Was ist "Ensembleschutz"?

Diskutiere Was ist "Ensembleschutz"? im Architektur Allgemein Forum im Bereich Architektur; Hallo, wir haben ein renovierungsbedürftiges Haus von 1914 gesehen, das uns an sich interessiert. Im Inserat steht, dass dieses Haus unter...

  1. #1 Nadja28, 03.04.2008
    Nadja28

    Nadja28

    Dabei seit:
    04.03.2008
    Beiträge:
    28
    Zustimmungen:
    0
    Beruf:
    Diplom-Kauffrau
    Ort:
    Frankfurt am Main
    Hallo,

    wir haben ein renovierungsbedürftiges Haus von 1914 gesehen, das uns an sich interessiert. Im Inserat steht, dass dieses Haus unter "Ensembleschutz" steht. Kann mir jemand sagen, was darunter zu verstehen ist? Wie kann hier üblicherweise eine Außenfassade (z.B. Vergrößerung Fenster, zusätzliche Dachflächenfenster, Solaranlage auf Dach) verändert werden?
    Es ist klar, dass wir so ein Haus nicht ohne professionelle Unterstützung kaufen würden, aber vorher würde ich schon gerne eine kleine Ahnung haben, was baurechtlich an der Außenfassade überhaupt möglich wäre bzw. auf keinen Fall möglich wäre.

    Vielen Dank für Eure Hilfe!
     
  2. #2 flashbyte, 03.04.2008
    flashbyte

    flashbyte

    Dabei seit:
    07.10.2007
    Beiträge:
    466
    Zustimmungen:
    0
    Beruf:
    IT-Spezi
    Ort:
    Z
  3. #3 Ralf Dühlmeyer, 03.04.2008
    Ralf Dühlmeyer

    Ralf Dühlmeyer

    Dabei seit:
    14.06.2005
    Beiträge:
    34.296
    Zustimmungen:
    22
    Beruf:
    Architekt
    Ort:
    Hannover
    Ensembleschutz ist so ein nirgends wirklich definiertes Wort.
    Grob gesagt, bedeutet es, das nicht ein einzelnes Haus supertoll ist zwischen lauter Gruselkisten, sondern das Strassenbild repräsentiert einen bestimmten Zustand.
    Also z.b. die Arbeiterhäuder des Ruhrgebiets. Ein Strassenzug steht da noch recht unverändert.
    Dann kann man ggf nach hinten anbauen, innen alles umreissen usw.

    Aber bei Denkmalpflege IMMER mit der zuständigen Denkmalbehörde sprechen.
    Das gibt zwar keine letzte Sicherheit (weil nicht schriftlich), aber eine sehr gute Orientierung, was geht und was nicht.

    MfG
     
  4. #4 Stefan61, 03.04.2008
    Stefan61

    Stefan61

    Dabei seit:
    13.01.2007
    Beiträge:
    635
    Zustimmungen:
    1
    Beruf:
    StB
    Ort:
    Hannover
    NACK. Unsere Straße steht auch unter Ensembleschutz. Und der wird sehr liberal gehandhabt - bis hin zum Einbau von Garagentoren in die Häuserfronten. Der Behörde geht es eher um die Verhinderung von Abriß. Gerade wenn es um die sinnvolle Erhaltung geht, wird Denkmalschutz locker gehandhabt, denn andernfalls verfällt das Gebäude.

    Und nicht zuletzt: § 10f EStG! 10 Prozent Abschreibung bei Selbstnutzung auf HK und Erhaltungsaufwand.
     
  5. #5 AQ127CK, 03.04.2008
    AQ127CK

    AQ127CK

    Dabei seit:
    01.07.2006
    Beiträge:
    95
    Zustimmungen:
    0
    Beruf:
    Softwareentwicklerin
    Ort:
    Duisburg
    NA, das kann aber auch ganz anders sein. Habe bis vor ein paar Jahren in einem denkmalgeschützten Gutshof in einer Eigentumswohnung gelebt. Ga hat der Denkmalschutz sogar die Fassadenfarbe ausgesucht. Als nicht ob weiss oder gelb oder sonstwas, sondern das es eine ganz spezielle Kalkfarbe sein musste, je Eimer 6x teurer als die teuerste Farbe vom Fachmann. Neue Fenster mussten von einem speziellen Schreiner angefertigt werden. Dachfenstereinbau war Fehlanzeige. Und für eine Satellitenschüssel hat sich die Hausgemeinschaft gemeinsam eine benachbarte Garage gemietet, um sie draufzusetzen. Das kommt wirklich drauf an, wer da in der unteren Denkmalsbehörde sitzt. Die können einem ganz schön das Leben schwer und teuer machen
     
  6. #6 planfix, 03.04.2008
    planfix

    planfix Gast

    @ AQ127CK
    das ist denkmalschutz was du schreibst.
    im "Ensembleschutz" sollte alles zusammenpassen. hab da mal einen neubau reingeplant. dachneigung + ausrichtung, hausgröße + lage, aber auch fenster sollten ähnlich sein wie bei den nachbarn.
    also nix mit fenster ganz anders und moderner. solar auf dem dach kann man aber vielleicht mit der behörde ausdiskutieren. mal nachfragen was wichtiger ist die umwelt oder die fassade;)
     
  7. ChrisB

    ChrisB

    Dabei seit:
    11.03.2008
    Beiträge:
    158
    Zustimmungen:
    0
    Beruf:
    Dipl.-Ing. Architektur
    Ort:
    OWL
    Benutzertitelzusatz:
    Auch aus Steinen, die man in den Weg gelegt bekommt, kann man etwas schönes bauen!
    Bevor hier lange 'rumspekuliert wird, würde ich die Empfehlung, die Herr Dühlmeyer bereits ausgesprochen hat, noch mal wiederholen:
    Einfach mal bei der zuständigen Denkmalschutzbehörde anfragen was konkret machbar wäre und was nicht. Auch wenn Ihr das nicht schriftlich bekommt, wird es wohl doch eine ziemlich zuverlässige Auskunft sein. Und über viele Dinge kann man mit dem nötigen diplomatischen Geschick immer verhandeln.
     
  8. #8 Nadja28, 04.04.2008
    Nadja28

    Nadja28

    Dabei seit:
    04.03.2008
    Beiträge:
    28
    Zustimmungen:
    0
    Beruf:
    Diplom-Kauffrau
    Ort:
    Frankfurt am Main
    Vielen Dank für Eure zahlreichen Antworten.
    Ihr habt recht. Wir werden auf jeden Fall mit der Denkmalbehörde sprechen. Wahrscheinlich werden wir das aber besser mit dem Architekt gemeinsam angehen? Der hat sicherlich die professionelleren Argumente und weiss vielleicht auch, wie man mit diesen Behörden kooperiert...
    Nadja
     
  9. #9 cosima123, 05.04.2008
    cosima123

    cosima123

    Dabei seit:
    19.02.2008
    Beiträge:
    298
    Zustimmungen:
    0
    Beruf:
    Rechtsanwältin
    Ort:
    Berlin
    einen ersten eindruck kann man sich auch ohne den architekten verschaffen:

    "Kommunen und Gemeinden definieren einen Ensembleschutz per Satzung und müssen ihre Entscheidung hierzu erklären und begründen. Die Satzung schreibt fest, dass alle baulichen Veränderungen erst durch eine Genehmigung, die sich nach dem Denkmalschutzgesetz richten muss, erlaubt sind. Denkmalschutzgesetze werden durch die entsprechende Ländergesetzgebung festgelegt."


    einfach bei der gemeinde/kommune (abteilung denkmalschutz oder bausachen) anrufen und nach der satzung fragen: fragen, ob sie die satzung ihnen zB kurz faxen könnten, da sie sich für haus x interessieren und alles richtig machen wollen. das hören die erstmal gern;)

    gemeinde/kommunen-satzungen sind zudem fast immer auch im internet auf den gemeinde/kommunen-seiten veröffentlicht.

    dann: satzung lesen, da findet man die ersten antworten, wie streng/liberal der hier konkrete ensembleschutz geregelt ist.:biggthumpup:
     
  10. #10 Nadja28, 09.04.2008
    Nadja28

    Nadja28

    Dabei seit:
    04.03.2008
    Beiträge:
    28
    Zustimmungen:
    0
    Beruf:
    Diplom-Kauffrau
    Ort:
    Frankfurt am Main
    Abschreibungsmöglichkeit

    Versuche gerade, noch mehr zu den scheinbar sehr interessanten Abschreibungsmöglichkeiten (9% p.a.) bei Selbstnutzung rauszufinden. Was genau kann abgeschrieben werden: Hauskauf und/oder Sanierung innen (die den Ensembleschutz nicht betreffen) und/oder Sanierung außen (die den Ensembleschutz direkt betreffen).
    Weiß jemand hierzu mehr?

    Habe übrigens bei der Denkmalschutzbehörde bzgl. Satzung angefragt. Da habe ich große Fragezeichen kreiert. Aber immerhin konnten sie mir sagen, was sie sich prinzipiell vorstellen können (Fenster vergrößern) und was nicht (Solaranlage). Das wird wohl eher eine Aufgabe gemeinsam mit unserem Architekten...

    Vielen Dank im voraus!
    nadja
     
Thema: Was ist "Ensembleschutz"?
Besucher kamen mit folgenden Suchen
  1. ensembleschutz

    ,
  2. ensembleschutz denkmalschutz unterschied

    ,
  3. ensembleschutz abriss

    ,
  4. ensembleschutz aufheben,
  5. ensembleschutz bayern,
  6. was bedeutet ensembleschutz,
  7. ensembelschutz abriss,
  8. ensembleschutz hessen,
  9. was ist ensembleschutz,
  10. hauskauf ensembleschutz,
  11. ensembleschutz bedeutung,
  12. was bedeutet ensemble Schutz ,
  13. unterschied denkmal und ensembleschutz,
  14. ensembleschutz auflagen,
  15. bedeutung ensembleschutz,
  16. Neubau Ensembleschutz,
  17. ensembleschutz fenster,
  18. unterschied zwischen denkmalschutz und ensembleschutz,
  19. endembleschutz haus hessen,
  20. unterschie zwischen Denkmalschutz und Ensembleschutz,
  21. ensembleschutz kunststofffenster,
  22. Energieausweis ensembleschutz,
  23. was ist esambleschutz,
  24. ensemble-schutz,
  25. energieausweis ensembleschutz?