Unterfangen einer Mauer

Diskutiere Unterfangen einer Mauer im Beton- und Stahlbetonarbeiten Forum im Bereich Neubau; Wir haben Grenzbebauung. Unser Nachbar setzt nun sein Haus an die Grenze. Problem ist eine Trennmauer auf unserem Grundstück die nur bis 80cm...

  1. #1 Unterfänger, 21.10.2003
    Unterfänger

    Unterfänger Gast

    Wir haben Grenzbebauung. Unser Nachbar setzt nun sein Haus an die Grenze. Problem ist eine Trennmauer auf unserem Grundstück die nur bis 80cm tiefe ein Fundament hat.

    Der Bauunternehmer des Nachbarn meinte, daß müßte unterfangen werden. Er hat die Baugrube ausgehoben, allerdings an der Stelle der Mauer noch ca. 1m breit stehen lassen. Dies will er jetzt im Handverbau vorsichtig ausgraben und dabei leicht anböschen. Dann soll von unten nach oben abschnittsweise betoniert werden, so daß am Ende eine Art Säule unter dem freigelegten Mauerstück steht. Richtig so?
     
  2. #2 bau.de-tu, 21.10.2003
    bau.de-tu

    bau.de-tu

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    unterfänger

    hübscher Name ;-)
    Ich bin kein Unterfänger, denke aber, dass die Art des Fundamentersatzes richtig sein könnte.
    ABER:
    Was macht denn die Mauer auf Ihrem Grundstück? Bzw., was hält sie?
    Brauchen Sie sie überhaupt noch?
    Sie sollten sich auch überlegen, ob Sie an die andere Mauerseite für Unterhaltungsarbeiten noch drankommen müssten/sollten.
    Außerdem: wie will der Nachbar seine Fassade bearbeiten in dem Bereich???
     
  3. TAMKAT

    TAMKAT

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    Unterfangungen müssen abschnitzweise erstellt werden. Und zwar Vertikal und nicht Horizontal.
    Das zu unterfangende Mauerwerk muß auf voller länge unterfangen werden, immer in abschnitten. Mal angenommen die Wand ist 3,00 meter, dann unterfängt man in der mitte und am ende ein stück von 0,75 meter. Nachdem das so erhärtet ist, das die Lasten aufgenommen werden können, macht man die restlichen beiden stücke.

    Was mir nicht klar ist, wenn die Wand unterfangen werden soll, dann kommt ja vor ihrer Trennwand der Giebel des Nachbarn, oder? Was wollen sie dann noch mit einer Trennwand, die durch den Bau ihres nachbarn ihre Funktion verloren hat. Das unterfangen würde doch nur unnötige kosten verursachen.
    Eine Zeichnung, oder besser ein Foto wäre sehr hilfreich.


    TAMKAT
     
  4. #4 Unterfänger, 21.10.2003
    Unterfänger

    Unterfänger Gast

    Erklärung

    Sorry mit Skizzen und Bildern kenn ich mich nicht aus wg. Einspielen ins Internet.

    Die beiden Häuser werden genau nebeneinander gesetzt, also quasi ein Doppelhaus. Hinter unserem Haus, dort wo unsere Terasse ist, liegt links die Mauer und die soll auch so bleiben.

    Nun muß beim Ausgraben des Kellers für den Arbeitsraum ein Teil (ca. 0,75-1,00m) des Fundamentes der Mauer (4,50m) freigelegt werden, sonst kann natürlich keine Bodenplatte für das Haus gemacht werden. Dazu soll nur an dieser einen Stelle wo die Erde abgegraben wird unterfangen werden.

    Jetzt klar?
     
  5. Josef

    Josef Bauexpertenforum

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    "das"

    ist richtig ... ich hab´s verstanden ... zwischen den Häusern besteht eine Gartenwand dessen 80cm tiefen Fundamentes "nun" in den Arbeitraum fällt ... "die Gartenwand" muss unterfangt werden ... scheint als wenn "der" Bauunternehmer auf den richtigen Weg ist ;)
     
  6. #6 Unterfänger, 22.10.2003
    Unterfänger

    Unterfänger Gast

    Bauunternehmer schon Erdarbeiter nicht

    So, jetzt ein anderes Problem, selbe Baustelle.

    Mittlerweile ist die Hauptbaugrube zu 3/4 der Gesamtgröße bis auf die Tiefe unserer Sauberkeitsschicht ausgekoffert.

    Die Erdarbeitsfirma hat bisher 2!!! Wochen gebraucht. Heute sind Sie auch noch nicht gekommen und es soll weiter regnen.

    Seit gestern regnet es nämlich in Strömen und die Lehm/Tonpampe wird zur absoluten Matsche. Wenn man einmal drüberläuft dann hat man kiloschwere Brocken am Fuß. Muß da nicht jetzt noch weiter ausgekoffert und Erdreich getauscht werden?

    Und was ist mit meinem Haus, das kann doch nicht ewig weit ausgebuddelt werden. Wir sind ja jetzt schon ca. 5cm unter UK-Sauberkeitsschicht. Muß da nicht mal langsam Unterfangen werden????

    Wer ist denn dafür zuständig, das das statisch alles berechnet ist, das Bauamt???
     
  7. #7 bau.de-tu, 22.10.2003
    bau.de-tu

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    welche

    Sauberkeitsschicht?????
    Ich denke, es geht 'nur' um ein Stückchen Gartenmauer?????
    Gehts evtl. doch um das Haus selbst????
    .
    Doppelhaus-ähnlich? Wars das?
     
  8. Bruno

    Bruno

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    Verantwortlich ist Ihr Nachbar. Der Aushub bis unter die Sauberkeitsschicht Ihres Hauses entspricht nicht der DIN 4123 "Ausschachtungen, Gründungen und Unterfangungen im Bereich bestehender Gebäude". Bei OK Kellerboden ist Schluss. Dann muss unterfangen werden. Die DIN 4123 ist als eingeführte technische Baubestimmung verbindlich. Eine Statik muss vorliegen. Das Bauamt ist dazu da, dem Nachbar auf die Finger zu klopfen, wenn ohne Statik gearbeitet und gegen einschlägige Vorschriften verstoßen wird.

    Nachbar ansprechen; wenn das nichts hilft Bauamt ansprechen.
     
  9. #9 Unterfänger, 22.10.2003
    Unterfänger

    Unterfänger Gast

    @ bau-de.tu

    Von der Mauer zum Haus...oder so.

    Eigentlich war mal nur die Rede davon die Mauer zu unterfangen. Jetzt hat sich mir aber (auch durch dieses Forum) so langsam die Idee eröffnet, daß es eventuell nicht gut ist, wenn der Nachbar sein quasi-Doppelhaus an meine "Hälfte" anbaut indem er seine Baugrube bis zur Unterkante meiner Sauberkeitsschicht aushebt.

    Der Architekt (ja ein Architekt!) meinte, wenn sofort wieder mit Sauberkeitsschicht verfüllt und verdichtet wird sei kein Problem zu erwarten.

    Außerdem gab er an, die DIN4123 nicht zu kennen. Das habe er zum ersten Mal gehört.

    Ich habe ihm zumindest schriftlich meine Bedenken mitgeteilt und auf die o.g. DIN verwiesen. Mal sehen was passiert.

    Ich meine irgendwie macht man das bei neugebauten Doppelhäusern ja auch nicht anders, oder? Schließlich muß man ja bis UK-Bodenplatte graben und später stehen die Bodenplatten ja auch nebeneinander ohne das was passiert.

    Was soll ich denn nun am besten machen??
     
  10. Bruno

    Bruno

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    Der Architekt müsste es eigentlich besser wissen. Die DIN 4123 aus dem Jahr 2000 ist verbindlich. Geheimtipp: Die DIN 4123 aus dem Jahr 1972 gibt es als Anhang 3 an folgendem Dokument:
    http://www.unfallkassen.de/m_uvv/uvv6_1.pdf
    (Achtung, pdf 1,4 MB groß). An den Bildchen hat sich in der neueren Fassung nichts geändert: Aushubgrenze ohne Unterfangung ist 50 cm über Fundament, nicht jedoch unter OK Kellerboden. Außerdem muss das Aufweichen oder Ausfließen bindiger Böden verhindert werden. Der gefährliche Bauzustand muss schnellstens abgestellt werden.
     
  11. #11 Unterfänger, 23.10.2003
    Unterfänger

    Unterfänger Gast

    Fundament oder Bodenplatte

    DIN4124, 1. Geltungsbereich, Punkt b) die vorhandenen Gebäude auf Streifenfundamenten oder, ausgenommen im Unterfangungsbereich, auf durchgehenden Platten gegründet sind, und die zu unterfangenden Wände als Scheiben wirken.

    Ich habe eine Bodenplatte. Was heißt denn das jetzt für mich? Trifft die DIN4124 da zu oder nicht?
     
  12. #12 Unterfänger, 23.10.2003
    Unterfänger

    Unterfänger Gast

    Unterfänger

    Und jetzt? Soeben war das Bauamt da. Nach Beurteilung der Sachlage hat er eine Gefährdung unseres Bauwerkes ausgeschlossen.

    Ein öbuv SV den ich angerufen habe sagte mir, daß bei den bei uns vorherrschenden Bodenverhältnissen es unter Umständen sogar besser sein kann auf eine Unterfangung zu verzichten. Eine Unterfangung sei immer mit Rissen und Setzungen behaftet.

    Bei dem vorliegenden (grundsätzlich tragfähigen) Boden in unserem Ort kann es uU besser sein wie geplant fortzufahren. Allerdings soll schrittweise an die Bodenplatte herangegraben und dann sofort wieder mit Sauberkeitsschicht verfüllt werden und wenn möglich auch sofort die Bodenplatte betoniert werden.

    Dies hat der Herr vom Bauamt ebenso bestätigt. Er meinte die DIN4123 gilt vornehmlich nur für Streifenfundamente bei Bodenplatten sei dies etwas anderes.

    Und jetzt? Was stimmt denn nun? Die DIN4123? oder das was man mir erzählt. Meinen alten Statiker konnte ich bisher nicht erreichen und mein Bauunternehmer konnte mir fachlich leider nicht weiterhelfen.
     
  13. mls

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    Re: Unterfänger

    schön. ich kann das nicht, weil ich´s nicht kenne.

    das stimmt so oftmals. ob aber ersatzlos auf e. unterfangung verzichtet werden kann, wäre zu prüfen.

    "sofort"? sofort!

    herzlichen glühstrumpf. hätte er doch geschwiegen!
    aus 4123 (2000-09):
    "sie (die din) kann auf der grundlage der bautechnischen unterlagen nach abschnitt 4 angewendet werden, wenn
    a) die vorhandenen gebäude auf streifenfundamenten oder auf biegesteifen stahlbetonplatten gegründet sind"

    das übliche spiel. jeder erzählt irgendwas, erschöpfend ahnung hat aber noch niemand unter beweis gestellt.
    in dem zitat (oben) werden auch "bautechnische unterlagen" erwähnt. die erstellt der tragwerksplaner des verursachers!
    ausserdem (4123, abs. 6.3): beweissicherungsverfahren - gerade, weil ja alle sooo viel ahnung haben...
     
  14. #14 Unterfänger, 23.10.2003
    Unterfänger

    Unterfänger Gast

    Beweissicherungsverfahren

    Ok, soviel hab ich verstanden. Von wem muß denn nun das Beweissicherungsverfahren eingeleitet werden und wer trägt dafür die Kosten???
     
  15. mls

    mls Bauexpertenforum

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    immer der andere ..

    ;)
    genaugenommen ist es kein muss - aber
    - wer unterfangungen geplant oder ausgeführt hat, weiss um den wert
    - billiger als e. baustopp ist es auch meistens ;)
     
  16. Bruno

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    Das mit dem Beweissicherungsverfahren habe ich noch nie kapiert. Klar ist es schön, wenn Beweise gesichert sind in der Form, dass vorher keine Risse vorhanden waren. Aber derjenige der die Arbeiten ausführt könnte sich doch zurücklehnen. Der Geschädigte - also der der Ansprüche stellt - muss ja beweisen dass vorher keine Risse vorhanden waren. Oder ist das einer der seltenen Fälle von Beweislastumkehr?
     
  17. mls

    mls Bauexpertenforum

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    frag mich bloss nicht ..

    zu juristischen themen ;)

    4123 schreibt "...sind art, ..und zustand .. der wände .. festzustellen" ... "wird empfohlen, im rahmen eines beweissicherungsverfahrens den zustand .. festzustellen ..."

    eine empfehlung ist natürlich nicht so scharf wie die vorschrift (sind festzustellen) - aber vielleicht reichts auch für e. beweislastumkehr?
    mir reichts auf jeden fall - wenn die in din 4123 beschriebene prozedur zu aufwendig ist (da ist die beweissicherung nur ein kleiner teil), lass ich die finger von unterfangungen - und wünsche den murksern viel spass :p
     
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