Weshalb Estrich spachteln?

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  1. Fuzzi

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    Hallo Experten,

    wir haben auf neuem Estrich von einem bekannten Fachgeschäft Teppichboden verlegen lassen. Zur Vorbereitung der Teppichbodenverlegung wurde Spachtelmasse auf dem Estrich verteilt. Nun liegt der Teppichboden so schief vor einer vorhandenen geraden Türschwelle, daß die Türzarge auf einer Seite 1 cm über dem Teppichboden "schwebt".

    Der Firmenchef meint, es sei nicht die Aufgabe des Fußbodenverlegers, für einen gerade Untergrund zu sorgen. Die Spachtelmasse diene nur als Untergrund für den Teppichboden, nicht zur Herstellung eines geraden Bodens.

    Mir fehlen die Worte. Kennt jemand vielleicht einschlägige Vorschriften für die Vorbereitung einer Fußbodenverlegung?

    Beste Grüße, Fuzzi
     
  2. Julius

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    Was hatte denn der Auftrag umfaßt?
     
  3. Fuzzi

    Fuzzi

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    Hallo,

    der auftrag umfaßt Teppichboden liefern, Unterboden grundieren und spachteln, Teppichboden zuschneiden und verkleben.

    Beste Grüße, Fuzzi
     
  4. Lukas

    Lukas

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    Der Teppichleger hat das gemacht, wozu er beauftragt wurde.
    Warum wurde nicht der Estrichleger gerügt?

    Gruß Lukas
     
  5. sepp

    sepp

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    insbesondere hat er durch seinen "fertigen belag" schärfere ebenheitstoleranzen!
     
  6. Lukas

    Lukas

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    Jo Sepp,

    der Bodenleger hat Ebenheit zu kontrollieren, keine Winkeltoleranzen.
    Ich mutmaße mal, das noch nicht mal die Türen drin waren, es also auch noch nicht direkt sichtbar war.
    Wenn ich dann noch Firmenchef lese...
    Da wird ein Blöder gesucht - den Letzten ... die Hunde.:boxing

    Gruß Lukas
     
  7. #7 Rudolf 1966, 02.04.2008
    Rudolf 1966

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    Ein guter Bodenleger hätte dem Kunden gesagt ,da sollte man aber ein bisschen aufspachteln, hätte es gemacht und alles wäre gut.
    Wäre keine große Sache gewessen.
    Wir machen das automatisch , da wir keine Angebote sondern Kostenvoranschläge machen.
    Da darf man dann auch extra notwendige arbeiten von geringen aufwand ohne Rücksprache(manchmal schwer da Kunde nicht zeitnah erreichbar) ausführen, wenn der Kunde einen Nutzen hat.

    Warum schalten manche beim arbeiten das Hirn aus?
    Und dann noch so flapsicke Antworten , wir spachteln und machen keinen Boden gerade, hä ?
    Dann soll er sich an die Din 18365 halten und bedenken anmelden.

    So hat er jetzt einen Kunden der zu recht sauer ist.

    mit Gruß Rudolf :lock:cry:lock
     
  8. Berni

    Berni

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    @ Rudolf,

    wir wissen ja, dass Du ein guter Bodenleger bist.

    Entscheidend ist, ob der Bodenleger des Fragestellers hier in der Pflicht war, Bedenken anzumelden. Wenn es sich um eine Unebenheit handelt, wohl schon.
    Sind es aber ebene Neigungen oder Steigungen, die augenscheinlich nicht aufgefallen sind, dann nicht.
    Wer hat die Estricharbeiten denn nach deren Fertigstellung abgenommen, um den Estrichleger zu bezahlen?

    Ich sehe das so wie Lukas.
     
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