Reklamationen beim Selbermachen

Diskutiere Reklamationen beim Selbermachen im Sonstiges Forum im Bereich Sonstiges; Hallo, ich bin kurz vorm Umbau eines Zimmers. Da ich nicht ganz unbegabt bin, möchte ich vieles selbermachen. Eines beschäftigt mich jedoch...

  1. #1 wernerbug, 04.04.2008
    wernerbug

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    Hallo,

    ich bin kurz vorm Umbau eines Zimmers. Da ich nicht ganz unbegabt bin, möchte ich vieles selbermachen. Eines beschäftigt mich jedoch vorher noch:

    Nehmen wir mal an, dass ich eine Arbeit vollende. Wenn ich mich exakt an die Anweisungen des Herstellers zur Verarbeitung halte, und dann jedoch etwas schief geht - wer trägt die Unkosten?

    Beispiel eines Freundes:

    Er hat Bodenausgleichsmasse gekauft, um 5mm zu überbrücken. Er hat sich exakt an die Anweisungen des Herstellers gehalten. Leider haben sich danach kleines Blasen auf der Oberfläche gebildet, bzw. der Boden war danach nicht richtig ausgeglichen. Es waren immer noch teilweise 2-3mm Unterschied.

    Er hat sich daraufhin beim HErsteller beschwert, und eine Gutschrift in Höhe von 200€ erhalten.

    Wie sieht das den rechtlich eigentlich aus? War das Kulanz des Herstellers, oder hat sich der Hersteller mit den 200€ freigekauft von höheren Ersatzforderungen?

    Vielen Dank an alle Antworter.

    Werner
     
  2. Robby

    Robby Bauexpertenforum

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    Die Geschichte glaube ich schon mal gar nicht... auf Zuruf eine Zahlung?
     
  3. drulli

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    Schau mal in die Anweisungen des Herstellers. Wenn dort steht, dass das Produkt nur durch eine Fachkraft (o.ä.) verarbeitet werden soll, dann sieht's im Schadensfall schlecht aus.
    Theorie: Du dürftest demnach nur Produkte aus dem Baumarkt kaufen, die eher für Privatpersonen / Laien gedacht sind... :)
    Und wenn etwas schiefgeht, musst Du beweisen, dass das Produkt (dazu gehört auch die Gebrauchsanweisung) fehlerhaft war. Da muss der Schaden schon groß sein...
     
  4. #4 Rudolf 1966, 04.04.2008
    Rudolf 1966

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    Die Storie glaub ich im Leben nicht.
    Das wäre ja echt toll, wenn man mangels Kenntnissen und Handwerklichen Fähigkeiten Geld zurück bekommt.
    Nie und Nimmer.

    Der erste April ist schon rum.
    :winken:sleeping:winken
    mit Gruß Rudolf
     
  5. Robby

    Robby Bauexpertenforum

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    Die Luftblasen deuten meist auf ungenügende Untergrundvorbereizung hin, oder hat der Hersteller die Luftblasen auch mitgeliefert?
     
  6. #6 Rudolf 1966, 04.04.2008
    Rudolf 1966

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    @ Robby

    Da gibt es Entlüftungswalzen für Spachtelmasse, zu verwenden bei höherer Schichtdicke.
    Kann auch sein das der Untergrund nicht grundiert war und das Anmachwasser zuschnell weggezogen ist.

    mit Gruß Rudolf
     
  7. Robby

    Robby Bauexpertenforum

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    ach sag nicht sowas ;) obwohl die Stachelwalzen gar nicht soviel im Material entlüften sondern eher die Poren die Luftblasen freisetzen.
     
  8. #8 Baufuchs, 04.04.2008
    Baufuchs

    Baufuchs Gast

    Mein

    "höheres Wesen" zu Hause arbeitet streng nach Rezept, trotzdem ist der Braten verschmort.

    Montag rufe ich beim Kochbuchverlag an.:biggthumpup:
     
  9. Jonny

    Jonny

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    Es ist in D so,

    das oftmals das Material schlauer sein muss als der Verarbeiter.
     
  10. #10 wasweissich, 04.04.2008
    wasweissich

    wasweissich Gast

    :bounce:im zweifelsfall sind ja sowieso die anderen schuld.............

    j.p.
     
  11. #11 Shai Hulud, 04.04.2008
    Shai Hulud

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    ...eigentlich müßtest vom Schlachter Kostenerstattung fordern: sein Braten ist mangelhaft trotz fachgerechter Verarbeitung nach ardt (Kochbuch).
     
  12. #12 wernerbug, 06.04.2008
    wernerbug

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    Hallo,

    hätte mal wieder nicht gedacht, das eine solche Frage so eine Resonance erhält. Ob manche mir jedoch glauben oder nicht ist mir egal. Es ist so passiert!!! Schließlich gibt es ja dennoch so ne Art Gewährleistung - das gepaart mit ner netten Frage - und dann klappt sowas auch. Wenn man sich natürlich gleich wie ne Sau aufblustert und mit Anwalt und co droht ist natürlich klar das die Hersteller ähnliche Geschütze auffahren.

    Vielen Dank an die wahren Helfer. An die Motzer und Kritiker: warum müsst ihr euren Lebensfrust immer in Foren ablassen. Kann man nicht einfach mal die Klappe halten und Foren nicht mit solche negativen Wellen füllen??? Furchtbar ist das - aber leider ist es in den meisten Foren so wie hier. Traurig!!!:fleen
     
  13. Lukas

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    Gegen die negativen Wellen hamwa das hier.

    :winken
     
  14. #14 Baufuchs, 06.04.2008
    Baufuchs

    Baufuchs Gast

    Einfach

    mal die Gewährleistungsklauseln der Hersteller/Lieferanten lesen.

    z.B. :
    Viel Spaß beim Nachweis der Mangelhaftigkeit des Materials und das diese ursächlich für z.B. nicht glatt verlaufende Oberfläche ist/war.
     
  15. #15 wernerbug, 07.04.2008
    wernerbug

    wernerbug

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    Bingo! Wenn man das nachweisen gibt es auch was! Danke für die Antwort. Und bitte nicht gleich weinen wenn man mal nicht selber recht hat.

    Wen es interessiert: Hab nochmal nachgefragt - die Gutschrift gab es aus Kulanz! Aber ich denke die meissten Schreiber hier kennen das Wort nicht - warum mal nett sein!?!?
     
  16. Lukas

    Lukas

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    Ich hab da mal was für Dich.

    Der Einzige, der hier rummotzt bist Du.
    Wenn Du nicht verstehst, was Dir gesagt wird, dann ist es Dein Problem.

    Gruß Lukas
     
  17. #17 Baufuchs, 07.04.2008
    Baufuchs

    Baufuchs Gast

    Sehe

    ich anders.

    Es ist davon die Rede, dass bestimmte "Eigenschaften nur erreicht werden, wenn....". Von einer Gewährleistung ist in diesem Zusammenhang keine Rede.

    Gewährleistung nur "auf einwandfreie Beschaffenheit des Materials".

    Bleibt also nicht nachzuweisen, dass "im System geblieben" wurde, sondern der Nachweis der Mangelhaftigkeit des Materials ist zu erbringen.

    Nachtrag:
    Im übrigen finden sich in den Anwendungsrichtlinien der Materialhersteller meist noch Haftungsausschlüsse wie diesen:
     
  18. #18 wernerbug, 08.04.2008
    wernerbug

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    :lock

    Naja, das mit dem Motzen bezieht sich ja nur auf die "Ungläubigen". Den anderen Danke ich ja. Interessant finde ich vorallem die Antworten von Lukas. Der meldet sich nämlich nur zum BlaBla, aber zum Thema kommt kein Wort.
    Ich bin übrigens jeder Diskussion gerne zugeneigt, sonst würde ich nämlich hier nie wieder schreiben. Was vermutlich manche freuen würde, aber den Gefallen kann ich nicht erfüllen ;)

    Wieder zum wesentlichen:

    Das mit der Gewährleistung ist ja auch nur ein Beispielsatz hier gewesen. Da nicht ein Wort in diese Richtung auf dem Sack stand, und ich, bzw. mein Bekanter, auch keinen Handzettel zum Sack bekommen haben, ist die Sache evtl. ja auch etwas anders. Mir fällt dann auch noch ein, dass man angepriesene Eigenschaften auf Produkten auch erwarten kann. Wenn diese nicht erfüllt werden, ist Nachbersserung vom Hersteller angesagt. Da alle Rahmenbedingungen exakt eingehalten wurden, gepaart mit einer netten Anfrage, kam es wohl zu der Entscheidung einer Gutschrift. Eine direkte Antwort auf meine Frage , bzw. eine Antwort mit rechtlicher Sicherheit kann wohl nur ein Anwalt geben. Ist doch etwas komplexer als von mir bei Fragestellung zuerst angenommen.

    Schade. Aber es ist wohl so, dass die Hersteller sich naürlich beim Verkaufen anstrengen, aber bei Mängeln etwas unkooperativer sind. Kann man verstehen, muss man aber nicht.

    Besonderen Dank an "Baufuchs", der hat mich nämlich dazu bewegt mehr Infos zu suchen, bzw. den grauen Apparat im Hirn etwas mehr abzuverlangen!!!

    Grüße

    Werner
     
  19. #19 Bauwahn, 08.04.2008
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    Wenn das Material fehlerhaft ist, kannst Du evtl. schon auf Ersatz bestehen, nur ist der Nachweis nicht immer leicht zu führen.
    Ein Bekannter musste den WDVS-Kleber erst bei der namhaften Konkurrenz analysieren lassen, bis ihm der ebenso namhafte Hersteller Ersatz zugestand (Beide, Hersteller und Konkurrenz fingen mit "Ma" an und enden mit "it").

    Bei Verarbeitungsfehlern oder Schusseligkeit gibt's nix, das geht dem Handwerker aber auch so und auch denen passiert mal was, aber natürlich nur ganz, ganz, ganz selten und natürlich auch nicht bei uns :p

    Gruß

    Thomas
     
  20. #20 Achim Kaiser, 08.04.2008
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    Am besten finde ich immer so Reklamationen wie ...

    *Hey, das T-Stück, dass ich bei dir geholt habe guckt in die falsche Richtung. Ich hätte gerne eins, das in die andere Richtung zeigt.* :)

    Gruß
    Achim Kaiser
     
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