Überbauung - Rechtslage

Diskutiere Überbauung - Rechtslage im Praxisausführungen und Details Forum im Bereich Architektur; Hallo ich habe folgende Frage. Es geht um ein Doppelhaus. Die eine Doppelhaushälfte wurde vor Jahren abgerissen und mit einem größeren Haus...

  1. Bernde

    Bernde

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    Hallo ich habe folgende Frage.

    Es geht um ein Doppelhaus. Die eine Doppelhaushälfte wurde vor Jahren abgerissen und mit einem größeren Haus bebaut.

    Die Doppelhaushälfte, die stehen geblieben ist, hatte eine Balkonplatte, welche über die Grundstücksgrenze ging (ca. 10 cm). Aus diesem Grund hat der Nachbar, welcher die neue DHH gebaut hat, diese angrenzend an die Balkonplatte gebaut und ist nun der Meinung, er kann über diesen Streifen des Balkons bestimmen, da er auf seinem Grund steht.

    Wie sieht da die Rechtslage aus ? Hat der Nachbar das Recht im Rahmen einer Balkonsanierung zu verlangen, dass die Balkonplatte im Anschlussbereich zu seiner Außenwand weggesägt wird, damit keine Schallübertragung stattfinden kann ? Der Nachbar hatte vergessen, beim Neubau im Bereich der Balkonplatte einen Schallschutz einzubauen (wegen der vorhandenen Überbauung) und fordert den Einbau dieses Schallschutzes jetzt von seinem Nachbarn. Ist so etwas möglich ?

    Besten Dank für Eure Tipps.
     
  2. #2 derengelfrank, 17.04.2008
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Überbauung - Rechtslage

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