Erstellung eines Schallschutzgutachtens

Diskutiere Erstellung eines Schallschutzgutachtens im Sonstiges Forum im Bereich Sonstiges; Dann ... ... ist doch alles o.k. und Du kriegst Deine Baugenehmigung mit der Auflage, Schallschutzfenster der Klasse 3 einzubauen. Was willst Du...

  1. #21 VolkerKugel (†), 03.07.2008
    VolkerKugel (†)

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    Architekt . Nachweisberechtigter für Wärmeschutz
    Dann ...

    ... ist doch alles o.k. und Du kriegst Deine Baugenehmigung mit der Auflage, Schallschutzfenster der Klasse 3 einzubauen.
    Was willst Du mehr?
     
  2. rmgnet

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    Wenn das so wäre wären wir wirklich glücklich. Mich irritiert nur, warum unser Architekt gemeint hat, es müsste alles geändert werden, und uns schon die Kosten genannt hat.

    Das ganze kam angeblich als Auflage von der Bahn bzw. dem Bauamt als über unsere Bauvoranfrage entschieden wurde. Und in diesem Schreiben steht nun lediglich was von den Fenstern.

    Ich glaube ich muß morgen mal einige Telefonate führen. Langsam blicke ich wirklich nicht mehr durch. :cry
     
  3. #23 VolkerKugel (†), 03.07.2008
    VolkerKugel (†)

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    Ist das denn ...

    ... überhaupt Euer Architekt?
     
  4. rmgnet

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    Wie gesagt, ich verliere den Überblick.

    Zuerst wurde die Bauvoranfrage gestellt.

    Folgende Fragen wurden unter anderem darin gestellt:

    Als Antwort kam dann ein positiver Bauvorbescheid mit folgendem Hinweis:

    Dieses Schreiben haben wir dann dem Architekt gegeben, und zwei Monate später hat er uns telefonisch mitgeteilt das er mit der Bahn Rücksprache gehalten hat und die weiter oben aufgeführen Veränderungen (Dach, Aussenwände...) am Haus vorgenommen werden müssten. Kosten ca. 10.000,- bis 11.000,- Euro.

    Und dann sagte er noch, das wir eine schalltechnische Untersuchung bei der Bahn in Auftrag geben sollen, was wir dann auch getan haben.

    Diese kam dann heute zurück, und darin sind die Lärmwerte an den Gebäudeseiten eingezeichnet, welche ca. 70 dB(A) betragen. Dann ist noch eine Liste enthalten welche Zugart wie oft Verkehrt und das alles für 2008 und als Prognose für 2015.

    Und dann kommt eben die letzte Seite, welche mich so irritiert:

    Dort steht aber nichts von Wänden oder sonstwas. :confused:
     
  5. PeMu

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    Nachdenken kostet extra.
    Nun, auch wenn es besserwisserisch klingt, das habe ich gemeint mit: Sucht euch besser ein anderes Grundstück.

    Denn das ganze greift viel tiefer als es dem Laien sich so darstellt.
    Du liest: Schallschutz erforderlich. Fenster mind. Schallschutzklasse 3.
    Aha bau ich die Fenster ein und gut ist.

    Steht da aber nicht drin.

    Nämlich:
    Es ist ein zu erwartender "Außenlärmpegel" angegeben und eine einzuhaltende Luftschalldämmung.
    Damit man das in den Griff bekommt erfolgt schon mal der Hinweis, dass man höherwertige Fenster benötigt. Denn die Maßnahme ist am empfindlichsten und meist der teuerste Brocken.
    mind. Schallschutzklasse 3, drunter wird es nicht zu erreichen sein.
    kann auch 4 oder ... sein
    Und das hängt nun vom Nachweis Wand+Fenster ab. Da geht die Schalldämmung des Fensters, der Wand mit den Flächenanteilen ein. Raum für Raum.

    Da muss jemand austüfteln - für alle betroffenen Bauteile und Räume.
    Hat wohl der Architekt verinnerlicht und heraus kam: Diverse Zusatzmaßnahmen in Summe x €
    Stell dich drauf ein: Der raumweise Nachweis ist dann später auch noch einzureichen.



    Anderes Thema:
    Was ist mit dem Erschütterungsschutz?
    Keine Aussage?
    Das ist wenn, ein noch härterer Brocken.
     
  6. rmgnet

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    Hallo PeMu,

    Danke für deine Erklärung. Damit kann ich mir langsam ein Bild machen wie die Summe xy zustande kommt. Wenn wir wissen das dies erforderlich ist, werden wir dies auch gerne investieren. Wir möchten nur vermeiden, das wir unnötige Dinge "verkauft" bekommen.
     
  7. #27 Wolfgang38, 04.07.2008
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    ganz schön laut

    70 dB (A) sind ungefähr eine kleine Flex (Handwinkelschleifer), wenn Du daneben stehst. >>>> Unterhaltung ist Anschreien (wenn beide noch gut hören). Lärmschutz bei Flexarbeiten im Übrigen für Ohren vorgeschrieben.

    Wir wohnen in der Flugschneise München, ohne Fensterzumachen können wir nicht schlafen (ich glaub, wir haben so 50-55 dB (A))

    Ich leite übrigens desöfteren Fussballspiele neben Bahngleisen - da spürst du desöfteren den Zug, bevor du ihn hörst.
    >>>>>> deswegen würde ich PeMus Meinung voll unterstützen:

    Mach halt mal am Freitag ein Picknick auf dem Grundstück (3-4) Stunden oder vielleicht in der Hauptreisezeit, und dann entscheide.
     
  8. rmgnet

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    Hallo Wolfgang,

    einmal kam wirklich ein Zug als wir längere Zeit auf dem Grundstück waren. Kam uns allerdings garnicht so übertrieben laut vor. Und gespürt haben wir ihn auch nicht.

    Mit dem Picknick ist schlecht, weil oft den ganzen Tag kein Zug kommt. An anderen Tagen kommen aber auch schonmal bis zu fünf Zügen.

    @PeMu:

    Tut mir übrigens leid das ich oben so aggresiv reagiert habe. Ich habe deine erste Antwort wohl falsch verstanden.

    Das Grundstück um das es hier geht gehört uns ja auch übrigens. Und es wäre, bis auf die Bahnstrecke, wirklich in allen sonstigen Punkten der ideale Wohnort für uns.

    Viele Grüße
     
  9. Julius

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    Na, dann bau hin und klage dann die Bahnstrecke weg.
    Sowas klappt in D durchaus...!
     
  10. rmgnet

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    Wollen wir ja garnicht. Die Bahnstrecke stört uns nicht im geringsten. Wir würden nie auf die Idee kommen neben eine Banhstrecke zu bauen und dann darüber meckern. Wir sind uns ja im Vorfeld darüber bewust.
     
  11. Baumal

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    @ rmgnet

    kennen sie die:
    http://www.schienenlaerm.de/ ?

    vielleicht ganz interessant für sie, zur info nicht wegen klagen.
    z.b stichwort: mittelungspegel und vorbeifahrpegel.
     
  12. rmgnet

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    Hallo Baumal,

    vielen Dank für den Link. Klagen käme für uns nicht in Frage, das wäre dreist. Aber man findet viele gute Infos auf dieser Seite.

    Viele Grüße
     
  13. rmgnet

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    Hallo, schönen guten Abend und frohes neues Jahr.

    Da ich auf meine Frage hier viele Infos bekommen habe, möchte ich natürlich die Antwort nicht schuldig bleiben, auch wenn sie spät kommt. Bin zwar in letzter Zeit viel im Stress, möchte aber die Lösung meines Problems hier posten, falls irgendwann mal wieder jemand nach Schallschutzgutachten sucht. :)

    Die Sache ist eigentlich ganz simpel. Man muß die Deutsche Bahn beauftragen, ein Schallschutzgutachten zu erstellen für sein Grundstück. Dazu muß man der Bahn einen Lageplan vom Grundstück sowie einen Lageplan vom Grundstück mit eingezeichnetem Haus zusenden. Anhand dieser Pläne berechnet die Bahn die Lautstärke, welche an den einzelnen Hausseiten anliegt, wenn ein Zug vorbei fährt.Auch unter berücksichtigung der bereits vorhandenen Bebauung der Nachbarschaft und Bepflanzung, Wälder, Berge, Mauern etc.

    Ebenfalls ist die Anzahl der Züge sowie die Zuggattungen und Waggonarten aufgelistet.

    Dieses Gutachten bekommt man dann für den Aktuellen Zeitraum und als Prognose für die Zukunft, bei uns bis ins Jahr 2015.

    Kostenpunkt: ca. 1500,- Euro, zahlbar an die DB.

    Dieses Gutachten mussten wir dann an unsere Fertighausfirma weiterleiten. Die Firma hat dann anhand des Gutachtens berechnet, was verändert werden muß, um im Haus eine bestimmte Lautstärke (bei uns 35 dB) nicht zu überschreiten. Diese Berechnung haben wir dann unserem Bauamt nachgereicht und alles war in bester Ordnung. :)

    In unserem Fall waren lediglich dickere Fenser von nöten, was nur 1.500,- Euro mehr gekostet hat und natürlich auch wieder der Isolierung zugute kommt.

    Das war im Prinzip schon alles.

    Jetzt geht der Innenausbau (dämmen und beplanken) los. :winken

    Viele Grüße aus T. an der M.
     
Thema: Erstellung eines Schallschutzgutachtens
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