Widerspruch gegen Baugenehmigung wegen Dachfarbe

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  1. knie31

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    Hallo,

    nach nunmehr über 2 Monaten Wartezeit haben wir unsere Baugenehmigung im vereinfachten Baugenehmigungsverfahren erhalten.

    In unserem Baugebiet existiert ein Bebauungsplan. Dieser schreibt als Dachfarbe rot bis rotbraun vor.

    Da in dem Baugebiet mittlerweile ca. 80 Einfamilienhäuser stehen und fast 3/4 der Häuser andersfarbig gedeckt sind als rot bis rotbraun, haben wir natürlich auch unser dunkelgraues Dach als Befreiung mit beantragt.

    Dieses ist jetzt aber abgelehnt wurden, da die Abweichung "städtebaulich nicht vertretbar ist".

    Jetzt fühle ich mich natürlich schon etwas ungerecht behandelt, da wir uns vorher eigentlich relativ sicher waren, dass sie unseren Antrag auf Grund der Masse der andersfarbigen Dächer nicht ablehnen können. Wie gesagt, im vorhinein haben wir schön durchgezählt, bei 45 Häusern hatte ich dann aufgehört zu zählen. Es waren noch mehr.

    Ich möchte jetzt gerne Widerspruch gegen diesen Passus im Bescheid einlegen mit der Begründung, dass hier ja wohl eine Ungleichbehandlung vorliege. Außerdem kann ich mir persönlich nicht vorstellen, dass die anderen ihre Dächer einfach ohne Genehmigung andersfarbig eingedeckt haben.

    Wie seht Ihr das? Hat mein Widerspruch Aussicht auf Erfolg?

    Vielen Dank schon einmal im Voraus!
     
  2. Baumal

    Baumal

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    nach über 2 monaten watezeit im kenntnisgabeverfahren?
    :respekt ... die sind aber schnell. (ironie)

    sie haben die befreiung beantragt, also alles richtig gemacht.
    nun ist ihr antrag (begründet) abgelehnt worden.

    schlussfolgerung: gibts blaue, grüne und schwarze dachpfannen
    dann ohne genehmigung....
     
  3. knie31

    knie31

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    Vielen Dank für die Antwort.

    Na klar, als gesetzestreuer Bürger und Staatsdiener möchte ich mich schon an die Gesetzmäßigkeiten halten.

    Nur glaube ich persönlich nicht, dass 3/4 der Bauherren sich einfach über diese Regelungen hinwegsetzen.

    Die Farbenvielfalt bei den Dächern ist mittlerweile wirklich bemerkenswert.

    Ich habe jetzt mal Widerspruch eingelegt-mal sehen, wie das Amt auf meine Widerspruchsbegründung antwortet.
     
  4. Baumal

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    wäre interessant, wenn sie über das ergebnis berichten. :konfusius
     
  5. Seev

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    Wie alt ist der Bebauungsplan, wie alt die Häuser? Könnte das einen Grund für den bunten Bestand liefern?
     
  6. Uli R.

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    Da wäre ich mir nicht so sicher.
    Wenn ich mir so anschaue was bei uns alles gemacht wird, was eigentlich nicht erlaubt ist ... Ich wette die haben die Textfestsetzungen gar nicht gelesen, oder nach dem Passus über Geschossigkeit und Höhe aufgehört ... warum sollte das wo anders, anders sein?
     
  7. knie31

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    Es handelt sich um ein ganz neues Baugebiet. Der Bebauungsplan ist aus dem Jahre 2006-entsprechend neu sind auch die Häuser.
     
  8. LG

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    Hallo,

    ich habe damals am Landratsamt angerufen, (wir sollten auch rot eindecken) habe auf dem Lageplan alle umliegenden Häuser mit dazugehöriger Dachpfannenfarbe versehen und bin dann mit einem Musterdachziegel zum zuständigen Sachbearbeiter gegangen.
    Er lies sich ohne Probleme davon überzeugen, dass das Grau in unserem Fall die bessere Wahl ist und in der Vielzahl der "umliegenden Farben" nicht weiter auffallen wird.

    viele Grüße
    LG
     
  9. #9 Baumal, 07.04.2008
    Zuletzt bearbeitet: 07.04.2008
    Baumal

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    der schuss muß nicht, aber kann nach hinten los gehen.
    insofern das man plötzlich viele neue freunde im neubaugebiet
    hat,welche ihre dächer umdecken müssen....
     
  10. tieto

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    Der Vorteil der Klugheit besteht darin, daß man si
    Auja, das will wohl überlegt sein... Keine einfache Entscheidung.
     
  11. Julius

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    Das wollen wir doch erst mal sehen, ob nur wegen ner Farbabweichung die Änderung durchgesetzt werden würde!
    Mir geht dieses Einheitsdachdeckereivorgeschreibe sowieso heftig auf den Keks.

    Der Leiter des hiesigen Bauamts erklärte mir zu dieser Frage:
    "Wenn wir bemerken, daß sie dabei sind, unzulässige Ziegel zu decken, müssen wir den Bau einstellen lassen.
    Liegen sie hingegen schon oben, ist eine Änderung politisch nicht mehr durchsetzbar.
    Sagen Sie uns halt, wann sie es machen wollen, damit wir nicht dann versehentlich vorbeikommen...
    Hat auch bestens geklappt!
     
  12. Baumal

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    ... und was willst du damit sagen?

    revolution, liebe bauherren haltet euch nicht an B-Pläne?
    aber wenn dein nachbar ohne genehmigung einen halben
    meter höher baut, dein geschrei möcht ich hören.

    ich bin weiß gott nicht ein sturer pro B-Plan verfechter, aber
    wenn man euch bauherren und bauträgern nicht gewisse grenzen
    aufzeigen würde, dann lebten wir im disnyland....
     
  13. #13 Bauwahn, 08.04.2008
    Bauwahn

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    Baumal, ich fürchte, das fassen die gar nicht als Drohung sondern als frohe Vision auf...

    Thomas
     
  14. LG

    LG

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    @baumal

    Du hast wahrscheinlich recht, weil es sich im Falle des Fragestellers um ein Neubaugebiet handelt. In unserem Fall handelt es sich um Häuser im alten Ortskern, die teilweise Jahrzehnte dort stehen.
    Daher war mein Vorschlag wohl etwas daneben;-(

    Trotzdem würde mich schon interessieren, warum sich soviele der anderen Bauherren über die Vorgaben hinweggesetzt haben, oder ob sie von vornherein die andersfarbigen Dächer genehmigt bekamen. Ist doch schon seltsam, wenn es soviele sind, oder?
    Natürlich kann es sein, dass einer sich einfach über die Vorgaben hinweggesetzt hat und die anderen dann nachgezogen haben.

    vG
    LG
     
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