Bauen mit GÜ - Fliesenpreis lt. Vertrag

Diskutiere Bauen mit GÜ - Fliesenpreis lt. Vertrag im Bauüberwachung, Bauleitung Forum im Bereich Rund um den Bau; Ergibt sich für mich schon aus dem Begriff "Mustervorlage". GÜ könnte natürlich auch mehrere Muster vorlegen (die er vorab bei seinem...

  1. #21 Baufuchs, 15.04.2008
    Baufuchs

    Baufuchs Gast

    Ergibt

    sich für mich schon aus dem Begriff "Mustervorlage".

    GÜ könnte natürlich auch mehrere Muster vorlegen (die er vorab bei seinem Baustoffhändler auswählt) und nach Belieben bepreist. Der GÜ soll u.a. Lieferbarkeit/Preisgarantie/Gewährleistung etc. garantieren. Kalkulieren vor Vertrag muss er auch noch. Da bezieht er Nachlässe aus seiner ständigen Einkaufsquelle mit ein.

    Es ist einfach Murks, sich als Bauherr auf solche Formulierungen einzulassen.
    Nichts spricht dagegen, dass ein Bauherr die Materialauswahl beim Hoflieferanten des GÜ VOR Vertrag trifft. Dann erlebt er nachher keine Überraschungen.

    Wenn allerdings z.B. im Vertrag/der Baubeschreibung die Formulierung enthalten ist "Auswahl nach Mustervorlage" hat der Bauherr Recht, wenn er mehr als 1 Fliese als Auswahl erwartet.

    Außerdem würde ich gerne mal den kompletten Text aus Vertrag/Baubeschreibung zu diesem Punkt lesen wollen.
    Zunächst schreibt Fragesteller "31.- €/m²" danach wird etwas von "Abweichung zu Standardformaten" geschrieben.
    Da gibts im Vertrag/Baubeschreibung also noch mehr als nur "Bodenfliesen bis 31.- €/m2 gem. Mustervorlage".
     
  2. #22 Ralf Dühlmeyer, 15.04.2008
    Ralf Dühlmeyer

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    Latürnich darf der GÜ den Händler bestimmen. Er könnt ja auch ein eigenes Bemusterungszentrum unterhalten, da kann ich auch nicht sagen, ich zu Kampa, die haben schönere Fliesen.
    Und das mit den Mondpreisen ist auch "normal". Hier ums Eck sitzt ein Sanitärgroßhandel, der die Objekte mit 100 % über Hersteller-UVP auspreisst.
    Warum? Weil einige grosse regionale GÜ/BT dort bemustern lassen.
    DA wird der Gewinn geschöpft, weil den Standard-Müll eh keiner will.

    MfG
     
  3. archi3

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    @Baufuchs: Genau...

    da will ich hin:

    GÜ legt Muster vor (sagen wir einmal, 3 Stück zur Auswahl), aber alle kosten max. 31 EUR/m2 (sonst führt er ja die Auswahlmöglichkeit wieder ad acta). Wenn da eine nicht gefällt, Bauherr hat Pech gehabt (und wird zu Recht bestraft, da keine Bemusterung vor Vertragsabschluss, also Katze im Sack).

    Sollte allerdings nur 1 Muster "zur Auswahl" vorliegen, würde ich mir die Freiheit nehmen, wo anders auszusuchen.

    Weitere Unklarheiten scheinen ja die Sache nicht unbedingt einfacher zu machen... da hast Du Recht.
     
  4. #24 BauHERRIN, 15.04.2008
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    Den genauen Vertragstext muss ich zu Hause nochmal nachschlagen. Es sind Granit-Bodenfliesen bis 31.-/m² gem. Mustervorlage. Wahlweise können auch keramische Fliesen gewählt werden. Für Bodenfliesen stehen da die Maße 25 x 25 cm oder alternativ 30 x 30, für Wandfliesen 20 x 25 cm. Für alle Flächen sind 31 € / m² angegeben. Aber außer der einen Granitfliese hat er kein Muster.

    Die Preise im Baustoffhandel gelten wohl für alle Kunden - sie sind größtenteils angeschrieben, und unser GÜ ist nicht so groß, dass ausschliesslich seine Kunden dort bemustern.

    Bei Vertragsabschluss erschienen uns die Formate als normal. Erst als wir vorort waren, fiel uns auf, dass die meisten Bodenfliesen mindestens 33 x 33 cm groß sind, oder sogar 30 x 45 bzw. 30 x 60.

    Klar, dass wir das unterschrieben haben, war unser Fehler. Dass die Tücke auch hier im Detail lag, war uns da nicht bewusst.

    Die "Gewinnrechnung" vonwegen 5.- Gewinn pro qm erscheint mir plausibel. Bei seiner billigen Granitfliese hat er wohl noch mehr, und wenn wir eine andere Fliese auswählen, zahlen wir halt drauf. Klar, dass er das nicht immer plausibel begründen kann - je nach Fliese muss er seine Erklärung anpassen & scheut auch vor Erklärungen wie "dunkle Fliese kostet Aufpreis" nicht zurück.
     
  5. #25 wasweissich, 15.04.2008
    wasweissich

    wasweissich Gast

    awg .......:Brille
     
  6. #26 BauHERRIN, 16.04.2008
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    So, im Vertrag steht (bei allen Räumen, die gefliest werden):

    Granit-Bodenfliesen (30 x 30 cm) gem. Mustervorlage sowie keramische Wandfliesen (15 x 20 cm oder 20 x 25cm) gem. Mustervorlage. Der Materialwert beträgt jeweils 31.- €/m². Die Bemusterung erfolgt bei dem vom Unternehmer benannten Unternehmen.

    Da steht nicht, dass das einzige Muster für die Granitfliesen beim GÜ liegt…. Und dass es helle Granitfliesen sein müssen, steht da auch nicht. Und beim Großhandel hat man uns keine Muster vorgelegt, sondern in die Ausstellung geschickt, wo wir mit den Maßvorgaben so gut wie nichts fanden.

    Es wird wohl darauf hinauslaufen, dass wir versuchen zu klären, wie groß der Aufpreis bei Maßabweichung Richtung 30 x 45 oder 30 x 60-er Fliesen ist und uns dann wohl ein Feinsteinzeug aussuchen.
     
  7. archi3

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    Geschickt...

    ... vom AN formuliert, bleibt nur noch AWG... und/oder zahlen...
     
  8. #28 BauHERRIN, 16.04.2008
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    Was heisst...

    ...awg???
     
  9. Pfau78

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    Kannst Du vielleicht den ganzen Punkt Fliesen einfach aus dem Vertrag nehmen? Also dass er Dir Betrag x gut schreibt.
    Du zu einem Fliesenleger Deiner Wahl gehst und das einfach selber vergibst?

    Da wird er Dir zwar vmtl. auch nur einen Scherz-Betrag gutschreiben, aber dafür kannst Du dann Fliesen usw. in Deiner gewünschten Preisklasse vergeben und hast auch noch frei Wahl beim Fliesenleger usw.? Ich denke, das dürfte dann halb so schmerzhaft sein, wie jetzt massive Aufpreise für Fliesen die nicht mal 100% gefallen...

    Gruß
     
  10. archi3

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