Bauen mit GÜ - Abzug bei mangelhafter Bauleitung

Diskutiere Bauen mit GÜ - Abzug bei mangelhafter Bauleitung im Bauüberwachung, Bauleitung Forum im Bereich Rund um den Bau; Hallo zusammen, wir stehen kurz vor Abschluss unseres Bauvorhabens mit einer Hausbaufirma. Während der gesamten Bauzeit hat es immer wieder...

  1. #1 Haubauer2008, 14.04.2008
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    Hallo zusammen,

    wir stehen kurz vor Abschluss unseres Bauvorhabens mit einer Hausbaufirma. Während der gesamten Bauzeit hat es immer wieder Probleme mit dem Bauleiter gegeben, die wir mehrfach schriftlich und mündlich gegenüber der Baufirma gerügt haben. So haben wir im Bauvertrag vereinbart, dass der Bauleiter mehrmals pro Woche und bei Abschluss der einzelnen Bauabschnitte auf der Baustelle ist. Außerdem ist der Bauleiter nach dem Vertrag verpflichtet, uns über jegliche Verzögerung im Bauablauf sofort zu informieren. Die qualifizierte Bauleitung ist laut Vertrag im Festpreis enthalten.
    All dies geschah nicht. Statt dessen wurden Mängel nicht gegenüber den Subunternehmern angezeigt, den Bauleiter bekamen wir nur zu sehen, wenn es an die nächste Abschlagszahlung ging, und die Subunternehmer bekamen Redeverbot, wenn sie uns die fachgerechte Ausführung erklärten. Auch jetzt, wo es an den Enspurt geht und wir schriftliche Termine für die Restarbeiten bekommen haben, werden diese nicht eingehalten und wir nicht informiert.

    Jetzt die Frage: Besteht in einem solchen Fall die Möglichkeit, die Schlussrechnung wegen der mangelhaften Bauleitung zu kürzen? Und falls ja, wie ermittelt man den Wert? Sollen wir dafür die Gebühren für die Leistungsphase 8 der HOAI zugrunde legen? Oder ist ein Abzug nur möglich, wenn es nachweislich Schäden gegeben hat? Aber die vertraglich vereinbarten Pflichten sind in jedem Fall verletzt worden, oder?

    Vielen Dank!
    Gruß
    Haubauer
     
  2. lawyer

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    Ich stell mal folgende These auf:

    Bei der BL des sich selbst überwachenden GU (wer das glaubt, ist selber schuld) handelt es sich um eine einseitige, nicht im Gegenseitigkeitsverhältnis (Leistung gegen Geld) stehende leistungsbegleitende bzw. leistungssichernde Nebenpflicht, deren Schlechterfüllung keine Preisminderung nach sich ziehen kann. Also keine Kürzung der SR. :fleen

    Allenfalls kann die Verletzung der Pflicht Schadensersatzansprüche nach sich ziehen, wenn und soweit ein Schaden entstanden ist.

    In keinem Fall könnte zur Berechnung einer Kürzung der SR die HOAI herangezogen werden. Die HOAI gilt nie, wenn Planungs- und Bauleistungen zugleich erbracht werden. :biggthumpup:
     
  3. #3 Ralf Dühlmeyer, 15.04.2008
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    Ausserdem haben Sie (vermutlich) nicht gerügt, dass der BL die vertraglich vereinbarten Pflichten nicht einhält und mit entsprechenden Androhungen und Fristen den Abzug angekündigt.
    Also dürfte es selbst bei entsprechender Rechtslage an der Formvoraussetzung fehlen.

    MfG
     
  4. #4 Haubauer2008, 15.04.2008
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    Vielen Dank erstmal für die Antworten!

    Ist die Bauleitung tatsächlich eine Nebenpflicht? Und auch eine Verletzung von Nebenpflichten löst doch einen Anspruch auf Minderung aus, oder? Ein gegenseitiger Vertrag bleibt es doch. Auch im Bauvertrag steht: "Die qualifizierte Bauleitung ist im Festpreis enthalten." :deal

    Gerügt haben wir die schlechte Bauleitung immer wieder, allerdings ohne Androhung einer Kürzung, falls die Leistung sich nicht verbessert. Ist die Rüge nicht ausreichend? Oder muss ich immer die Konsequenzen androhen? Wir haben einen Vertrag, bei dem meiner Ansicht nach die VOB wirksam vereinbart wurde.

    Nochmals Danke
    und Gruß

    Haubauer
     
  5. #5 Ralf Dühlmeyer, 15.04.2008
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    Können Sie denn - unabhänig von allem anderen - die Rügen beweisen? Der GU/GÜ wird nämlich sagen - Rüge? War da was?

    MfG
     
  6. #6 Baufuchs, 15.04.2008
    Baufuchs

    Baufuchs Gast

    Wenn

    im Ergebnis ein mängelfreier/termingerecht fertiggestellter Bau errichtet wurde, war die Bauleitung doch qualifiziert :konfusius

    Sind im Ergebnis Mängel vorhanden, wird eben nicht abgenommen und der GÜ muss nachbessern. Wurden verbindlich vereinbarte Termine überschritten, wird die vereinbarte Vertragsstrafe fällig.
     
  7. lawyer

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    im Festpreis ENTHALTEN, genau. Es ist eben nicht vereinbart, daß für die BL eine bestimmte Vergütung gezahlt wird.

    Die Hauptleistungspflicht des GÜ besteht in der Herstellung eines mangelfreien Werkes. Es kommt auf den Erfolg an, auf welche Weise der Erfolg erzielt wird, ist Sache des Unternehmers. -> Baufuchs

    Die Aussagen zu BL sind in Anbetracht der ohnehin geschuldeten Leistung m. E. nicht viel mehr als Augenwischerei, die dem BH irgendeine zusätzliche Sicherheit suggerieren soll. :respekt
     
  8. #8 Bauwahn, 15.04.2008
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    "Die qualifizierte Bauleitung ist im Festpreis enthalten."
    Das sagt doch eigentlich gar nichts aus, ausser dass die Bauleitung nichts extra kostet.
    Das ist wie im Westf... Katalog, wo jeder chinesische Billigschrott noch ein "High-Tech-Produkt" ist.
     
  9. #9 Haubauer2008, 16.04.2008
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    hmmm...

    :(
    erstmal wieder Danke für die Antworten. Die Rügen sind schriftlich dokumentiert, das wäre nicht das Problem. Was ist mit dem Schaden, der uns durch die - untechnisch - schlechte Bauleitung entstanden ist? Ich habe Urlaub genommen, und dann kamen die angekündigten Handwerker doch nicht (Urlaub weg, umsonst); mein Mann ist selbständig und hat immer wieder Termine umgelegt, um auf der Baustelle sein zu können, Mängel wurden durch den Bauleiter nicht gerügt, sondern erst durch unseren Baubegleiter etc. Es kann doch nicht sein, dass man sagt: Ende gut, alles gut, was beschweren die Bauherren sich eigentlich, Hauptsache am Ende sind die Mängel behoben? Was macht es da schön, dass der Bauleiter die Baustelle nur besucht hat, wenn es mal wieder ans Rechnungschreiben ging? :mauer :fleen
     
  10. #10 Ralf Dühlmeyer, 16.04.2008
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    Doch, genau das wird sein.
    Das, was Sie wollen, wäre gegangen, wenn der BL IHR Vertragspartner gewesen wäre. Also z.B. ein Architekt oder Ing.
    Aber so.............................

    MfG
     
  11. kite

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    Ich kann dein Ärger gut verstehen, glaube du hättest während der Bauphase
    deine bedenken gegen den Bauleiter aussprechen sollen unter Androhung wenn sich die
    Situation nicht ändert einen anderen zu beauftragen .
    Diese Kosten hätte man dann dan versuchen können in Abzug zu bringen.

    Aber bei dir läuft es wenigstens noch, bei uns ist Stillstand, da die Mängel nicht anerkannt werden und wir für die Mängelbeseitigung Geld einhalten.
     
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