Pflaster an bestehende Garage - Schallübertragung

Diskutiere Pflaster an bestehende Garage - Schallübertragung im Tiefbau Forum im Bereich Neubau; Hallo, ich würde gerne wissen wie eine fachgerechte bzw. nach DIN vorgeschriebene Ausführung einer Einfahrtspflasterung direkt neben einer mit...

  1. #1 Ralfnummer2, 28.03.2008
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    Hallo,
    ich würde gerne wissen wie eine fachgerechte bzw. nach DIN vorgeschriebene Ausführung einer Einfahrtspflasterung direkt neben einer
    mit dem Haus verbundenen Nachbargarage ausgeführt werden muß.
    Primär geht es um die Ausführung der Einfahrt meines Nachbarn, die direkt an meiner Garage entlang führt. Meine Garage wurde fachgerecht bis über 30cm Höhe über Nachbargelände abgedichtet vor Ausführung der Pflasterung.

    Der Nachbar hat mit drei kleineren Kopfsteinpflastersteinen, wovon der Randstein an meiner Garagenwand drei Zentimeter erhöht steht eine Rinne ausgebildet in deren Richtung die Eifahrt entwässert wird. Diese Steine wurden unmittelbar an meiner Garage in ein Betonfundament gesetzt. Die Fugen wurden mit einem Epoxidharz-Fugenmaterial bis unmittelbar an meine Wand verfüllt.

    Die Fläche wird gerade erst gepflastert. Ich habe jedoch jetzt schon das Gefühl das ich jedes Kratzen und Hämmern auf den Randsteinen im kompletten Haus hören kann. Ähnlich wird dies vermutlich beim Aus- und Einfahren der Geländewagen meines Nachbarn sein.

    Falls jemand einen Rat weis bzw. mir einen Tipp geben kann wo schwarz auf weiss nachlesen kann wie dieser Anschluß auszuführen ist, wäre ich sehr dankbar.

    Ich kann mir nicht vorstellen das eine solch enorme Schallübertragung fachgerecht ist.

    Vielen Dank
    Ralf Braun
     
  2. #2 wasweissich, 28.03.2008
    wasweissich

    wasweissich Gast

    wenn die steine der einfahrt beim befahren klappern , sollte der nachbar die verfugung einfordern...........

    ansonsten hätte ich bei der beschriebenen ausführung keinerlei bedenken....

    j.p.
     
  3. #3 Robby, 28.03.2008
    Zuletzt bearbeitet: 28.03.2008
    Robby

    Robby Bauexpertenforum

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    Hmmm

    Also die haben an eure Garage rangepflastert? und das hört man innen im Wohnhaus? Dann stimmt da was mit der Trennung nicht.( Zwischen eurer Garage und dem Wohnhaus)

    Oft stellt man fest das der Feststellende wenig objektiv ist, was sich hier bereits ein wenig bestätigt. Das ist übrigens nicht böse gemeint sondern ständig erlebt.

     
  4. #4 Ralfnummer2, 29.03.2008
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    Erst mal vielen Dank!
    Ja meine Garage ist zwar selbstständig tragfähig, jedoch nicht schalltechnisch vollständig vom Haus abgekoppelt. Mir war bis dato
    nicht bekannt das ein Schallschutz zwischen eigener Garage/Nebenraum
    und Wohngebäude vorgeschrieben bzw. notwendig ist.
    Sollte dies so sein, so läge der Fehler ja nun eindeutig bei uns.

    Leider bilde ich mir die Geräuschübertragung nicht ein, da ein leichtes
    absetzen eines Hammers jetzt schon deutlich hörbar ist und es eigentlich nicht besser sondern nur noch schlechter werden kann. (Werde ich spätestens in einigen Tagen sehen)

    Nach meinem Verständnis müssten doch zumindest alle starren Bauteile - hier Randpflaster in Betonfundament - vollständig von meinen Bauteilen - Garagenwand/Fundament - derart getrennt werden das keine Spannungen übertragen werden können?

    Wenn ich das hier richtig von Herrn Thalhammer im Forum gelernt habe benötigt man für die Trennung von Materialien die unterschiedlichen Dehnungen/Temperaturen ausgesetzt sind grundsätzlich eine weiche elastische Dämmung oder ähnliches um die Dehnungen abzufangen?

    Nebeneffekt wäre doch auch automatisch der Schallschutz bei einer nicht starren Verbindung.

    Also wenn ich das jetzt richtig verstehe sind starre Vebindungen zwischen nachbarlichen Bauteilen zulässig?

    Weiterhin mache ich mir Sorgen das Wasser durch das epoxidharzgebundene Fugenmaterial sickert und zwischen meiner Wand und dem Kopfsteinpflasterfundament im Winter auffriert.

    Vielen Dank
    Ralf Braun
     
  5. Robby

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    Pflaster ist niemals dich, und dem Nachbarn wird seine Einfahrt auch nicht auffrieren und wenn ist es SEIN Pflaster.

    Wie sieht es denn mit eurer Gagarge aus? Wenn ihr das Tör aufmacht fallen die anderen im Haus aus dem Bett? Ist denn da keine Thermische Trennung?

    Unterschiedliche Bauteule aufgrund selbst erlesenen Fachwisssens aus einem Bauvorhaben halte ich für wenig geeignet um dies auch im Streitfall anzusetzen.

    Etwas anderes wäre es wenn kein Schutz der Abdichtung eurer Garage vorgenommen worden sein sollte.

    Ansonsten sehe ich gar keine Möglichkeit auf irgendetwas zu bestehen
     
  6. #6 Ralfnummer2, 29.03.2008
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    Nein wir haben keine termische Trennung, unsere Garage ist vollständig gedämmt, die Hauswand zusätzlich auch noch durchgehend zur Garage.
    Wir haben eine gedämmte Hörmanntüre, da hört man nichts.

    Scheinbar gibt es keine genauen Bestimmungen zur schalltechnischen Ausführung von grenzständigen Bauteilen wie Einfahrten - egal ob jetzt für uns positiv oder negativ.

    Wir selbst haben alle Aussenbauteile bis auf besagte Garage mit 2 cm Dämmung vom Haus getrennt. Wenn man dort bohrt oder stemmt hört
    man im Haus bis auf den Luftschall nichts.

    Gleiches haben wir übrigens auch bei allen anderen Bauteilen zum Nachbarn gemacht - bis auf besagte Garage - leider.

    Trotzdem vielen Dank
     
  7. Robby

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    wenn man in Ihrer Garage nichts hört, aber das Pflaster des Nachbarn an ihre Garage anbindet wundert es schon wie dann über die Garage Schall in das Wohnhaus gelangen kann.

    Ist Ihre Garage Bestandteil des beheizten Wohnraumes oder warum ist dieser Bereich thermisch nicht getrennt?
     
  8. #8 Ralfnummer2, 31.03.2008
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    Sehr geehrter Robby,
    wenn ich einen Nagel in die Garagenwand schlage höre ich dies selbstverständlich im Haus. Die Böden sind jedoch vollständig vom Tritt-/Körperschall entkoppelt.
    Eine Sollrißfuge für thermische Belastung ist vorhanden und durch
    geeignete Maßnahmen ist sichergestellt das die Rißbildung kontrolliert
    und schadfrei geschieht. - Glauben Sie mir das einfach mal!

    Es geht hier um Körperschalleinleitung durch Bauwerke des Nachbarn und nicht um Wärme!!!

    Sollten Sie hierzu über Fachwissen bzw. die notwendigen Normungs- verweise verfügen - antworten Sie, ansonsten lassen Sie es bitte.

    Auf wieviel Grad ich meine Garage + Nebenraum wie, wann und wodurch halte spielt wirklich keine Rolle für den Schall!

    Hier nochmals meine Frage:

    Gibt es eine Normung oder Allgemeine Regeln der Technik, die sich mit der fachgerechten Ausführung von Schallschutzmaßnahmen bei dem direkten Bauwerksanschluß eines nachbarlichen Bauteils an das eigene Gebäude beschäftigen?

    Ja - Nein, falls ja welche?

    Danke
     
  9. Robby

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    Dann eben nicht, jedoch ist nach wie vor UNKLAR wie der Schall vom Nebengrundstück über die Garage in das Wohnhaus kommen soll wenn die Garage Schalltechnisch vom Gebäude entkoppelt ist! Dem Schall ist es nämlich ziemlich egal wer diesen verursacht! Alles andere habe ich bereits beschrieben.

    Aufgrund der wiedersprüchlichen Aussage:

    Wir selbst haben alle Aussenbauteile bis auf besagte Garage mit 2 cm Dämmung vom Haus getrennt. Wenn man dort bohrt oder stemmt hört
    man im Haus bis auf den Luftschall nichts.


    (dann kann nämlich auch kein Schall über die Garage vom Nachbargrundstück kommen!!)

    um dann später:

    wenn ich einen Nagel in die Garagenwand schlage höre ich dies selbstverständlich im Haus.


    Mein Hinweis macht schon Sinn wenn man diesen auch verstehen will! Eine Wärmetechnische Entkoppelung macht selbstredend (unter Berücksichtigung des gewählten Dämmstoffes) auch schalltechnisch Sinn.

    Die DIN 4109 habe ich natürlich und wen es interessiert, diese ist unter www.beuth.de zu beziehen.
     
  10. #10 Ralfnummer2, 31.03.2008
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    Bitte akzeptieren Sie doch endlich - wir haben diese thermische Trennung nicht, auch bezweifel ich nicht das sie sehr gut ist.

    Mittlerweile weiß ich jedoch soviel, das eine direkte Pflasterung und
    Verfüllung an ein Nachbargebäude nicht fachgerecht ist. Ein Fugenabstand muß durchgängig incl. Unterbau von 3-5 mm eingehalten werden.
    Zusätzlich muß eine Rinne über einen Haltesteinverfügen um ein wegbrechen bzw. eine Lastübertragung in Nachbarbauteile zu verhindern.
    Eine durchgehende Fuge ist z.B. durch eine Bautenschutzmatte zu erreichen.
    damit wäre mein Schallprobleme zu mind. 90% beseitigt.

    Dinverweise:
    EN 1340, Din 483, DIN EN 13198, 18318

    Somit ist die vorhandene Ausführung eindeutig falsch!

    Hiermit schließe ich den Thread und bedanke mich bei allen Helfern!
     
  11. Robby

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    DIN EN 13198, September 2003. Betonfertigteile - Straßenmöbel und Gartengestaltungselemente; Deutsche Fassung

    ???

    Die Bautenschutzmatte ist eine Schutzmatte und den Schutz der Abdichtung habe ich schon weiter oben beschrieben. Der müßte auf jeden Fall gegeben sein!!!

    http://www.bauexpertenforum.de/showpost.php?p=234111&postcount=5
     
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