§ 12 BBodSchG

Diskutiere § 12 BBodSchG im Bauvertrag Forum im Bereich Rund um den Bau; Hallo liebe Bauexperten :winken, ich schreibe zur Zeit an einer Studienarbeit über das Thema Bodenschutz auf der Baustelle. Dabei soll ich die...

  1. #1 thewrongadress, 10.04.2008
    thewrongadress

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    Hallo liebe Bauexperten :winken,

    ich schreibe zur Zeit an einer Studienarbeit über das Thema Bodenschutz auf der Baustelle. Dabei soll ich die rechtlich relevanten Paragraphen und Richtlinien zusammenstellen, welche den Bodenschutz bei Baumaßnahmen betreffen.

    Es geht um den § 12 im Bundes- Bodenschutzgesetz. Dieser regelt die Anforderungen für das Auf- und Einbringen von Bodenmaterial in oder auf eine durchwurzelbare Bodenschicht. Zu diesem § 12 gibt es von der LABO (Länderarbeitsgemeinschaft Boden) eine Vollzughilfe und noch mehrere gleichwertige Arbeitshilfen der Bundesländer. Meine erste Frage dazu:
    Welche sind da relevant und welche werden wirklich in der Praxis angewendet? Gibts da bei euch Erfahrungen mit, vielleicht auch Probleme?

    Das andere ist, dass ich mir nicht sicher bin welches Regelwerk Anwendung findet wenn es nicht um die durchwurzelbare Bodenschicht geht. Dazu soll es bald einen § 12a geben der dies regelt. Welche Regelwerke gibt es bis jetzt? Findet ausser DIN-Normen (wenn welche) noch anderes Arbeitsmaterial in der Praxis Anwendung?

    Bei der Studienarbeit soll vor allem der Praxisbezug betont werden desshalb muss kein rechtlich vollkommener Beitrag gepostet werden. Es würde mich sehr freuen wenn es hier praktische Erfahrungen mit diesen Verordnungen/Regelwerken gibt.

    Schon mal ganz herzlichen Dank!

    Oliver :e_smiley_brille02:
     
  2. #2 susannede, 16.04.2008
    Zuletzt bearbeitet: 16.04.2008
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    Du willst Beamter werden, gell?

    Warste überhaupt schon mal auf einer echten Baustelle?

    Wir haben ganz andere Probleme!

    (...Deine durchwurzelbaren Schichten kannste Dir sonstwo...)

    Was auf meiner Baustelle für ein Boden als "Mutterboden", Füllschicht oder je nach Nutzungsanforderungen abgekippt wird, dokumentiert mit der Anlieferer mittels Lieferschein usw..

    Und ich sehe dann, was für einen Driss er da wirklich hinhaut und lass den im Zweifelsfall prüfen und wieder mitnehmen.

    Probleme habe ich - wenn - eher mit Erd- und Grundwasserverseuchungsgefahren!
    Da wird nach LAGA geprobt. (Siehe Techn. Regeln der LAGA, Z-Werte / Einbauklassen, PAK usw.).

    Grüße!

    Susanne

    Nachtrach:

    Mach Dir das vielleicht Spaß?

    http://www.labo-deutschland.de/pdf/Verfuellung_bericht_100402endg.pdf
     
  3. #3 thewrongadress, 17.04.2008
    thewrongadress

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    Vielen Dank susannede für die überaus nette Antwort! :28:

    Erstmal: Nein ich will kein Beamter werden!

    Ich habe dieses schöne Thema von meinem Prof bekommen, der meinte dass das ein sehr interessantes Thema für mich wäre. Es scheint auch einen Bedarf für dieses Thema zu geben, weil sich das LUA NRW schon für meine Ausarbeitung interessiert und die eine Diplomarbeit daraus machen möchten. Das nur zu meiner Motivation.

    Die LAGA hab ich mir inzwischen auch schon reingezogen und werde die technischen Regeln in meine Arbeit übernehmen.

    Wie sieht das denn zum Beispiel bei dir auf der Baustelle mit der Bodenschadverdichtung aus? Macht sich da überhaupt jemand Gedanken drum, welche Konsistenzklasse der Boden hat und wie das mit der Befahrbarkeit aussieht damit der Boden nicht geschädigt wird? Das ist ja auch nach LAGA geregelt. :deal

    Mich würde halt interessieren ob diese Regelungen eigentlich ein rein theoretisches Konstrukt sind, welches eh keine Anwendung findet oder ob der Bodenschutz auf der Baustelle mit dem BBodSchG wirklich Einzug in die Praxis gefunden hat. (Zugegeben ich war noch nie auf einer "echten" Baustelle)

    Freut mich aber hier auf echte Fachleute zu treffen, die einen Wink aus der Praxis geben können.

    Zum Schluss noch: Das Thema macht schon Spaß :shades
     
  4. ISYBAU

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    Sie meinen die Bundesbodenschutzverordnung und nicht das Gesetz ?

    http://www.bmu.de/bodenschutz/downloads/doc/6640.php

    Bitte beschreiben Sie Ihre Fragestellung genauer. Geht es Ihnen um Maßnahmen im Zusammenhang mit Altablagerungen, Bodenverunreinigungen, Deponierungen usw. oder um den Schutz der ggf. vorhandenen A und B Horizonte auf Baustellen?

    Boden ist je nach Anwendung sehr unterschiedlich definiert. Dementsprechend gibt es auch unterschiedliche technische und rechtliche Regelungen.
     
  5. #5 thewrongadress, 19.04.2008
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    Ja vollkommen richtig. Ist mir der falsche Buchstabe aufs Blatt gefallen.

    Es geht mir genau um den Teil mit den A und B Horizonten. Altlasten und Bodenverunreinigungen spielen keine Rolle. Ich würde gern wissen was für eine Regelung in Kraft tritt um den Boden auf der Baustelle zu schützen.
     
  6. ISYBAU

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    Hier eine Präsentation eines sehr geschätzten Professors für Bodenkunde.

    http://www.geowiss.uni-hamburg.de/i-boden/publrel/MiehlichGartenBodenschutz.pdf

    Von Herrn Prof. Miehlich stammt der Spruch:
    Auf Baugrund wird gebaut. Hierfür muss der Boden runter. Dabei werden zwangsläufig die Bodenhorizonte unwiederbringlich zerstört. Was bleibt ist ein Substrat.

    Die "gewachsenen" Böden im Sinne der Bodenkunde spielen keine Rolle. Die am Bau Beteiligten haben in der Regel kein Wissen von Böden und können z.B. eine Braunerde nicht von einer Parabraunerde unterscheiden. Mutterboden, Humus, Ah-, Ap- Horizonte usw. sind sogar für manche Landschaftsbauer ein Synonym für den kleinsten gemeinsamen Nenner.

    Man kann nur schützen was man kennt.

    Das Mindeste sollte sein, sorgfältig mit dem "Substrat" umzugehen, nachdem man den Boden eben abnehmen muss, bevor man ein Bauwerk hinstellen kann. Aber selbst so einen Mindestschutz kann ich auf Baustellen in der Praxis nur sehr selten erkennen.
     
  7. #7 thewrongadress, 20.04.2008
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    Also ein sehr interessanter Vortrag ist das auf jeden Fall. Einige Bilder werde ich wohl davon gebrauchen können.

    Er trifft auch so ziemlich das, was mit meiner Arbeit beabsichtigt ist. Mein Prof ist auch Agraringenieur und hat Ahung von Bodenkunde, muss aber immer wieder feststellen, dass die Bauingenieure (auch ich) aus unserer Abteilung nicht viel Verständnis von Bodenschutz haben. Wir lernen ja auch leider nur die bodenmechanischen Kenngrößen kennen aber wenig über die Bodenbiologie und den Bodenaufbau.

    Es würde mich noch interessieren, ob sich der Bodenschutz soweit schon durchgesetzt hat, dass es da Richtlinien gibt die eine konkrete Anwendung in der Praxis vorschreiben.

    Bei meiner Recherche bin ich bis jetzt noch nicht auf so viel gestoßen ausser die Arbeitsblätter der LAGA und der LABO zum Umgang mit mineralischen Abfallstoffen und der druchwurzelbaren Bodenschicht aus § 12 BBodSchV.

    Da scheint es ja noch einiges an Potenzial zu geben und noch eine Menge Aufklärungsarbeit, die man leisten muss. Ich verstehe nur nicht, dass sich in der Hinsicht so wenig getan hat, obwohl es das Bodenschutzgesetz jetzt schon fast 10 Jahre gibt.
     
  8. ISYBAU

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    Das Abwägen der verschiedenen Schutzgüter (Boden- und Grundwasserschutz Naturschutz, Wohnen und Bauen, Infrastruktur und Verkehr, Ernährung und Landwirtschaft, Verkehr, Freizeit-, Sport und Erholung), erfordert einen Konsenz oder aber Entscheidungen die einem Bedürfnis Vorrang geben.

    Das Baugebiet ist das Reservat der Bauherren, Naturschutzgebiete reservate für XY, Bodendenkmäler für Böden.

    Ich kenne keine Richtlinie, die den Schutz der "Bodenarten" auf Bauflächen regelt. Dieser Konflikt ist nicht konsenzfähig.

    Hier gilt: Entweder - Oder, Einen Tod muss man sterben

    Zu den erwähnten Gesetzen und Verordnungen auf Bundesebene kommen vereinzelt noch Landesregelungen.

    z.B. sehr informativ die bayerische Seite
    http://www.stmugv.bayern.de/umwelt/boden/vollzug/index.htm

    Was (auf Baustellen) bleibt ist der sorgsame Umgang mit dem Substrat, vergleichbar mit der Asche eines Verblichenen! (Wobei mir der japanische Umgang mit letzterem besser gefällt als unserer)
     
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