Nacharbeiten am Bau

Diskutiere Nacharbeiten am Bau im Baumurks in Wort und Bild Forum im Bereich Rund um den Bau; Hallo allerseits, ich beschäftige mich im Rahmen meiner Diplomarbeit mit einem Thema aus dem Baubereich. Das Problem ist, dass ich nicht aus...

  1. #1 lilamilka, 11.04.2008
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    Hallo allerseits,

    ich beschäftige mich im Rahmen meiner Diplomarbeit mit einem Thema aus dem Baubereich. Das Problem ist, dass ich nicht aus der Baubranche komme und daher wenig Ahnung von den Abläufen, etc habe. Es sei mir daher verziehen, wenn manchen diese Frage vielleicht seltsam vorkommt;)

    So und nun zu meiner Frage:

    Wer bestimmt beim Bau, ob nachgearbeitet werden muss. Und unter was laufen diese Kosten. Sind die offiziell mit Nacharbeiten aufgelistet?
    Muss der Bauherr für solche Kosten auf kommen oder ist das eine Art Gewährleistung?

    Danke für die Hilfe.
     
  2. bernix

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    Moin,

    dürfen wir wissen welchen beruflichen Hintergrund du hast und was du studierst, damit bei den Erklärungen nicht bei A+E angefangen werden muss..
    gruss
     
  3. #3 lilamilka, 11.04.2008
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    Aber natürlich.
    Ich bin Studentin des Wirtschaftsingenieurswesens. Fachrichtung Marketing und Vertrieb. Ich habe leider nur sehr wenig Ahnung vom Baugewerbe. Seit einem Monat schreibe ich Diplomarbeit. Es geht um die Qualität und Kosten von baulichen Brandschutzmaßnahmen. Ich hab mich ein bißchen ins Thema eingelesen, aber es ist nicht ganz einfach, weil ich von Abläufen am Bau so gut wie keine Ahnung habe. Ich habe keine nennenswerte berufliche Qualifizierung.
     
  4. sepp

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    definiere vielleicht erstmal "nacharbeiten"
    nacharbeiten wegen mängel?
    nacharbeiten wegen nachträglicher beauftragung?
    oder was stellst du dir darunter vor?
     
  5. #5 lilamilka, 11.04.2008
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    Ja es geht um Nacharbeiten auf Grund von Mängeln. Angenommen die Brandschutzausführungen entsprechen nicht der geforderten Qualität.
    Aber wer legt das fest? Gibt es bei jedem Bauvorhaben ein Gutachter, der z.B darauf schaut wie genau die Brandabschottungen verbaut sind?
    Wenn dieser dann Mängel feststellt, wen informiert er? Den Architekten oder das jeweilige Gewerk?
    Und schreibt das Gewerk dann eine Rechnung auf der steht: Kosten für Nacharbeiten?
     
  6. #6 Ingo Nielson, 11.04.2008
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    am besten liest du dir erstmal die vob durch, da steht schon einiges drin:
    www.archifee.de
    gesetze, verordnungen...
     
  7. Peeder

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    zu diesen Thema, 1. die Wahrheit, 2. die Praxis oder 3. wie es sein sollte .

    Egal, welches Thema, das werden Romane.

    Das ist geregelt, VOB, BGB , Verträge u.s.w.

    Peeder
     

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  8. sepp

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    es gibt für (fast) alles eine richtlinie.
    in deinem beispiel, kann der von der Stadt/kreis beauftragte vorbeugende brandschutz ( hat jede stadt/kreisfeuerwehr ) die abnahme durchführen, wenn kein separat-beauftragter brandschutzgutachter eingeschaltet ist.
    für brandabschottungen gibts zertifikate vom hersteller und/oder vom verarbeitetem betrieb. die feuerwehr richtet sich bei mängel i.d.r an den eigentümer (auf kurzem wege auch an den architekten) dieser muss die mängelbeseitigung veranlassen.
    die rechtliche angelegenheiten von mängeln findest du in der o.g. VOB oder BGB.
    im allgemeinen ist der architekt/fachingenieur der gutachter der bei herstellung von bauwerken die fachlichen arbeiten bewertet und ggf. mängelrügen oder mängelanzeigen fertigt, die dann zum beseitigen der mängel auffordern.
    die mängelbeseitigung vom auftragnehmer, der den mangel hergestellt hat und diesen beseitigt, ist natürlich nicht zu bezahlen.
    anders sieht es im streitfalle aus, wenn der verursacher den schaden nicht beheben will und der eigentümer gezwungen ist eine fremdfirma zu beauftragen die den mangel beheben soll.
     
  9. lawyer

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    Um die Fragen erschöpfend zu beantworten, müßte man ein Buch schreiben.

    Es gibt ein sehr instruktives Urteil u.a. zum Brandschutz des BGH vom 16.7.1998. Mal unter www.bundesgerichtshof.de suchen, AZ VII ZR 350/96.
    :biggthumpup:
     
  10. Peeder

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    ja, so sollte es sein, zumindest bei der Abnahme.

    Auch wird häufig der TÜV eingeschaltet, geschulte Leute mit den Blick für das oberflächliche und Papierkram.

    Peeder
     
  11. Peeder

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    pass nur bedingt zum Thema,

    Das ist schon interessanter

    Peeder
     
  12. #12 Bauwahn, 11.04.2008
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    Damit kann man eigentlich gar kein Gebäude mehr planen, welches aktuellen Gestzen und Verordnungen (z.B. EnEV) entspricht. Denn der Ausführungspfusch ist heutzutage alles andere als "fern liegend".

    Thomas
     
  13. #13 lilamilka, 11.04.2008
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    ok, das ist doch schon einmal etwas. das heißt ich werde mich wohl erstmal daran machen und die VOB durchlesen und ein paar Gerichtsurteile zum Thema suchen.

    Das Ganze Thema ist doch ganz schön verzwickt. Folgendes habe ich im Brandschutzleitfaden des Bundes entdeckt:
    Abnahme/ Inbetriebnahme
    Bei der Abnahme ist zu prüfen und dokumentieren, dass sowohl die Umsetzung des Brandschutzkonzeptes als auch die damit verbundenen Brandschutzanforderungen (Nachweis der Fachfirmen) sowie die entsprechenden Regeln der Technik eingehalten sind. Kontrolliert werden sollte:
    - Verwendete Baustoffe
    - Ausgeführte Bauarten
    - Ausbildung der Brand- Rauchabschnitte
    - Einhaltung der Brand- Rauchabschnitte
    - Rettungswegbeschilderung
    - Einsazubereitschaft von Rauch- und Wärmeabzugsanlagen
    - Einsatzbereitschaft der Brandschutzklappen
    - Wandhydranten
    - Löscheinrichtungen
    - Sicherheitsbeleuchtung
    - Funktionsprüfung

    Soweit ich das richtig verstanden habe, wird hauptsächlich kontrolliert, ob die notwendigen baulichen Brandschutzmaßnahmen umgesetzt wurden. Mit dem Nachweis der Hersteller für Brandschutzprodukte wird die Eignung vom Produkt nachgewiesen.
    Wie das Produkt letztendlich eingebaut kontrolliert niemand. Es ist also fast unmöglich eine Aussage über die baulichen Brandschutzausführungen zu treffen..?!
     
  14. #14 lilamilka, 11.04.2008
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    hab da zwei Wörter vergessen, also nochmal den letzten Abschnitt:
    Wie das Produkt letztendlich eingebaut wird, kontrolliert niemand. Es ist also fast unmöglich eine Aussage über die tatsächliche Qualität von baulichen Brandschutzausführungen zu treffen..?!
     
  15. sepp

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    natürlich kontrolliert das jemand!
    spätestens bei der begehung der feuerwehr (vorbeugender brandschutz)
    meist wird im baugenehmigungsschreiben darauf hingewiesen.
    nur verblendete abschottungen oder sonstiges werden selten kontrolliert.
    (nachweis liefern) z.b. abschottungen in Doppelböden bei rauchabschnitten, hier müssen detailskizzen vorgelegt werden.
    und der bauleiter oder auftraggeber der jeweiligen brandschutzmaßnahmen sollte tunlichst kontrollieren was und wie eingebaut wird.
    Siehe Prozess am Düsseldorfer Flughafen oder ähnliches.
     
  16. Peeder

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    Dazu ist die Übereinstimmungserklärung da, als Bestandteil der Bauaufsichtlichen Zulassung, das die Abschottungen mit System und Material der Zulassung übereinstimmen.
    Diese wird vom Errichter ( Ausführenden ) ausgefüllt.
    Ob dies mit den tatsächlichen übereinstimmt, ist oft schwierig zu prüfen.
    Daher meine Bemerkung mit dem TÜV, Oberflächlich
    Man kann prüfen, ob die Abstände Rohre-Rohre-Kabel stimmen, Abstand Laibungen, Abstände Schottungen, Grösse und Belegungen, Wand und Deckenstärken, also alle was man von aussen sieht, so diese Randbedingungen, die man braucht, um eine Abschottung gem. AbZ zu erstellen.
    Selbst Fachleute blicken da nicht durch, auch die Verarbeiter müssen sich immer wieder neuen Situationen anpassen, ist ein Detail falsch, so entspricht das ganze nicht mehr der AbZ .
    Es wird dort mangels Fachwissen der Verarbeiter immer wieder murks gebaut, die vielleicht keine grosse Beeinträchtigung der Feuerwiderstandsdauer haben, aber nicht den Zulassungen entsprechen. Hier werden Einzelzulassungen benötigt, in Anlehnung an die AbZ, Einzelgutachten der Herstellen, und und und.

    Peeder
     
  17. #17 lilamilka, 21.04.2008
    lilamilka

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    OK, prima. Hab mich mittlerweile ein bisschen weitergebildet. Die Tipps waren sehr hilfreich. Danke nochmal.
    Jetzt hab ich eine neue Frage.
    Also. Nehmen wir an, ein Trockenbauer wird erhält den Zuschlag für eine Ausschreibung, bei die auch Brandschutzarbeiten beinhaltet. Er gibt diese Arbeiten an ein Subunternehmen weiter.
    So es kommt zur Abnahme. Folgendes habe ich über Abnahmen gefunden:
    AN ist in diesem Fall der Trockenbauer, oder? Muss er dann die jeweiligen Mängel an das Subunternehmen weiterleiten und dieses ist für die Behebung zuständig? Oder nimmt der Trockenbauer die Arbeiten des Subs bereits vor der technischen Abnahme ab?

    Verkomplizieren Subunternehmen die Arbeiten im Brandschutz arg? Irgendwie scheint es so, weil es ein zusätzliches "Gewerk" zu koordinieren gibt. Oder habe ich einen falschen Eindruck?
     
  18. Peeder

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    Ja, er hat gegenüber dem AG ein Mängelfreies Gewerk abzuliefern .
    Er kann ohne weiteres ( kommt auf die Vertragsgestaltung an ) die Arbeiten weiter vergeben, und eine Abnahme mit dem Sub durchführen.

    Ein Beispiel - Ein Trockenbauer hat den Auftrag für eine F 30 Decke erhalten. In einer weiteren Pos. sind auch Kabelabschottungen herzustellen.
    Im Zuge der Arbeiten wurde festgestellt, das Rohre im gleichen Schott befinden.
    Der Trockenbauer hat aber nur eine Zulassung ( Schulung ) für Kabelschott, und nicht für ein Kombischott.
    Nun beauftragt er einen Nachunternehmer( Sub ) der dieses Schott herstellen darf. In diesen Fall hat der Sub dem Trockenbauer ein mängelfreies Gewerk zu erstellen, somit auch die Dokumentation, Erichtererklärungen und Übereinstimmungserklärungen zu erstellen. Wird nun bei der Abnahme festgestellt, das Mängel vorhanden sind , z.B. falsche Schottmassen, so muss der TB diese an den Hersteller , in diesen Fall den Sub als fachkundige Person , weiterleiten.
    nicht unbedingt, wenn es sich um Qualifizierte Unternehmen handelt. Diese Unternehmen sollten bei der Abnahme einbezogen werden, da der Trockenbauer in diesen Fall , ich sage es mal salopp, keine Ahnung hat.

    Letzlich ist der Trockenbauer als Auftragnehmer verantwortlich.

    Peeder
     
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