Schallschutz im EFH + Einliegerwohnung

Diskutiere Schallschutz im EFH + Einliegerwohnung im Bauphysik allgemein Forum im Bereich Bauphysik; Hallo zusammen! Zunächst einmal bitte ich um Entschuldigung, sofern dieses Thema bereits existiert und nun doppelt im Forum vorhanden sein...

  1. #1 Bautaler, 18.04.2008
    Bautaler

    Bautaler

    Dabei seit:
    18.04.2008
    Beiträge:
    3
    Zustimmungen:
    0
    Beruf:
    kaufm. Angestellter
    Ort:
    Rietberg
    Hallo zusammen!

    Zunächst einmal bitte ich um Entschuldigung, sofern dieses Thema bereits existiert und nun doppelt im Forum vorhanden sein sollte. Habe aber über die Suche-Funktion leider keinen passendes Thema gefunden, wo mein Anliegen genau reingepasst hätte....


    Kommen wir nun zum Thema:

    Wir haben im Jahr 2006 unser neugebautes Haus (EFH + Einliegerwohnung) bezogen.

    Die Einliegerwohnung meiner Mutter befindet sich rechts im Erdgeschoss (ca. 65qm); die Hauptwohnung ist auf der linken Seite des EG und erstreckt sich weiterhin über das komplette OG (insgesamt ca. 155qm).

    Speziell meine Mutter beklagt, dass sie in ihrer Einliegerwohnung diverse Geräusche von uns hören kann, „die doch eigentlich gar nicht sein dürfen“...? Zumindest nicht in dieser Intensität... Dies sind z. B. das Abstellen von Parfümflaschen im Bad/OG, Duschgeräusche im Bad/OG, das Betätigen der Lichtschalter, Treppensteigen (mit Absatz/Stöckelschuhen), das hin und herschieben des Mülleimers im Bad/OG, Gesprächsgeräusche aus unserem Wohnzimmer. Außerdem vernimmt sie nachts störende Geräusche von der Heizungsanlage (Wärmepumpe).

    Auch wir hören in unserem Wohnzimmer z. B., wenn bei meiner Mutter nebenan Gespräche geführt werden. Wir hören zwar nicht was gesprochen wird, aber es ist doch deutlich „eine Quasselei“ zu vernehmen. Auch ein Husten/Niesen etc. ist zu hören.

    Wir überlegen daher, eine Schallschutzprüfung durchführen zu lassen, um bei evtl. Baumängeln noch Ansprüche gegenüber der verantwortlichen Firma bzw. Person geltend machen zu können.

    VORAB NOCH EINIGE DETAILINFOS UND FRAGEN:

    Wir haben während der Bauphase einen Architekten mit den Leistungen 1 – 4 nach HOAI sowie einer „Oberbauleitung“ beauftragt.

    Dieser hat in den Zeichnungen für die Trennwand Kalksandstein 24cm/Rohdichte 1,8 eingeplant, was der Statiker auch entsprechend umgesetzt hat und vom Bauunternehmer auch so ausgeführt wurde. Der Bauunternehmer hat mir telefonisch bereits versichert, dass KS 24cm/RD 1,8 verwendet wurden und wird mir dies auch noch anhand des entsprechenden Lieferscheines schriftlich belegen.

    Nun habe ich bei meiner Recherche im Internet das Merkblatt „Schallschutz nach DIN 4109“ (http://www.dgfm.de/pdf-dateien/technik/Schallschutz/51993_MB_Schallschutz_final_300.pdf) ausfindig gemacht, in der in einigen Textpassagen deutlich zum Ausdruck kommt, das in unserem Fall eine zweischalige Trennwand erforderlich ist und diese auch OHNE vorherige Absprache/Vereinbarung hätte eingeplant werden MÜSSEN, da diese den allgemeinen anerkannten Regeln der Technik entspricht. Weiterhin sind wir vom Architekten im Vorfeld noch nicht mal aufgeklärt worden, dass eine 24er KS-Wand evtl. einen nicht ausreichenden Schallschutz aufweisen könnte, sondern er hat die einfach so eingeplant, „weil er das schon immer so gemacht hat“, wie er sagt. Weiterhin sagt er, dass eine 24er KS-Wand auch ausreichend sei und normalerweise keine „normalen“ Geräusche aus der Nebenwohnung hörbar sein dürften.

    Wir, als Laien, gehen natürlich davon aus, das der Architekt einen angemessenen und ausreichenden Schallschutz einplant. Hätte er uns im Vorfeld darauf aufmerksam gemacht und entsprechend aufgeklärt mit der Frage: „einschalig oder zweischalig?“, dann hätten wir uns selbstverständlich sofort für die zweischalige Variante entschieden!!

    Was können sollen wir denn nun tun? Wer ist „Schuld“? Welche Rechte haben wir? Kann man die Wand nachrüsten? Ich gehe davon aus, dass der Architekt alle Schuld von sich weisen und die Angelegenheit stur aussitzen wird. Das hieße also, wir müssten den rechtlichen Weg wählen und einen Anwalt beauftragen. Allerdings wird dieser nicht von unserer Rechtsschutzversicherung bezahlt, da es eine „Bauangelegenheit“ ist; und diese sind ja in den AGBs immer ausgeschlossen. Wie groß sind denn unsere Chancen, wenn es vor Gericht gehen würde....?

    Recht herzlichen Dank schonmal an alle, die auf diesen Eintrag antworten.

    Gruß,
    Bautaler
     
  2. Robby

    Robby Bauexpertenforum

    Dabei seit:
    02.04.2006
    Beiträge:
    10.901
    Zustimmungen:
    2
    Beruf:
    Maurermeister, öbuv Sachverständiger
    Ort:
    Kempen / NRW
    Das ist eine Einliegerwohnung und somit sehe ich da auch keine geforderte Doppelschalige Wand.

    geschuldet ist der Schallschutz welcher bei Mangelfreier Ausführung hätte erreicht werden können. Sind Mängel vorhanden?
     
  3. PeMu

    PeMu

    Dabei seit:
    13.01.2004
    Beiträge:
    5.635
    Zustimmungen:
    1
    Beruf:
    Bauingenieur
    Ort:
    Kornwestheim
    Benutzertitelzusatz:
    Nachdenken kostet extra.
    nun nicht ganz

    Da kommt erst einmal der unterschied
    Wohnungstrennwand oder Haustrennwand auf den Plan.

    Bei ihnen ist es eher eine Wohnungstrennwand. Da ist doppelte Schale gar nicht ohne weiteres zu realisieren.

    Prinzipiell hört sich das nach einem Leck an.
    Ist es der Umweg über anschließende Bauteile
    oder Türen und Fenster?
    Durchführungen in der Wand?
    Steckdosen?
     
  4. Josef

    Josef Bauexpertenforum

    Dabei seit:
    15.05.2002
    Beiträge:
    13.416
    Zustimmungen:
    7
  5. #5 Bautaler, 18.04.2008
    Bautaler

    Bautaler

    Dabei seit:
    18.04.2008
    Beiträge:
    3
    Zustimmungen:
    0
    Beruf:
    kaufm. Angestellter
    Ort:
    Rietberg
    Danke schonmal euch allen für die Antworten!
    Und Josef noch ein zusätzliches Danke für die beiden Links!

    Aber was ist denn nun, wenn bei einer Schallschutzmessung nun wirklich rauskommt, dass die erforderlichen Schallschutzwerte nicht erfüllt sind...?
    Was machen wir; wer muss dafür gerade stehen?
    Inwieweit kann man denn die Ursachen überhaupt feststellen...? Denn das ist ja Bedingung, damit ich weiß, wo ich den Hebel ansetzten muss.

    Gruß,
    Bautaler
     
  6. bernix

    bernix

    Dabei seit:
    16.05.2007
    Beiträge:
    6.187
    Zustimmungen:
    2
    Beruf:
    Dipl.Betr.Wirt
    Ort:
    Rheinhessen
    Benutzertitelzusatz:
    Stadtrat
    ..ich würde mich an deiner Stelle schon mal mit dem Gedanken vertraut machen, dass da vielleicht kein Hebel anzusetzen ist...
    -
    Das Schallschutzgutachten (kostet Geld) erbringt die Erkenntnis, dass die Schalldämmung (bei bestimmten Frequenzen) sehr gering ist.
    -
    Dann geht die Suche weiter. Und die kostet richtig Geld, denn nach deiner Beschreibung können mehrere Gewerke richtig schiefgegangen sein.
    Kein Fehler dürfte sein, dass man das Abstellen von Parfümflaschen hört, wenn die Ablage direkt mit der KS-Wand verbunden ist...
    Schiebegeräusche des Abfalleimers können auf einen Mangel im Bereich des Estrichs/Randdämmstreifens hindeuten, Geräusche der Dusche auf einen Resonanzraum unter der Dusche (Bereich zwischen Dusche und Boden nicht gedämmt, WCablaufgeräusche auf nicht schallgedämmte , bzw schlecht eingebaute Rohre hindeuten. ...und so weiter...
    -
    Für das Geld (und den Ärger) hast du schneller eine Trockenbauwand eingezogen, die einiges, wenn auch nicht alles verbessern kann...
    gruss
     
  7. #7 Bautaler, 19.04.2008
    Bautaler

    Bautaler

    Dabei seit:
    18.04.2008
    Beiträge:
    3
    Zustimmungen:
    0
    Beruf:
    kaufm. Angestellter
    Ort:
    Rietberg
    Klar, schiefgehen kann immer was...

    ...und genau aus diesem Grund haben wir unserem Architekten ja auch einen Auftrag zur "Beratung und baubegleitenden Objektbetreuung (Oberbauleitung)" erteilt.
    Dieser umfasste u. a. die wesentlichen Punkte:
    1) Beratung des Bauherrn während der Bauphase
    2) Objektbesichtigung während der Bauphase - ggf. Mängelbericht
    3) Abnahme mit den Fachunternehmen einschließlich Mängel-Abnahmebericht soweit erforderlich
    Wenn also hier und das was schiefgegangen ist, dann hätte der Architekt das doch im Rahmen seiner Besichtigungs-/Kontrolltermine bzw. spätestens bei Abnahme erkennen und uns mittels Mängelbericht darauf hinweisen müssen...?! Warum haben wir ihn schließlich engagiert...?! Wenn er das getan hätte, dann wäre eine Nachbesserung in den meisten Fällen auch sicherlich noch möglich gewesen!
     
Thema: Schallschutz im EFH + Einliegerwohnung
Besucher kamen mit folgenden Suchen
  1. einliegerwohnung schallschutz

    ,
  2. schallschutz Einliegerwohnung

    ,
  3. schallschutzanforderungen einliegerwohnung

    ,
  4. schalldämmung decke einliegerwohnung,
  5. einliegerwohnung anforderungen schallschutz,
  6. trennwand einliegerwohnung,
  7. treppe schallentkoppelung einlieger,
  8. schallschutz wohnbau einliegerwohnung,
  9. einliegerwohnung türe schallentkoppelt,
  10. schallschutz im einfamilienhaus mit Einliegerwohnung,
  11. neubau hellhörige Einfamilienhäuser www.bauexpertenforum.de,
  12. Schallschutzanforderungen im EFH,
  13. einfamilienhaus mit einliegerwohnung schallschutz,
  14. Anforderungen trenntür Einliegerwohnung,
  15. schallschutz bei Einliegerwohnungen,
  16. schallschutz einfamilienhaus mit anliegerwohnung,
  17. Schallschutzanforderungen bei einliegerwohnung,
  18. schallschutz einfamilienhaus mit einliegerwohnung,
  19. bgb schallschutz Einliegerwohnung,
  20. Muss eine Einliegerwohnung schallschutz haben,
  21. Schall dämmen Einlegerwohnung,
  22. schallschutz im EFH,
  23. schallschutz bei einliegerwohung,
  24. schallschutz bei einliegerwohnungen in einem EFG,
  25. schallschutz DIN im EFH
Die Seite wird geladen...

Schallschutz im EFH + Einliegerwohnung - Ähnliche Themen

  1. Fenster Schallschutz nachrüsten Mietwohnung

    Fenster Schallschutz nachrüsten Mietwohnung: Hallo zusammen und danke schonmal fürs Durchlesen, ich wohne in einer Mietwohnung direkt an einer vielbefahrenen Bundestraße und...
  2. Schallschutz Holzständerwand - Vorsatzschale oder doch besser nicht

    Schallschutz Holzständerwand - Vorsatzschale oder doch besser nicht: Hallo zusammen! Ich stelle gerade Überlegungen an, wie ich den Schallschutz einer Holzständerwand für bestimmte Geräusche verbessern kann,...
  3. Schallschutz an einer Wand innerhalb des Hauses verbessern

    Schallschutz an einer Wand innerhalb des Hauses verbessern: Hallo, ich möchte den durch die Wand dringend Schall dämmen. Trittschall ist kein Problem. Es handelt sich um das Untergeschoss des Hauses. Auf...
  4. Schallschutz verbessern

    Schallschutz verbessern: Hallo zusammen und danke fürs durchlesen. Mein Schallschutzproblem: Wenn ich schlafen möchte höre ich die Gespräche des Nachbarn so als ob in...
  5. Grundriss Bad unter Schlafzimmer Schallschutz

    Grundriss Bad unter Schlafzimmer Schallschutz: Hallo, bedingt durch die individuellen Wünsche bei der Raumplanung hat es sich so ergeben, dass in einem 2 etagigen Massivhaus aus Poroton nun...