge:
    632
    Zustimmungen:
    128
    Beruf:
    Straßenbauermeister, selbständig im Tiefbau
    Ort:
    NRW
    Lesen soll ja bekanntlich bilden...
    Aber für dich nochmal:
    Einzug war August 2006
    Festgestellt wurde der Mangel im Winter 06/07, wenn ich mich recht erinnere wars im Dezember.
    Danach erfolgte ein Ortstermin, der aber ergebnislos blieb. Auch weitere Anfragen wegen einer Lösung blieben unbeantwortet oder es kam das "kriegen wir schon irgendwie hin".
    Ach ja, im April 2007 hatte ich dem GU einen Brief geschrieben, in dem ich zum Einbehalt Stellung beziehe.
    Das Antwortschreiben habe ich Ende Februar 2008 (!!!) bekommen. Auch hier versucht der GU wie gehabt, sich irgendwie rauszureden, viel mehr stellt er nur seine Forderungen in den Vordergrund, ohne auf meine Argumentation einzugehen.
     
  17. #17 Christian St, 22.03.2008
    Christian St

    Christian St

    Dabei seit:
    25.09.2006
    Beiträge:
    134
    Zustimmungen:
    0
    Beruf:
    Bauunternehmer
    Ort:
    Mülheim/Ruhr
    .....

    Geändert von Ralf Dühlmeyer (22.03.2008 um 10:52 Uhr). Grund: Beleidigungen gelöscht
    Haste brav gemacht.
    Gruss Christian
     
  18. #18 Jürgen Jung, 22.03.2008
    Jürgen Jung

    Jürgen Jung

    Dabei seit:
    23.09.2006
    Beiträge:
    2.526
    Zustimmungen:
    1
    Beruf:
    Bauingenieur
    Ort:
    Hannover
    Robby hat doch die Antwort gegeben, also macht hier zu liebe Mods, bevor das wieder so ein "endlos Beleidigungs ich verstehe die Welt nicht mehr Bauleute sind Verbrecher Bauherren sind doof" Thread wird !!!!!
     
  19. Robby

    Robby Bauexpertenforum

    Dabei seit:
    02.04.2006
    Beiträge:
    10.901
    Zustimmungen:
    2
    Beruf:
    Maurermeister, öbuv Sachverständiger
    Ort:
    Kempen / NRW
    Ach warum? Noch nicht vlt. ist der Fragesteller über meine Antwort so entsetzt das er diese geflissentlich überlesen wollte, weil er nicht das gehört hat was er erwartete?
     
  20. #20 MoRüBe, 22.03.2008
    MoRüBe

    MoRüBe Gast

    Und dann würd mich mal die Summe interessieren...

    ... die da so im Raume unbezahlt steht.....:lock
     
Thema: Schiefe Wand...
Besucher kamen mit folgenden Suchen
  1. wertminderung schiefe wände

    ,
  2. deckenpaneele an schiefe Wand ausrichten

    ,
  3. fertighaus wand schief?

    ,
  4. deckenpaneele handwerker kempen,
  5. deckenpaneele schiefe wand,
  6. Wertminderung durch Schiefe Wand,
  7. außenwand schief www.bauexpertenforum.de,
  8. bau schiefe wände,
  9. schiefe wand,
  10. sind schiefe wände problematisch,
  11. schiefe wände wer schuld,
  12. deckenpaneele an schiefe wand,
  13. parallel zur schiefen wänden
Die Seite wird geladen...

Schiefe Wand... - Ähnliche Themen

  1. Zargenmaß bei Schiefer Wand

    Zargenmaß bei Schiefer Wand: Guten Abend, Wir sind gerade dabei die wandstärken zu messen, damit wir die Zargen bestellen und einbauen können. leider sind die Wände uneben...
  2. Schiefe Wand - WDVS

    Schiefe Wand - WDVS: Hallo, mein Haus ist über 130 Jahre alt und ich möchte im nächsten Jahr mit der Dämmung der Fassade beginnen. Ich habe mich für EPS-Dämmung 12 cm...
  3. Küchenrückwand bei schiefer Wand

    Küchenrückwand bei schiefer Wand: Hallo in die Runde, ich möchte demnächst unserer Küchenzeile (L-Form) eine Rückwand aus Acrylglas spendieren. Die Seiten sind jeweils begrenzt...
  4. sehr schiefe Wand verputzen

    sehr schiefe Wand verputzen: Ok, ich versuche es noch einmal. Mein Beitrag ist nach Fertigstellung verschwunden. Ich versuche mich kurz zu halten. Schiefe Wand, bei der man...