EnEV bei Öl-Einzelöfen?

Diskutiere EnEV bei Öl-Einzelöfen? im EnEV 2002 / 2004 / 2007 / 2009 Forum im Bereich Bauphysik; Guten Morgen Kundige der EnEV, nachdem uns im Finanzierungsforum schon kräftig weiter geholfen wurde, hier noch einige Fragen zur EnEV: Wir...

  1. Moosi

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    Guten Morgen Kundige der EnEV,
    nachdem uns im Finanzierungsforum schon kräftig weiter geholfen wurde, hier noch einige Fragen zur EnEV:
    Wir beabsichtigen (nach geklärter Finanzierung) das Haus, in dem wir bereits seit 8 Jahren zur Miete leben, zu kaufen. Haben uns jetzt auf Anregung im Fianzierungsforum die EnEV durchgelesen und werden auf "unseren" Fall bezogen nicht wirklich klug. Es ist immer die Rede von Wärmekesseln und wärmeführenden Leitungen. Das Haus hat zwei abgeschlossene Wohnungen (in einer davon - EG -leben wir), die andere (OG) soll vermietet werden. Geheizt wird mit Öleinzelöfen, Öltanks sind im Schuppen. Warmwasser wird mit Boiler zubereitet. So haben wir weder Wärmekessel noch wärmeführende Leitungen. Wir wollen das jetzige System auch noch beibehalten, weil es sich gut bewährt.
    Dachboden ist nicht ausgebaut und im Bodenbereich gedämmt. Fenster im EG sind neue Kunststoff-Fenster. Außenwände sind doppelt mit Ziegeln aufgemauert, innen eine Schicht Luft. Keller ist lediglich ein kleiner (3 qm)Kriechkeller vorhanden.
    In der oberen Wohnung würden wir die Böden renovieren und ein neues Bad einbauen und die Wohnung dann vermieten.
    Trifft die EnEV dann bei uns überhaupt, wenn ja: wenn wir das Haus erst im Juli / August kaufen, muss uns dann der Verkäufer (Bund) noch den Energieausweis stellen? Können die Öl-Einzelöfen bleiben?
    Vielen Dank schon mal für eure Tipps!
    LG Moosi
     
  2. #2 Christian Wolz, 24.03.2008
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    Zunächst mal zum Energieausweis: Wenn Sie Ihn verlangen, muss er Ihnen zugänglich gemacht werden. Das heißt, Sie dürfen ihn einsehen, er muss Ihnen aber nicht mitverkauft werden.
    Die Regelungen der EnEV betreffen Sie erst dann, wenn Sie etwas an der Gebäudehülle verändern.
    Ob und wie lange die Heizung in Betrieb bleiben kann, sagt Ihnen der zuständige Bezirksschornsteinfegermeister.
     
  3. Julius

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  4. Moosi

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    Uff, das hört sich gut an, vielen Dank für die Infos. Irgendwann wird sicher eine andere Heizung eingebaut, aber die nächsten Jahre ist es halt nicht "drin"...

    Danke und einen schönen Abend.

    LG Moosi
     
Thema: EnEV bei Öl-Einzelöfen?
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