Aufgaben der Oberbauleitung und weitere Fragen

Diskutiere Aufgaben der Oberbauleitung und weitere Fragen im Bauüberwachung, Bauleitung Forum im Bereich Rund um den Bau; Hallo, Hab da mal einige Fragen und hoffe auf ein paar Antworten, falls Angaben fehlen (und das ist bestimmt der Fall) bitte sagen welche Infos...

  1. #1 candysammy, 09.04.2008
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    Hallo,

    Hab da mal einige Fragen und hoffe auf ein paar Antworten, falls Angaben fehlen (und das ist bestimmt der Fall) bitte sagen welche Infos euch fehlen:

    1. Welche Aufgabe hat eine Oberbauleitung bei einem in Eigenleistung ausgeführten Hausbau? Im Bauvertrag steht nur kurz und knackig "Überwachung der Bauausführung in qualitativer, quantitativer und terminlicher Hinsicht". Den genauen Wortlaut kann ich euch erst heute abend sagen, da ich im Moment auf der Arbeit bin. Ist es dazu nicht auch mal erforderlich, dass der Architekt (Oberbauleitung) gelegentlich mal auf der Baustelle vorbeischaut? Der Statiker war ja auch da um die Bewehrungen abzunehmen.

    2. Mir ist der Sinn eines Bautenstandsnachweises nicht ganz klar. Ich habe eigentlich gedacht, dass das Gewerk dann wohl eigentlich auch fertig ausgeführt sein sollte. Dem war aber nicht so. Wir haben den Brief 1 Tag vor Fertigstellung erhalten mit einem Zahlungsziel von einer Woche.

    3. In dem Angebot des Architekten wurde uns die Koordination der zeitlichen Lieferung der Rohbaumaterialien zugesichert. D.h. wir haben das schriftlich, allerdings nicht im Bauwerkvertrag sondern im Angebot hierzu. Die Sache ist allerdings die, dass ich selbst mich darum kümmern musste, dass alles was wir benötigen auf die Baustelle kommt. Der Architekt hat nur "manchmal" die Bestellung im Baufachhandel aufgegeben, ansonsten haben wir uns selbst über Bekannte (GSD hatten wir einen Stahlbetonbauer und Maurer, der wußte was benötigt wird) und aus Büchern bzw. Internet Informationen eingeholt. Vom Architekten gab es meistens nur Hinweise bzw. Telefonnummern der beteiligten Firmen, bei denen ich angerufen habe um eine befriedigende Antwort zu bekommen (z.B. wurde mir telefonisch erklärt, wie ich ein Treppenlager für eine Stahlbetontreppe herzustellen habe, war echt "lustig", vorallem für den am anderen Ende der Leitung). Kurz um, wir kamen uns sehr allein gelassen vor. Haben wir hieraus einen Anspruch gegenüber dem Architekten?

    Ich will hier nicht nur rum meckern, die beiden Gewerke Zimmermann und Dachdecker waren schon sehr gut auf einander abgestimmt und unser Architekt konnte auch sofort ohne mit der Wimper zu zucken, sagen wann was wo mit wem auf der Baustelle passiert. Und dass der Architekt, Bauing. und alle weiteren Beteiligten das Geld bekommen sollen, was ihnen für die vereinbarte Leistung zusteht ist nur mehr als Recht, aber so wie ich das sehe, wurden nicht alle Leistungen erbracht.

    Das wir nicht ganz zufrieden waren/sind mit der Abwicklung der Vereinbarten Leistungen, haben wir über unseren Bauingenieur bereits ausrichten lassen. Von anderen Dingen, die wir nur mündlich abgesprochen hatten und die nicht eingehalten wurden, will ich erst gar nicht sprechen, da wir das ja relativ schlecht nur nachweisen können.

    Ich hoffe, es kann mir jemand was dazu sagen und evtl. ein paar Tips für ein in der nächsten Woche stattfindendes Gespräch geben.
     
  2. lawyer

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    Bauvertrag? Oder ist Architektenvertrag gemeint? Bitte Wortlaut mitteilen. Architektenvertrag ist grds. Werkvertrag mit der Folge, daß der Architekt keine Tätigkeit als solche, sondern einen Erfolg schuldet (Entstehenlassen eines mangelfreien Bauwerkes). Auf welche Weise der Architekt das erreicht, ist seine Sache. Ein völliges Untätigbleiben könnte aber zur Honorarminderung führen. :biggthumpup:
     
  3. #3 Ralf Dühlmeyer, 09.04.2008
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    Was war denn beauftragt??? Detailplanung (LP 5)????
    Der Architekt bestellt keine Waren oder Leistung, ausser er hätte dazu eine AUSDRÜCKLICHE SCHRIFTLICHE Vollmacht.
    Er kann also nur beim Baustoffhändler anrufen und von Ihnen bereits bestellte Ware abrufen - wenn der Baustoffhändler das denn macht (weil er den A. ja gar nicht kennt, kann ja jeder anrufen)

    MfG
     
  4. #4 candysammy, 09.04.2008
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    Das ganze nennt sich "Bauwerkvertrag" und es wurde darin auch ein Pauschalpreis vereinbart, der u.a. die Architektenleistung, den Statiker und den Bauantrag umfasst. Ansonsten ist mittlerweile nur noch die Zimmermannsarbeiten, der Dachdecker und der Innenputz enthalten. Die Genehmigungsplanung und Ausführungsplanung haben wir vom Architekten erhalten, aber eine Aufschlüsselung über die einzelnen Leistungsphasen haben wir nicht erhalten. Der Architekt gehört zu einer Planungsgesellschaft, die normalerweise nur Schlüsselfertige Häuser anbietet. Die Kostenplanung hat der zugehörige Bauing. gemacht.

    Zum Hintergrund: Wir wollten ursprünglich mit einer anderen Gesellschaft (die Bausatzhäuser vertreibt) bauen, haben uns dabei aber nicht wohl gefühlt und uns dann doch für diese Planungsgesellschaft entschieden.

    Die Rechnungen des Baufachhändlers wurden über die Planungsgesellschaft (den Architekten) abgewickelt, die uns einen Rabatt weitergegeben haben und dafür eine prozentuale Bearbeitungsgebühr berechnet haben. Daher sollten die Bestellungen über unseren Architekten bzw. Bauing. gehen. Der Architekt hat dem Baustoffhändler ja auch mitgeteilt, dass wir dort direkt auf seinen Namen bestellen können, falls wir was benötigen. Entgegen der Aussage unseres Bauing ("Billiger als über uns bekommt ihr das in keinem Baumarkt"), hätten wir allerdings in jedem Baumarkt für das gleiche Produkt (wir wollen ja keine Äpfel mit Birnen vergleichtn!) günstiger bekommen. Das war gemeint mit Koordination der Rohbaumaterialien. Auch die Stahlbetontreppe, die Deckenplatten und die Betonschalungswände wurden über unseren Architekten bestellt. Allerdings musste ich immerwieder mehrmals nachtelefonieren um sicherzugehen, dass uns alle benötigten Materialien zur Verfügung gestellt werden. Und genau das wurde uns aber zugesichert. Hätten wir keinen befreundeten Maurer/Stahlbetonbauer, hätten wir z.B. kein Pentaflex-Band für unsere WW in der Bodenplatte geschweige denn in den Wänden. Da hieß es nämlich die Fa. XY bringt alles mit. Erst nachdem ich mich nochmal dort erkundigt habe, habe ich erfahren, dass die Fa. XY davon ausging, dass wir dass doch alles schon auf der Baustelle haben.

    Wie gesagt, wir sind nicht gänzlich unzufrieden mit unserem Baupartner, aber ich finde die vereinbarten Leistungen lassen zu wünschen übrig. Unser Architekt wußte, dass wir fast alles in Eigenleistung erbringen und eine intensivere Betreuung benötigen als jemand der Schlüsselfertig baut. Von dem Maurer, der uns eigentlich nach Absprache zur Verfügung (wir wussten nicht, ob unser Maurer uns zur Verfügung steht, da dieser einen Unfall hatte) stehen sollte, haben wir erst gehört, als die Maurerarbeiten bis auf den Ringanker beendet waren. Es hieß: Sie können gerne schon mal den Aushub machen lassen, aber Maurer können wir Ihnen im Moment und in den nächsten Wochen nicht zur Verfügung stellen.

    Das sind nur Beispiele, ich könnte noch einige aufzählen, aber das würde endgültig den Rahmen sprengen.

    In der Summe sind es sehr viele Dinge, die mich so langsam aber sicher auf die Palme bringen. Ich weiß nur nicht, wie ich es dem Architekten angemessen rüber bringe. Vielleicht sehe ich das auch falsch???

    Der Pauschalpreis macht es wahrscheinlich für uns nicht besser. Dem Architekten bzw. dem Bauing. war es aber auf jedenfall klar, dass wir nicht über jedes Detail am Bau aufgeklärt sind und daher einige Male Hilfe benötigen. Leider haben wir die ein oder andere Absprache nur mündlich getroffen.
     
  5. #5 Ralf Dühlmeyer, 09.04.2008
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    Dat is also gar kein Architekt, sondern ein GÜ - oder vielleicht doch nicht??? :confused: :confused: :confused: :confused:

    MfG
     
  6. #6 candysammy, 09.04.2008
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    Ich weiß auch nicht so genau,

    aber er ist Architekt. Nur wie das ganze Firmen-bzw. Vertragstechnisch aussieht habe ich keine Ahnung. Er ist aber Geschäftsführer dieser Planungs GmbH. Den Bauantrag hat er im Freistellungsverfahren als Architekt gestellt.

    Hat jemand eine Ahnung, ob sich das dann GÜ oder Architekt schimpft???

    Bin jetzt auch etwas verwirrt.
     
  7. #7 candysammy, 09.04.2008
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    Also ich weiß, dass man dort auch nur die Architektenleistung beauftragen kann. Aber generell wird dort meistens Schlüsselfertig gebaut.

    Die verkaufen aber auch bereits erstellte Neubauten. Vielleicht hilft das bei der Beurteilung???
     
  8. sepp

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    wenn sie es nicht wissen?!
    sie haben also keinen vertrag mit einem architekten, sondern mit einem generalübernehmer der planungsleistungen mit anbietet, richtig?
    und von diesem GÜ wurde ihnen zugesagt, daß man sich um ihre eigenleistungen kümmert?
    ob der sich nun architekt schimpft oder nicht, iss wurscht, ein freier architekt hat ein ganz anderes aufgabengebiet und würde sich auf so einen mist selten einlassen.
    und zum leistungsumfang kann ihnen hier wohl keiner einen aussagekräftigen rat geben, ohne den ganzen vertrag durchzukauen.
     
  9. lawyer

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    Wie viele Verträge haben Sie geschlossen? Existiert mit dem Architekten ein eigener Vertrag? Hat sich Architekt verpflichtet, auch die Bauleistung zu erbringen? :confused::confused:
     
  10. #10 candysammy, 10.04.2008
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    Habe mir jetzt nochmal alles durchgelesen und stimme zu, dass es ein GÜ sein muss. Der Vertrag ist ja auch mit der GmbH geschlossen. Es gibt auch nur einen Vertrag. Verpflichtet für die geschuldete Bauleistung hat sich die GmbH, also nicht der Architekt.

    Zu den Materialbestellungen steht wie gesagt wortwörtlich im Angebot:

    "In Ihrem Kaufpreis u.a. inklusive: Koordinieren und bestellen der Rohbaumaterialien"

    Und da kann ich doch eigentlich erwarten, dass ich nicht ständig nachtelefonieren muss, ob die benötigten Materialien auch wirklich "vollständig und termingerecht" geliefert werden.

    Im Nachhinein hat mir auch ein Bekannter gesagt, dass bei sowas normalerweise ein individueller Zeitplan erstellt wird, in unserem Fall hätte das wenigstens für die Rohbauphase erfolgen sollen.

    Hätten wir gewusst, dass die Koordination und andere zugesagten Dinge nicht funktionieren mit dieser Gesellschaft, hätten wir mit einer Bausatzhausfirma gebaut, von der wir auch ein Angebot vorliegen hatten.

    Lange Rede kurzer Sinn, wir hätten vor Vertragsabschluss alles genauer und vor allem einiges schriftlich festhalten sollen, was nur mündlich besprochen war. Wir waren wohl doch sehr blauäugig.
     
  11. #11 Bauwahn, 10.04.2008
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    ..oder gleich mit Architekt und selbst eingekauft. Dann hättet Ihr wenigstens selbst das günstigste Angebot nehmen können ohne Provisionen zu zahlen.

    Thomas
     
  12. ISYBAU

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    Sorry, aber ich verstehe es einfach nicht !!!!!

    Da gibt man ca. eine halbe Million Mark für die größte Einzelinvestition des Lebens aus und verlässt sich auf sein Gefühl und vertraut "Bauprofis", die primär Ihren Gewinn im Auge haben und Ihre juristischen Kennntnisse sicher nur zu Ihrem eigenen Wohl einsetzen.

    Glaubt jemand, es gäbe Architekten nur wegen der schönen Künste ?

    Wie hoch ist das Lehrgeld ? 10.000 € 20.000 € 50.000 € ???????????????
    Was kostet ein Archtitekt ?
     
  13. #13 candysammy, 10.04.2008
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    Es geht hier nicht darum, wieviel Lehrgeld bezahlt wurde. Klar, hätten wir vielleicht einiges sparen können, wenn wir einen Architekt direkt beauftragt hätten und wir wüssten auch genau, was der Architekt an uns verdient.

    Aber: Auch hier hätten wir auf die Nase fallen können. Genauso wie mit jedem anderen Bauunternehmer auch.

    Primär geht es doch darum, dass die bezahlte Leistung unserer Meinung nach nicht voll erbracht wurde.

    Es war uns wichtig, dass alle Kosten in der Planung berücksichtigt waren. Bei anderen Gesellschaften wurden uns Angebote vorgelegt, bei denen z.B. der Außenputz nicht mitberücksichtigt war. Als Antwort auf unsere Nachfrage: Na dass sind dann halt nochmal 13.000,-- Euro extra.

    Wir haben uns nicht "nur" auf unser Gefühl verlassen, es kam eine Empfehlung von unserer Bank dazu, und die Tatsache, dass die Firma ortsansässig ist.

    Wie gesagt, kann ich mich nicht nur beschweren, einiges ist auch wirklich gut gelaufen. Nur mit der vereinbarten Betreuung, der Koordination und Bestellung von Rohbaumaterial sowie mit Fehlinformation über die Preise des Baufachhändlers sind wir nun mal absolut nicht zufrieden. Und ich denke, dass man für eine nicht vollständig erbrachte Leistung auch nicht den vollen Lohn erhalten sollte.

    Wenn ein Kunde von mir eine Beratung zu Fonds oder Aktien will, muss ich ihm doch auch erklären, welches Risiko er eingeht oder auch nicht. Ich denke bei einer Bank setzt man eine ehrliche Beratung voraus und man legt sein Geld ja auch nur dann dort an, wenn man das Gefühl hat, dort gut aufgehoben zu sein. Mal abgesehen von bestehenden Einlagensicherungsfonds der Banken.

    Also warum sollte ich das nicht auch bei einem langjährig ortsansässigen Architekten erwarten können? Das wir natürlich sehr blauäugig waren, habe ich ja bereits erwähnt.
     
  14. ISYBAU

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    Natürlich haben Sie recht !

    Aber Sie haben ja keine "Planer und Berater" beauftragt, sondern ein Bauunternehmen mit mehr als zweifelhaften Vertragsformulierungen. Das Lehrgeld ist natürlich Ihre Sache. Damit will ich Ihnen nicht zu nahe treten.

    Es gibt tatsächlich Bauunternehmen, deren Geschäftsführer vom "alten Schlag" und vertrauenswürdig sind. Aber die sind äusserst selten geworden.

    Dass es von jeder Berufsgruppe gute und schlechte Exemplarer gibt ist naturgegeben.
    Bauleute dürften nicht besser und vielleicht auch nicht schlechter als z.B. Bänker sein ? :)
     
  15. ISYBAU

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    Nachtrag: Und wenn ich Ihren ersten Beitrag richtig verstehe, wussten Sie nicht auf was Sie sich eingelassen haben ! und hätten sehr wohl einen Berater z.B. einen eigenen Architekten brauchen können.
     
  16. #16 candysammy, 10.04.2008
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    Ja, das stimmt. Habe auch schon viele schlechte bzw. unseriöse Banker kennengelernt. Natürlich hätten wir einen guten Berater bzw. Architekt brauchen können, wenn man das im Nachhinein betrachtet. Da gebe ich Ihnen vollkommen Recht. Wir haben uns einfach darauf verlassen, dass das stimmt was uns erzählt wurde und irgendwie fanden wir das auch alles sehr plausibel und nachvollziehbar.

    Wir haben zwar Mehrkosten für unser Haus, aber da kann keiner was für (drückendes Schichtenwasser bei 0,70 m unter GOK, statt wie vermutet 2,5 m). Die Erdarbeiten inklusive Verfüllung und Erdaustausch unter Garagenfundament haben uns fast 15.000,00 Euro zusätzlich gekostet. Aber die hätten wir überall mehr bezahlen müssen.

    Es geht mir im Moment ja nur darum, ob jemand Tips hat für das Gespräch nächste Woche. Dass wir rechtlich relativ wenig Anspruch haben, wissen wir ja selbst. Es geht uns auch nicht darum irgendwelche Unsummen zurückvergütet zu bekommen, aber ich finde wenn man uns schon im Angebot schriftlich zusichert, dass die Koordination und Bestellung der Rohbaumaterialien im Pauschalpreis enthalten ist, muss ich doch auch davon ausgehen, dass das funktioniert und man nicht ständig hinterhertelefonieren muss und auch noch selbst mit den verschiedenen Firmen sprechen muss. Mir fehlte nur noch der Hinweis vom Architekt, dass ich die Mengen selbst berechnen soll. :confused:

    Und irgendwie sehe ich nicht ein, für eine Leistung den vollen Preis zu bezahlen, die nicht erbracht wurde. Dass es hierbei nicht um tausende von Euros geht dürfte jedem (sogar mir:)) klar sein.
     
  17. #17 candysammy, 10.04.2008
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    Natürlich sind uns zusätzliche Kosten für z.B. den Baustoffhändler entstanden, die wir uns hätten sparen könne und alles in allem wären das wohl auch einige Euro, was uns natürlich auch massiv ärgert und uns auch schon auf die Palme gebracht hat, aber der Bauing. sagte uns, dass er das nicht gewusst hätte und wir ja gerne auch wo anders hätten einkaufen können. Was wiederum darauf hinausgelaufen wäre, dass wir die ganze Arbeit und Bestellerei selbst machen müssten. Irgendwie ein Teufelskreis.

    Da wir also hier auch keine Handhabe gegen die Gesellschaft haben, kann man nur sagen: selbst blöd.

    Wenns nicht so traurig wäre, würde ich mich selbst auslachen.:(
     
  18. lawyer

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    Wer Mängel am Werk des Unternehmers ohne Rüge selbst beseitigt, kann hinterher keine Mängelrechte geltend machen :mauer:fleen
     
  19. Eric

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    Klingt mir schwer nach dem neuen Vertriebsmodell der BAUKINK AG.

    Siehe auch diesen Bericht von einem offenbar ahnungslosen Zeitungsreporter

    http://www.neue-oz.de/information/s...218.html?SID=f804bed0eb14122956d4906b288a5aa1

    oder direkt auf der Internetseite der Bauking AG oder im Internet googeln unter " Baucoach ".

    Das läuft dann nach folgendem Schema: Ein sog. Baucoach gibt sich als Alleskönner aus, der die Baugenehmigung, Statik und den Wärmeschutznachweis erstellt, Handwerker billig und zum Festpreis beschafft und angeblich die Baustelle leitet und überwacht.

    Der selbgestrickte Vertrag des Baucoach ist überschrieben mit:

    Ingenieurleistung/Baukoordination/ Erdarbeiten/Dienstleistung.

    Die völlig ungewöhnliche Mischung von Bauleistungen und Architeten- sowie Ingenieurleistungen in einem Vertrag hat den einzigen Zweck, die vom Baucoach geforderte Pauschalvergütung so zu " verrühren ", daß man sie nicht mehr in ihre Einzelbestandteile auseinander dividieren kann. Damit soll eine Überprüfung der Vergütung nach HOAI unmöglich gemacht werden.

    Aus der Werbung der Bauking AG:

    Meine Erfahrung: Selbst für einen Juristen völlig undurchsichtige Verträge, undurchsichtige Preisgestaltung, Chaos auf der Baustelle.

    Am Niederrhein haben wir mit vereinten Kräften eine Chaos-Hütte abreißen lassen und den Baucoach zum Teufel gejagt.
     
  20. Eric

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