Haftung von Architekten...?!

Diskutiere Haftung von Architekten...?! im Sonstiges Forum im Bereich Sonstiges; prima. jetzt kommt leben in die bude :) 50 architekt. 50 zitronenfalter.

  1. mls

    mls Bauexpertenforum

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    prima. jetzt kommt leben in die bude :)
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  2. Robby

    Robby Bauexpertenforum

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    abzüglich der Sowieso-Kosten ...
     
  3. Eric

    Eric

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    Dann müßte man schon wissen, wer gegen wen geklagt hat:

    1. Geschädigter Bauherr gegen den Dachdecker ?

    Dann müßte sich der Bauherr wegen eines Planungsfehlers des Archis den Verursachungsanteil seines Architekten als Mitverschulden nach § 254 BGB anspruchsmindernd anrechnen lassen. Eigenanteil schwierig zu bestimmen, da keine ausreichenden Infos zu den konkreten Umständen des Falls. Entscheident u.a. Maß des Verschuldens.

    2. Geschädigter Bauherr gegen Archi ?

    Dürfte voll für den entstandenen Schaden haften, es sei denn es läge eine besonders schwere Pflichtverletzung des Dachdeckers vor ( z.B. Abzug des Dachdeckers von der Baustelle während des beginnenden Regens ohne Schutzvorkehrung) .

    3. Ausgleich im Innenverhältnis zwischen Archi und Dachdecker, weil einer der beiden ( vermutlich Archi ) in einem Vorprozeß verurteilt worden ist oder freiwillig reguliert hat?

    Bemißt sich nach § 426 BGB: Maß der Verursachung und des Verschuldens.

    Wenn es war wie immer, dann tippe ich 70 ( Archi ) :30 ( Dachdecker ).

    Aber wahrscheinlich wars ein Familienrichter und der hat dann den Bauherrn auf Zahlung von Schmerzensgeld an die Witwe des Archis verurteilt, weil der Archi wegen der Aufregung über die Prozessierei das Zeitliche gesegnet hat :bounce:
     
  4. bernix

    bernix

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    ..aber vermutlich aus anderen Gründen...
     
  5. bernix

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    ja...die kommen vor (hatte Ralf D. schon erwähnt), hilft aber nur einer Partei
     
  6. bernix

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    ...viele Beiträge von dir hab ich auf Anhieb verstanden...
    der gehört nicht dazu!

    gruss bernix
     
  7. bernix

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    ..geht aus dem Artikel nicht genau hervor: Vermutung: Bauherr gegen beide...
    gruss
     
  8. #28 Bauwahn, 15.04.2008
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    Du bist doch Zahlendreher: Was bedeutet denn, wenn Du Minus 10 Prozent zahlen musst?
    Na doch wohl, dass Du 10 Prozent bekommst.

    Ansonsten war das nicht zu 100% ernst gemeint...

    Gruß

    Thomas
     
  9. bernix

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    ich geb mal drei Lösungen vor:

    Nach Abzug der Sowiesokosten übernimmt (wird dazu verurteilt) der
    Lösung 1

    Auftraggeber 75%, Grund: Mitschuld
    Handwerker 25%, Grund: Abwehrmaßnahme nicht ausreichend
    Architekt 0%, weil nicht haftbar


    Lösung 2

    Architekt:75%, weil Planung und Bauüberwachung mangelhaft
    Handwerker 25%: weil Abwehrmaßnahme nicht ausreichend
    Auftraggeber: 0%,


    Lösung 3

    Architekt 60%, weil....wie unter 2
    Auftraggeber 40%, weil wie unter 1
    Handwerker 0%, weil er glaubhaft machen konnte, die getroffenen Maßnahmen ausgereicht hätten und kein Mehraufwand ausgeschrieben/gefordert war.

    Viel Spass
     
  10. #30 BauherrHilflos, 15.04.2008
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    Im schönen, guten Deutschland..
    Lösung 3

    :winken
     
  11. #31 C. Schwarze, 15.04.2008
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    Lösung 4
    Bauherr zahlt alles.
    Bauunternehmer und Archi lassen sich verklagen... beide heben die Finger... BH ist Geld, Zeit los.
     
  12. Eric

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    Richtig wäre Lösung 2, entschieden hat das Gericht nach Lösung 3 oder 1 ( in dieser Reihenfolge ).

    Dagegen gehen wir aber jetzt in Berufung:biggthumpup:

    Jetzt lös den Fall auf, ansonsten gibts noch mehr Lösungen: Der Richter hat den Parteien eindriglich damit gedroht, daß er ein Urteil fällt, wenn sie sich nicht vergleichen.
     
  13. bernix

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    ...das schliesse ich nicht aus, dass es dazu gekommen ist! Allerdings wurde diesr Fall schon am OLG verhandelt: olg Frankfurt Az. 13 U 176/2002

    Auflösung:

    Lt Artikel wurde so entschieden:


    Auftraggeber 75%, Grund: Mitschuld
    Handwerker 25%, Grund: Abwehrmaßnahme nicht ausreichend
    Architekt 0%, weil nicht haftbar


    ..der Bauherr muss zunächst 75% tragen. Der Senat begründet es damit, daß dem vom Bauherrn beauftr. Architekten gravierende Fehler unterlaufen seien. (Weder bei Planung noch Bauüberwachung sachgerechte Sichrungsmaßnahmen...Pflichtwidrig nicht an etwaige Regenfälle gedacht)
    Diese Planungsfehler muss sich der Bauherr gem §§ 254,278 BGB zurechnen lassen, insofern ist der A. Erfüllungsgehilfe des Bauherrn.
    25% Abzl der Sowiesokosten trägt der Handwerker, der erkennen hätte müssen, dass die prov. Maßnahmen im Fall eines Falles nicht ausreichen.
    -
    Die Mitschuld ist vielleicht nachvollziehbar...Man kann dem Artikel vielleicht entnehmen, dass es sich nicht um ein Unwetter handelte, sondern um mehrtägigen Dauerregen, sodaß hier dem Bauherren möglich gewesen wäre, Gegenmaßnahmen zu ergreifen und den Schaden zu mindern...
    -
    Warum allerdings der §278 angesetzt wird...? Vielleicht können unsere Juristen dazu etwas sagen?!

    gruss
     
  14. lawyer

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    Es sieht danach aus, als ob dem BH das Verschulden des Architekten ZUGERECHNET worden ist, daher § 278 BGB.

    Also kein eigenes Verschulden des BH; er muß sich im Verhältnis zu Unternehmer, dem er eine mangelfreie Planung schuldete, das Verschulden seines "Erfüllungsgehilfen" entgegen halten lassen.

    Mit dieser Entscheidung kann der BH versuchen, sich die fehlenden 75 % beim Architekten zu holen.

    ... Immer der Architekt ... :frust
     
  15. JoSeb

    JoSeb

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    Von wieviel Euronen reden die denn für die 100%?
     
  16. lawyer

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    Habs nachgelesen. Der Schaden betrug 18.785,62 EUR, davon musste sich der BH 10.559,09 EUR wegen ersparter Schutzmassnahmen (Sowieso-Kosten) abziehen lassen. Verbleiben 8.226,53 EUR, die vom Unternehmer zu 25 % ersetzt werden mußten. :biggthumpup:
     
  17. Eric

    Eric

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    Wie Lawyer:

    Bauherr hat nach den Angaben den Dachdecker verklagt auf 100% des Schadens und bekam nur 25% ersetzt, weil

    Denn der Architekt hat:

    § 254 BGB ist Mitverschulden
    § 278 BGB ist die Zurechnungsnorm für das Verschulden eines Erfüllungsgehilfen, hier des Architekten, dem Planungsfehler unterlaufen sind, die der AG sich wie eigenes Verschulden schadensmindernd anrechnen lassen muß > AG schuldet dem Dachdecker eine ordnungsgemäße Planung und er hat sich hierfür, weil er es als Laie nicht selbst konnte, des Architekten bedient, der aber bei der Planung des Baus gepennt und Sicherungsmaßnahmen nicht ausgeschrieben und angeordnet hat.

    Bauherr muß jetzt im 2. Schritt den Archi auf die fehlenden 70 % verklagen. Hoffentlich hat der Anwalt dem Archi den Streit verkündet, um a) den Archi an die Quote von 75% zu binden und b) die Verjährung gegen den Archi zu hemmen.

    Anschlußfrage: Wer ersetzt dem Bauherrn jetzt die Quote von 75% der Anwalts- und Gerichtskosten über 2. Instanzen gegen den Dachdecker?

    Vielleicht hätte besser der Archi verklagt werden sollen, der bei Planungsfehlern zu 100% haftet.
     
  18. Eric

    Eric

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    Ups: Kostenquote wäre dann sogar 1/9 ( dachdecker ) zu 8/9 ( Bauherr ). Da ist nichts mehr von der Urteilssumme von rund 2.000,00 € übriggeblieben.
     
  19. bernix

    bernix

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    Danke euch beiden.
    Das macht die Sache klarer und wenn man mit diesen Details den Text nochmal liest, stehts dann so auch drin, leider sehr dünn und mißverständlich...Leider fehlt hier dann die Info, dass der Architekt garnicht verklagt wurde...
    gruss
    bernix
     
  20. bernix

    bernix

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    ...steht leider auch nicht drin...Im Nachhinein muss ich sagen: Der Fall ist lausig präsentiert...
    gruss
     
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