Mehrwertsteuer bei 50 % Gewerbe

Diskutiere Mehrwertsteuer bei 50 % Gewerbe im Baufinanzierung Forum im Bereich Rund um den Bau; Weiß jemand wieviel Mehrwertsteuer Rückerstattung bei Gewerbenbauten zurückgeholt werden kann ? 50 % von dem Gebäude ist gewerblich. Vielen Dank

  1. Nina

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    Weiß jemand wieviel Mehrwertsteuer Rückerstattung bei Gewerbenbauten zurückgeholt werden kann ?
    50 % von dem Gebäude ist gewerblich.

    Vielen Dank
     
  2. PeMu

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    Nachdenken kostet extra.
    Bei richtiger Grundlage verschiebt man die Mehrwertsteuer auf die nächsten Jahre, Vorsteuerabzugsfähigkeit muss gegeben sein, d.h. mind. gewerbliche Vermietung oder Eigennutzung. Prinzipiell der gesamte darunter entfallene Anteil. Aber das Thema Betriebsvermögen beachten.

    -> Vor der ersten Unterschrift von irgendwas zum Steuerberater.
     
  3. R.B.

    R.B.

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    Kauf? Neubau?

    Bei Kauf, was sagt denn der Kaufvertrag?

    Gruß
    Ralf
     
  4. #4 Ingo Nielson, 01.04.2008
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    zunächst mal 100%.
    für den privat genutzten anteil wird die steuer dann innerhalb 10 jahre zu je 1/10 wieder abgeführt.
     
  5. Nina

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    Ist ein Neubau und die gewerbliche Hälfte wird von uns genutzt, nebenberuflich.
    Ist ein Gebäude, aber strikt in gewerblich und privat unterteilt.
    Grundstück ist Mischgebiet. Wie läuft die Trennung, zum Beispiel Heizung, Dach etc.

    Vielen Dank für eure Antworten.
     
  6. R.B.

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    So lange ich nicht weiß ob Neubau oder Kauf einer "Altimmobilie", sage ich nix. Bei Kauf einer gebrauchten Immobilie könnte das nämlich ganz anders aussehen.

    Evtl. greift da auch gar kein VSt.abzug.

    Gruß
    Ralf
     
  7. Nina

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    Habs doch schon gesagt, Ralf :)
     
  8. R.B.

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    Ja...ich bin heute Abend nicht so schnell. (oder langsam, je nachdem wie man´s sieht).

    d.h. DU baust eine Gewerbeimmobilie mit einem privat (von DIr?) genutzen Teil......rischtisch?

    Gruß
    Ralf
     
  9. Nina

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    Ist kein Problem, ich bin auch nicht die schnellste :D

    Also es soll ein Bungalow werden, 51 % davon ist gewerblich und der rest unser Privatbereich. Das Gewerbe wird von meinem Mann nebenberuflich (erstmal) betrieben.
    Das Gebäude ist zusammenhängend aber auf dem Plan strikt getrennt, jetzt frag ich mich wenn es MWST zurück gibt, wird dann z.B. auch die Steuer für das Dach geteilt und zurückerstattet ?

    Und wie lange geht es bis es erstattet wird ?
     
  10. PeMu

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    Nachdenken kostet extra.
    Da sind vertragliche Festlegungen gefordert.
    Dann wird das über die Buchhaltung erfaßt. So wie sonst auch.
    Der Vorsteuerabzug angemeldet, fast wie sonst auch.

    So wie Du fragst: Geh damit zum Steuerberater. Lass es Dir erläutern. Es gibt mehrere Konstellationen.
    Dann zum Finanzamt: Bungalow? 51% Stichworte bei denen mancher Finanzbeamte die Stirn runzeln könnte. Aber man kann das absprechen.

    Und man kann es gerade in dem Fall nicht oft genug erwähnen: vom Steuerberater unbedingt das Thema Betriebsvermögen aufdröseln lassen. Es ist später nicht mehr rückgängig zu machen.
     
  11. Nina

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    Wir werden demnächst einen Termin bei einem Steuerberater ausmachen, mich interessiert nur vorerst ob das tatsächlich stimmt.
    Warum meinst du Betriebsvermögen ?
     
  12. Nina

    Nina

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    Warum sollte das Finanzamt aufhorchen wegen Bungalow ? :yikes
     
  13. PeMu

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    Nachdenken kostet extra.
    Weil man sich fragt was da vergraben ist?
    Nun es gibt Leute die ein 2-Fam. Haus in einen Bungalow stecken - unüblich.
    Komme jetzt aber nicht mit Trennung auf dem Papier, wenn auch 2 Nutzungseinheiten realisieren, mit allen Konsequenzen.
    Sonst ist man da ziemlich am Finanzbeamten überzeugen müssen.

    Alles weitere beim Steuerberater.
     
  14. Nina

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    Baugenehmigung ist durchgegangen. Wir benötigen den Platz wirklich für Gewerbe, es sind zusammen 230 qm.

    Das wird ja auch in Zukunft überwacht.

    Danke für deine Hilfe.
     
  15. #15 Stefan61, 02.04.2008
    Stefan61

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    So richtig beantwortet ...

    ... wurde die Frage noch nicht, obwohl Ingo Nielson und andere korrekte Teilantworten gegeben haben. Dabei ist die Sache bei einem Neubau, der je zur Hälfte zu betrieblichen Zwecken und zu eigenen Wohnzwecken genutzt werden soll, ziemlich einfach:

    1. Sie können die Vorsteuer pauschalierend zur Hälfte abziehen, wenn die Aufteilung nach Flächen nicht offensichtlich unangemessen ist (weil Sie z. B. im privat genutzten Teil teurer bauen).

    2. Sie können alternativ die gesamte Vorsteuer abziehen, also auch die auf den privat zu nutzenden Teil. Googeln Sie nach "Seeling-Modell", um näheres zu dieser Gestaltung zu erfahren. In diesem Fall muß die abgezogene Vorsteuer über einen Zeitraum von 10 Jahren zurückgezahlt werden. Es verbleibt ein beträchtlicher Liquiditätsvorteil.

    3. Das Seeling-Modell funktioniert u. U. nur noch bis zum August 2008, weil die EU die Mehrwertsteuersystemrichtllinie ändern will. Diese Änderung vorausgesetzt müßte D allerdings noch sein UStG anpassen. Das geschieht aber möglicherweise rückwirkend.
     
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