Fliesen verlegen: Meisterleistung oder Pfusch

Diskutiere Fliesen verlegen: Meisterleistung oder Pfusch im Ausbaugewerke Forum im Bereich Neubau; Hallo Leser, ich hoffe in diesem Forum finde ich eine erste Anlaufstelle für mein Problem. Wir beauftragten ein Badatelier ein Komplettbad...

  1. #1 alfi131, 25.03.2008
    alfi131

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    Hallo Leser,

    ich hoffe in diesem Forum finde ich eine erste Anlaufstelle für mein Problem.

    Wir beauftragten ein Badatelier ein Komplettbad nach unseren Vorstellungen umzusetzen. Dazu war es erforderlich den Raum zu entkernen, um anschließend die neue Installation, wie in der Planung abgestimmt wieder aufzubauen.

    Es wurde eine Fußbodenheizung eingebaut und aus zeitgründen wurdenTrockenestrichplatten verwendet. Zielsetzung war das ursprüngliche Bodenniveau wieder herzustellen.

    Das Badatelier beauftragte für die Verlegung der Fliesen einen Fließenlegermeister mit dem es angeblich beste Erfahrung gesammelt hatte.

    Leider kann ich diese Ansicht nicht nachvollziehen. So fließte der Fliesenlegermeister direkt auf den Trockenestrich, ohne den Boden mittels Ausgleichmasse aus- bzw anzugleichen.

    Ergebnis:
    Das angestrebte Bodenniveau wurde nicht erreicht. Der Boden im neuen Bad liegt nun 8 mm tiefer als der in der Diele.

    [​IMG]

    Als Übergang zum Dielenboden wurde kein Kantenschutz (Schürfkante) eingebaut, sondern nur der Angleich mittels Silikonfuge hergestellt.

    Die Türzargen waren somit ebenfalls zu kurz, was der Fließenlegermeister mit Silikon auszugleichen versuchte.

    [​IMG]

    Da er den Trockenestrich nicht begradigte ist das Bodenniveau unterschiedlich, was sich auch in den Anschußfugen zur Wand deutlich zeigt.

    [​IMG]

    Der Fließenlegermeister begründete seine Meisterleistung wie folgt:

    1. Lt. Norm yx muss der Boden in einem Bad tieferliegen als die restliche Wohnung, damit bei einem Wasserschaden nicht gleich die ganze Wohnung überschwemmt wird.

    Diese Behauptung konnte der Fliesenlegermeister jedoch nicht untermauern (1. Lüge)

    2. Die Angleichung an das angestrebte Bodenniveau wäre nicht möglicht gewesen, da es keine Trockenestrichplatten in der benötigten Materialstärke auf dem Markt gibt.

    Auf die Frage, warum er keine Ausgleichmasse zum Höhenausgleich und Nivelierung verwendet habe, antwortete er: "Das hätten wir Ihm sagen müssen".

    Meisterhaft! Inzwischen versucht auch das Badatelier die oben genannten Beanstandungen als leichte optische Beeinträchtigung herunterzuspielen.

    Frage an die Leser: Lohnt es sich in meinem Fall einen Sachverständigen hinzuzuziehen, oder gebe ich nur noch mehr gutes Geld aus?

    Kann ich verlangen, dass die Bodernfliesen wieder entfernt und das Bodenniveau, wie vereinbart hergestellt wird?

    Welche Wertminderung durch diesen Pf*sch könnte ich verlangen?

    Für mich steht jedenfalls fest. Ein Meisterbrief bürgt nicht für Qualität.

    Viele Grüße
    Alfred F.
     
  2. gitta

    gitta

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    Eindeutig Pfusch!!

    Hallo Alfred,

    hoffe Du hast die Rechnung noch nicht bezahlt! Ich habe auch meinen Altbau entkernt und hatte viele nette Überraschungen mit den Handwerkern. Bestehe darauf, dass die Arbeit ordentlich ausgeführt wird und zahle die Rechnung nicht. Ich habe letztes Jahr sogar 30 m2 Betondecke im Anbau wieder entfernen lassen und glaub nicht, dass der Architekt und der Bauunternehmer dies toll fanden.... also :boxing

    Grüße,
    gitta
     
  3. Robby

    Robby Bauexpertenforum

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    was haben wir hier? Beauftragt wurde? als Generalunternehmer das Badatelier? Dann wären die IHR Auftragnehmer!!! Also auch Vertragspartner.

    Was diese miteinander vereinbart hatten wissen sie nicht und müssen diese IHNEN auch nicht mitteilen, also erstmal an den vertragspartner wenden.

    Es gibt keine Norm in denen ein Tieferlegen von Badbereichen gefordert wäre.
    wir haben hier in der Tat eine optische Beeinträchtigung also im juristischen Sinne einen optischen Mangel. Wegen dieser 8 mm wird kein Richter dieser Welt den Boden rausreißen lassen es sei den es wäre eine unbedingte Anforderung an die gleiche Höhe gefordert gewesen. Dieses hätte somit auch schriftlich beauftragt werden müssen.

    Was wurde bestellt? wahrscheinlich ein Stück Bad mit Fliesen XY und Einrichtung YZ

    Ob diese Beeinträchtigung schwer ist müsste entsprechend eines neutralen Betrachters aus üblichem Betrachtungsabstand als Maßstab angesetzt werden.

    Hier könnte ein Höhenversatz geltend gemacht werden.

    Eine Abschlußschiene ist bei Fliese an Fliese im übrigen nicht üblich.
     
  4. operis

    operis

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    Hallo

    Ich kann dem Robby hier nur rechtgeben, alles beantwortet bei momentaner kenntnis der fakten.

    Allerdings kann ich auch sehr gut verstehen, das der Bauherr stocksauer ist und wahrscheinlich für die erbrachte "Leistung" einen richtigen Haufen geld hingelegt hat.

    Schade, operis
     
  5. #5 alfi131, 26.03.2008
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    Hallo Robby,

    vielen Dank für die kompetente Antwort.

    Nur das mit der Abschlußschiene bei diesem Höhenversatz verstehe ich nicht. Kann ohne Abschlußschiene sichergestellt werden, dass die höhere Fliese nicht mit der Zeit an der Kante absplittert?

    Viele Grüße
    Alfred F.
     
  6. Robby

    Robby Bauexpertenforum

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    Wovon sollte sie das tuen? Eine "Anregung" ? Mal über die scharfe Schnittkante für die Füße = Verletzungsgefahr wenn man das bad Barfuß verlässt... nachdenken :p
     
  7. #7 Stefan61, 26.03.2008
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    Mir fällt hierzu zweierlei ein:

    1. Ein unbeschreiblicher Pfusch. Gerade das draufgeschmierte Silikon ist typisch für Pfuscher.

    2. Warum läßt man es soweit kommen? Und provoziert Konflikte? Ich hätte den Fliesenleger sein Werk gar nicht vollenden lassen (mit "Silokon-Verschönerung" ganz zum Schluß). Jetzt ist Streit programmiert und die liebe Justiz gefragt.
     
  8. #8 ESB1956, 02.10.2015
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    Ich denke da ist zu wenig miteinander geredet worden oder aneinander vorbeigeredet worden. Eine umlaufende Bewegungsfuge ist Pflicht, es dürfen keine Spannungen entstehen
     
  9. R.B.

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    Richtig. Das sollten sie jetzt nach 7 Jahren auf jeden Fall noch nachholen. :D
     
  10. #10 AlexSinger, 02.10.2015
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    lass dir die Norm mal zeigen.... vor allem: das Wasser läuft NIE durch Risse in den Fugen bzw an den Wänden unter die Fliesen und dann weiter durch das gezahnte Kleberbett, da können die Fliesen so tief liegen wie sie wollen... :mauer
     
  11. #11 AlexSinger, 02.10.2015
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    @RB: wenn er Glück hat dann prozessiert er immer noch mit dem Fliesenleger :winken
     
  12. #12 wasweissich, 02.10.2015
    wasweissich

    wasweissich Gast

    manche lassen nach so langer zeit das bad neu machen ..... vielleicht klapps ja diesmal :D

    wie kommt man an solche ollen kamellen ??
     
  13. #13 ESB1956, 03.10.2015
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    Er hätte eine Entkopplungsmatte von 5 mm einbauen können die die gesamten Trockenestrichplatten zusammen hält und vor eventuellen rissen schützt, mit Kleber hätte die höhe gepasst.
    In der Diele wäre eine Abschlussleiste sinnvoll, da sich die Trockenbauplatten, wenn diese schwimmend verlegt sind etwas senken können
    Eine Bewegungsfuge aus Silikon ist notwendig, das der Boden keine Spannung bekommt.

    Ich denke da hat man zu wenig miteinander geredet oder aneinander vorbeigeredet, da hat sich der Bauherr auf den Fachmann verlassen.
    Wenn die Trockenbauplatten nicht vom Fliesenleger verlegt wurde dann war der der Meinung das die Bodenhöhe so sein soll, ansonsten wäre ja sicher die fertige Bodenhöhe besprochen worden und es hätte passen müssen.

    Das ganze ist ein Optischer Mangel, wenn die Toleranzen eingehalten wurden und Sie keine andere Vereinbarung belegen können haben Sie wenig Aussicht auf Erfolg.
    Es wäre Sinnvoll sich mit dem Fliesenleger auf einen Nachlass zu einigen.

    Mfg.
     
  14. OlliL

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    Es wäre sinnvoll, auf das Datum des Ursprungspostings zu achten.
     
  15. R.B.

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    Richtig. Mein kleiner Hinweis war wohl nicht ausreichend. ;)
     
  16. sarkas

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    Der hat auch schon andere olle Kamellen (Trööts) aus dem Keller gezogen der Meister ESB-Fliesör.
     
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