EneV Ausweis bei Mischnutzung Wohn- / Nichtwohng.

Diskutiere EneV Ausweis bei Mischnutzung Wohn- / Nichtwohng. im EnEV 2002 / 2004 / 2007 / 2009 Forum im Bereich Bauphysik; Hallo, wollt mal fragen wie es aussieht bei der Erstellung von Energieausweisen von Mehrfamilienhäusern, wo in der untersten Etage Gewerberäume...

  1. Primut

    Primut

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    Hallo,

    wollt mal fragen wie es aussieht bei der Erstellung von Energieausweisen von Mehrfamilienhäusern, wo in der untersten Etage Gewerberäume eingerichtet sind.
    Es existiert also eine Mischnutzung: Wohn- und Nichtwohngebäude.
    Nach EneV §22 müssen ja dafür zwei getrennte Ausweise erstellt werden, wenn die Flächen einem nicht unerheblichen Anteil darstellen.
    Ab welcher Größe spricht man von einem nicht unerheblichen Anteil der Gebäudefläche? :irre
    Dann darf also beispielsweise bei einem kleinen Verkaufsladen im Erdgeschoss gleich die DIN 18599 ausgepackt werden? Und dann noch im Ernstfall zonieren?
    Oder gibt es dafür irgendwelche Vereinfachungen?

    Bin für sachdienliche Hinweise dankbar.
     
  2. jhd

    jhd

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    Die Regelung der EnEV ist hier Auslegungssache, im Kommentar sind wohl 10% genannt.
    +
    Sofern die Haustechnik des Ladens nicht merklich von der Haustechnik der Wohnnutzung abweicht, sprich nicht zusätzlich Kühlung oder Lüftung, dann würde ich immer einen Ausweis für das gesamte Gebäude machen.
    +
    J.
     
  3. Primut

    Primut

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    Der Hinweis auf den Kommentar war sehr hilfreich.

    Merkliche Abweichungen sind zwar auch Auslegungssache, aber zumindest habe ich jetzt einen Plan, was zu machen ist.

    Will bloß hoffen, dass entsprechende Auslegungssache mir langfristig nicht zum Wettbewerbsnachteil wird. ;)
     
  4. PeMu

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    Nachdenken kostet extra.
    Wettbewerbsnachteile?

    Die kommen auch mal von der heimlichen Qualitätskontrolle und Rückrufbehörde:
    Bauherr - RA- Gericht
    KfW
    Heizkostenabrechnung

    Alles Spielverderber
     
  5. Primut

    Primut

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    Nun ja,
    das Problem ist ja bloß, dass ich nichts davon habe, wenn ich richtig rechne und wg. des dazu nötigen Aufwandes den Auftrag aber gar nicht erst bekomme und ein Mitbewerber, der unzulässige Auslegungen trifft dafür nur abgemahnt wird.
    Sind mir übrigens noch nicht zu Ohren gekommen solche Fälle.

    Sicher, eine Qualitätskontrolle auf diesem Gebiet wäre sehr zu begrüßen.

    So long...
     
  6. PeMu

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    Nachdenken kostet extra.
    Dann mal überlegen warum die KfW zu Überprüfungen übergeht, Kommunen Prüfungen von BV vorgenommen haben, ab und an das bei Gerichtsverfahren so nebenbei aufgerollt wird.

    Es ist gruselig, wie wenig Wissen da oft vorliegt.

    Und dann noch der Vorsatz ich mache es falsch (oder nicht richtig) sonst bekomme ich den Auftrag nicht?
    Was soll das für einen Effekt haben?
    Vor allem erst kommt der Auftrag und dann? Wieder entzogen, nur weil ich richtig rechne?

    Die Logik soll einer verstehen.
     
  7. Primut

    Primut

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    Auch wenn ich nicht alle Beiträge wirklich nachvollziehen kann,
    so will ich mal annehmen, dass mir hier nicht unbedingt falsche
    Vorsätze und Arbeitsweisen unterstellt werden.

    Aber es stimmt leider sehr wohl, dass recht viel Halbwissen vorliegt.

    Und ich habe ganz banal die Erfahrung machen dürfen, einen größeren
    Auftrag bzgl. Energieausweiserstellung nicht bekommen zu haben, weil ich der Wohnungsbaugesellschaft zu teuer war. Und dabei waren über 50% der Häuser mit einem Gewerbeanteil über 10% .........
    Und ich bin mir ziemlich sicher, dass der Auftragnehmer das nicht ansatzweise berücksichtigt hat.

    That's real live... :mauer
     
  8. PeMu

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    Nachdenken kostet extra.
    Der eigene Beitrag

    -> selbst behauptet
     
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