Frage zu LV Mauerarbeiten

Diskutiere Frage zu LV Mauerarbeiten im Mauerwerk Forum im Bereich Neubau; Im letzten Rohbau-LV hatten wir bei den Mauerarbeiten eine Pos. "Herstellen von Öffnungen in MW d = ... cm einschließl. Ziegelsturz (qm)". Diese...

  1. ChrisB

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    Auch aus Steinen, die man in den Weg gelegt bekommt, kann man etwas schönes bauen!
    Im letzten Rohbau-LV hatten wir bei den Mauerarbeiten eine Pos. "Herstellen von Öffnungen in MW d = ... cm einschließl. Ziegelsturz (qm)". Diese bezog sich auf alle Öffnungen (Türen und Fenster), egal ob abzugsfähig oder nicht.

    Jetzt bei der Abrechnung fragen wir uns, ob wir da nicht einen ziemlich dummen Fehler gemacht haben, da der BU ja jetzt - zumindest bei den nichtabzugsfähigen Öffnungen - quasi "doppelt" bezahlt wird. Er kann das (nichtvorhandene) MW der Öffnung übermessen und abrechnen und das Herstellen der Öffnung an sich.

    Ich frage mich inzwischen, wie wir da eigentlich drauf gekommen sind, da lt. VOB das Herstellen von Öffnungen nicht gesondert abgerechnet wird, sondern lediglich das Überdecken der Öffnung mit dem Ziegelsturz als Zulage zum MW.

    Jetzt bin ich leicht verwirrt :( und frage mich, wie's denn nun eigentlich richtig ist?!
     
  2. #2 Carden. Mark, 09.04.2008
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    und öbuv SV für das Maurer- und Betonbauerhandwerk
    getrennt Ausschreiben?
     
  3. ChrisB

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    Auch aus Steinen, die man in den Weg gelegt bekommt, kann man etwas schönes bauen!
    Öööh... :confused: Welche Leistungen genau getrennt ausschreiben?
     
  4. ChrisB

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    Auch aus Steinen, die man in den Weg gelegt bekommt, kann man etwas schönes bauen!
    Also - unseren Bauunternehmer hat die Frage nun auch verwirrt...

    Nachvollziehen könnte ich, wenn man abzugsfähige Öffnungen > 2,5 qm in einer Pos. "Öffnungen herstellen" erfasst und abrechnet. Aber nichtabzugsfähige Öffnungen werden so doppelt vergütet - oder sehe ich das irgendwie falsch?

    Weiß denn niemand, wie's nach VOB richtig wäre?
     
  5. #5 Ralf Dühlmeyer, 10.04.2008
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    Jain...
    Den meisten BU wird klar sein, dass ein Haus Fenster hat und diese in der Regel < wie > 2,5 m² sind.
    Wird nur der jeweilige Sturz ausgeschrieben, weiß mann/frau nix genaues nicht, also gips nen pauschalen Aufschlag.
    Schreibe ich ALLE Öffnungen undabhängig von >< 2,5 m² aus, kann der BU seine Leistung besser kalkulieren - ergo preiswerter anbieten.
    ***
    Eine "Doppelbezahlung" gäbs so oder so.
    Nur einmal "offen" und einmal "versteckt"

    MfG
     
  6. #6 Hausbauer, 10.04.2008
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    Die VOB sagt, das Herstellen von Aussparungen, z.B Öffnungen, Nischen .....
    ist eine besondere Leistung.
    Gleiches gilt für das Überdecken von Öffnungen mit gemauerten Stürzen.

    Hierbei handelt es sich nicht um Abrechnung nach Flächenmaß sondern meistens nach Stückzahl.

    Bei der Abrechnung des Mauerwerks in m² (bzw. m³) werden Öffnungen über 2,5 m² abgezogen.
    Bei kleineren Öffnungen werden die Leibungen nicht extra vergütet, auch wenn besondere Ansätze im LV vorgesehen sind.(z.B. bei "großen" Leibungstiefen)

    -> Anlegen und Überdecken von Öffnungen wird in jedem Fall vergütet.
     
  7. ChrisB

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    Auch aus Steinen, die man in den Weg gelegt bekommt, kann man etwas schönes bauen!
    An dieser Formulierung bin ich in der VOB auch hängengeblieben - allerdings ist mir nicht klar, ob eine Fenster- oder Türöffnung (Größe egal) auch darunter fällt.
    Eine "Aussparung" ist m. E. nach was anderes, oder?
     
  8. #8 Hausbauer, 10.04.2008
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    Eine Aussparung im Mauerwerk, z.B. eine Öffnung. -> Ein Fenster ist eine Öffnung.
    M.E. eindeutig.
    Ich habe für nicht ausgeschriebenes "Anlegen von Öffnungen" schon Nachträge kassiert.
    Bei Großobjekten im Wohnungsbau durchaus ärgerlich.:mad: Zumal fast alle
    Innentüren darunter fallen.
    Im Bereich von Einfamilienhäusern sollte man sich überlegen, ob das
    Ausschreiben von Öffnungen sinvoll ist, oder ob sich das über die Massen erschlagen Läßt.
     
  9. ChrisB

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    Auch aus Steinen, die man in den Weg gelegt bekommt, kann man etwas schönes bauen!
    Ja - ok! Im VOB Bildband ist's mir dann auch klar geworden... :Roll

    Das ist genau der Punkt. Scheffe tendiert jetzt zu der Variante Pos. "Überdecken von Öffn. mit Ziegelsturz... das Herstellen der Öffnung ist in die Pos. einzukalkulieren."
    Ich sehe den Vorteil jetzt ehrlich gesagt noch nicht... :confused:
     
  10. #10 Hausbauer, 10.04.2008
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    Ist bei o.g. Text die Größe dre Öffnungen mit angegeben, kann der BU
    genau kalkulieren, und es kommt zu keinem Sicherheitsaufschlag.

    Siehe hierzu auch den Fred von Ralf Dühlmeyer weiter oben.
     
  11. ChrisB

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    Auch aus Steinen, die man in den Weg gelegt bekommt, kann man etwas schönes bauen!
    Danke schon mal für Eure Antworten!
    Wir haben jetzt die Öffnungen in den MW-Positionen und die Stürze separat ausgeschrieben (also nicht VOB-konform... :angel:). Ich bin gespannt, ob es Preisunterschiede im Vergleich zur letzten Ausschreibung geben wird.
     
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