Eigenheim steuerlich Absetzbar?

Diskutiere Eigenheim steuerlich Absetzbar? im Baufinanzierung Forum im Bereich Rund um den Bau; Hallo zusammen, wir lassen gerade derzeit unsere Doppelhaushälfte bauen. Bauzeit soll so zwischen 10 und 13 Monaten liegen. Für uns stellt...

  1. #1 asecaa1, 17.04.2008
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    Hallo zusammen,

    wir lassen gerade derzeit unsere Doppelhaushälfte bauen. Bauzeit soll so zwischen 10 und 13 Monaten liegen.

    Für uns stellt sich nun die Frage, was und im welchem Umfang kann etwas steuerlich geltend gemacht werden, bei einem selbst genutzten Neubau?

    Wie sind da eure Erfahrungen bisher?

    Zu Info: Wir, also meine Lebensgefährtin und ich sind nicht verheiratet und haben auch (derzeit noch) keine Kinder – Falls das eine Rolle spielt.

    Gruß
    Michael
     
  2. #2 firefox_i, 17.04.2008
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    Die Antwort ist relativ einfach - wenn auch ernüchternd :

    Nichts.

    Steuerliche Absetzbarkeit setzt voraus, dass eine Vermietung / Verpachtung stattfindet.
    Für selbstgenutztes Wohneigentum ist nichts machbar.

    Sven
     
  3. tp17

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    Wenn du in den Niederlanden arbeitest, kannst du die Hypothekenzinsen komplett von der Steuer absetzen. Musst als Ausgleich aber die Eigenheimzulage versteuern...

    Hilft dir das? :biggthumpup:

    Gr Torsten
     
  4. #4 Niederbayer, 17.04.2008
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    - LEIDER -

    nichts ist absetzbar
     
  5. mh77

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    oder etwa doch?

    Ich konnte für 2007 Arbeitsleistungen von Handwerker absetzen.
    Kein Material, nur Arbeit!

    Maxbetrag irgendwas von 3000 Euro pro Jahr, die zu 19(?)% abgesetzt werden können.
    Nicht viel, aber immerhin.
    Genaueres weiß ich leider nicht auswendig.

    Kann bei Interesse nachsehen.
     
  6. Bere

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    Arbeitsleistung absetzen

    War erst gestern beim Steuerberater und habe ihn gefragt, was beim Neubau abzusetzen ist. Antwort: NICHTS

    Die Arbeitsleistung kann nur bei einer Renovierung eines Altbaus abgesetzt werden, nicht bei einem Neubau
     
  7. #7 Niederbayer, 22.04.2008
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    Das gilt meines Wissens nur für modernisierungsmaßnahmen - nicht für Neubauten.
     
  8. mh77

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    Stimmt, hab ich übersehen.
    Ab wann ist es eine Modernisierung?
    Im 1. Jahr schon?
     
  9. #9 derengelfrank, 22.04.2008
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    zitat von http://www.finanztip.de/recht/steuerrecht/handwerkerkosten.htm:

    # Pflasterarbeiten auf dem Wohngrundstück, unabhängig davon, ob die Aufwendungen für die einzelne Maßnahme Erhaltungs- oder Herstellungsaufwand darstellen. Handwerkliche Tätigkeiten im Rahmen einer Neubaumaßnahme sind nicht begünstigt. Als Neubaumaßnahme gelten alle Maßnahmen, die im Zusammenhang mit einer Nutz- oder Wohnflächenschaffung bzw. -erweiterung anfallen.
    /ZITAT Ende/
    Wenn Du also erst nächstes Jahr pflastern möchtest (und bisher kein Pflaster existiert), dann ist das immer noch im Rahmen des Neubaus.
    Wenn Du allerdings dieses Jahr pflasterst, kannst Du nächstes Jahr nochmal neu drüberpflastern und kannst dann die Handwerkskosten ansetzen....

    Ganz so blöd sind die beim Finanzamt auch nicht:
    mit der Maßnahme soll die Schwarzarbeit eingedämmt werden, und die scheint eher im Sanierungs/Renovierungsbereich vorzukommen.
     
  10. #10 Lundell96, 22.04.2008
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    Tach auch,

    damit fängts aber auch wieder an schwammig zu werden. Kann man die Leistung absetzen, wenn bei einem Neubau mit bestehender Garage und hässlicher Betoneinfahrt neu gepflastert wird? Letztendlich wäre das wieder eine Sanierung und kein Neubau.

    Muss ich wohl mal beim Finanzamt nachfragen - sind ja auch nur Menschen.
    Andreas
     
  11. KlausK

    KlausK Gast

    Hallo,
    es sind 20% vom maximal 3000€, also bis zu 600€ Erstattung. Erstattungsfähig sind aller Handwerkerrechnungen, allerdings nur die Arbeitsleistung, diese muss auf der Rechnung getrennt vom Material aufgeführt sein, außerdem muss die bargeldlose Bezahlung bewiesen werden (Kontoauszug).
    Ich habe für 2007 problemlos den Tiefbauer und den GALAristen abgesetzt.

    Grüße
    Klaus
     
  12. xToms

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    Und die Schwerbehinderte ?

    Hallo,

    dürfen die vielleicht, was beim Bauen abschreiben?

    Gruß
    Thomas
     
  13. #13 derengelfrank, 23.04.2008
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    nein. Mir fällt auf die Schnelle auch kein Grund ein.
    Es gibt im Rahmen der Wohnungsbauförderung ein paar Maßnahmen und manche Länder vergeben günstige Kredite für barrierefreie Umbauten.
     
  14. #14 dolphin26, 01.10.2008
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    ich greife das Thema nochmal auf...

    ... wie schaut es mit einem Neubau aus, bei dem man nachträglich das Dachgeschoss ausbaut?
    Ist das dann neue Wohnfläche, und somit steuerlich nicht begünstigt?

    ... wenn ich mein meine Wohnung/Haus (Neubau) tapezieren und malern lasse?
    Das sollten doch dann Renovierungkosten sein - oder?

    und was nich auch noch nicht verstanden habe...

    Kann man dann 600€ von der Steuer absetzten?
    Oder beziehen sich die 20% auf den maximalen Steuersatz, der Anwendung findet und man maximal 600€ "netto" erstattet bekommt.
     
  15. #15 Braveheart, 01.10.2008
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    Stichwort "Haushaltsnahe Dienstleistung" ...

    ... 20% maximal bis zu 600€/Jahr können in der Steuererklärung geltend gemacht werden für Reperaturarbeiten, Renovierungen, Gartenarbeiten, etc. Aber nur die Arbeitskosten, keine Materialkosten! In unserem Fall hat das Finanzamt selbst im Jahr der Fertigstellung unseres Hauses keine Beanstandungen gemacht bzw. alles voll anerkannt.
    Siehe auch hier: http://www.steuer-ratgeber-online.de/html/haushaltsnahe_dienstleistung.html

    Ansonsten kenne ich es auch nur so, dass bei Vermietung weitere steuerliche Berücksichtugungen möglich sind.
     
  16. #16 Franklinz, 04.12.2008
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    Gleichheitsgrundsatz

    Da hier das Thema angesprochen wurde...

    Kann mir jemand sagen, worauf sich die steuerlichen Vorzugsbehandlung von Vermietern gegenüber Eigenheimbesitzern stützt ?

    Ist das nicht gegen das Gleichheitsprinzip lt. GG Art. 3 ? :mauer

    Ich kann hier nämlich beim besten Willen "keine sachliche Begründung für die Ungleichbehandlung" erkennen, die das begründet.

    Und noch eine Frage :

    Wie sieht es eigentlich aus, wenn wir während eines Neubaus schon Kosten für unser neues Zuhause haben ( z.B.: Grundstück, Darlehenskosten während des Bauvorschritts, etc. ) und gleichzeitig bis zum Bezug noch zur Miete Wohnen. Kann man das unter doppelte Haushaltsführung unterbringen ? :think
     
  17. Julius

    Julius

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    Wenn überhaupt, dann wohl nur, wenn der Umzug berufsbedingt war.

    Ansonsten:
    Welche Vorzugsbehandlung?
    Ich kann keine erkennen!

    Oder welche steuerpflichtigen Einkünfte erzielst Du aus Deiner vollständig selbstgenutzten Immobilie???
     
  18. R.B.

    R.B.

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    Hier geht es um Einkünfte aus Vermietung die es möglich machen, daß Kosten des vermieteten Objekts steuerlich geltend gemacht werden können. Entfällt die Vermietung(sabsicht), und somit auch die Einnahmen, dann kann man auch die Kosten nicht mehr steuerlich ansetzen. Ein Stb könnte das wohl besser erklären als ich.

    Der Neubau ist doch noch nicht bezugsfertig. Wie sollte man dort einen "Haushalt" führen?

    Gruß
    Ralf
     
  19. martj

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    Guten Abend,

    meine eigentliche Frage ist in dem über drei Jahre altemThread schon beantwortet, es gibt also nichts.
    In der Hoffnung das doch noch wer hier rein schaut:
    Wie schaut es mit den drei Versicherungen aus (Bauherrenhaftpflicht, Rohbauversicherung...und noch eine die mir jetzt gerade nicht einfällt)?
    ......sind immerhin auch gut 300,-

    Mit freundlichen Grüßen,

    Martin
     
  20. #20 coroner, 28.03.2012
    coroner

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    Haftpflichtversicherungen kannste normalerweise absetzen. Mir ist nicht bekannt, dass das bei der Bauherrenhaftpflicht anders wäre. Danke für die Erinnerung.. muss ich auch reinnehmen ;)
     
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