Haftungsfrage Dachdämmung

Diskutiere Haftungsfrage Dachdämmung im Dach Forum im Bereich Neubau; Hallo, ich habe einen Altbau im DG-Bereich sanieren lassen. Alle Arbeiten haben Handwerksfirmen übernommen. Ich würde mir natürlich wünschen,...

  1. BerndD

    BerndD

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    Hallo,
    ich habe einen Altbau im DG-Bereich sanieren lassen. Alle Arbeiten haben Handwerksfirmen übernommen.
    Ich würde mir natürlich wünschen, dass das alles so für die Zukunft in Ordnung ist und es nicht zu Tauwasserbildung in der Dämmung kommt.
    Falls es aber doch passiert - gibt es eine Haftung der ausführenden Firma? Wie lange?
    Viele Grüße
    Bernd
     
  2. #2 wasweissich, 23.03.2008
    wasweissich

    wasweissich Gast

    war denn ein gesamtkonzept bestellt

    oder


    dämmung
    zimmerarbeiten
    dachdeckarbeiten
    trockenbau
    ev.fliesen
    klempner , elektrik.........
    jedes für sich bestellt und ausgeführt ?

    welche fachfirma soll denn jetzt die gesamtverantwortung übernehmen?

    j.p.
     
  3. Ryker

    Ryker

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    4 Jahre nach VOB/B, 5 Jahre nach BGB, je nach Vereinbarung. Aber nur fuer den eigenen Kram,
    wie wwi schon sagte, und auch nur, wenn es deren Schuld ist, logischer Weise.
     
  4. BerndD

    BerndD

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    Präzisierung und weitere Fragen

    Hallo,

    zunächst vielen Dank für die bisherigen Antworten - das ging super schnell!
    Der Ablauf war folgender:

    Ein Architekt wurde wegen des Aufbaus. Er wiederum empfahl den Trockenbauer der Sparren aufdoppelte, Dämmung einbrachte, Dampfsperre verlegte und Rigipsdecke macht - Meiner Meinung nach ist das ein Komplettauftrag (oder liege ich da falsch?). Alle Materialien wurden ausschließlich vom Trockenbauer bezogen.

    Nach Beendigung der Dämmarbeiten überprüfte der Architekt den Aufbau und fand nicht geschlossene Stellen der Dampfbremse. Diese wurden dann auf Grund der schlechten Zugänglichkeit vom Architekt und den Handwerkern mit einer Individuallösung durch Verbau von Komprimierband und Plastik geschlossen. Ich, als Laie, finde diese Lösung super, sie bleibt aber individuell auf die Situation Vor-Ort beschränkt, Angaben wie sd-Werte oder ähnliches, die eine objektive Risikoabwägung ermöglichen gibt es nicht.

    Wie geschrieben: Ich hoffe sehr, dass die Konstruktion dauerhaft ausreichend luftdicht ist, mit den Arbeiten insgesamt bin ich zufrieden, mir macht nur die Individualität der beschriebenen Teillösung und die damit verbundene Haftungsfrage Sorgen.

    Wenn ich die bisherigen Antworten richtig verstanden habe, haftet der Handwerker für sein Werk 4-5 Jahre (ich müsste dann mal anfragen, ob er nach BGB oder VOB arbeitet?) ?
    Oder liegt die Haftung (auch) beim überwachenden Architekt?

    Sollte ein Rechtsanwalt oder ein weiterer Externer eingeschaltet werden?

    Vielen Dank für die Hilfe und Grüße

    Bernd
     
  5. #5 wasweissich, 24.03.2008
    wasweissich

    wasweissich Gast

    ich würde sagen: ja
     
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