Pauschal Bauvertrag und Gutschriften?

Diskutiere Pauschal Bauvertrag und Gutschriften? im Bauvertrag Forum im Bereich Rund um den Bau; Hallo, und frohe Ostern erst einmal :winken Ich hab eine Frage zwecks Pauschalvertrag und Gutschriften wegen nicht ausgeführter Leistungen....

  1. svenb

    svenb

    Dabei seit:
    23.03.2008
    Beiträge:
    3
    Zustimmungen:
    0
    Beruf:
    Softwareentwickler
    Ort:
    Aschersleben
    Hallo,

    und frohe Ostern erst einmal :winken

    Ich hab eine Frage zwecks Pauschalvertrag und Gutschriften wegen nicht ausgeführter Leistungen.

    Es geht z.B. um eine Bohrung in den Kaminschornstein. Diese ist im Pauschalvertrag enthalten, wurde aber nicht ausgeführt, da wir noch keinen Kamin haben und daher nicht wissen, in welcher Höhe die Bohrung erfolgen soll. Der Bauleiter möchte uns dafür keine Gutschrift erteilen, da wir einen Pauschalvertrag geschlossen haben.

    Dann haben wir den Drempel mit Gipskarton verkleidet, um dahinter bequem Leitungen verlegen zu können. Dafür hätten wir auch gern eine Gutschrift, weil der Drempel nicht verputzt werden muss. Diese Gutschrift wurde aus gleichem Grund abgelehnt.

    Als letztes ist im Pauschalvertrag eine Aufmauerung des Hauses um 25cm im Mittel enthalten, da das Grundstück ein Gefälle hat. Diese Aufmauerung entfiel allerdings, da dies doch nicht erforderlich war. Diese Gutschrift wurde ebenso abgelehnt.

    Ist dieses Vorgehen in einem Pauschalvertrag rechtmäßig?

    DANKE schon einmal für die Bemühungen.

    Sven
     
  2. #2 Rudolf 1966, 23.03.2008
    Rudolf 1966

    Rudolf 1966

    Dabei seit:
    08.02.2008
    Beiträge:
    262
    Zustimmungen:
    1
    Beruf:
    Parkettleger&Raumausstatter&Maler
    Ort:
    Heidelberg
    Pauschal heist Pauschal.Weil das gesamte ein Preis ist ohne Positionen/Einzelpreise.
    Denke da hat dein Geschäftspartner recht. Hättest die Leistungen ja abrufen können.
    Von Gutschriften spricht euer Vertrag ebenso wenig wie für Verteuerungen, oder?

    mit Gruß Rudolf :cry
     
  3. #3 Baufuchs, 23.03.2008
    Baufuchs

    Baufuchs Gast

    Ganz

    so einfach ist das nicht.

    - Vertrag nach BGB oder VOB ?
    - Was sagt der Vertrag über Leistungsänderungen nach Vertragsabschluss aus, z.B. Verfahren bei Mehrleistungen/Minderleistungen?
     
  4. svenb

    svenb

    Dabei seit:
    23.03.2008
    Beiträge:
    3
    Zustimmungen:
    0
    Beruf:
    Softwareentwickler
    Ort:
    Aschersleben
    Es ist ein Vertrag nach VOB Teil B.

    Im Vertrag steht drin, dass Änderungen 4 Wochen vor dem offiziellen Baubeginn erfolgen müssen. Danach sind keine Änderungen mehr möglich.

    Nachvertragliche Leistungen sind im Pauschalvertrag nicht enthalten.
     
  5. #5 Baufuchs, 23.03.2008
    Baufuchs

    Baufuchs Gast

    Na gut

    Vergl. §2 VOB/B 2006:

    5. Werden durch Änderung des Bauentwurfs oder andere Anordnungen des Auftraggebers die Grundlagen des Preises für eine im Vertrag vorgesehene Leistung geändert, so ist ein neuer Preis unter Berücksichtigung der Mehr- oder Minderkosten zu vereinbaren. Die Vereinbarung soll vor der Ausführung getroffen werden.
    6.
    (1) Wird eine im Vertrag nicht vorgesehene Leistung gefordert, so hat der Auftragnehmer Anspruch auf besondere Vergütung. Er muss jedoch den Anspruch dem Auftraggeber ankündigen, bevor er mit der Ausführung der Leistung beginnt.
    (2) Die Vergütung bestimmt sich nach den Grundlagen der Preisermittlung für die vertragliche Leistung und den besonderen Kosten der geforderten Leistung. Sie ist möglichst vor Beginn der Ausführung zu vereinbaren.
    7.
    (1) Ist als Vergütung der Leistung eine Pauschalsumme vereinbart, so bleibt die Vergütung unverändert. Weicht jedoch die ausgeführte Leistung von der vertraglich vorgesehenen Leistung so erheblich ab, dass ein Festhalten an der Pauschalsumme nicht zumutbar ist (§ 313 BGB), so ist auf Verlangen ein Ausgleich unter Berücksichtigung der Mehr- oder Minderkosten zu gewähren. Für die Bemessung des Ausgleichs ist von den Grundlagen der Preisermittlung auszugehen.
    (2) Die Regelungen der Nr. 4, 5 und 6 gelten auch bei Vereinbarung einer Pauschalsumme.

    D.h.
    Änderung des Bauentwurfs = Entfall der 25cm Aufmauerung
    Andere Anordnung des AG = Entfall Drempelputz, weil bauseits RIGIPS
     
  6. #6 Rudolf 1966, 23.03.2008
    Rudolf 1966

    Rudolf 1966

    Dabei seit:
    08.02.2008
    Beiträge:
    262
    Zustimmungen:
    1
    Beruf:
    Parkettleger&Raumausstatter&Maler
    Ort:
    Heidelberg
    Danke Baufuchs wusste ich so noch nicht, dafür aber jetzt.

    Ostergruß an dich Rudolf:winken
     
  7. svenb

    svenb

    Dabei seit:
    23.03.2008
    Beiträge:
    3
    Zustimmungen:
    0
    Beruf:
    Softwareentwickler
    Ort:
    Aschersleben
    Hi Baufuchs,

    vielen DANK :D und wir werden es damit einmal versuchen.

    Gruß
    Sven
     
Thema: Pauschal Bauvertrag und Gutschriften?
Besucher kamen mit folgenden Suchen
  1. gutschrift bei pauschalvertrag

    ,
  2. pauschale gutschrift

Die Seite wird geladen...

Pauschal Bauvertrag und Gutschriften? - Ähnliche Themen

  1. Pauschale für Verkehrsleitmaßnahmen zurückfordern

    Pauschale für Verkehrsleitmaßnahmen zurückfordern: Hallo Leute, ich habe Schlüsselfertig bei einer namenhaften Firma im Norden gebaut. Ich bin auch soweit zufrieden. Im Vertrag für die...
  2. Angebot mit pauschalem Arbeitslohn, Rechnung nach Stunden

    Angebot mit pauschalem Arbeitslohn, Rechnung nach Stunden: Hallo, ich habe ein Angebot von einem Sanitärbetrieb bekommen, Arbeitslohn pauschal 150 €. In der Rechnung wurde nun nach Stunden abgerechnet,...
  3. Detaillierte Berechnung oder pauschaler Zuschlag der Wärmebrücken? (Holzhausbau)

    Detaillierte Berechnung oder pauschaler Zuschlag der Wärmebrücken? (Holzhausbau): Hallo zusammen, kann mir jemand weiterhelfen und sagen ob es Vergleiche oder Literatur gibt um wie viel sich der Transmissionswärmeverlust bei...
  4. Pauschale mit Architekten, trotzdem Nebenkosten generiert

    Pauschale mit Architekten, trotzdem Nebenkosten generiert: Hallo zusammen, ich habe eine Pauschale mit dem Architekten bzgl Phase 1-4 ausgehandelt und bezahlt (5000 netto) Jetzt möchte jener von mir 80...
  5. ELW vermieten: getrennte Betriebskosten oder pauschal? Was noch beachten? Neuling

    ELW vermieten: getrennte Betriebskosten oder pauschal? Was noch beachten? Neuling: Hallo, ich bin neu in dieser Materie und benötige daher erste Informationen, die ich hoffentlich bei euch bekommen kann. Die Situation ist wie...