Grundflächenzahl

Diskutiere Grundflächenzahl im Architektur Allgemein Forum im Bereich Architektur; hallohalli, bei uns gilt eine GRZ von 0,2, Terassen, Zufahrten Wege etc dürfen zusätzlich bis 0,4 einnehmen. Bei 600m² also 120m² für das Haus +...

  1. #1 derengelfrank, 10.04.2008
    derengelfrank

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    hallohalli,
    bei uns gilt eine GRZ von 0,2, Terassen, Zufahrten Wege etc dürfen zusätzlich bis 0,4 einnehmen. Bei 600m² also 120m² für das Haus + nochmals max. 120m² für 'drumrum'.
    Jetzt meine Frage: die GRZ sagt ja aus, in welchem Maße das Grundstück bebaut werden darf. Wie sieht das jetzt aus, wenn das OG über eine im EG liegende Terrasse 2m weit frei auskragt? Wird jetzt der 'überkragte' Teil als Gebäude oder als Terrasse gerechnet?
    schon mal vielen Dank,
    def
     
  2. marty

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    Gruß
    Martina
     
  3. Baumal

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    wieso?
    § 19 BauNVO läßt sich darüber nicht aus.
    deshalb oftmal in B-plänen die genauere definition:
    dachüberstände, überkragende bauteile usw. sind
    ab xx cm der grundfläche anzurechnen.
     
  4. marty

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    Hi Baumal,
    wieso ? ja das frage ich mich bei vielen Regelungen und Festlegungen auch immer....
    In def's Bebauungsplan steht wahrscheinlich nix über die Einschätzung der angesprochenen Situation, sonst wäre es kein Thema. Ich habe die Regelung so im Gedächtnis: genutzte auskragende Bauteile (Erker im Og und so Zeugs auch Balkone) zählen zur anzurechnenden Grundfläche des Gebäudes. Reine konstruktive Bauteile wie z.B. Dachüberstand werden nicht dazugezählt. "Gefühlt" würde ich Richtung DIN 277 denken. Sobald ich die Tage Zeit habe schmökere ich das mal nach.:lock
    Herzliche Grüße
    Martina
     
  5. Baumal

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    hi marty,

    die BauNVO spricht von überbauter grundfläche, (sprich EG.)
    und legt kanz klar fest wenn "unterbaute" fläche (UG, z.b. tiefgarage)
    größer als grundfläche muß diese (UG) gerechnet werden.

    unterkragende bauteile/baukörper sind dem nach geregelt.
    auskragende bauteile/baukörper nicht....
     
  6. #6 derengelfrank, 11.04.2008
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    Ja, soweit war ich auch. Da es bei uns im Bebauungsplan bezüglich Dachüberstände, Traufhöhe etc. keine Regelungen gibt wollte ich halt mal Argument für den Dialog mit der LBK sammeln. Wobei ich befürchte, daß die Tendenz zu Martys Meinung geht.
    Ich denke entweder einigt man sich auf einen Kompromiss (z.B. Ausnahme auf GRZ 0.21/0.22, dafür wird halt ein Baum mehr gepflanzt) oder man lässt es gerichtlich klären.

    Das merkwürdige ist, daß im aktuellen Bebauungsplan nichtmal mehr die GRZ aufgeführt ist (Zitat: § 6 Maß der baulichen Nutzung
    Für die Errichtung von Garagen und Stellplätzen mit ihren Zufahrten sowie Nebenanlagen im Sinne des § 14 BauNVO ist ausnahmsweise eine Überschreitung der zulässigen Grundflächenzahl (GRZ) bis max. 0,4 zulässig. Zitat Ende)
    Die GRZ (0.2) ist nur auf der Flurkarte zu finden.
     
  7. #7 Ralf Dühlmeyer, 11.04.2008
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    Hier stehts


    Überdeckt werden darf = keine Definition, in welcher Höhe diese Überdeckung stattfindet = auskragende Bauteile sind mitzurechnen!
    Die Kellerdefinition ergänzt nur das ÜBERdecken.

    MfG
     
  8. #8 derengelfrank, 11.04.2008
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    OK. Wie ist das, wenn der Baukörper des OG zwar genausogroß ist wie der des EG, diese jedoch gegeneinander versetzt sind?
    (hier: rot umrandet, rechts unten ist der Terrassenausschnitt, den ich sozusagen nach oben aus dem Gebäuderechteck rausschieben möchte -Verbindung zur Garage)
    Besteht dann nach Erfahrung der Architekten/Bauherren eher Kompromissbereitschaft seitens der LBK/des Bauamts?
     
  9. sepp

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    Die überbaute grundfläche ist die fläche die von oben projiziert das grundstück überdeckt. dazu gehören auch geschosse unterhalb der grundfläche ebenso die überbauung der oberen geschosse. die 50% regelung gilt nur für nebenanlagen, stellflächen etc.
     
  10. #10 Ralf Dühlmeyer, 11.04.2008
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    Ganz simpel
    Wenn das OG auf Stelzen neben dem EG steht, sind eben die Flächen von EG und OG zu addieren - thats it.

    MfG
     
  11. #11 derengelfrank, 11.04.2008
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    Danke für die Antworten. Ich hab schon damit gerechnet, LBK ist aber gesprächsbereit.
     
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