Außendämmung vom Keller soll weg

Diskutiere Außendämmung vom Keller soll weg im Abdichtungen im Kellerbereich Forum im Bereich Neubau; Hallo, ich bin neu hier und habe eine Frage: Ich bin Eigentümer eines Reihenmittelhauses. Mein Haus wurde 2006 von Firma Schwörerhaus...

  1. #1 knutschi40, 19.04.2008
    knutschi40

    knutschi40

    Dabei seit:
    19.04.2008
    Beiträge:
    19
    Zustimmungen:
    0
    Beruf:
    Speditionskauffrau
    Ort:
    Oftersheim
    Hallo, ich bin neu hier und habe eine Frage:

    Ich bin Eigentümer eines Reihenmittelhauses. Mein Haus wurde 2006 von Firma Schwörerhaus fertiggestellt und hat auch einen Keller. Die Bodenplatte sowie auch Arbeiten rund um den Keller hat eine Firma aus dem Umkreis gemacht. Wir haben die Firma auch rausgesucht und auch bezahlt. Jedenfalls hat die Firma unseren Keller von außen gedämmt mit Styrodur-Dämmung 3035CS 30 mm. Die Isolierung ist bündig mit unserem Haus, es steht nichts über. Eine Noppenfolie wurde auch aufgetragen. Da wir das erste Haus in unserer Straße waren, gab es bisher keine Probleme.

    Seit Mittwoch ist links neben uns eine Baugrube ausgehoben worden. Wir hatten mit dem Nachbar/Bauunternehmen vorher schon Probleme, weil die für den Aushub ein Teil unserer Stellplätze benötigt haben und auch einen Teil unseres Gartens. Erst nach langen hin und her gab es eine Einigung, dass uns die entstandenen Kosten zur Bereitstellung und auch Wiederherstellung erstattet werden. Dann sollte mein Ableitungsrohr vom Dach in den Garten weg, weil es angeblich über das Nachbargrundstück lief, was natürlich nicht der Fall ist. Seit gestern gibt es ein neues Problem.

    Bei der Baubesprechung am Freitag stellten das Bauunternehmen fest, dass es zu tief ausgegraben hat. Und gleichzeitig entfernten sie unsere Noppenfolie, obwohl wir ihnen keine Erlaubnis erteilt haben. Jedenfalls haben wir dann gestern abend einen Anruf der neuen Nachbarin bekommen, dass es schon wieder Probleme gibt. Der Bauunternehmer der Nachbarn hat eine Mail geschrieben mit folgenden Inhalt.

    "Die Außenisolierung entspricht aufgrund des verwendeten Materials laut Aussage der Fachleute nicht den Bestimmungen des Brandschutzrechtes und muss daher komplett entfernt werden. Eine korrekte Dämmung zwischen den Hausaußenwänden ist im Lieferumfang ihres Hauses enthalten. Die Dämmplatten zwischen den Haustrennwänden werden geliefert und angebracht. Bitte veranlassen Sie daher, dass entweder der Hauseigentümer oder wenn sie uns mit beauftragen möchten die Entfernung des derzeitgen Materials übernimmt."

    Ich bin aus allen Wolken gefallen, so etwas war mir nicht bekannt. Meine Kellerfirma habe ich gestern noch angerufen, aber habe niemanden mehr erreicht. Jetzt sitze ich hier und habe keine Ahnung, ob ich die Isolierung wirklich entfernen muss oder was ich machen soll. Kennt sich jemand mit solch einem Fall aus und weiß Rat.
     
  2. Yilmaz

    Yilmaz

    Dabei seit:
    28.03.2006
    Beiträge:
    6.896
    Zustimmungen:
    955
    Beruf:
    Maurer & Betonbaumeister
    Ort:
    Delbrück/Westfalen
    Benutzertitelzusatz:
    Maurer-und Betonbauermeister
    Dannach kann man davon ausgehen das die firma kein fachfirma ist!?

    Steht die dämmung über Ihre grundstück?

    Das bauen ist schon ein fall für sich machen sie sich gegenseitig keine weitere probleme, versucht miteinander klar zu kommen. und vergessen sie nicht das sie auch mal gebaut haben.
    Mfg.
     
  3. #3 knutschi40, 19.04.2008
    knutschi40

    knutschi40

    Dabei seit:
    19.04.2008
    Beiträge:
    19
    Zustimmungen:
    0
    Beruf:
    Speditionskauffrau
    Ort:
    Oftersheim
    Die Dämmung ist an unserem Keller dran und ragt nicht in das Nachbargrundstück hinein. Meine Frage war, ob wirklich das Styrodur 3035CS von unserem Keller entfernt werden muss. Dann habe ich aber keine Dämmung mehr am Keller. Ich habe keine Lust mit den Nachbarn zu streiten, aber auf alles einlassen, wenn es vielleicht zu meinem Schaden oder Schäden am Haus führt, muss ich mich doch nicht.
     
  4. Robby

    Robby Bauexpertenforum

    Dabei seit:
    02.04.2006
    Beiträge:
    10.901
    Zustimmungen:
    2
    Beruf:
    Maurermeister, öbuv Sachverständiger
    Ort:
    Kempen / NRW
    Ich denke das die Abdichtun an den Bestand angebunden werden muß. Wenn dies so wäre müßte diese auch wieder hergestellt werden.
     
  5. #5 knutschi40, 19.04.2008
    knutschi40

    knutschi40

    Dabei seit:
    19.04.2008
    Beiträge:
    19
    Zustimmungen:
    0
    Beruf:
    Speditionskauffrau
    Ort:
    Oftersheim
    habe ich das richtig verstanden. ich muss es wegmachen und die machen wieder eine dämmung dran?
     
  6. drulli

    drulli

    Dabei seit:
    13.08.2006
    Beiträge:
    936
    Zustimmungen:
    0
    Beruf:
    Technischer Kommunikator
    Ort:
    Hamburg
    Benutzertitelzusatz:
    Bauherr
    Ich glaube, das war ein Missverständnis. Es geht hier um die zukünftige Trennwand zwischen den Kellern, die aktuell mit einer Außendämmung versehen ist.
    War klar zu dem Zeitpunkt, als Sie geplant und gebaut haben, klar, das weitere Keller folgen?
     
  7. sepp

    sepp

    Dabei seit:
    12.11.2004
    Beiträge:
    4.217
    Zustimmungen:
    3
    Beruf:
    architekt
    Ort:
    Saarland
    AVO der LBO

    also prüfen ob die dämmung schwerentflammbar - notfalls den brandschutzbeauftragten anrufen, ob bedenken bestehen.

    wenn ja - abreissen

    gruß nach ofdasche (meine alte heimat)
     
  8. Josef

    Josef Bauexpertenforum

    Dabei seit:
    15.05.2002
    Beiträge:
    13.416
    Zustimmungen:
    7
    "hmmm"

    XPS ist alles andere als schwer entflammbar (!)

    m.e. nach Planungsfehler weil:

    - lt. Bebauungsplan war doch zu ersehen das es Reihenhäuser werden ?

    - bei Reihenhäuser brauche ich eine Gebäudetrennfuge >3cm (!)

    - für die Haustrennwandfuge bedarf es einer nicht entflammbaren
    geeigneter Dämmung zb. Isover HW-Platten (ich weiß = alte Bezeichnung)

    - das Rohgebäude bei einer Reihenhäuser steht je nach halber Dämmstärke
    (mal 3cm angenommen) 2.00cm von der Grenze weg.

    - auf das Rohgebäude kommt die Abdichtung für die Reihenhäuser

    - sofern geplant war das der Nachbar bald baut, ist eine
    zusätzliche entflammbare Dämmung unfug ... wenn schon eine
    Differenz zwischen EG und Keller besteht dann ist diese
    mit einem geeigneten Material zu dämmen (!)

    -3cm XPS Kellerdämmung ist ned Fisch und auch ned Fleisch (!)

    - nachträglich 2 Gebäude zusammen zu dichten ist immer
    ein Lotteriespiel ... m.e. nach sollte daher schon
    jedes Gebäude seine eigene Abdichtung aufweisen (!)

    m.e. nach gehört die XPS-Dämmung in dem Bereich
    zurecht zurück gebaut (!)
     
  9. sepp

    sepp

    Dabei seit:
    12.11.2004
    Beiträge:
    4.217
    Zustimmungen:
    3
    Beruf:
    architekt
    Ort:
    Saarland
  10. Josef

    Josef Bauexpertenforum

    Dabei seit:
    15.05.2002
    Beiträge:
    13.416
    Zustimmungen:
    7
    http://www.isover.de/Portaldata/1/Re...ur_3035_cs.pdf

    des wär mir jetzt ganz neu ... ich glaub ich mach morgen mal ein
    Feuerchen mit dem Zeuch auf der Baustelle und fotografier des :D

    war vielleicht etwas unglücklich formuliert ... gemeint war das
    da ohnehin eine Fuge zu Ausführung kommen muss, das heisst
    das bestehende Gebäude muss um die 1/2 Dämmstärke X
    von der Grenze weg sein (!)
     
  11. #11 knutschi40, 20.04.2008
    knutschi40

    knutschi40

    Dabei seit:
    19.04.2008
    Beiträge:
    19
    Zustimmungen:
    0
    Beruf:
    Speditionskauffrau
    Ort:
    Oftersheim
    Hallo, vielen Dank für die zahlreichen Antworten. Aber ehrlich gesagt, verstehe ich nur Bahnhof. Im Datenblatt von Isover habe ich gelesen, schwer entflammbar. Das heißt für mich, dass meine Isolierung am Keller dranbleiben kann. Da es mit meinem Haus bündig ist. Zum Nachbarhaus muss eine 6 cm Fuge sein (von Keller zu Keller) oder Haus zu Haus?

    Muss ich mir das so vorstellen, dass zwischen den Häuser (Keller) eine Brandschutzplatte angebracht werden muss und dann kommt die Außenisolierung vom anderen Keller und dann der andere Keller. (ich bin nicht blond, aber ich will das verstehen). Könnt ihr mich aufklären?

    Ich wußte das irgendwann mal ein Haus angebaut wird. Aber der Zeitpunkt stand noch nicht fest. Die Gemeinde hat die Grundstücke einzeln verkauft. Ich bekomme jetzt auf der linken Seite einen Nachbarn, das rechte Grundstück von mir ist brach und dann kommt wieder ein Haus.
     
  12. juwido

    juwido

    Dabei seit:
    15.11.2006
    Beiträge:
    326
    Zustimmungen:
    4
    Beruf:
    Maschinenbauingenieur
    Ort:
    Dortmund
    Zunächst mal: XPS 3035 ist 'ne Wärmedämmung, z.B. für Kelleraussenwände.... Aber zwischen die Wände von benachbarten Häusern baut man heutzutage eine Schalldämmung ein, und da ist XPS & Co nicht das Richtige.

    m.f.G. juwido
     
  13. sepp

    sepp

    Dabei seit:
    12.11.2004
    Beiträge:
    4.217
    Zustimmungen:
    3
    Beruf:
    architekt
    Ort:
    Saarland
    nein, zwischen den gebäuden soll eine fuge von 3 cm sein (1.5 auf jeder seite)
    diese fuge soll mit schwer entflammbaren material ausgefüllt werden.
    wenn die dämmung diese anforderungen erfüllt, spricht nix dagegen daß der nachbar anbaut.
    desweiteren würde ich abklären, ob durch das entfernen der dämmung die abdichtung schaden nehmen kann.
    je nach dem wie und welche abdichtung aufgebracht wurde.
    vorgehensweise -
    kellerbauer anrufen ob die dämmung gefahrlos entfernt werden kann.
    klärung mit dem nachbar (architekt/ GU) nachweis der nichtzulassung der dämmung - vorgehensweise des kelleranbaus.
    denn hier ist entscheidend wie ihre abdichtung im betoniergang geschützt wird!

    ist die dämmung für die gebäudefuge nicht zulässig, dem kellerbauer (wenn er wusste, daß es ein reihenhaus wird) eine mängelanzeige senden.

    ein dämmmaterial, daß nicht für das erdreich geeignet ist, sollte man nicht einbauen. ausser es ist sichergestellt, daß es trocken bleibt.
    (nur mit aufwand machbar)

    allerdings habe ich ausser der o.g. ausführungsverordnung der lbo, keine andere aussage gefunden. (b1 material)
     
  14. #14 knutschi40, 02.05.2008
    knutschi40

    knutschi40

    Dabei seit:
    19.04.2008
    Beiträge:
    19
    Zustimmungen:
    0
    Beruf:
    Speditionskauffrau
    Ort:
    Oftersheim
    Hallo, vielen Dank für die Informationen. Die Dämmung durfte dranbleiben. Jetzt haben wir das nächste Problem am Hals, dazu schreibe ich noch einmal neu, weil es jetzt nicht direkt was mit dem Keller zu tun hat.
     
Thema:

Außendämmung vom Keller soll weg

Die Seite wird geladen...

Außendämmung vom Keller soll weg - Ähnliche Themen

  1. Außendämmung bei bereits erfolgter Innendämmung möglich?

    Außendämmung bei bereits erfolgter Innendämmung möglich?: Hallo, mich würde einmal der Rat von euch interessieren. Wir haben ein 2 Familien-Haus Baujahr 1975. Das Mauerwerk besteht aus HBL 25/30, also...
  2. Keller Außendämmung Grundbruch verhindern?

    Keller Außendämmung Grundbruch verhindern?: Hallo, wir stecken in der Kernsanierung einer DHH (1975), Mauerwerk aus 30er Ytong-Porenbeton, Außenmaße 10 x 6m Die Bausubstanz ist sehr gut &...
  3. Kellerwände ohne Außendämmung

    Kellerwände ohne Außendämmung: In meiner Nachbarschaft befinden sich Häuser im Bau, bei denen die Kellerwände aus WU-Beton-Fertigteilen ohne zusätzliche Außendämmung wie z.B....
  4. Außendämmung Keller beim Neubau für das Heimkino

    Außendämmung Keller beim Neubau für das Heimkino: Hallo zusammen, wir planen die Anschaffung eines freistehenden Einfamilienhauses mit Keller. Im einem Kellerraum möchte ich gerne ein Heimkino...
  5. Keller - Welche Aussendämmung

    Keller - Welche Aussendämmung: Hallo zusammen, was würdet ihr für eine Dämmung (stärke) verwenden wenn der Keller nur als Abstellraum verwendet wird und ein Raum als Hobbyraum...