Secucell Keller

Diskutiere Secucell Keller im Abdichtungen im Kellerbereich Forum im Bereich Neubau; Tag zusammen, ich würde mal gerne von den Experten wissen was sie von diesem Keller"System" halten...

  1. #1 Bernd Gebhard, 15.10.2003
    Bernd Gebhard

    Bernd Gebhard Gast

    Tag zusammen,

    ich würde mal gerne von den Experten wissen was sie von diesem Keller"System" halten http://www.secucell.de/home/index.php3?target=home/home

    Auf dieser Seite ist ein Querschnitt http://www.secucell.de/home/index.php3?target=system/system_02

    Also das soll keine Werbung sein. Die Frage nur was soll oder kann man davon im Vergleich mit den üblichen Lösungen halten?

    Einer der Vertriebspartner ist hier in der Nähe und da ist wohl die Möglichkeit gegeben, dass ich sowas angeboten bekommen könnte.
    Darauf wollte ich vorbereitet sein um zu wissen wie man das im Vergleich zu weißer-, oder schwarzer Wanne sehen muss .. je nachdem was nötig ist.

    Gruß
    Bernd
     
  2. Bruno

    Bruno

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    30 mm Extruderschaum, besonders wenn die Stirnseite der Bodenplatte ungedämmt bleibt, sind sehr mager und hart am Mindestwärmeschutz, wenn der Keller beheizt werden soll. Den Namen Wärmedämmung würde ich dafür nicht verwenden, Schutzschicht für die Abdichtung stimmt eher. Die Dämmung braucht außerdem eine spezielle Zulassung, wenn sie unter lastabtragenden Bauteilen liegt.
     
  3. mls

    mls Bauexpertenforum

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    naja ...

    das material an sich macht schon was her.
    verarbeitung ist im prinzip auch gut möglich - ob´s aber gegen eine - imho flexiblere - schwarzabdichtung oder eine robustere weisse wanne ankommt?

    in bau.de die suche bemühen ... bringt auch erkenntnis ;)
     
  4. MB

    MB Gast

    Zweimal eingesetzt

    Einmal in Grundwasser, einmal in aufstauendem Sickerwasser. Wichtig ist die richtige Verarbeitung (die haben da eigens geschulte Leute für). Bis jetzt keine Probleme.

    Allerdings, wie Bruno richtig schreibt, sind 30 mm arg wenig. Wir haben 80 mm genmommen.

    Problem: es schrammt haarscharf an der DIN 18195 vorbei.
     
  5. #5 Bernd Gebhard, 15.10.2003
    Bernd Gebhard

    Bernd Gebhard Gast

    Also wenn ich das jetzt richtig beurteil, danke übrigens zunächst mal für die Antworten, dann würde das "System" nur die DIN 18195 erfüllen, wenn sich die Folie zwischen 2 Bitumenschichten befindet.
    Womit sich natürlich die Sinnhaftigkeit relativiert, denn dann gehts ja in Richtung schwarze Wanne mit zusätzlicher Folie (sorry wenn das jetzt saublöd is nur Laie *g).

    Ich war mal bei einem Deponiebau dabei die wird ja auch mit Folie (die wurden btw wild wenn man zu den Teilen Folie gesacht hat *g) ausgelegt und verschweißt .. von daher ist die Idee ja an sich net so schlecht weil ne Deponie zwingend dicht sein muss.

    Die Frage ist die Sinnigkeit, noch mehr natürlich wenns nicht mal die DIN erfüllt wenn es so verarbeitet wird wie dort auf der Seite angegeben.

    Gruß
    Bernd
     
  6. MB

    MB Gast

    Sinnfrage

    Das ist gar nicht so laienhaft, was Sie da schreiben. Ganz im Gegenteil, sie drücken im Grunde meine Meinung dazu aus.

    Wir brauchen uns nicht darüber zu streiten, daß es Blödsinn ist, eine EPDM Bahn mit 400 % Dehnung zwischen zwei Bitumen"pappen" zu klemmen, die schon vom bloßen Ansehen reißen.

    Da hat Secucell im Normenuasschuß schlichtweg gepennt. Denn nicht vergessen: Normen werden von der Industrie gemacht. Nrcht aus Erfahrung. Schön wärs, ist aber nicht so.

    Daher geben die ja auch die Garantie. Und die ist länger als Gewährleistung nach BGB oder gar VOB.

    Wenn es sich preislich lohnt, hätte ich da keine Bedenken.
     
  7. #7 Michael Prieß, 16.10.2003
    Michael Prieß

    Michael Prieß Experte im Forum

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    och menno

    ab wann lohnt sich ein trockener Keller :-)

    Das Problem, wenn überhaupt, ist das Secucell Mauermaterial vorschreibt. Die Baufirma kann also nicht beim eigenem Baustofflieferanten bestellen. Dann macht Secucell nur die Abdichtung. Sprich es gibt immer noch die Schnittstelle Rohbau - Abdichtung Secucell. Sprich die Baufirmen haben da Angst, daß hinterher das Mauerwerk nicht in Ordnung gewesen sein soll. Ich hab da vor längerem mal mit Sagenschneider, dem Cheff, drüber gesprochen. Damals gabs noch keine Lösung dafür.

    Aber das System ist gut!
     
  8. MB

    MB Gast

    Treffer

    Das nenne ich Zusammenarbeit. Michael hat Recht, obwohl das im Moment noch in der Entwicklung ist.

    Aber das "Nivau" muß natürlich gehalten werden.
     
  9. #9 Michael Prieß, 16.10.2003
    Michael Prieß

    Michael Prieß Experte im Forum

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    Da fällt mir doch eine kleine Geschichte ein

    Da haben sich doch die Remmersleute auf die Schultern gehauen, weil sie demnächst eine 10 jährige Garantie für Dickbeschichtung mit KS geben wollen. So eine Garantie wäre einzigartig. Stimmt Secucell gibt sogar 30 Jahre :D :D :D Ok für die BOPA aber immerhin !
     
  10. Lebski

    Lebski Gast

    ähmmm...bitte mal Gewärleistung und Garantie trennen!

    Das sind 2 verschieden Paar Schuhe. Ist nicht fachlich gemeint, nur der Ordnung halber.
     
  11. #11 Michael Prieß, 16.10.2003
    Michael Prieß

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    OK

    Die Unterscheidungsmerkmale zwischen 'Garantie' und 'Gewährleistung'

    Garantie ist die Verpflichtung, z.B. des Auftragnehmers, ohne Verschulden für ein zukünftiges ungewisses Ereignis, z.B. für das Entstehen des Fußbodenschadens, einstehen zu wollen, mit der Folge, daß der 'Garantiegeber' bei Eintritt des Ereignisses ohne Verschuldensnachweis in Anspruch genommen werden kann.

    Gewährleistung bedeutet hingegen nach dem Gesetz (BGB), daß der Werkunternehmer zum Zeitpunkt der Abnahme des Werkes gewährleistet, daß das Werk die zugesicherten Eigenschaften hat und nicht mit Fehlern behaftet ist, die den Wert oder die Tauglichkeit zu dem gewöhnlichen oder dem nach dem Vertrag vorausgesetzten Gebrauch aufheben oder mindern und, noch ergänzend nach der Verdingungsordnung für Bauleistungen, daß die Leistung den anerkannten Regeln der Technik entspricht.

    Ergibt sich im Einzelfall, daß der Auftragnehmer, z.B. nach einem Fußbodenschaden, nach den genannten Leistungsinhalten ursächlich verantwortlich ist, stehen dem Auftraggeber eine Reihe von Ansprüchen gegen den Auftragnehmer, wie Nachbesserung, Wandlung, Minderung und evtl. Schadenersatz, nach den vertraglichen Vereinbarungen, zu.

    http://www.fussbodenbau.de/fachartikel/ast.art.heuer.398.html

    http://www.bauexpertenforum.de/showthread.php?s=&postid=24215#post24215
     
  12. #12 Bernd Gebhad, 16.10.2003
    Bernd Gebhad

    Bernd Gebhad Gast

    Also die Mauersteine sollten nicht das Problem sein. 20km von hier ist ein relativ großes Ziegelwerk "Juwö" das ist einer der Vertriebs- und Systempartner und überall da wo hier in der Gegend mit Ziegeln gebaut wird ist die entsprechende Banderole um die Palette.

    Was mich jetzt nochmal interessieren würde.
    Kommen diese Bahnen direkt auf das Mauerwerk? Also ohne das dieses in irgendeiner Form mit Putz oder DErgleichen versehen wird? Es sieht so aus für mich.

    Nochma was ansatzweise rechtliches.
    Diese Ausführung entspricht nicht der einschlägigen DIN. Dies stellt ja dann eigentlich eine nicht fachgerechte Ausführung dar. Wenn das nun mit dem Wissen des Auftraggebers also des Bauherrn geschieht, verliert man dann nicht im Schadensfall Ersatzansprüche gegen den Hersteller, besser in diesem Fall muss sich auf dessen Garantie verlassen?

    Bernd
     
  13. JDB

    JDB

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    jau.
    "juwö" war mit denen auch zusammen auf der messe in essen.
     
  14. MB

    MB Gast

    hmmm

    Zweischneidige Sache. Zunächst sollte man sich ja die Garantie genau ansehen. Was passiert, wenn der Hersteller Konkurs anmeldet? Zahlt dann eine Versicherung?

    Die Frage ist auch nicht unbedingt, ob es der DIN 18195 entspricht, sondern ob es den anerkannten Regeln der Technik entspricht. Nu stellt aber gerade das die DIN 18195 dar. Inwiefern diese EPDM-Abdichtung anerkannte Regel der Technik ist, ist fraglich.

    Letzendlich hängt es im Schadenfall vom Gutachter ab. Wobei es da auch noch welche gibt, die KMB als zulässig gegen drückendes Wasser halten.
     
  15. Lebski

    Lebski Gast

    "Die Verarbeitungssicherheit: Die Anwendung des Systems ist unkompliziert und wird in der Ausführung überwacht und abgenommen. Die Gewährleistung für die horizontale Abdichtung beträgt 30 Jahre und die für die vertikale 10 Jahre" Soweit der Hersteller.
    Keine Garantie! Eine Gewährleistung. In meinen Augen ist das ein gravierender Nachteil bei einem System, welches nicht genormt ist.
     
  16. MB

    MB Gast

    Allerdings

    Da ist allerdings noch ein anderer Blickwinkel. Nicht mißverstehen, das ist KEIN Widerspruch zu Michael Lebski sondern eben nur ein anderer Blickwinkel.

    Es sind nämlich auch in der DIN 18195 Abdichtungsmethoden zugelassen, die - gelinde gesagt - zweifelhaft sind. Alleine schon das einpacken in Rohfilzbahnen *schauder*

    Andere Kunststoffbahnen ("Folien") sind zugelassen, die zum Teil viel schlechtere Eigenschaften als EPDM haben.

    Deswegen nie vergessen, daß DIN-Normen von Industrievertretern gemacht werden.

    Fazit:
    Eine "Garantie" gibt es nie. Sollte es zum Schaden kommen hilft Bauen nach anerkannten Regeln der Technik aber auch nur dann, wenn der Verantwortliche noch "greifbar" ist.

    Diese Beispiele gibt es zuhauf: Prozeß gewonnen, Bauträger / Vertragspartner pleite.
     
  17. #17 NixSecucell, 27.10.2003
    NixSecucell

    NixSecucell Gast

    Secucell??? Wer is dat denn?

    Also, Leute, nicht das wir uns falsch verstehen aber hier mal ein Paar Details von jemandem der sich auskennt:

    1) Technisch betrachtet ist das System einwandfrei. Das 30mm natürlich keine Wärmedämmung ist ist klar. Macht aber nix, gegen Aufpreis kann natürlich auch dickeres XPS genommen werden. Die EPDM-Bahn ist dicht, die Verarbeitung ist auch OK, aber....

    2) Secucell GmbH jibbet nich mehr. Die heißen jetzt Secutec.

    3) Der Begriff Gewährleistung ist falsch. Es muß Garantie heißen.

    4) 30 Jahre Garantie? Na Klasse. Ich hab noch mit Secucell gebaut. Was ist jetzt mit meiner Garantie?? Nix is!

    5) Angeblich war die Garantie durch eine Konkursausfallversicherung abgesichert. Nachfragen beim Versicherer ergaben, es bestand lediglich eine Gewerbehaftpflicht für das Unternehmen, sonst nix. Was ich damit sagen will: Morgen gründe ich eine GmbH die schlüsselfertige Häuser herstellt und verspreche 2500 Jahre Garantie. Übermorgen melde ich dann Konkurs an....und dann??? Will sagen: scheiß auf die Garantie. Entweder überzeugt einen die Abdichtung oder man läßt es besser bleiben.

    6) Wie wäre es mit einer weißen Wanne in Phoenix-EPDM-Dichtbahn à la Secutec??? Die ist 100% dicht und bleibt dicht, wetten!
     
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