Vertrag zur Prüfstatik §73 HBO normal?

Diskutiere Vertrag zur Prüfstatik §73 HBO normal? im Bauvertrag Forum im Bereich Rund um den Bau; Hallo, ich habe einen Vertrag von einem Prüfstatiker zum Unterzeichnen bekommen. Ein paar Sachen gefallen mir nicht und ich wollte wissen ob...

  1. #1 Jetztbauich, 17.04.2008
    Jetztbauich

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    Hallo,

    ich habe einen Vertrag von einem Prüfstatiker zum Unterzeichnen bekommen.

    Ein paar Sachen gefallen mir nicht und ich wollte wissen ob dieser Ablauf so normal ist?

    Vereinbarungen:

    3 Fache Ausfertigung der Statik z.H dem Prüfstatiker.
    freie Einsicht in die geprüfte und genehmigte Amtsausführung.
    Ergebnisse werden in Prüfberichten zusammengestellt.

    Die Tätigkeit gemäß §73 HBO beinhaltet die stichprobenartige Überprüfung der standsicherheitsrelevanten Konstruktionsteile, die auf der Baustelle beurteilt werden können. Umfang und Häufigkeit der Kontrollen sind das pflichtgemäße ermessen des Prüfing. gestellt.
    Darüber erstellt der Prüfing. eine Bescheinigung.

    Das Entgeld wird nach HPPVO festgelegt.

    Zahlungsweise Anschlagszahlung nach erbrachten Leistungen.

    Ist das so normal? Da ich absolut nicht wissen kann was der Prüfing. mir da in Rechnung stellt (Häufigkeit, wieviel mich die Prüfstatik kostet)


    Danke

    Gruß Jetztbauich
     
  2. JoSeb

    JoSeb

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    Der Prüfstatiker hat die Übereinstimmung der konstruktiven Ausführung (statisch relevante Bauteile) mit der Baugenehmigung zu bescheinigen, aus diesem Grund muss er wissen, was bauaufsichtlich genehmigt ist und die Baugenehmigungsunterlagen einsehen.
    In der Regel werden vom Prüfstatiker drei Baustellentermine durchgeführt, Abnahmen der Fundament- und der Geschossdeckenbewehrung, Bescheinigung gehört dann zur Meldung Rohbaufertigstellung ans Bauamt dazu.
    Ohne den Umfang der Baumassnahme zu kennen, würde ich das Honarar des Prüfstatikers auf ca. 1.750,--€ schätzen, auch dies richtet sich nach dem Umfang der Baumassnahme, Ortstermine werden meist nach Aufwand abgerechnet.
    Verschiedene Prüfstatiker sind aber auch bereit einen pauschalen Festpreis zu vereinbaren.
     
  3. PeMu

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    Nun da kommt so stille Post auf ...
    Der Prüfingenieur nimmt keine Abnahmen vor (bescheinigt er das so, ist er selber Schuld). Er ersetzt nicht den Tragwerksplaner (auch wenn man das gerne hätte oder so hingebogen wird)
    Es gibt kein Honorar, sondern eine Vergütung, ehemals Gebühr. Die ist größenteils pauschaliert (so wie die HOAI auch).

    Man kann sich informieren: Verrechnungsstelle Hessen, RLP, Saarland
    Bei denen habe ich leider keinen Gebührenrechner online gefunden.
    Aber man kann da nachfragen, was es mit der Abrechnung, den Gebühren, dem Vetrag so auf sich hat, alles konform ist. Einfach mal anfragen.

    Interessanter ist eher: Warum ist eine Prüfung notwendig?
     
Thema: Vertrag zur Prüfstatik §73 HBO normal?
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