@Ralf

Diskutiere @Ralf im Architektur Allgemein Forum im Bereich Architektur; Moin an die Architekten und Gesetzeskenner, folgende Situation: Bestand Ende der 90er blaues Dach B-Plan schwarz-rot, kein blau....

  1. jhd

    jhd

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    Moin an die Architekten und Gesetzeskenner,

    folgende Situation:

    Bestand Ende der 90er blaues Dach
    B-Plan schwarz-rot, kein blau.
    Öffentliche Anfrage an die Samtgemeinde der Bauherren, ob blau OK - Rat sagt ja.
    KEIN Befreiungsantrag - Bau nach 69a (mit blauen Dachziegele)
    +
    Anbau geplant 2008 natürlich mit blauem Dach
    Befreiungsantrag für blau gestellt.

    LK sagt njet.

    +
    Wem fallen noch gute Gründe für eine Befreiung ein.

    Jörn
     
  2. ChrisB

    ChrisB

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    Auch aus Steinen, die man in den Weg gelegt bekommt, kann man etwas schönes bauen!
    Welche Gründe wurden denn im gestellten Befreiungsantrag genannt?
    Die Tatsache, dass das Haupthaus blau eingedeckt ist und das damals bewilligt wurde, sprich "Farbe der Dacheindeckung aus Gründen des einheitlichen Erscheinungsbildes mit dem bereits 1990 errichteten Hauptgebäude..." o.ä., sollte meines Erachtens eigentlichen reichen.

    Falls Ihr schon so argumentiert habt - wurde ein konkreter Grund (außer dass es nicht B-Plan konform ist) für die Ablehnung genannt?
     
  3. jhd

    jhd

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    Sieht so aus

    Moin Chris,

    also Haupthaus wurde ja nicht bewilligt - Befreiung wurde damals nicht beantragt, sondern nur Anfrage bei der Sg. gestellt, die gesagt hat OK spricht unsererseits nix dagegen.
    (Wozu auch immer dann ein B-Plan existiert.)
    +
    Befreiungsgrund war eigentlich Haupthaus ist blau!
    Kann man aber theoretisch ja umdecken.
    +
    Jörn
     
  4. #4 Ralf Dühlmeyer, 04.04.2008
    Ralf Dühlmeyer

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    Ohoh....
    69a (landläufig Bauanzeige) führt zu keinerlei Rechten!!!
    Die mündliche Auskunft in Ehren, aber sie nützt nichts, weil nicht als Befreiung vom B-Plan genehmigt.
    Daher lassen sich aus dem blauen Dach keine Grundlagen für einen Folgeantrag herleiten.

    Ich sehe eigentlich neben dem Umdecken des Altbaus nur die Möglichkeit, erstmal den "Schwarzbau" zu legalisieren und auf der Basis für den Anbau gestalterische Einheitlichkeit zu beantragen.
    Aber wenn der LK als Genehmigungsbehörde beim Anbau njet sagt, halte ich die Chancen hierfür auch mit schriftlicher Zustimmung der Gemeinde für sehr gering, denn die Gemeinde ist NICHT genehmigende Behörde, sie wird "nur" angehört, weil sie die örtlichen Verhältnisse besser kennt.

    Gut wäre natürlich, wenn es im Plangebiet andere abweichende Dachfarben MIT Genehmigung gäbe.

    ****

    Noch ein Denkanstoß in dem Zusammenhang.
    Bei 69a kann sich auch der Planverfasser ein Bußgeld einfangen, wenn er z.B. in der Baubeschreibung Dachfarbe blau vermerkt hat, weil er dann eine falsche Erklärung abgegeben hätte.
    Er hat ja erklärt, daß seine Planung dem Baurecht entspricht, was sie nicht tut.

    Ich kenne einen Fall, wo man einem Planverfasser eine Owi verpassen wollte. Der konnte allerdings nachweisen, daß die Änderung ohne sein Wissen nach Antragstellung erfolgte.

    MfG
     
  5. jhd

    jhd

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    Danke Ralf,

    war meine Befürchtung - LK sagt erstmal "Warum?"
    Blau steht nix im B-Plan und warum sollen wir befreien.
    3 Häuser weiter steht lila (zumindest meinem optischen Empfinden nach)
    vllt. ist der ja genehmigt?

    J.
     
  6. jhd

    jhd

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    So sieht es aus:

    Nachbar mit lila auch nicht befreit.
    Auf die Frage den bestehenden Bau in blau zu befreien sagt der LK njet, warum sollten wir befreien - Grundlage?
    +
    Haben die D+H Angst angreifbar zu sein, wenn Ausnahmen bewilligt werden?
    +
    Öffentl.-rechtl. nachvollziehbar das der LK nein sagt, verstehen tu ichs trotzdem nicht :mauer
     
  7. #7 Bauwahn, 17.04.2008
    Bauwahn

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    Und ich versteh' nicht, warum alle in Schlumpfhausen wohnen wollen.
    Aber meinetwegen dürft Ihr's trotzdem.

    Thomas
     
  8. #8 Ralf Dühlmeyer, 17.04.2008
    Ralf Dühlmeyer

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    Nö - Angst vor Präzedenzfällen.
    Ein Recht das einer hat, müssen alle bekommen!

    Ich frag mich nur, wie viele berühmte Innenstädte oder Plätze aussähen, wenn es unter den Kaisern und Fürsten der diversen deutschen Reiche und Kleinstaaten schon Ortssatzungen gegeben hätte.

    Ein Ziel für asiatische Touristen wären die jedenfalls nicht.

    MfG
     
  9. jhd

    jhd

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    Ich mag es auch nicht wenn anhand eines Straßenzuges kein Bild erkennbar ist und denke auch der B-Plan sollte in die richtige Richtung lenken.
    +
    Hier jedoch ist das Kind doch schon ...
    Da steht gelber Putz mit schwarzem Dach neben wei? mit blau neben rot Verblendung mit rotem Dach, dann kommt bald das lila Dach und in die andere Richtung dunkeles Dach mit roten Spitzen ...... undsoweiterundsofort.
     
  10. #10 Ralf Dühlmeyer, 17.04.2008
    Ralf Dühlmeyer

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    Dat isset doch. Geschmacksgruseligkeiten verhindern kannst Du damit nicht. Die behindern nur.

    MfG
     
  11. jhd

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    Muss den Frad nochmal auskramen

    Neben dem blauen Dach steht ein befreites schwarzes Dach, gleiche Straßenzeile, aber 2 B-Pläne, Schnittgrenze genau dazwischen.
    +
    Gibt es dann ne Chance blau noch befreien zu lassen?
    B-Plan Änderung ist seitens der Gemeinde nicht gewollt.

    Jörn
     
  12. #12 Ralf Dühlmeyer, 19.05.2008
    Ralf Dühlmeyer

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    Nö - glaub ich nicht.
    Anderer B-Plan - Endeaus. Auch wenn die B-Plan Grenze "willkürlich" durch einen Strassenzug geht.
    Einzige Chance - aber die ist sehr klein - : Auf die ungewollte Benachteiligung abzielen.
    Nachbar hat Ausnahme für schwarz, Ihr kriegt blau nicht befreit, also Benachteiligung.
    Der Haken dabei: Wir reden über unterscheidliche Farben.
    Schwarz ist ja eine "gängige" Dachfarbe. Blau eher ein Exot.
    Auf dem Wege liesse sich die Benachteiligung recht einfach abwehren.

    MfG
     
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