Erstellung eines Schallschutzgutachtens

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  1. rmgnet

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    Hallo,

    ich bin über Google auf dieses Forum aufmerksam geworden, da ich eine Antwort auf ein Problem suche.

    Wir haben vor ein Einfamilienhaus (keine Einliegerwohnung oder sonstiges) auf ein Grundstück zu Bauen, welches ca. sechs Meter neben einer Eisenbahnstrecke liegt. Das Haus würde dann etwa acht Meter neben dem Gleis stehen.

    Nun haben wurde ein Bauvorbescheid positiv entschieden, auch von Seiten der Bahn gibt es keine Einwände. Allerdings müssen wir mit dem eigentlichen Bauantrag oder spätestens bei Baubeginn ein Schallschutzgutachten einreichen.

    Was genau bedeutet dies denn nun für uns? Muß dann nach diesem Gutachten gebaut werden, sprich Schallschutzfenster und solche Dinge, oder wird ein solches Gutachten nur zur Absicherung des Bauamtes bzw. der Bahn erstellt und wir können ganz normale Fenster einbauen? Denn auf der Bahnstrecke fahren höchstens fünf Züge am Tag, und dies auch nur Montags bis Freitags tagsüber. Aus diesem Grund möchten wir nicht hohe Mehrkosten für extra Schallschutz tragen.

    Über eine Antwort würde ich mich sehr freuen und bedanke mich schonmal.


    Viele Grüße, Richie
     
  2. PeMu

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    Nachdenken kostet extra.
    Dann sucht euch ein anderes Grundstück.
     
  3. rmgnet

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    Das wäre natürlich eine Idee auf die wir im Leben nicht gekommen wären. Vielen Dank für die Antwort. Da hätten wir lange überlegen müssen, um darauf zu kommen.

    Falls noch jemand eine Antwort auf meine Frage hat wäre ich wirklich dankbar.

    Viele Grüße, Richie
     
  4. PeMu

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    Nachdenken kostet extra.
    Wie verrückt muss man eigentlich sein?

    Was steht denn genau im Bauvorbescheid zum Schallschutz drin?

    Du meinst also der Bahn vorschreiben zu können, das ab jetzt nur noch die Züge zu den Zeiten dort verkehren?

    Fenster sind nur ein Teil der Aktion, da wird noch einiges mehr kommen, Mauerwerk, Fassade und der Erschütterungsschutz des gesamten Gebäudes.

    Also, wenn man sich der Problematik nicht bewußt ist, das intensiv angeht und einkalkuliert und das Geforderte als Mindestmaß ansieht ist man verrückt.

    Denn alles was man dort nicht entsprechend investiert ist es nicht viel Wert - Liebhaberstück. Wer kauft einem so etwas mal ab? Finanzierung? Habt ihr so viel übrig, dass es auch wertlos werden kann?

    -> Sonst sucht euch lieber ein anderes Grundstück.
     
  5. Baumal

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    jetzt PeMu,
    laß ihn doch erst mal ausreden...
     
  6. bernix

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    ...da ist das Gutachten möglicherweise teurer als der Aufpreis für die Fenster...
    Ist SICHER dass es auch so bleibt?...
     
  7. rmgnet

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    @PeMu:

    Es steht nichts genaues zum Schallschutz drin im Vorbescheid, lediglich das wir ein Schallschutzgutachten mit dem Bauantrag einreichen sollen.

    Ich will der Bahn ja nicht vorschreiben wann die Züge zu verkehren haben. Ich meinte damit ja nur das seid vor ewigen Zeiten der Personenverkehr auf dieser Strecke eingestellt wurde, die Züge nur noch sehr schwach verkehren, wenn überhaupt mal einer kommt. Wir haben sehr lange an einer Hauptstrecke der Bahn gewohnt, und das ohne Probleme. Und dort wo wir jetzt bauen wollen stehen rechts und links von unserem Stück auch schon Häuser, und deren Bewohner fühlen sich lt. eigenen Aussagen nicht gestört durch die Bahn.

    In aller erster Linie interessiert uns ja auch, wer überhapt ein solches Schallschutzgutachten erstellen kann. Und was dieses dann aussagt. Werden darin die erforderlichen Massnahmen aufgeführt, welche zu treffen sind, oder sagt es lediglich aus, wieviel Lärm besteht, wenn ein Zug kommt?

    Viele Grüße, Richie
     
  8. ISYBAU

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    Ich würde das genehmigende Bauamt fragen, welche Fragen/Auflagen mit dem Schallschutzgutachten beantwortet werden sollen. Ansonsten ist der Umfang und die Zielrichtung alleine mit der Vorgabe "Schallschutzgutachten" nicht definiert. Besonders interessant ist die Frage, welche Immisionswerte / Grenzwerte denn errreicht werden müssen (und weshalb?)

    Der Nachbar "DB" ist nach den Emmisionswerten zu befragen. Man kann sicher nicht von Ihnen erwarten, dass Sie Züge zählen sollen.

    Im Endergebnis geht es dem genehmigenden Bauamt und dem Nachbarn darum, dass SIE keine Schallschutznassnahmen von diesen verlangen und auf dem Rechtsweg einklagen können.

    Aber was ist, wenn sich die Anzahl der Züge verdreifacht und diese plötzlich auch nachts fahren ? ... also halten Sie den Status Quo gut fest :)
     
  9. Baumal

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    eben darum geht es.
    deshalb bei der genehmigungsbehörde vorsprechen.
    die damen u. herren vom amt werden auch von ihren
    steuergeldern finanziert und beißen nicht.

    die zuständige sachbearbeiter/innen können sie besser
    über etw. geforderte schallschutz maßnahmen informieren
    als ein forum.
     
  10. rmgnet

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    @ISYBAU und Baumal,

    danke für die Antworten. Damit kann ich als Laie mal was anfangen, oder mir vorstellen worum es dabei geht. Dann werde ich mal bei unserem Bauamt vorstellig.

    Viele Grüße, Richie
     
  11. rmgnet

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    So,

    mittlerweile bin ich schlauer. Mir konnte keiner was sagen weil ein Architekt wohl auf eine Antwort von der Bahn gewartet hat. Wände und Dach müssen wohl doppelt beplankt werden, und es müssen bestimmte Fenster verwendet werden.

    Jetzt stehen uns für die Beplankung entweder Holzplatten oder Fermacellplatten zur Auswahl. Ich denke, wir werden uns für Fermacell entscheiden.

    Die Erstellung des Schallschutzgutachtens wird übrigens vom Bauträger zum Preis von 500,- Euro angeboten.

    Viele Grüße, Richie
     
  12. #12 Wolfgang38, 29.04.2008
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    Haben die Nachbarn nicht auch eins? Schallgutachten? Kann man das nicht verwenden?
     
  13. rmgnet

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    Hallo,

    gute Frage. Da es sich um eine Baulücke handelt stehen die anderen Häuser zum Teil schon ewig. Ich weiss nicht genau, ob damals schon, bei dem Bau der anderen Häuser, ein solches Gutachten von der Bahn gefordert wurde bzw. die Bahn damals schon so strenge Auflagen hatte wie heute. Aber ich könnte mich natürlich schlau machen in dieser Richtung.

    Vielen Dank für den Tip.

    Viele Grüße, Richie
     
  14. rmgnet

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    Hallo,

    habe jetzt mal neue Informationen was es mit dem Schallschutz auf sich hat. Es müssen wohl verschiedene Dinge geändert werden, die da wären:

    - Wände müssen doppelt beplankt werden

    - Dach muß doppelt beplankt werden

    - Rollädenkästen müssen geändert werden

    - Es müssen Fenster der Schallschutzklasse 4 verwendet werden

    Dann muß vom Bauunternehmen bescheinigt werden, das diese Maßnahmen durchgeführt wurden bzw. das diese Maßnahmen beim Bau getroffen werden.

    Die Mehrkosten durch die Änderungen belaufen sich auf ca. 13.000,- Euro :eek:
     
  15. Baumal

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    von wem kommen die informationen, jetzt?
     
  16. rmgnet

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    Hallo baumal,

    lt. Architekt hat sich die Deutsche Bahn zurück gemeldet und stellt diese Anforderungen. Sonst gibts wohl keine Baugenehmigung vom Bauamt.


    P.S.: Ich führe diesen Thread mal fort, falls irgendwann mal jemand vor der gleichen Frage steht.
     
  17. Baumal

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    ich bin sehr interressiert daran, gerne weiter...
     
  18. rmgnet

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    Hallo und guten Abend,

    heute haben wir die schalltechnische Untersuchung für unser Bauvorhaben erhalten.

    Darin steht folgendes auf der letzten Seite:

    ""Der Beurteilungspegel der Gebäudefront und der Gebäudeseiten liegen bei einem La (maßgeblicher Außenpegel) von bis zu 70,3 dB am Tag und 71,3 in der Nacht.

    Um die empfohlenen Innenschallpegel von 35 dB(A) für Wohnräume am Tag, und 30 dB(A) für Schlafräume in der Nacht zu erreichen, sind für das zu untersuchende Gebäude mindestens Schallschutzfenster der Klasse 3 zu empfehlen.""


    Aber es wird nichts von zu ändernden Aussenwänden erwähnt. :confused:
     
  19. #19 VolkerKugel (†), 03.07.2008
    VolkerKugel (†)

    VolkerKugel (†)

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    Ganz einfach ...

    ... weil die Schallübertragung im wesentlichen über die Fenster erfolgt :konfusius .
     
  20. rmgnet

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    Hallo,

    danke für die Antwort. Mich wundert es nur das uns erst gesagt wurde, es wären bauliche Veränderungen von ca. 10.000,- bis 11.000,- nötig (Rollädenkästen, Aussenwände, Dach und Fenster), ansonsten gäbe es keine Baugenehmigung.

    Und in der Untersuchung der Bahn steht nun lediglich was von den Fenstern?
     
Thema: Erstellung eines Schallschutzgutachtens
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