Grundstückskauf + gemeinsame Zufahrt

Diskutiere Grundstückskauf + gemeinsame Zufahrt im Bauvertrag Forum im Bereich Rund um den Bau; Hallo zusammen, wir möchten gerne ein Grundstück erwerben und haben bzgl. einer gemeinsamen Zufahrt einige Bedenken. Die Situation sieht wie...

  1. mundh

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    Hallo zusammen,

    wir möchten gerne ein Grundstück erwerben und haben bzgl. einer gemeinsamen Zufahrt einige Bedenken.

    Die Situation sieht wie folgt aus:

    [​IMG]

    Wir möchten Grundstück A kaufen, B wurde bereits vor ein paar Jahren verkauft. Der Verkäufer wohnt auf C.

    Die gemeinsame Zufahrt geht Richtung C zwischen A und B hindurch. Nun möchte C, daß wir die Hälfte an diesem Weg mitkaufen. Der Weg ist im Moment nur mit verdichtetem Split oder Grant realisiert.
    B hat nur ein Wege- und Gehrecht eintragen lassen.
    Unser Verdacht ist nun, daß der Verkäufer C den Weg neu machen möchte und wir dann die Hälfte mittragen müssen. Ich habe nichts dagegen für den Weg Geld auszugeben, ich nutze ihn ja schliesslich, aber bei ca. 75 - 100 m Länge wäre unser Anteil ziemlich gross.....

    Oder kann man im Kaufvertrag festlegen lassen, daß Arbeiten an dem Weg nu r in gegenseitigem Einvernehmen durchgeführt werden können?

    Ich hoffe, mein Anliegen ist klar geworden.

    Danke im voraus.

    Grüsse
     
  2. #2 Ralf Dühlmeyer, 24.03.2008
    Ralf Dühlmeyer

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    1) In D herrscht Vertragsfreiheit. Alles auf das sich die Parteien einigen, kann vereinbart werden (solange es nicht gegen die "guten Sitten" verstößt)
    2) ICH würd das so NIE KAUFEN. Denn der Eigentümer haftet und zahlt im Zweifel alle mit der Fläche im Zusammenhang stehenden Lasten, Kosten oder Schadenersatzansprüche :yikes
    Nur als eigenes Wegegrundstück wäre das für mich akzeptabel.

    MfG
     
  3. mundh

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    Hallo,

    danke für die Antwort, ich denke, das würde kompliziert werden, wahrscheinlich hat sich der Käufer des bereits genutzten Grundstückes damals geweigert den Weg mitzukaufen, aus gutem Grund....

    Aber diese Konstallation gibt es doch häufiger, wie regeln das denn die anderen bzgl. eines gemeinsam genutzten Weges?

    Kann man da noch eine Lösung finden, die alle Beteiligten gleichermassen befriedigt? Für mich bliebe ja nur, denn Kauf ohne den gemeinsamen Weg....

    Danke und Gruss
     
  4. #4 rene99473, 25.03.2008
    rene99473

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    hallo

    wir haben genau die situation von grundstück "c". im vertrag steht u.a. drin: ".... zufahrt muss begeh- und befahrbar sein ..". nach weiteren infos würde in unserem fall ein geschotterter und verdichteter weg absolut ausreichend sein.
    bei und will jedoch der eigentümer die zufahrt pflastern lassen. wir müssen uns nicht dran beteiligen - denken aber drüber nach.

    gruss

    rené
     
  5. drulli

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    Warum musst Du denn über den Weg? Kannst Du nicht direkt auf A?
    Dann soll er den Weg als Teil von C belassen.
    Im Prinzip wäre C dann ein 'doppeltes' Pfeifenstiel-Grundstück, oder?
    Mit Wegerecht und so finde ich ungünstig. Denke auch immer an einen möglichen Wiederverkauf.
     
  6. #6 Thomas B, 25.03.2008
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    Tja, der Sinn des Miterwerbs erschließt sich mir auch nicht: Nur C hat augenscheinlich einen echten Nutzen von der Zufahrt: er kommt nur so auf sein Grundstück.

    A + B könn(t)en auch so auf ihr Grundstück. warum also miterwerben? Zumal: Ein Miteigentumsanteil verpflichtet zur Instandhaltung / -setzung, es verlangt daß man sich einig ist (läßt man es ungepflstert oder steht einem der Miteigentümer irgendwann der Sinn nach Marmor...?). Solche Konstellationen sind natürlich möglich, sollten aber -wenn möglich- vermieden werden.

    Frage: Müssen Sie über die Privatstraße fahren oder können Sie auch direkt auf die öffentliche Straße???

    Gruß

    Thomas
     
  7. mundh

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    Hallo zusammen,

    das Problem ist hier das die Strasse vor den Grundstücken ein Deich ist und die Grundstücke recht tief liegen. Wir hatten auch daran gedacht, den vorderen Bereich an der Strasse als Garten zu nutzen und das Haus weit nach hinten zu setzen. Daher wäre es relativ aufwendig eine eigene Auffahrt zu erstellen, und der Teil des Gartens wäre auch weg.

    Im Moment nutzen C und B die gemeinsame Zufahrt und B war so klug sich nur das Wegerecht einräumen zu lassen.

    Zu allem Überfluss steht auch noch ein Holzmast direkt an der Strasse auf dem Grundstück, wahrscheinlich eine Niederspannungsleitung. Da muss ich auch noch klären, wer den betreibt.

    Kann den ein Miteigentümer einfach bestimmen, daß der Weg gepflastert wird, oder müssen beide zustimmen?

    Oder reicht eine Klausel, die rene99473 vorgeschlagen hat? Im Moment ist der Weg geschottert und ausreichend befestigt, ich habe bloss keine Lust auf die "Marmor-Zufahrt" und muss dann die Hälfte mittragen.

    Danke und Gruss
     
  8. #8 OstseeAngeln, 25.03.2008
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    Wir haben eine ähnliche Konstellation an einem Grundstück, das ich geerbt habe. Der Weg gehört bei uns zu dem zurückliegendem Haus. für die beiden vorderen Grundstücke ist ein Wegerecht eingetragen.
    Das wurde vor 26 Jahren bei der Grundstücksteilung so vereinbart.
    Zum Glück; in der Zwischenzeit hat das hinten liegende Grundstück den 3. neuen Eigentümer. Der hat jetzt versucht die Kosten der Wegesanierung (Weg bei uns 3 Mtr breit 152 Meter lang, geteert) auf 3 Nutzer umzulegen. Uns hat nur das Wegerecht vor dem mitzahlen geschützt. Als Miteigentümer hätten wir zahlen müssen.
    Aus dieser Erfahrung kann ich nur von einem Miteigentum abraten. Auch in diesem Fall wird sich das Eigentumsverhältnis irgendwann ändern. Spätestens dann sollte man mit finanziellen Ansprüchen/Forderungen rechnen.
    Überlegenswert wäre eventuell ein Wegerecht gegen Entgelt zu kaufen (€ 200 -500), um den guten Willen zu zeigen - Ist vielleicht für das spätere Nachbarschaftsverhältnis hilfreich.
     
  9. mundh

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    Danke für die Anregungen, wir haben die Problematik auf jeden Fall jetzt durchblickt, beim ersten Blick auf so eine Konstellation denkt man sich nichts dabei.......

    Wir werden mal versuchen, uns mit dem Verkäufer zu einigen, es sind diverse Punkte an dem Grundstück, die nicht optimal sind und Probleme beinhalten.

    Wir werden unsere Preisvorstellungen überdenken und den gemeinsamen Weg nicht mit erwerben, mal sehen, ob der Verkäufer darauf eingeht.....das Grundstück scheint schon für ca. 1 Jahr zum Verkauf anzustehen.....

    Danke für die Anmerkungen.

    Gruss
     
  10. #10 cosima123, 25.03.2008
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    kennen sie den fall von den beiden nachbarn herrn müller und herrn schmidt?

    herr müller (käufer) hatte auf ein eigentumsrecht am weg verzichtet (war ihm zu teuer) sowie auf das eingetragene nutzungsrecht. trotzdem wurde der weg von beiden parteien stetig genutzt als zufahrt, denn herr schmidt hatte dem käufer das bei vertragsschluss zugesichert. alles gut. herr schmidt blieb alleineigentümer.

    nach 5 jahren starb herr schmidt, seine erben verkauften alles und die neuen eigentümer errichteten


    1. eine doppel-garage, die soweit auf den weg hineinragte, dass er mit dem pkw des herrn müller nicht mehr befahrbar war (jeep) ohne gefahr zu laufen, überall gegen zu rammen

    und später dann sogar

    2. eine umzäunung, um den weg ganz für sich abzutrennen.

    herr müller protestierte jedesmal und pochte auf sein 10 jähriges gewohnheitsrecht. die erben zeigten den GB-eintrag und zuckten mit den schultern.

    nomen est omen::bounce:

    eigentumsrecht wie wegerecht begründen nicht nur pflichten sondern auch rechte.

    hier mal unbedingt lesen::konfusius

    http://de.wikipedia.org/wiki/Wegerecht_(Sachenrecht)

    http://www.rechtpraktisch.de/artikel.html?id=859

    oder einfach selbst bei google "wegerecht" eingeben.
     
  11. #11 Baufuchs, 25.03.2008
    Baufuchs

    Baufuchs Gast

    @cosima123

    Da hätte es aber auch noch etwas gegeben.
     
  12. mundh

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    ich denke mal, wenn man sich das Wegrecht eintragen lässt, dann ist man doch auf der sicheren Seite.....oder?

    Die Idee von OstseeAngeln hörte sich auch nicht schlecht an, indem man das Wegerecht einmalig bezahlt, und so von weiteren Forderungen befreit bleibt.

    Aber nochmal zu folgender Frage:

    Kann ein Miteigentümer einfach bestimmen, daß der Weg gepflastert wird, oder müssen beide zustimmen?

    Hat da jemand Erfahrung?

    Danke und Gruss
     
  13. #13 Rudolf 1966, 25.03.2008
    Rudolf 1966

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    Also mein Schwiegervater hat glaube ich 10 Jahre gebraucht bis er alle unter einem Hut hatte und den Weg teeren durfte.
    Denke wenn beide Eigentümer sind muß man sich einigen und einig sein.
    Aber Streit scheint schon vorprogramiert.

    mit Gruß Rudolf :bounce::lock:bounce:
     
  14. #14 cosima123, 26.03.2008
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    @baufuchs - er will doch grundstück a kaufen, dass grenzt an öffentl. weg. er will die zufahrt nur nutzen, um südlagig bauen zu können (haus nach hinten). kein anspruch auf notweg. er kann eigene zufahrt errichten, indem er was vom grund abzweigt.

    @mundh: wegerecht sollte man grundsätzlich nie nur vertraglich vereinbaren, sondern immer auch ins GB eintragen lassen. ich verweise nochmal auf die beiden links, die ich bereits eingestellt hatte: lesen! ein wegerecht ist nie so stark wie eingetragenes eigentum.
     
  15. #15 cosima123, 26.03.2008
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    habe gerade gesehen, dass der link nicht funktioniert- sorry!

    auszug aus wikipedia: wegerecht, sachenrecht

    http://de.wikipedia.org/wiki/Wegerecht_(Sachenrecht)

    "Während die privatrechtliche Vereinbarung nur zwischen den Personen wirkt und damit gegenstandslos wird, sobald einer der Grundstückseigentümer wechselt, wirkt die Bestellung einer Grunddienstbarkeit als dingliches Recht, d.h. das Recht lastet auf dem Grundstück. Auch spätere Erwerber des Nachbargrundstücks dürfen also das Wegerecht nutzen. Auch spätere Eigentümer des "dienenden" Grundstücks müssen die Inanspruchnahme des Wegerechts dulden."
     
  16. mundh

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    Danke für die Hinweise zum Wegerecht, ich würde mir das dann im Grundbuch eintragen lassen.
    Man kann sich natürlich eine eigene Zufahrt machen, aber durch die Deichlage und durch den eh schon kleinen Garten wäre das nicht so günstig.

    Mitte April beschäftige ich mich während meines Urlaubes noch eingehender mit Grundstück und spreche mit dem Verkäufer.

    Ich halte euch auf dem laufenden....

    Danke und Gruss
     
  17. #17 cosima123, 26.03.2008
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    hast du dir auch meinen zweiten link durchgelesen?? von wegen erfahrungsberichte.

    http://www.rechtpraktisch.de/artikel.html?id=859

    ich würde mir immer das eigentumsrecht sichern.


    -->>???:o:yikes:(

    http://www.nachbarschaftsstreit.de/forum/viewforum.php?f=3&sid=a8c9378c94053381cbd4304691b91d52


    auszug aus dem forum WEGERECHT: themen/beiträgen:


    WEGERECHT ÄRGER!

    Wie wehrt man sich denn gegen sowas????

    Zaunabriss durch Nachbarn erlaubt Teil 2

    Wegerecht verlegen, Zumutbarkeit

    Mechanische Toreinfahrt

    Unterschied Überfahrtsrecht VS Wegerecht


    usw usw. als miteigentümer hat man ein gesichertes mitspracherecht. das ist viiiiiel wert.:e_smiley_brille02:
     
  18. mundh

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    Interessanter Link.....

    Das heisst also für uns:

    1.) Gemeinsamen Weg mitkaufen, und mitzahlen bei Instandhaltung, das ist auch Ärger in der Luft bzgl. Zustand und Instandhaltung, dafür aber mehr Rechte bzgl. des Weges.

    oder

    2.) Nur Wegerecht eintragen lassen, dafür auch Ärger in der Luft bzgl. der Nutzung.....

    das Beste für uns wäre dann sich ein anderes Grundstück zu suchen, daß weniger Konfliktpotenzial hat......oder habe ich da was falsch verstanden?

    Oder doch eine eigene Auffahrt realisieren........

    Danke und Gruss
     
Thema: Grundstückskauf + gemeinsame Zufahrt
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