Fertigstellungs-Sicherheitsvereinbarung vs. -Bürgschaft

Diskutiere Fertigstellungs-Sicherheitsvereinbarung vs. -Bürgschaft im Bauvertrag Forum im Bereich Rund um den Bau; Hallo zusammen, in einigen Vertragsmodellen ist mir aufgefallen, dass ab und zu eine Fertigstellungssicherheitsvereinbarung aufgeführt wird:...

  1. #1 tcdiscoz, 30.03.2008
    tcdiscoz

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    Hallo zusammen,

    in einigen Vertragsmodellen ist mir aufgefallen, dass ab und zu eine Fertigstellungssicherheitsvereinbarung aufgeführt wird:

    Zitat: "Fertigstellungssicherheitsvereinbarung nach vertraglich vereinbartem Bauzeitenplan."

    Hat jemand Erfahrung damit und weiss, wo eigentlich der Unterschied zur Fertigstellungbürgschaft ist ?

    Danke und Gruss,

    TC
     
  2. #2 Baufuchs, 30.03.2008
    Baufuchs

    Baufuchs Gast

    Dann

    lassen Sie sich zunächst mal durch den Verwender dieser Klausel
    erläutern, was der damit meint. Das kann nämlich alles mögliche sein.

    Zu Fertigstellungsbürgschaft, gemeint ist wohl Vertragserfüllunsgbürgschaft,
    gibts hier etwas
     
  3. JB007

    JB007

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    Gruß Jens
     
  4. Eric

    Eric

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    Oh weia!

    Aber interessant, wie Laien so denken.

    Beim Bauträger-Kaufvertrag schuldet der BT die Erstellung aller vereinbarten Gewerke ( i.d.R. schlüsselfertig ) und er bedient sich zur Erfüllung seiner Leistungspflichten anderer Handwerker als seiner Subunternehmer. Es bestehen also nur Vertragsbeziehungen zwischen Käufer und BT und zwischen BT und Subunternehmern.

    Bei der Bürgschaft steht ein Dritter für die Schuld eines der beiden Vertragspartner ein. Also könnte z.B. eine Bank für die Schuld des BT, den Bau mangelfrei fertigzustellen, bürgen, sog. Vertragserfüllungsbürgschaft. Das hier

    ist eine eigene Wortkreation. Es es dürfte aber eine Vertragserfüllungsbürgschaft gemeint sein. Eindeutig bestimmen läßt es sich nur durch Einstellung des vollen Textes hinter der Wortkreation.
     
Thema: Fertigstellungs-Sicherheitsvereinbarung vs. -Bürgschaft
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