Anschlussfinanzierung

Diskutiere Anschlussfinanzierung im Baufinanzierung Forum im Bereich Rund um den Bau; Hallo, meine Bank hat mir ein Anschlussfinanzierungsangebot unterbreitet: Effekt. 4,79 €/10 Jahre mit folgenden Bedingungen. Frage: Geht das...

  1. #1 esperanto, 07.04.2008
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    Hallo,

    meine Bank hat mir ein Anschlussfinanzierungsangebot unterbreitet: Effekt. 4,79 €/10 Jahre mit folgenden Bedingungen. Frage: Geht das so in Ordnung oder sollte ich noch irgendwo nachhaken? Grüße!

    Zusatzbedingungen

    1. Künftig werden die neuen Raten aus dem neuen Nominalbetrag von EUR xxxxxxx berechnet. Werden mit einer Rate Zins- und Tilgungsleistungen erbracht, so werden aus dieser Rate zunächst die fälligen Zinsen (berechnet aus dem jeweils geschuldeten Betrag) abgedeckt. Der verbleibende Teil wird zur Tilgung verwendet. Tilgungsleistungen werden sofort verrechnet und sind über die vereinbarte Tilgung hinaus nicht zulässig.

    2. Die Zinsbindung (Zinsbindungszeitraum) entspricht der Rückzahlungssperrfrist. Das heißt: Der Darlehensnehmer kann den Darlehensvertrag ganz oder teilweise unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von einem Monat zum Ende des jeweiligen Zinsbindungszeitraumes kündigen, solange keine neue Vereinbarung über den Zinssatz getroffen ist (Konditionenanpassung). Das gesetzliche Kündigungsrecht des Darlehensnehmers nach Ablauf von 10 Jahren gemäß § 489 Abs. 1 Nr. 3 BGB sowie das Kündigungsrecht gegen Bezahlung einer Vorfälligkeitsentschädigung gemäß § 490 Abs. 2 BGB bei Vorliegen eines berechtigten Interesses, insbesondere bei einem Bedürfnis nach einer anderweitigen Verwertung des Beleihungsobjekts, bleiben unberührt.

    3. Läuft der Zinsbindungszeitraum ab, wird die Bank frühestens ein Vierteljahr, spätestens jedoch einen Monat vor diesem Termin neue, für Darlehen dieser Art bei ihr dann übliche Konditionen anbieten. Kommt eine Verlängerungsvereinbarung bis zum Ablauf des Zinsbindungszeitraumes nicht zu Stande, so ist das Darlehen ab dem Ende des Zinsbindungszeitraumes bei im Übrigen gleichbleibenden Vertragsbestimmungen mit einem "bis auf weiteres" geltenden Zins, den die Bank im Rahmen des § 315 BGB nach billigem Ermessen festlegen kann, zu verzinsen. Für diesen 11 bis auf weiteres 11 geltenden Zins gilt:

    4. Erhöht sich der letzte veröffentlichte Monatsdurchschnittssatz für EURIBOR Dreimonatsgeld gegenüber dem im Vormonat der letzten Zinsanpassung bzw. Zinsvereinbarung ermittelten Monatsdurchschnittssatz um mehr als 0,25 Prozentpunkte, so ist die Bank berechtigt, den Vertragszinssatz nach billigem Ermessen ( § 315 BGB ) anzuheben; entsprechend wird die Bank den Vertragszinssatz nach billigem Ermessen senken, wenn sich der Monatsdurchschnittssatz für EURIBOR-Dreimonatsgeld um mehr als 0,25 Prozentpunkte ermäßigt hat. Bei der Ausübung des billigen Ermessens bleiben Faktoren wie Veränderungen des Kreditausfallrisikos des Kunden, des Ratings der Bank sowie der innerbetrieblichen Kostenkalkulation außer Betracht.

    5. Zinssennkungen erfolgen unverzüglich nach Veröffentlichung der vorbezeichneten Änderung des Monatsdurchschnittssatzes durch Erklärung gegenüber dem Kreditnehmer. Zinserhöhungen darf die Bank innerhalb von drei Monaten, gerechnet von demselben Zeitpunkt an vornehmen. Die Unterrichtung über die Zinsänderung darf auch in Form eines Ausdrucks auf dem Kontoauszug für das laufende Konto erfolgen, über das der Kredit in Anspruch genommen wird. Bei einer Erhöhung des Vertragszinssatzes kann der Kreditnehmer, sofern nichts anderes vereinbart ist, den Kredit nach Ziff. 12 Abs. 4 der Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Bank kündigen.

    6. Hinweis: Bei der Dreimonats-Euro-Interbank-Offered-Rate ( EURIBOR ) handelt es sich um einen Satz, zu dem sich Banken, die im Gebiet der Europäischen Wirtschafts- und Währungsunion ansässig sind, untereinander Dreimonatsgelder leihen. Die Durchschnittssätze für EURIBOR-Dreimonatsgeld werden monatlich in der amtlichen Zins statistik der Deutschen Bundesbank veröffentlicht. Diese spiegeln jedoch wegen der vielschichtigen Refinanzierungbioethodik der Bank die Änderungen der Refinanzierungsbedingungen nicht exakt wieder. Falls die Restschuld am Ende der Zinsbindung (ZB) mit EUR 0,00 ausgewiesen ist, ist eine erneute Konditionenänderung nicht mehr erforderlich.

    7. Die Darlehensnehmer sind verpflichtet, eine Teilrückzahlung in Höhe von EUR xxxxxxx zum 31.10.2013 zu leisten. Diese ist bei der Restschuld am Ende der Zinsbindung berücksichtigt und wird als effektive Kapitalvorauszahlung verrechnet. Bei gleichbleibender monatlicher Rate erhöht sich somit der Tilgungsanteil. Der Einzug der Sondertilgung erfolgt termingerecht im Lastschriftverfahren. Tilgungsleistungen über diese und die in Ziffer 1 genannten Tilgungen hinaus sind während eines Zinsbindungszeitraumes nicht zulässig.
     
  2. #2 pauline10, 07.04.2008
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    Aber das muß eine Hausfrau ja nicht wissen!!
    Bsk

    Hallo esperanto,

    die Berufsbezeichnung Lehrer spricht für die BSK, die einst der Gewerkschaft gehörte. Bei denen war ich auch einstmals Sponsor. Seit einem Jahr sind die nicht in der Lage eine nachvollziehbare, fehlerfreie Abrechnung vorzulegen. Das kann jede Imbisbude!!!

    Jetzt behaupten die, ich müsse die Zinsen trotz bereits zurückgezahltem Kredit weiter bezahlen, weil die Laufzeit noch bis xxx besteht. Nach meinen Unterlagen stimmt das aber nicht. Jetzt ist Schweigen. Stellen sich einfach tot.

    Mir gefällt bei den Vertragbedingung die Knebelung nicht!! Keine vorzeitige Rückzahlung ohne „Entschädigung“!!

    Deutsche neigen ja zur Vollkaskomentalität und wählen Parteien die Sicherheit und Gerechtigkeit versprechen, ohne zu fragen was das kostet.
    Da fragt auch hier keiner. Hier frage ich mich auch, was wird das kosten?

    Wer also glaubt, das wäre heute ein günstiger Zinssatz und es könnte ja wieder einmal höher werden, soll so eine Knebelung abschließen.

    Ich würde eine solche Bank vollständig wechseln!! Eine jährliche Rückzahlung zu einem beliebigen Zeitpunkt, auch in mehreren Raten, ggf. beschränkt auf einen Höchstbetrag, ist das Minimum, das ich fordere.

    Die Banken behaupten, die Zinsen seien besonders niedrig. Aber sie lassen eine vorzeitige Tilgung nicht zu!! Sie empfehlen die lange Zinsfestschreibung.

    Sie müßten doch froh sein, wenn der Kunde vorzeitig tilgt und sie das Geld bei den steigenden Zinsen wieder höher verzinslich ausleihen können.
    Hier stimmt doch etwas nicht!!!

    Unabhängig davon würde ich keinen Vertrag mehr über 10 Jahre abschließen!

    Zumindest einen großen Teilbetrag nur über 5 Jahre. Das gibt eine Zinsersparnis, die ich zur höheren Tilgung einsetzten würde.

    Gruß
    pauline
     
  3. R.B.

    R.B.

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    Sorry, aber anhand der bisher verfügbaren Daten würde ich so eine Pauschalaussage nicht treffen. Der Zinsvorteil beläuft sich, je nach Bank, auf etwa 0,2%, viel mehr ist da nicht drin.
    Wir kennen aber weder den Wert der Sicherheit, noch den umzuschuldenden Betrag, noch die Strategie (Planungshorizont, Einkommensverhältnisse, Tilgungsmöglichkeiten?) die zu berücksichtigen sind. Wie man dann auf die Pauschalaussage "max. 5 Jahr Zinsbindung" kommen kann, ist mir schleierhaft. Da hat Paulinchen mal wieder eine Super-Glaskugel von der wir nur träumen können.

    Vielleicht sagen die Finanzierungsprofis hier im Forum noch etwas dazu.

    Nun noch ein Kommentar zu den Vertragsbedingungen.

    Die oben genannten Zusatzbedingungen finden sich so oder in ähnlicher Form wohl in vielen Kreditverträgen. Der einzige Punkt der mir nicht gefällt, das wäre die vorgegebene "Sondertilgung" einmalig über den Zeitraum der Zinsbindung. Hier sind 5% oder gar 10% p.a. heutzutage fast schon Standard.

    Man sollte jedoch das Thema Sondertilgungen nicht überbewerten. Auch diese Bedingungen müssen zur Strategie passen, sonst verfallen die Sondertilgungsmöglichkeiten ungenutzt und kosten über den etwas höheren Zinssatz nur unnötig Geld.

    Der Zinssatz ist zwar nicht der Brüller, aber ohne die Randbedingungen zu kennen kann man auch hier keine Aussage treffen. Worst case Betrachtung und der Zinssatz ist günstig, best case Betrachtung, und der Zinssatz ist teuer.

    Fazit: Was Genaues weiß man nicht.

    Ich würde mal auf den Webseiten der Baufinanzierer meine Daten in deren Rechtools eingeben, dann hätte man zumindest mal einen Anhaltspunkt.

    Gruß
    Ralf
     
  4. #4 esperanto, 08.04.2008
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    Das habe ich bereits. IngDiba z. B. läge bei effekt. 5,12 % und es kämen noch die diversen Wechselgebühren dazu.

    Die Zinsfestschreibung von 10 Jahren bei 4,79 % eff. halte ich für darstellbar.

    Das mit der Sondertilgung ist mir auch aufgefallen.
    Das ist ein guter Ansatz, den ich verhandeln werde.

    Vielleicht hat ja noch jemand einen Vorschlag?

    Grüße!
     
  5. #5 esperanto, 08.04.2008
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    Was hat es eigentlich mit dieser EURIBOR-Sache auf sich.

    Habe ich doch richtig verstanden, dass dieser Punkt hier nie zum tragen kommt, da ich ja nach 10 Jahren (Zinsbindung) sowieso mit der Rückzahlung fertig bin??

    Grüße!
     
  6. R.B.

    R.B.

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    Richtig. Da geht es nur um den Zinssatz (variabel) nach Ablauf. Absatz 4 ist in Verbindung mit Absatz 3 zu betrachten (siehe letzter Satz Abs. 3).

    Ob Du nach den 10 Jahren das Darlehen vollständig getilgt hast, ist der Aufstellung nicht zu entnehmen.

    Gruß
    Ralf
     
  7. #7 Bodynerv, 08.04.2008
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    Auf diese Knebelung würde ich mich auch auf keinen Fall einlassen, wie R.B. schon schrieb, 5% bis 10% jährlich mit Wahlrecht zur Ausübung sind Standard.

    Zum Vergleich der Kondidionen schau mal hier . Allerdings werde hier hauptsächlich Direktbanken gelistet, meine Bank vor Ort hat sich auf Platz 2 in die Liste eingereiht :)
     
  8. R.B.

    R.B.

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    Dann tippe Deine Daten mal bei der Interhyp ein. Das Ergebnis kann aber nur einen Anhaltspunkt geben. Dann am besten Unterlagen zusammenpacken und mit jemanden persönlich sprechen.
    Es gibt ja genügend Baufinanzierer auf dieser Welt. :D

    Gruß
    Ralf
     
  9. #9 esperanto, 08.04.2008
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    Mit 4,79 % eff. bin ich doch eigentlich ganz gut im Rennen. Es kommen keinerlei weitere Kosten in Form von Gebühren bei einem Bankwechsel auf mich zu. Bei meiner Bank handelt es sich um die HypoVereinsbank. Klar könnte ich mit einer anderen Bank vielleicht noch das eine oder andere Zehntel herausholen. Bezogen auf die anfallen Kosten, aber auch Risiken hebt das den Zinsvorteil glaube ich nicht auf.

    Grüße!
     
  10. R.B.

    R.B.

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    Ich hatte ja schon geschrieben, daß der Zinssatz im Rahmen liegt. Ohne Detailkenntnisse kann man zu diesem Zinssatz sowieso nicht viel sagen.

    Das mit den Wechselgebühren würde mir keine Bauchschmerzen bereiten. Den Betrag kann man mit einrechnen und dann sieht man schnell, ob sich ein eventuell möglicher Zinsvorteil "bezahlt" macht.
    Der letzte Bankenwechsel hat mich etwa 150,- € gekostet (Übertrag der Grundschulden). Ein eher bescheidener Betrag im Vergleich zur Kreditsumme und Zinsvorteil.

    Eine Finanzierung muß immer auf die persönlichen Verhältnisse zugeschnitten sein. Deswegen mag ich keine Pauchalaussagen.

    Gruß
    Ralf
     
  11. #11 esperanto, 08.04.2008
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    Wirklich nur 150,00€?? Keine Notariatsgebühren, Umschuldungsgebühren, Schätzgebühren etc.?? Genau das hat mir nämlich der Bankmensch vorgehalten!

    Grüße!
     
  12. R.B.

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    Ich habe noch einmal nachgeschaut.
    157,- € für die GS Abtretung und 83,- € Grundbuchamt...
    Mehr habe ich nicht gefunden. Ich müßte dazu bei mir zuhause mal die kompletten Belege prüfen, aber ich bin mir ziemlich sicher, daß es keine weiteren Kosten gab.

    Schätzkosten gab´s auch keine, da bereits ein früheres Gutachten vorhanden war. Ich habe nur noch aktuelle Photos eingereicht, da aber der Darlehensbetrag deutlich unter dem Verkehrswert der Immobilie lag (ca. 50%), hat niemand auf ein neues Gutachten bestanden.

    Da es sich bei Dir auch um eine Anschlußfinanzierung handelt, sieht die Sache wohl ähnlich aus.

    Klar kann eine Bank auf alles mögliche bestehen, muß sie aber nicht. Wie schon geschrieben, eine Finanzierung ist eine individuelle Sache und muß den persönlichen Gegebenheiten entsprechend angepaßt sein.

    Gruß
    Ralf
     
  13. #13 esperanto, 08.04.2008
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    Hallo, Ralf!

    Vielen Dank mal bis jetzt. Werde mal meine Bank anhauen und einwenig "agressiver" auftreten.

    Viele Grüße!
     
  14. #14 Hendrik42, 09.04.2008
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    Wenn ich das so lese, würde ich wohl auf die 5% bis 10% Sondertilgungsmöglichkeit bestehen und ansonsten so weiter machen.

    Kommt aber auf die persönliche Einstellung (und die Möglichkeiten) an. Wir verzichten auch mal auf (Erwachsenen-)Spielzeug, wenn wir dadurch die Sondertilgung bedienen können. Wir wollen den Kredit nämlich loswerden :-)

    Gruß, Hendrik
     
  15. #15 Shai Hulud, 09.04.2008
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    :confused: :think :D
     
  16. #16 pauline10, 09.04.2008
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    Aber das muß eine Hausfrau ja nicht wissen!!
    Sicherheit???

    Hallo ihr lieben Fachleute,

    natürlich haben Hausfrauen keine Ahnung von Finanzierung!

    „Der Zinsvorteil beläuft sich, je nach Bank, auf etwa 0,2%, viel mehr ist da nicht drin.“ :mad:

    Den aktuellen Zinssatz kenne ich in der Tat nicht. In der Regel ist er höher, so bei 0,5%. Er kann aber auch schon mal 1% erreichen. Wir haben zur Zeit wohl eine inverse Zinskurve weil die Banken wegen ihrer Pleiteanlagen kurzfristig Geld brauchen.

    „Da hat Paulinchen mal wieder eine Super-Glaskugel von der wir nur träumen können. Vielleicht sagen die Finanzierungsprofis hier im Forum noch etwas dazu.


    Umgekehrt wird ein Schuh daraus!!

    Gerade weil man nicht weiß, ob in den folgenden 10 Jahren eine Erbschaft, Scheidung, Todesfall, Firmenschließung oder dienstliche Versetzung (bei Lehrern wäre das allerdings ein Jahrhundertereignis) vorkommt, ist die 10-Jahresbindung eine Knebelung für die der Kreditnehmer auch noch extra bezahlt. Es ist die Sicherheit für die Bank!!! Dafür berechnet sie einen höheren Zinssatz und im Schadensfall auch noch eine „Zinsentschädigung“. Habe ich mich mit einem Teilbetrag nur 5 Jahren gebunden, bin ich flexibler bei einem solchen unerwarteten Ereignis!!

    Da hat man plötzlich eine Menge Geld aus einer Erbschaft, zahlt davon 30% Zinssteuern und braucht noch einen Steuerberater. Aber man kann der Bank den Kredit „wegen der Sicherheit“ nicht mal so einfach zurückzahlen. Die eigenen Zinszahlungen sind dagegen steuerlich gesehen, ein Privatvergnügen!

    Die heutige Vollkaskomentalität ist es, die allen die Sinne so vernebelt, daß die Banken die benebelten Kreditnehmer nur noch einfangen und melken müssen.

    Jede dritte Ehe wird irgendwann geschieden. Wer will da heute schon wissen, ob das in den folgenden 10 Jahren nicht vorkommt???

    Was ist, wenn morgen ein LKW, der gerade einen Radfahrer überholt, auf der eigenen Spur in einer leichten Rechtskurve entgegenkommt?? 10 m vor dem Crash habe ich letztes Jahr dann mal schnell nach rechts gelenkt. Auch ein Geisterfahrer, damals nannte man sie so, der mir in der Autobahnabfahrt entgegenkam, kann alle Planung schlagartig verändern.

    Sollte eine solche unerwartete Störung eintreten und der Verdienst ausfallen, muß evtl. das Haus verkauft werden. Man hat plötzlich eine Menge Geld, muß aber den Kreditvertrag weiter in Raten erfüllen oder eben die „Zinsentschädigung“ zahlen. Eine kurze Laufzeit vermindert diese Entschädigung. Eine vereinbarte Sondertilgung bringt den Vorteil, daß die Zinsentschädigung so zu berechnen ist, als wäre diese Sondertilgung voll ausgenutzt worden!!! Es war wohl der BGH, der so entschieden hat. Schätzgebühren hat er auch verboten. Die Bank hat ein Interesse an der Schätzung. Sie sichert sich damit die Werthaltigkeit ihres Pfandes. Da soll sie auch die Gebühren bezahlen. So das Gericht. Ich hoffe ich habe es richtig in Erinnerung.

    Im übrigen sind die Schätzer der Banken noch seltener gesehen worden als der auf einem weißen Elefanten reitende Yeti. Also reine Beutelschneiderei, die nicht in die Berechnung des Effektivzinses eingeht!!!

    Auch auf den Effektivzins gebe ich keinen Pfifferling mehr!!

    Ich verlange eine Tabelle der Zins- und Tilgungsleistungen und der Entwicklung des Kreditbetrages! Das wird dann mit einer EXCEL Tabelle verglichen. Oft zeigen sich da schon Unterschiede, weil die Banken, besonders die BSK, die Tilgung erst viel später verrechnen. Quartalsweise Zins- und Tilgungsverrechnung, nennt man diese Form von Beutelschneiderei vornehm. Ich hatte das einst mit vierteljährlicher Zahlung kurz vor dem Stichtag ausgehebelt. Das geht aber nicht mehr seit man die monatliche Abbuchung vorschreibt.

    Der Effektivzins ist für die Ahnungslosen, weil nur die im Gesetzt aufgeführten Gebühren eingehen. Die Übrigen, wie „Schätzgebühren“, bleiben außen vor und gehen nicht in den Effektivzins ein.

    Da Geld eine Ware ist, die noch besser vergleichbar ist als Mehl und Kartoffeln, sollte man gnadenlos die günstigste Bank suchen. Direktbanken bzw. Internetbanken sind da vermutlich nicht zu schlagen.

    Aber man sollte auch mal nachrechnen, wieviel ein zehntel Prozent monatlich oder auf die Laufzeit bezogen ausmacht. Es ist vermutlich weniger als man denkt. Wenn die Sparkasse vor Ort fast so günstig ist, und bei Schwierigkeiten Verständnis zeigen wird, ist sie vielleicht die bessere Wahl.

    Gruß
    pauline
     
  17. R.B.

    R.B.

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    Manchmal ist weniger mehr.

    Gruß
    Ralf
     
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