Aufhören zu bauen?

Diskutiere Aufhören zu bauen? im Architektur Allgemein Forum im Bereich Architektur; beim sonntags-surf bin ich heute auf zwei interessante seiten gestossen: http://www.theo.tu-cottbus.de/wolke/deu/Themen/022/Dechau/Dechau.htm...

  1. #1 Ingo Nielson, 19.10.2003
    Ingo Nielson

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    beim sonntags-surf bin ich heute auf zwei interessante seiten gestossen:

    http://www.theo.tu-cottbus.de/wolke/deu/Themen/022/Dechau/Dechau.htm

    und

    http://www.haus9x9.de

    1.link: von dechau kann man ja kraft seines amtes in der db öfter mal kritische artikel lesen. dieser hat mir besonders gefallen, obwohl er ja nur die wirklichkeit spiegelt.

    2.link: kollege bernhard hat ein gehöriges maß an idealismus und ausdauer bewiesen. glückwunsch nach bayern zu dem gelungenen experiment! :respekt
     
  2. mls

    mls Bauexpertenforum

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    na hoffentlich ...

    weiss der durchschnittsbausparkassenmagazingebildete bauherr mit dem sehr lückenhaften bericht über e. ungewöhnliches hauses etwas anzufangen.
    in die "maschendrahtzaunthematik" mag man sich einfühlen können - die architektonische zielsetzung wird für meine begriffe bestenfalls angerissen.
    warum -bspw.- ein länglicher baukörper nicht wirklich möglich gewesen sein sollte, kommt für mich nicht deutlich genug zur sprache.
    warum die fassade so aussieht, wie sie aussieht, welcher innen-aussen-bezug .. usw. ... nix :confused:
    sinnhaftig? sinnvoll? formal logisch? oder doch nur maniristisch?
    ach ja: es kommt noch ein buch zum bau. dann also wird´s was. hoffentlich.
     
  3. #3 Gast217, 20.10.2003
  4. mls

    mls Bauexpertenforum

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    danke marion...

    für mich war natürlich wichtiger zu sehen, dass ein kompetenter tragwerksplaner dahintersteckt ;)
    die bernhardseite scheint was für´s wochenende zu sein - macht spass, zu sehen, dass es mehr als einheitsbrei gibt :)
     
  5. #5 Markus Gräfe, 20.10.2003
    Markus Gräfe

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    Re: na hoffentlich ...

    Wurde doch geschrieben (hasste bestimt überlesen :D ). Was ist da nicht eindeutig?

    Zitat:" ...schied ziemlich schnell am kategorischen Veto der Nachbarn aus. Also 9mx9m wie es der Bebauungsplan vorsah."

    Watt willste denn machen, wenn's einen Bebauungsplan gibt und der Nachbar keiner Änderung zustimmt. Damit iss doch das Thema erledigt, oder? :deal

    Gruß, Markus
     
  6. #6 Gast217, 20.10.2003
    Gast217

    Gast217 Gast

    Hallo Markus G,

    ich denke nicht, dass damit das Thema des länglichen Baukörpers endgültig erledigt wäre. Gibt es nicht die Möglichkeit, den Bauantrag ohne Unterschrift des Nachbarn einzureichen? Im weiteren Verlauf, die Genehmigung zu erstreiten?

    Nur ist man bereit unter Abwägung aller Umstände diesen Weg zu gehen?

    Wir waren in einer ähnlichen Situation und konnten unsere Nachbarn von unserem Entwurf überzeugen, da das im Rahmen des damals gültigen Bebauungsplanes Mögliche nachteilig für sie gewesen wäre. Die nächste Hürde war bei uns dann das Bauaufsichtsamt. Ich kann die Gefühle des Bauherrn verstehen.

    Viele Grüße
    Marion :)
     
  7. #7 Markus Gräfe, 20.10.2003
    Markus Gräfe

    Markus Gräfe Profi Benutzer

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    Klar Marion, da hasst Du möglicherweise recht. Ich denke mal (wider besseres Wissen, aber dem logischen Verstand folgend) dass der Bauherr nicht die Absicht hatt, die gute Nachbarchaft von vorn herein duch einen gerichtlichen Weg zu zerstören. Dennoch ist es jetzt offensichtlich dazu gekommen.

    Ich muss meinem Beitrag auch hinzufügen, dass ich micht nicht bundesweit mit Baurecht auskenne. Bei mir wurde nach §34 HBO gebaut. Danach war eine Zustimmung des Nachbarn notwendig, wenn du etwas von der Norm (und dazu zähle ich auch einen Bau, der die Grenzen des Baufensters überschreitet) abweichendes bauen willst (wobei es ein echtes Baufenster allerdings bei §34 HBO nicht gibt. Da muss man sich eben danach richten, wo in der direkten Nachbarschaft die Häuser stehen). Wenn der Nachbar allerdings die Zustimmung verweigert, schätze ich die Aussicht auf (juristischen) Erfolg als eher gering ein. Schließlich gibt es eine Bauordnung ja unter anderem dafür, dass die "Optik" eines Baugebietes gewahrt bleibt und die Nachbarn nicht mit einem Bau in Ihrer Nähe rechnen müssen, welcher deren Nachbarschaft "verschandelt" (provokativ ausgedrückt :) ). Persönliche Einschätzungen (die ich übrigens in diesem Fall auch teile) habe da wahrscheinlich wenig zu suchen.

    Gruß, Markus

    PS: Ging mir übrigens ähnlich. Auch ich konnte meinen Nachbarn davon überzeugen, dass meine Garage, gebaut nach §34HBO (also vorne an der Strasse) auch in seinen Augen keinen Sinn macht. So hat er gerne zugestimmt und ich konnte mieine Garage im hinteren Eck meines Grundstückes bauen...
     
  8. #8 Gast217, 20.10.2003
    Gast217

    Gast217 Gast

    Hallo Markus,

    vielleicht schreibt noch einer Experten etwas über die rechtlichen Möglichkeiten, den länglichen Baukörper durchzusetzen.
    Wir wissen ja nicht, ob ein Bauantrag gestellt wurde oder das vereinfachte Verfahren, wenn man entsprechend dem Bebauungsplan baut, gewählt wurde. Und hier vermute ich auch, dass es bezüglich der Fassaden und Dachgestaltung Gestaltungsraum gab.
    Ob etwas "schön" ist, sollen die Behörden nicht entscheiden, sondern ob es den Vorschriften entspricht.

    Viele Grüße
    Marion :)
     
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